Der deutsche Bauernkrieg - Jahr 1525 Januar bis Juli, Nr. tNCXXI. Die bischöflich straßburgischen Räche und Besehlshaber an die Stadt Basel. , S. 231
Der deutsche Bauernkrieg - Jahr 1525 Januar bis Juli, Nr. tNCXXI. Die bischöflich straßburgischen Räche und Besehlshaber an die Stadt Basel. , S. 231
tNCXXI. Die bischöflich straßburgischen Räche und Besehlshaber an die Stadt Basel.
(10. Juni 1525.)
W.r
haben eine Schrift, welchmaßen Röm. Kays. Mas. und F. D. Landvogt, Regenten und Räthe im Ober-Elsaß dem hochwürdigen Fürsten unserm gnädigen Herrn von Straßburg den Abschaidt, so die ersamen, wisen Euwern, auch der Stetten Zürich, Bern, Solo- thurn und Schaffhusen Macht- undSendbotten, der Baurschaften halb, die in F. D. und unsers gnädigen Herrn Oberkeiten, des El saß. Snndtgaw und der Monthatt nffrüerig gewesen, besigell zu geschrieben haben, in Abwesen seiner Fürstl. Dl. empfangen, und dann gemelter unser gnädiger Herr diser Zitt ußlendig, daß wir sein Fürftl. D. in so kurtzem nit erreichen mögen. Wiewol dann solicher Abscheidt, besunder der Entsetzung halben, nit wenig beschwerlich, nit desto weniger meren Uffruren damit zufürkhomen, so wollen anstatt unsers gnädigen Herrn von Straßburg, wir als Rete und Besehls habers seiner Gnaden solchen Abscheidt annemen, und schriben euch den von wegen seiner Gnaden hiemit zu. Schicken euch auch darbv ein Troftungs- oder Sicherheitbneff, vermöge berüerts Abscheidts uff- geeicht, und wöllen (ob Gott will) euern angesetzten Tag besuchen kassen, handlen zu helffen, alles das zu Frieden und Einigkheit dienen mag. Ob aber an berürtem Sicherheitsbrief etwas Mangels wäre, den wollen wir, so wir des bericht, zu euwerm Gefallen auch erstat« Deutscher Bauernkrieg 1525. II. 13
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ten. Wolten wir euch dienstlicher, freundlicher Maynung uit verhalten. Datum zu Dachstein am Sambstag nach dem heiligen Psingsttag Anno 1525.
Unsers gnädigen Herrn von Straßburg Räche und Besehlshaber.
KtNXXIl An den Rath der Stadt Straßburg.
(10. Iunl l525.)
W.
ben euch zu vernemen, daß wir von ErasmusGerbers und seiner Anhänger Vergichten keine Urschriften haben; wir haben auch insonderheit darnach Frag gehapt, und werden bericht, daß khein schriftlich Vergicht vorhanden seien.
Uns hat aber durch glaubwürdige Luttringische Personen angelangt, daß sich Erasmus Gerber, als man ihn henken wol len, hören lassen: daß ihr Fürnemen gewesen, so sie Schloß und Statt eroberten, daß sie alsdann alten Oberkeiten, Herren, denen vom Adel und was erber Burger und Leut sven, und welche Zinß und Gült haben, das ihr nemen, ihre Wyber im Angesicht der Mannen schme- hen, und nach dem alte die Oberkeiten, Herren, Edelleut, Wyber und Kinder, zu todt schlagen und die Wurzel des Adels und der häbigen Burger ustilgen wollen; mit vil mer andern bösen Worten und Meinungen.
Das wir euch früntlicher guter Meynung uff euer Begeren nit wöllen verhalten. Datum Dachstein Sampstags nach dem heiligen Psingsttag An. 25.
CCCXXIll Bekenntniß von Wolf Gerstenwell aus Elsaß-Zabern.
«Juni 1525,)
Z.
>um Ersten sagt er: daß der lang Iörg zu ihm kommen und ihm gesagt: „wollt er ihm folgen, so wollten sie Beide zu der Husen einem der Buren ziehen, es sei das Land uf oder ab."
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Zum Andern: daß Iörg Todtengräber zu ihm gesagt, „es wird Zeit werden, daß man uf dem Helenstein tanzen wird, und so des Bischofs Gut an einem Nagel hing, wollt er nit einen Heller darum geben, ob er schon Brief und Siegel darüber hätte, und des Bischofs Ding würd gar vergehen. — Alle Zins und Gülten müßten ab sin, und die Richen arm werden, und die Armen rich."
Zum Dritten gesteht er Wolf, daß er geredt habe, „die so jetzund gute Schleier tragen, müssen hinsürter wiße tragen." (die Edelfrauen meinend).
Zum Vierten, daß Husen Diebolt von Ötterstall gesagt: „die Pfaffen gingen mit Bubendingen um." Und er Wolf wollt ihnen das ihr helsen nehmen.
Zum Fünsten. Als er mit Brosius Becker und dem langen Iörg zu Otterwyler gezert, hab Lienhart Bäuerlins Sohn gesagt: „ihr von Zabern haben viel Amtleut, und daß der Hanauisch Husen der Buren sonderlich den Iunker Krantzen dannen thun wölt" Da der lang Iörg gesagt: „man muß die Dornhecken alle ausreuten."
Zum Sechsten, daß Reb Iörg und Volgen Hanns us Herr Vi- ten des Propsts Hus der Zit, als der Leutpriester gefangen worden, gteich des andern Tags zwen Omen Win getragen, und als er auch darin komen, da sei Utz Karcher sammt Andern in Herrn Viten Hus gesessen und gezert.
Zum Siebenten sei sein und seiner Mitbrüder Fürnemen gewe sen, daß sie, sobald die Buren in die Stadt kämen, mit den Richen theilten. Auch wollten sie nichts wider die Buren thun, noch in sie schießen lassen, denn sie wollten die Gerechtigkeit nit hindern.
Zum Achten hab er jammt Paule Gutknaben und ihrer Gesell schaft sich entschlossen, Oberschultheißen und Rat in der Ratstube zu überfallen, mit ihnen zu Morgen zu essen und in Summa sie alle todt zu schlagen; darum daß sie den Kopf zu dem gnädigen Herrn, des Wald und Fischens halber hiengen, und uf siner Gnaden Seite wären.
Zum Neunten, als man des Iors uf St. Iohanns Tag zu schwören pflegt, haben sie sich vereinigt, nit zu schwören. Und da hab sich der lang Hanns, der Mattenknecht, uf der Stuben herfür gethan und gesagt: „man soll nit schwören, es sei denn der gnädig Herr selbs zugegen."
Zum Zehnten. Als des gnädigen Herrn Räthe die Reiter zur
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Besatzung der Stadt haben legen wollen, und sollichs den Zünften anzeigt, habe Utz Karcher, ehe mau umgefragt, geredt: „Lieben (Zunft-) Brüder, die Reiter sollen nit herein in Besatzung, denn wenn sie her ein kommen, liegt dann ein Burger uff eim Bett, so wersen sie ihn darab, und legen sich druf. Zum Andern, wenn sie ihnen nit zu essen mittheilen, müssen sie ihnen das bestellen und zuwegen bringen, und zahlens dann nit und fressen noch das euer. Zum Dritten, wenn sie kein Futter mehr haben^ so reiten sie hinaus und äzen euch die Frucht ab; so ihr dann das nit liden wollten, so erstechen sie euch. Zum Vierten, welcher dann eine hübsche Frau oder Tochter hat, dem schänden sie sie. Zum Fünften, so sie dann von uns abscheiden, so werden sie die Stadt anstoßen und uns erst verbrennen." Uf dieses hab Moritz im Mühlacker geredt: „ich bin selbs bei solchem gewesen" und er woll auch nit die Reiter in der Stadt haben. Es hab auch alsbald Utz ein Mehr der Reiter halben gemacht, seien ihm alle uf der Rebleut Stuben zugefallen.
Zum Letzten, hat Christmann Schwitzer uf der Rebleut Stuben ernstlichen gesagt: „Da Utz das Mehr der Reiter halben gemacht hab, soll man dem Schultheiß die Schlüssel zu der Stadt nehmen, und er woll sie haben und selbs Herr sein."
Geschehen uf Zinstag nach Corporis Christi (24. Iuni) An. 25.
Nachdem WolfGerstenwell sein gütlich Bekenntniß fürge- lesen und ihn zu foltern gedroht worden, hat er bekannt: „daß er ge- holsen ratschlagen, daß die Reisigen zu Zabern nit ingelassen werden sollten;" gesteht aber nit, daß er geholsen ratschlagen, den Schulthei ßen und Rat zu überfallen und sie todt zu schlagen.
Darnach als er angebunden worden hat er bekannt: „daß er, Wendel Rebstock, Utz Karcher und Andere mehr, deren der Mehrtheil todt sind, des Willens und Anschlags gewesen, die Oberkeil zu ver- tilgen und selbs Herren zu sein, und wo sie fürter Fischens und Holzhauens halb gepfändet oder gerügt würden, wollten sie die Rüger oder Pfänder zu todt geschlagen haben."
Item, nachdem er erstmals leer ufzogen worden, hat er bekannt: „er habe sich mit Andern vereinigt, daß jeder uf seiner Zunstftuben heftig darwider sein und streiten soll, daß die Reisigen nit in die Stadt gelassen werden. Sie hätten die Bauern lieber darin gehabt.
Als er wieder herab gelassen, hat er vorgeben: „sie haben sich miteinander vereinigt, wo die Herren, sie wären edel oder unedel, die
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Gemein nit bei ihrer Gerechtigkeit Fischens und Holzbauens bliben lassen und ihnen die wehren, wollten sie sie über die Köpf schlagen; und sig er der recht und erst Schreier unterm Husen gewesen."
Als er zum andernmal leer ufzogen worden, hat er gesagt: „es sei sein und seiner Mitgesellen Anschlag gewesen, wenn die Bauern in die Stadt kämen, so wollten sie Alles denen nemen, die nit ihres Willens und Meinung sein wollten und die mehr hätten denn sie und Riche arm machen."
Item, die Monstranz, so in seinem Haus funden und genom- men worden sein soll, die sei durch den Priester zu Moneltswiler mit anderm Gut in zwen Trögen in sein Haus geflöhnet worden. Be schloß damit seine Handlung.
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