Der deutsche Bauernkrieg - Jahr 1525 Januar bis Juli, Nr. 661.VIII. Herzog Anton von Lothringen an die Stadt Straßburg. , S. 167
661.VIII. Herzog Anton von Lothringen an die Stadt Straßburg.
(23. Mai <525.)
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haben euer Schriben, betreffend solche Namen von Manns und Wybspersonen und sonst andre, genommen unter den euren vom Kriegsvolk so wir in unserm Dienst im Elsaß gehabt, uns gethan, Inhalts vernommen, und geben euch daruff gnädiger Meinung zu er- kennen: daß wir so an uns möglich gewesen, allenthalben verschafft und geordnet haben, die euren zu verschonen, mögent aber wol ge denken daß mit solcher großer Anzal Volkes, so wir im Elsaß uff euer, Deutsch« Bauernlrieg 1525. II. 9
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auch des Landvogts im unter Elsaß, des Hochw. Fürstens, Statthal ter und Retten, Dechant und Cappitel der hohen Stift Strasburg und Anderer, ernstlich und fiehlig Erfordern, Bitt und Begern gefürt haben, man so strenge gehandlen kann oder mag, daß nichts minder sich der Fründ mit den Fründen Gewinns und Verlusts erwarten müssen. Und darumb in solchem wir nit allenthalben wehren können, das uns demnacht nit lieb, sondern je und allwegen geneigt gewesen und noch sind, euch und den euren zu verschonen, als augenscheinlich wär, wo wir anders gewöllt, bescheen wär. Iedoch, so haben wir demnach un- serm vorigen Erpietten nach dem eurigen gethan. etlich unser Rät und Edlen allenthalben in unßerm Lager bevolhen, die Gefangnen euch zu senden, so mit in Zabern, auch zu Lupsstein und Scherwiller gewesen, zu suchen und sie ihrer Gesengnuß zu erledigen. Als wir allgerad jetzundt unßern früntlichen lieben Brüder den Graven von Guvß ge- betten haben, der uns also solchem zu geleben vertrostlich Antwurt gegeben, das wir nit in Vergeß stellen wollen, sonder euch hie und uff dem fürgenommen Tag, so durch den Landvogt in unter Elsaß, uns, euch und ander Nachparen gehalten wird, durch unser Verordneten, was wir von Gefangnen überkommen, zu handen schicken werden. Das wir euch gnedlicher nachpurlicher Meinung nit haben wollen verhalten. Datum Bergast am 23. Tag May An. 25.
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