Charter: Urkunden (1352-1789) 020
Signature: 020
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1753 Juli 7., Mettenheim
Kollektenpatent: Casimir, Reichsgraf zu Wartenberg, Herr zu Curl und Ostermannshofen, Generalmajor der königlich preußischen Kavallerie, Minister plenipotentarius am schwäbischen Kreis, Ritter des schwarzen Adlerordens, Domherr des Domstiftes Halberstadt, erteilt der evangelisch-lutherischen Gemeinde seines Residenzortes Mettenheim, die ihre baufällige Kirche abbrechen mußte, für deren Wiederaufbau einen Kollektenbrief, da die Gemeinde wegen des Krieges und des 1725 geschehenen Brandes sowie wegen der in jener Gegend teueren Beschaffung von Baumaterial nicht dazu in der Lage ist. Als Kollektant der Beisteuern wird Hofkaplan Johann Philipp Huth eingesetzt. Siegler: Kanzlei von Wartenberg Current repository:
Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)
Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)
01 Wir Casimir des Heiligen Römischen||
02 Reichs Graf zu Wartenberg Herr zu Curl und||
03 Ostermannshofen S[eine]r königlichen Mayestät in Preußen General Major||
04 der Cavallerie, Minister plenipotentiaurius am schwäbischen Crayß, Ritter des schwartzen||
05 Adler Ordens, und des Hochwürdigen Dhomstiffts zu Halberstadt Dhomherr etc. fügen hiermit zu wißen:||
06 Nachdeme die Evangelische Lutherische Gemeinde unsers residenz Orths Mettenheim unterthänigst vorgestellet und zu vernehmen gegeben, welcher-||
07 gestalten Sie sich genöthiget gesehen, ihre fast gäntzlich zusammen gefallen gewesene Kirche zu Vorbeugung eines zu befahrenden Unglücks||
08 gäntzlich abzubrechen, und neu aufzubauen, und ob von Uns Ihnen gleich zu diesem vorhabenden Bau bereits allmöglichster Vorschub ge-||
09 schehen, auch Sie selbsten alles was nur in ihrem Vermögen gewesen, willig beygetragen, solches alles aber wegen dem vieljährig-verderb[lichen]||
10 Kriegs Wesen sowohl, als hauptsächlich wegen des in Anno 1725 erlittenen unglücklich- und totalen Brandes, nichtweniger wegen der in hiesiger||
11 Gegend mangelnder sofort kostbarer An- und Herbeyschaffnung derer Bau Materialien, bey weitem nicht hinlänglich seye, diesen Kirchen Bau||
12 völlig in den Stand oder uns dahin zu bringen, dass Sie ihren Gottes Dienst wiederum halten könnten; So fänden Sie sich gemüßiget, Christ-||
13 milde Hertzen um eine willige Beysteuer zu diesem ihrem angefangen- und zur Beförderung der Ehre Gottes abzweckenden Kirchen Bau, mittelst||
14 eines auszuschickenden Collectanten geziemend ansprechen und bitten zu laßen, dahero Wir unterthänigst ersuchet wurden, Ihnen mit einem||
15 glaubwürdigen Collecten Patent und Recommendation gnädigst an Handen zu gehen etc. Gleichwie Wir nun diesem untherthänigsten Petito||
16 zu deferiren um so weniger Anstand gefunden, als obgedachte Evanglische Gemeinde nicht im Stande ist, diesen angefangenen Kirchen Bau ex||
17 propriis auszuführen; Also haben Wir denenselben Krafft dieses nicht nur die gnädigste Erlaubnus geben wollen, Guthertzige und an der||
18 Beförderung Göttlicher Ehre Theil nehmende Christen, um eine freywillige Beysteuer anzusprechen, und durch Vorzeigen dieses Unseren Hof Caplan||
19 Johann Philipp Huth, als hierzu von Uns besonders denominirten Collectanten einsammlen zu lassen, sondern auch diese arme Gemeinde||
20 jedermänniglich Standes Gebühr nach zu einer milden Beysteuer bestens recommendiren wollen; welches Sie mit schuldig-gebührenden||
21 Danck erkennen, auch den großen Gott, als den Vergelter allles Guten anzuflehen nicht unterlaßen werden, daß Er die dzur Unterstützung ||
22 seiner Kirche darreichende Wohlthat einem jeden reichlich ersetzen wolle. Urkundlich unsere eigenhändigen Unterschrifft, und bey-||
23 gedruckten Cantzeley Innsiegels. So geschehen Mettenheim den 7ten July 1753||
24 Casimir G[raf] Zu Wartenberg
02 Reichs Graf zu Wartenberg Herr zu Curl und||
03 Ostermannshofen S[eine]r königlichen Mayestät in Preußen General Major||
04 der Cavallerie, Minister plenipotentiaurius am schwäbischen Crayß, Ritter des schwartzen||
05 Adler Ordens, und des Hochwürdigen Dhomstiffts zu Halberstadt Dhomherr etc. fügen hiermit zu wißen:||
06 Nachdeme die Evangelische Lutherische Gemeinde unsers residenz Orths Mettenheim unterthänigst vorgestellet und zu vernehmen gegeben, welcher-||
07 gestalten Sie sich genöthiget gesehen, ihre fast gäntzlich zusammen gefallen gewesene Kirche zu Vorbeugung eines zu befahrenden Unglücks||
08 gäntzlich abzubrechen, und neu aufzubauen, und ob von Uns Ihnen gleich zu diesem vorhabenden Bau bereits allmöglichster Vorschub ge-||
09 schehen, auch Sie selbsten alles was nur in ihrem Vermögen gewesen, willig beygetragen, solches alles aber wegen dem vieljährig-verderb[lichen]||
10 Kriegs Wesen sowohl, als hauptsächlich wegen des in Anno 1725 erlittenen unglücklich- und totalen Brandes, nichtweniger wegen der in hiesiger||
11 Gegend mangelnder sofort kostbarer An- und Herbeyschaffnung derer Bau Materialien, bey weitem nicht hinlänglich seye, diesen Kirchen Bau||
12 völlig in den Stand oder uns dahin zu bringen, dass Sie ihren Gottes Dienst wiederum halten könnten; So fänden Sie sich gemüßiget, Christ-||
13 milde Hertzen um eine willige Beysteuer zu diesem ihrem angefangen- und zur Beförderung der Ehre Gottes abzweckenden Kirchen Bau, mittelst||
14 eines auszuschickenden Collectanten geziemend ansprechen und bitten zu laßen, dahero Wir unterthänigst ersuchet wurden, Ihnen mit einem||
15 glaubwürdigen Collecten Patent und Recommendation gnädigst an Handen zu gehen etc. Gleichwie Wir nun diesem untherthänigsten Petito||
16 zu deferiren um so weniger Anstand gefunden, als obgedachte Evanglische Gemeinde nicht im Stande ist, diesen angefangenen Kirchen Bau ex||
17 propriis auszuführen; Also haben Wir denenselben Krafft dieses nicht nur die gnädigste Erlaubnus geben wollen, Guthertzige und an der||
18 Beförderung Göttlicher Ehre Theil nehmende Christen, um eine freywillige Beysteuer anzusprechen, und durch Vorzeigen dieses Unseren Hof Caplan||
19 Johann Philipp Huth, als hierzu von Uns besonders denominirten Collectanten einsammlen zu lassen, sondern auch diese arme Gemeinde||
20 jedermänniglich Standes Gebühr nach zu einer milden Beysteuer bestens recommendiren wollen; welches Sie mit schuldig-gebührenden||
21 Danck erkennen, auch den großen Gott, als den Vergelter allles Guten anzuflehen nicht unterlaßen werden, daß Er die dzur Unterstützung ||
22 seiner Kirche darreichende Wohlthat einem jeden reichlich ersetzen wolle. Urkundlich unsere eigenhändigen Unterschrifft, und bey-||
23 gedruckten Cantzeley Innsiegels. So geschehen Mettenheim den 7ten July 1753||
24 Casimir G[raf] Zu Wartenberg
Source Fulltext: Lucie Frischknecht, Bad Dürkheim, ehrenamtliche Tätigkeit, geprüft im Zentralarchiv.
Facsimile:
- Microfilm LASP
Language:
Places
- Mettenheim
Speyer, Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz, Urkunden (1352-1789) 020, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-ZAEKPf/Urkunden/020/charter>, accessed at 2024-12-22+01:00
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