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Charter: Urkunden (1352-1789) 007
Signature: 007
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1756 März 31., Dürkheim
Kollektenpatent: Friedrich Magnus, Graf zu Leiningen und Dagsburg, Herr zu Appermont, erteilt der reformierten Gemeinde zu Dürkheim ein Kollektenpatent zur Errichtung eines Kirchturmes mit Geläut, da diese zum sonntäglichen Gottesdienst bislang mit dem evangelisch-lutherischen Geläut zur Kirche gehen müssen, bei Taufen, Beerdigungen, Hochzeiten, Betstunden und Predigten jedoch ein Geläute fehlt. Außerdem soll das Patent zur Finanzierung des Pfarrhausneubaus dienen. Siegler: Friedrich Magnus Graf zu Leiningen  

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Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

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    1 Wir Friderich Magnus, Graf zu Leiningen und Daxburg,||
    2 Herr zu Appermontetc. etc. fügen hiemit Männiglichen zu wissen! Nachdeme bey Unß||
    3 die hießige Reformirte Gemeinde unterthänigst zu Vernehmen gegeben, was maßen Sie aus Betrach-||
    4 tung der Ihnen wegen Mangel des Geläuts zu Haltung Ihres Gottes-Diensts im Weeg seyenden Hinder-||
    5 nüßen, da Sie zwar Sonntags mit dem Evangelisch-Lutherischen Geläut in die Kirche giengen, hergegen, wann||
    6 in der Woche Gottesdienstliche Verrichtungen, als Kinder-Tauffen, Leichen, Hochzeiten, und sonstige außerordent-||
    7 liche Bettstunden und Predigten Vorfielen, weil wegen Mangel des Geläutes die Zeit der Versam[m]lung nicht||
    8 wohl könne bedeuttet werden, die wenigste Glieder der Gemeinde zu dergleichen Gottesdienst kämen, hiermit||
    9 deren Versäumung nicht zu verhüten seye; sodann auch wegen Mangel einer ordentlichen Pfarr-Wohnung Sie||
    10 nicht allein nebst andern zu Erhaltung des offentlichen Gottesdienstes und Alimentirung des Pfarrers und||
    11 Schulmeisters gehörigen Außgaben, einen ihnen schwehrfallenden Haußzinnß zahlen||
    müßten, sondern auch wegen||
    12 Mangel vorräthiger Miethhäußer eine bequemliche Pfarr-Wohnung nicht leicht zu bekommen, wenigstens der Pfar-||
    13 rer nirgends sicher wohnen könnte, Sie, Crafft des Ihnen Anno 1725 cum annexis privilegiis||
    14 [mit beigefügten Privilegien] gnädigst ertheilten||
    15 publiquen Religions-Exercitii [öffentliche Religionsausübung] entschlossen wären, Einen Thurn mit dem darzugehörigen Geläut und Pfarr-||
    16 Hauß aufzubauen, (wie Sie dann nunmehro von beyden obgemelten Gebäuden mit Legung der Fundamen-||
    17 ten unter Unserer gnädigsten Approbation [Genehmigung] würcklich den Anfang gemachet haben,) die zur völligen||
    18 Ausführung solcher Gebäude aber erforderliche Kosten aus ihren eigenen Mitteln aufzubringen nicht im||
    19 Stand wären, und mithin sich genöthiget sähen, andere Christliche Gemüther zur Hülffe zu Erbitten; und||
    20 Unß zu dem Ende um Ertheilung eines offentlichen und beglaubten Collecten-Patents Unterthänigst||
    21 gebetten; Und Wir dann der Supplicirenden [eine Bittschrift einreichenden] Gemeinde, als Unsern getreuen Bürgern und Unterthanen,||
    22 dißfalls gnädigst zu deferiren um da weniger Anstand nehmen können, als Wir wünschen und gerne se-||
    23 hen, daß solch zu Gottes Ehre gereichende Werck zu seiner Vollkom[m]enheit gereichen mögte, Alß haben||
    24 Wir hiermit dieses Collecten-Patent nicht allein verfertigen, sondern auch der Gemeinde nothdürf-||
    25 tiger Anligen zu Mittheilung mildester Liebes-Gaben (die Gott mit reichem Seegen belohnen wird)||
    26 hiermit bestens recommendiren [empfehlen] wollen. So geben in Unserer Residenz-Stadt Dürckheim an||
    27 der Hardt, den 31.Martii etc. 1756.||
    28 Siegel; Friederich Magnus Graff||
    29 zu Leiningen
    Source Fulltext: Dr. Bernfried von Löbbecke, Dürkheim, ehrenamtliche Tätigkeit, geprüft im Zentralarchiv.
    Facsimile
    • Microfilm LASP


    LanguageDeutsch
    Places
    • Dürkheim
       
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