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Charter: Urkunden (1352-1789) 338
Signature: 338
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1561 Dezember 27., Wachenheim
Nikolaus [Niclas] Schein, Bürger zu Wachenheim, und seine Ehefrau Magdelena verkaufen der St. Ulrichspfründe im Spital zu Dürkheim eine Rente von 2 Gulden zu 26 Albus pro Gulden, jährlich zu zahlen am 24. Juni [auff Johannis Baptistae], für 39 Gulden zu 26 Albus pro Gulden, die sie von Johann Hoffmann, dem derzeitigen Besitzer des St. Ulrich-Altars, erhalten haben. Als Sicherheit erlegen sie einen halben Morgen Wingert im Gerümbel [Jm krimpel], oben begrenzt "zu der presentz wingart", unten vom Besitz des Valentin [Velt] Hoffmann; einen Morgen Wingert im Siebenmorgen, oben an den Besitz von Bernhard Keller, unten an die Steinhäuser grenzend; einen halben Morgen Acker im Odenstal [Jm Oderßthal], oben an den Besitz von Konrad Schenn, unten an den gemeinen Weg grenzend; einen Acker von etwa 15 Ar [ein zweitheil Ackers] im Gerichtspfad [Jm Gerings pfadt], auf die alte Straße stoßend, oben an den Besitz des Michel Hauck, unten an den Besitz der Witwe Cathrein von Weiller, geborene von Mentzingen, grenzend; einen Wingert von etwa 15 Ar [ein zweitheil Wingarts] auf der Höhe [auff der hog], oben an den Besitz der Witwe von Jakob Satler, unten an den Grasweg grenzend; einen Acker von etwa 15 Ar in der Pfütz [Jn der pfitzen], oben an den Besitz von Meister Hans Krebs, Dechant zu Dürkheim, unten an den Wassergraben bei der Lehmgrube [auß der letten gruben] grenzend; einen Wingert von etwa 15 Ar in der Klärth [Jn der klerdenn], oben an den Besitz des Valentin Gleis, unten an den Besitz von Hans Waltmann grenzend; eine halbe Mannsmath Wiese im Tal, oben an den Besitz von Nikolaus Scheich, unten an den Besitz von Michel Hauck grenzend. Die Rückzahlung der Kaufsumme ist jährlich zu Weihnachten möglich. Siegler: Stadt Wachenheim  

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Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

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    x
    Abschrift||
    01 Jch, Niclas Schein, ein Burger zu Wachenheim an der Hart, Vnd Jch, Magdelena, sein Ehliche hausfrawe, thun kunth||
    02 vnd bekennen Offentlich mit diesem brieff, Das wir beide Einhelligklich eines auffrechten, redlichen vnd krefftigen kauffs||
    03 zu kauff geben haben Auff ein Widerkauff for vns, vnser erben vnd nachkommen Sanct Vlrichs Altar Jm Spittal zu||
    04 Durckheim Oder einem Jden besitzers gemelte Altars Ein Jerliche gult, Nemlich zwen gulden, zu zwantzich Sechs alb[us]||
    05 Jden guld[en] gezelet, an gelde, Jerlichs fellig auff Johan[n]is Baptistae, Von dreissig Neun gulden Hauptgelts, damit soliche gult kaufft||
    06 vnd widerkeuffig. Vnd ist dieser kauff auch beschehen vmb dreissig Neun gulden guter, genemer landtswerung, ne[m]lich zwant-||
    07 zich sechs alb[us] vor den gulden gezelt. Welche dreissig Neun guld[en] wir, obgemelte Ehleuth, von den* Ehrwurdigen Hern||
    08 **pfarher, kirchengeschwor[n] vnnd her** Johan Hoffman, der zeit besitzer gemeltes Altars zu Durckheim vnd darzu verordneten, entpfangen haben vnd forter||
    09 Jn anderen vnseren Nutz vnd frommen gekert. Versprechen wir for vnns, vnsere erben ohn einige Jnredt, Verhinder-||
    10 nus, bei waren trewen vnd glaubenn, Jerlichen auff Johan[n]is Baptistae Jhm, her Johan Hoffman, besitzer des Altars, oder||
    11 Wehr dissen brieff vnderhanden wurt haben, zu Reichen vnd zu geben zwen guld[en] zu zwantzich Sechs alb[us]***. Hirann||
    12 vnns nicht hindern soll gebot oder verbott der herren, Jhrer Amptleuth vnd befelhaber, auch keinerlei Newe Spitz-||
    13 fundt, So itz erdacht vnd kunfftiglich erdacht mochten werdenn, sonder gentzlich hindan gesetzt, alles getreulich vnd||
    14 ohngeferlich. Vnd damit ein Jder besitzer, Jnhelter diß brieffs, solicher Jerlichen gulten desto gewisserer vnd sicherer||
    15 sampt haupt gelt seien, Versetzen vnd verlegen wir, Ehleucht, gedachtem Sanct Vlrichs Altar zu gewissen vnd||
    16 Sicheren vnderpfanden, Als nemlich Vnsern halben morgen wingarts Jm krimpel, zinst zwei vertel weins Bodem||
    17 zins den Herren von Eussersthal, beforcht Oben zu der presentz wingart, vnden zu Velten Hoffmann; Jtem ein morgen||
    18 Wingart Jn sieben morgenn, zinst iii lagel weins vff limpurg, oben zu Her Bernhart Keller, vnden die Steinheuser;||
    19 Jtem ein halben morgen Ackers Jm Oderßthal, zinst ein halb lagel weins gehn Eusersthal, Oben zu Conradt Schenn,||
    20 vnden der gemein wegk; Jtem ein zweitheil Ackers Jm Gerings pfadt, stost auff die alt straß, zinst zween alb[us]||
    21 Jn kirch gehn Fridelsheim, Oben Michel Hauck, vnden Cathrein von Weiller, geborne von Mentzingen, witwe; Jtem ein||
    22 zweitheil wingarts auff der hog, zinst vier alb[us] Jn kirch gehn Fridelsheim, Oben zu Jacob Satlers witwe, vnden der||
    23 graß weg; Jtem ein zweitheil Ackers Jn der pfitzen, zinst sechs alb[us] gehn Franckenstein, Oben zu Meister Hans Krebs,||
    24 dechant zu Durckheim, vnden der wasser graben auß der letten gruben; Jt[em] ein zweitheil wingart Jn der klerdenn,||
    25 zinst funfft Halb vertel weins gehn Sebach bodum zins, Oben Velten Gleis, vnden Hans Waltman; Jt[em] ein halb||
    26 manß math wiessen Jm thal, ist eigen, Oben zu Niclas Scheich, vnden zu Michel Hauck; alle beschribene vnder-||
    27 pfander Jn Wacheimer gemarck[en] geleg[en]. Also, wan wir seumig wurden an Reichung der gulten, zeit vnd zill wie ver-||
    28 sprochen nicht hielten, Ein Jder besitzer der pfrunden, Jnhelter diß brieffs, macht haben, solich versetzte vnderpfandt****||
    29 auffzuholen Nach gewonheit, ordnung vnd herkommen der Stat Wachenheim, So lang vnd vil, bis sie khommen zu||
    30 bezalung hauptsummen, gulten, auffgangenem kosten vnd Schaden. Doch vns, Ehleuten, vnsern erben die genadt vnd freundt-||
    31 schafft gethan, Weliche zeit eines Jden Jars **zu Weinachten** wir khommen vnd bringen dreissig Neun gulden oberzelter werung, Sollen besitzer der||
    32 pfrunden, Jnhelter diß brieffs, von vns annemen, diesen brieff zu vnsern handen herauß geben, der als dan krafftloß, todt vnd ab seinn||
    33 Soll; doch das zuuor alle gult, auffgangener kosten vnd schaden entricht vnd bezalt seien. Wir, ehleuth genant, haben auch mit fleis gebetten||
    34 Die Erbaren vnd weisen Burgermeister vnd Rath zu Wachenheim, die obgemelt vnderpfandt forzumen*****, schetzen vnd erachten, Ob die gemelt||
    35 gult wol damit verlacht sei. So wir Burgermeister vnd Rath for vns genommie[n] vnd Erkant, das zu dieser zeit mit vorgeschribenen vnder-||
    36 pfanden soliche gult wol vnd genugsam verlacht sei. Des zu Vrkunth aller forbeschribener ding haben wir, Burgermeister vnd||
    37 Rath, (auß bith) der Stat Wachenheim Jngesigel an diesen brieff thun hencken (doch vns ohn schaden); geschehen auff Johannis des||
    38 Euangelisten dag, Anno dausent fünffhundert sechtzich vnd Ein Jar.
    Source Fulltext: Dr. Hans-Helmut Görtz, Freinsheim, ehrenamtliche Tätigkeit. Geprüft und kommentiert von Andreas Kuhn, M. A., Neustadt/Weinstraße. Patenschaft: Wachtenburg Winzer AG


    LanguageDeutsch

    Notes
    Textkritische Anmerkungen * Korrigiert aus "dem". ** Nachträglicher Marginaleinschub. *** Folgt Tilgung mit vorangehendem Tilgungszeichen. **** Folgt Tigung "macht". Das zugehörige "haben" (Beginn Z. 29) blieb irrtümlich ungetilgt und hat daher in die Transkription keinen Eingang gefunden. ***** Statt "forzunemen". Topographische Angaben "Jm krimpel" (Z.16): Gerümbel, südwestlich von Wachenheim. "Jn sieben morgenn" (Z.18): Siebenmorgen, südlich von Wachenheim. "Jm Oderßthal" (Z.19): Odenstal, südwestlich von Wachenheim. "Jm Gerings pfadt" (Z.20): Gerichtspfad, südlich von Wachenheim. "die alt straß" (Z.20): Alte Straße, Süd/Nord-Achse durch die Wachenheimer Gemarkung. "geborne von Mentzingen" (Z. 21): Kraichgauer Rittergeschlecht von Mentzingen. "auff der hog" (Z. 22): Höhe, nördlich von Wachenheim. "der graß weg" (Z. 22f.): Grasweg (?), nördlich von Wachenheim. "Jn der pfitzen" (Z. 23): Pfütz, nördlich von Wachenheim. "auß der letten gruben" (Z. 24): Lehmgrube, westlich von Wachenheim. "Jn der klerdenn" (Z. 24): Klärth, nordwestlich von Wachenheim. "Jm thal" (Z. 26): Tal, nordwestlich von Wachenheim. Bemerkungen zu Sprache und Schrift Vokalsenkungen "e" zu "a": Vgl. "zwantzich" [mhd. zwënzic]. "e" zu "u": Vgl. "bodum" (Z. 25). Daneben reguläres "Bodem" (Z. 16). "i" zu "e": Vgl. "vertel" (Z. 16 und 25). "i" zu "u": Vgl. "Verhindernus" (Z. 9f.); "wurt" (Z. 11). "ü" oder "u" zu "o": Vgl. "for" (Z. 9), "beforcht" (Z. 17). Nach Vokal steht "w" für /u/: Vgl. "trewen" (Z. 10), "Newe" (Z. 12). Am Wortanfang steht "J" für Vokal /i/ wie für Halbvokal /j/: Vgl. "Johan" (Z. 8), "Jn" (Z. 9), "Jhm" (Z. 10). Elision des Schluss-e's: "kirch" (Z. 21f.). Ausfall von "en" oder "ne": "Wacheimer" (Z. 27) gegenüber "Wachenheim" (Z.29); "forzumen" (Z.34). Das "g" kann für /x/ eintreten: "auff der hog" (Z. 22). Für stimmloses /k/ im Anlaut tritt gelegentlich "kh" ein: "khommen" (Z. 29 und 31). Das "h" ist Dehnungszeichen in "Wehr" (Z. 11), "gehn" [mhd. gên] (Z. 21ff.). Dasselbe gilt für das "ch" in "Eheleucht" (Z. 15). Teilweise tritt "ch" aber auch für den gutturalen Reibelaut /ç/ ein: "zwantzich" (Z. 11). Für das stimmlose /s/ stehen alternierend "ß" und "ss": "diß" (Z. 14), "Oderßthal" (Z. 19), "herauß" und "krafftloß" (Z. 32); "dreissig" (Z. 6), "Eussersthal" (Z. 17), "wasser" (Z. 24), "wiessen" (Z. 26). Das Präteritalpartizip entbehrt teilweise das Präfix "ge-": Vgl. "kaufft" (Z. 5). Ellipse von "ist": "Doch vns…die genadt…gethan" (Z. 30f.). Die Majuskel A begegnet in ihrer zeittypischen Alpha-Form: Vgl. "Altars" (Z. 8), "Amptleuth" (Z. 12). Bei "e" wechselt eine Form, die im Mittelband verharrt (z.B. "zwen", Z. 11) mit einer Ausprägung, bei der das Auge in die Oberlänge hineinwächst: Vgl. "zwen" (Z. 4), "Gerings" (Z. 20), "ereichung" (Z. 27). Für das "r" findet sich eine z- oder 3-artige, einschäftige Form, bei der ein energischer Aufstrich Anschluss zum Nachbarbuchstaben suchen kann: Vgl. "Ehrwurdigen" (Z. 7), "forter" (Z. 8). Das Schluss-s (vgl. "vns", Z. 3; "Hauptgelts", Z. 5; "vnns", Z. 12) verformt sich öfters n-artig, indem sich die verschmälerte Schlinge mit Tinte füllt und der abschließende Bogen schwungvoll bis unter die Zeile taucht: Vgl. "kauffs" (Z. 2), "Ulrichs" (Z. 3), "Altars" (Z. 4). Gelegentlich ändert sich bei Schluss-s die gewöhnliche Richtung des Abschlussbogens, der dann von rechts nach links verläuft: Vgl. "gemeltes" und "Altars" (Z. 8). Die Arkadenverbindung bei zweischäftigen Buchstaben führt zu einem n-artigen "u", das freilich an seinem u-Bogen klar zu erkennen ist: Vgl. etwa "kauff" (Z. 3).
    Places
    • Wachenheim
       
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