Landeshoheit des Hauses Hohenlohe von deren Zeiten des sogenannten grossen Interregni, Nr. 36, S. 157
Landeshoheit des Hauses Hohenlohe von deren Zeiten des sogenannten grossen Interregni, Nr. 36, S. 157
l^XXVIII.
d>lec examinis riZorem luttinebir argumentum n. Z12. in6e ^eri' cum, czu«6 ^latnjI6i3, (üonraäi Oueis don^uZis, vacer, 5rarer aZnati //c,ma»»i nomen seilerunc:
Dießes arZument von dem Nahmen Unsers Grass Hermanns habe Liraro loco unter denen übrigen beygebrachten Beweißthümern für mehreres nicht, als nur für eine OonMur ausgegeben und in dies ser hualicnr kan es auch ri^orem examinis gar wohl ausstehen und vor eine vernünfftige (üonieÄur allerdings vMrn; dazumahlen, nach dem Zeügnus vieler bewahrten Schrifftsteller, nach dem in meinem Dipl. Beweiß damahls auffgestellten 8Meme (wobey mich je doch nunmehro auff dasjenige, was in rel'p. 26. Num. l^xxill. selbsten erinnert, bezogen haben will) Grass Hermanns 2vus marer- NU8, avuneulus und meiste nechste (üoZnari, laut folgenden/ aus Herrn Hoff-Rath Lentzens Historisch - sene^ogischen Untersuchung der
XXVIIsten Hübnerischen Tabelle, §. IX. sec^q. gezogenen 8eKem2tis den Nahmen Hermann geführet haben:
Gebhard/ Grass in Franckeen 5 seiner Larzille gegen die Hunnen.
^6«'i7Graff wFrancken, tt^k<^^«U8 I. Hertzog in Schwab Ko. 949. ^ den/ f 949. .
?6a II. Grass in Francken, f in einer La- t«Ue gegen die Saracenen ao. 982.
UW^iX««V5 II. Hertzog in Schwaben,
s so. 1004. ^ ^
ttLl<i^^«U5 III. Her- XtsrKi!6is, Gem. Conrad, Hertzog in tzog in Schwaben, Francken und Kürndten. .
NL«.^N«V5. Grass in Francken, der Alteste Stamm-Vattev des HaußesHo-, benlobe. . .. :> ..
viä. TaK. l. p. 314. im 0!?!. Beweiß.
Oo vzck.
,46 HG )«(
welches dahero auch den hochberühmbten Herrn Reichs-Hoff-Rath, Frey-Herrn von Senckenberg, bewogen hat, mir in der Beylage I^ic.
p. 622. lecz. meines Dipl. Beweißes über eben dießen Umstandt mir ausdrücklichen Worten seinen Beyfall und weitere Erläuterung folgen der Gestalt zuzuschreiben:
„ §. 44, Glaube ich, daß man leicht den Schlüßel finden könne, warum die ,. Kinder der Mütterlichen Verwandschafft Nahmen geführet/ indeme es ja ,, noch geschiehst, daß der Groß-Vatter Mütterlicher Seits, oder der „ svunculus, mehrentheils derer Kinder Pathen sind: dieße Ursach ist natür- ,, lich, ohnerachtet der Lccarä sich darauff nicht besonnen:c.
()izan^uanl!!s iit familiäre ^ ^ui Milurit, öebiüoribus 5un6s^ memis eenealogias superliruere, <^uam äoäam iAnoranciam earum rerum saceri) i^uas naäenus nemo l'eire pocelr.
Was der Herr Keierens von genealogischen Muthmassungen vor ein 8entimenr habe/ ist mir gleichgültig: Meine von dem Nahmen UnßerS Graff Hermanns hergenommene ConMur gehet nur auff die Anverwandschafft Mütterlicher Seits dieses berühmten Grassens, mit hin erstehet jedermann ohne dem, daß ich auf dieselbe die (Zeneslogie dieses Hohen HaußeS keinesweegs gebauet, sondern solche nur zum Uberflus, majoris ttluttracionis Gratia, beygebracht habe. Wem sie nicht anständig, der mag sie immer übergehen; dieHaupc-Sach, so wie ich sie nemlich damahls vorgetragen habe, bleibt diesem ohngeachtet doch bestehen, welche darauf beruher, daß Hertzog Luno, oder^on^ raäus, UnserS Graf Hermanns Natter gewesen, welches der Herr Ketersns selbsten nicht in Fweiffel ziehet; und wann dieses ist, so wird Grass Hermann hoffentlich auch eine Mutter gehabt haben, welche alsdann(nachdem damahls nehmlich vorgetragenen 8cKemace) kei ne andere, als dieses Hertzogs ^unonis Gemahlin, hätte können gewe sen seyn. Wann ich inzwischen die Schriffcen auch der berühmtest- und grösten Gelehrten nacheinander zur Hand nehme, so werde darin nen gewahr, daß sie, bey Erörterung Historisch-und Qsnealogischer Fragen älterer Zeiten/ nicht das geringste Bedencken haben, in Er manglung genügsamer anderer Bewetßthümern, auch ihre habende vernünfftige conjeQuren dem ?nblic« mitzutheilen; und kommt mir, indem ich dieses schreibe, des hochberühmten Herrn Hoff-Raths von Falckenstein achte Nachleße seiner analeäorum'I'nurinAo ^»rä^vien« iium, und in solcher sogleich die vier« Abhandlung von der Söhne Königs I^uäovici Qermanici Erbtheilung des Vätterlichen Reichs unter die Hand, alwo ich p. 172. Sc 17z. Agende Worte finde:
„ Aus einer wohlgegründeten Muthmaßung, ohne welche in alten Dingen nicht „ fortzukommen, 0) ist diesemnach ein gesicherter Schluß zu machen, daß „ gedachte brüderliche Erbtheilung auf diesem pal^io > nemlich zu ältkeim, in „ ?ag« Knrrien«, von denen drey Königlichen Prinzen vorgenommen wor- ,. den.
(») .. Der geheime Rath Gundling schreibet in seinem vollständigen Oilcurs „ über die Reichs-Historie p« «84« wqnn er von Eckhardt Lcneäialmare
. ^ ,i redet
^ ( o( GS ,147
tt / da er von dem Hertzog Burchardo in Thüringen handelt und ihm die Marggraffen in MeGn und jetztlebende Hertzvgen von „ Sachsen ex tribn Lu^ici j. e. SerO>>aräi 6ec!uciret, also: ^>ch kan „ sowohl fassen, es gefälc mir auch nicht übel: Aber Leuren, die „ keine Q)»/eS«ren zulajsen wolle,,, stehet diese MeynunI freilich „ nicht an, und habe ich selbst von einem elenden Ritter gehör«, „ es wäre nur eine Con/eÄ«?-.- l1?an muß aber doch t?on/eü«>-e» a^xnik- » kiren; denn dadurch kan man vieles entdecken: ^ ckem <iocct.
l.xxx.
ZVlelitts probatum ett p. z2l. re1i<zuille ttermanum Oomitem rres rilivS) (ZebKarcium^ 8iZ55i6um 6^ LberKardum;
^6 l_XXX.
Der Beweiß hiervon ist in meinem Diplomatischen Werck ferner p. 325.6c Z29. zu finden.
l.xxxi.
^66itatilia ttiläe^aräis^ ux«r (!onraäi, (Üc)mitis <Ze 8tauffeNi s, c^uibus samjlia ^uAulra LranKeniis lanZninem traxisse, non line probabilitäte credirur: ^ppellavic enim anno 1158-^onra6u8 III. Im- perator, LertKam äs ttoloen^ (!oni'gnAnineam i'uam A k'Icuner in
ckronieo k-iOnenloieo illam propin^uitacis rationem craäit, c^uam notter ruetur>
Haus Hohenlohe, ed. Hanselmann, 1757 (Google data) 36, in: Monasterium.net, URL </mom/HausHohenlohe/a262f2de-f684-4f7a-9cc8-44b89804a249/charter>, accessed at 2024-12-27+01:00
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