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Charter: Urkunden (1352-1789) 383
Signature: 383
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1602 August 16. [neuer Stil, alter Stil: August 8], Dürkheim
Graf Emich zu Leinigen bestätigt Marten Ziegler, Lambsheim, dessen Aufnahme als Pfründner in das Spital zu Dürkheim für 400 Gulden und führt die einzelnen Leistungen des Spitals gegenüber dem Pfründner auf. Spitalmeister Hans Franck hat Graf Emich den Erhalt der 400 Gulden zu quittieren. Siegler: Graf Emich zu Leiningen  

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Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

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    Abschrift||
    01 WJR, EMJCH, GRAVE ZV LEJNJNGEN Vnndt DAXBurg, HERR zu Appermont, Bekennen||
    02 Fur Vnsz, Vnsere Erben vnd Nachkommen, Dasz Wir ausz wolbedachtem rath vnsers, desz Spittalsz zu Durkheim an der Hardt bessern nutzen vnd fromen wegen Marten||
    03 Ziegler von Lambßheim zu einem Pfrunder Jn Jtzgemelten Spittal vff vnd angenommen haben, Nehmen auch ermelten darein Jn vnd mit Krafft dieses brieffs, Also das Er||
    04 Sein Lebenlang darein mit dach, Gemach, Kalt vnd warm, Jn Seinen gesundt- vnd Kranckheiten versehen. Vnd soll Jhme das Gemach, so Jhme alß baldt eingeraumbt||
    05 Worden, selbiges zeitt Seines Lebens nach Seiner Notturfft zubewohnen vnd zugebrauchen gelasen werden, Wie dan Jhme drey wägen mit holtz Jahrlich durch deß Spittals||
    06 fuhr ohne Seinen Costen - dieselbige darmit zuwärmen - gefuhrt werden sollen. Darzu soll Jhme durch Vnsern Spittalmeister täglich ein Maß wein Jn wohlfeilerung vnd teurung||
    07 gereicht werden. Vnd da Er verreisen wurde, soll Jhme desselbigen tages vnd den andern tag Sein wein Vnd weiters nicht biß wider vff Sein ankunfft gegeben werden.||
    08 Jtem: es soll Jhme auch tags Vier Jmbs, Nemlich die morgen Supp Vnd abendtessen nach notturfft, dan auch den morgen vnd Nacht Jmbs, Jeden Jnsonderheit mit||
    09 Vier guter trachten, Darunder dan Jhnen Wochentlichen dreymahl, Nemlichen Sontag, Dienstag vnd Donnerstag frisch gebratens, den Freitag vndt Sambstag Grun vndt||
    10 Durr Fisch, wie man die Jeder zeitt haben Kan, Jn der grosen Stuben neben andern Pfru[n]dern mit beholtzung, Lichtern Vnd Brodt vnabbruchich bey verpfändung aller||
    11 Vnser, deß Spittalß gutern, zinß vnd gülthen vber Tisch gereicht vnd abgespeist werden sollen. Vnd ob Er zu zeitten sein mahl von dem Seinigen bessern wolte, So||
    12 soll Jhme die Kuchen, dazu Jm Newenbaw verordnet, offen stehen, darinnen nach Seiner notturfft zukochen. Vnd da Er nicht kochen Könte od[er] möchte, Jhme von dem Sey-||
    13 nigen was Er begehrt nach Seinem willen durch deß Spittalß Koch oder Köchin bereiten laßen. Vnd da es sich begebe, Er - Wie Wir dann alle Jn der handt Gottes||
    14 stehen - Kranck wurde Vnd den Tisch nicht besuchen Könte, So soll Jhme durch des Spittalß diener die Cost Jns gemach gebracht vnd gegeben Werden. Vndt||
    15 da es sich auch begebe, das Er Kranck wurde vnd Jhme selbst Keine handreichung vnd warttung thun Könte, Soll Jhme durch den Spittalmeister ein Die-||
    16 ner vf Sein, des Pfrunders Costen bestelt werden Vndt der Spittal die Cost dargeben. Es soll Jhme auch vff Sein begehren Sein gereht durch deß Spittals Die-||
    17 nerin gewaschen vnd gesäubert werden. Vnd vmb solche Seine Pfrundt hatt Er, Marten Vorgemelt, Vnserm Spittalmeister Hanß Francken also||
    18 baldt erlegt Vierhundert gulden zu 26 alb[us] bahr geldt, daruber Er Vnß billiche Rechnung thun solle. Ferner hatt Er, Marten, auch versprochen, Jnn||
    19 Vnsern angeregten Spittal zubringen ein außgerust bedt mit Seinem Zugehör, Jtem Vier guther Leylacher, Ein maß vnd ein halb maß Kantten,||
    20 Jtem Vier zinnen Platten, Groß vnd Klein, Jtem ein disch. Welches Er zeitt Seines lebens zugebrauchen vorbehalten, Vnd nach Seinem Tödtlichen ab-||
    21 gang dem Spittal nach deßen Rechten Vnd gewohnheiten Erblich verbleiben, ohn aller Seiner Erben, Auch Männiglichs anfechtung, Jrrung vnd Eintrag.||
    22 Was Er aber neben Jtzgemeltem Jn Vnsern Spittal bringen oder sonst außerhalb desselbigen nach Seinem abfall erfunden würde, Es seye an geldt, Cley-||
    23 nodien oder sonsten anderer Fahrender haab, nichts außgenommen, Soll Seinen Erben oder wem es testirt ohne eintrag Vnser gefolgt Vnd zugelasen||
    24 werden. Daruff hatt Er mit handt gebender treu gelobt vnd versprochen, Vnsers, deß Spittalß Nutz vndt fromen zuschaffen, Sein schaden||
    25 zuwenden vnd zuwarnen nach Seinem besten vermögen. Jedoch soll Er hierdurch zu Keiner arbeith verbunden oder verhafft sein. Dessen zu||
    26 wahrem vrkundt haben Wir, Emich, Graue zu Leyningen Vnd Dagspurg, Herr zu Appermont [et cetera] Vnser Jnsiegel an diesen brieff hencken lasen,||
    25 Der Geben Jst den Sechsten Augusti Jm Jahr, alsz Mann nach Christi, Vnsers Lieben Herrn vnd Seligmachers gebuhrt zahlt Ein Tausent Sechshundert vnd Zwey.
    Source Fulltext: Dr. Bernfried von Löbbecke; Dr. Hans-Helmut Görtz, Freinsheim, ehrenamtliche Tätigkeit Geprüft, überarbeitet und kommentiert von Andreas Kuhn M.A., Neustadt/Weinstraße


    LanguageDeutsch

    Notes
    Anmerkungen zu Begriffen "EMJCH, GRAVE ZV LEJNJNGEN Vnndt DAXBurg" (Z. 1) = Emich XII. von Leiningen-Dagsburg (1562-1607) "drey wägen mit holtz" (Z. 5) = etwa 15m3 "ein Maß wein" (Z. 6) = 2 Liter "wohlfeilerung" (Z. 6) = Zeiten mit mäßigem Preisniveau "Jmbs" (Z. 8) = [Imbiss] Mahlzeiten "die morgen Supp" (Z. 8) = vornehmlich aus "Suppe" (Getreideschrotbrei) bestehendes Frühstück "nach notturfft" (Z. 8) = nach Bedarf "trachten" (Z. 9) = aufgetragene Speisen "Grun vndt Durr Fisch" (Z. 9f.) = frischer und geräucherter Fisch "Jhme selbst Keine handreichung vnd warttung thun Könte" (Z. 15) = er sich nicht (mehr) selbst helfen und versorgen könnte "gereht" (Z. 16) = Bettzeug und Kleidungsstücke "daruber Er Vnß billiche Rechnung thun solle" (Z. 18) = Rechnungslegungspflicht des Spitalmeisters gegenüber dem Grafen zu Leiningen "Leylacher" (Z. 19) = Betttücher "Ein maß vnd ein halb maß Kantten" (Z. 19) = etwa 200x100cm "Vier zinnen Platten" (Z. 20) = flache Zinnschüsseln und -teller "abfall" (Z. 22) = Tod
    Places
    • Dürkheim
       
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