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Charter: Rechte des Hauses Pfalz, 1778 (Google data)  XXXV.
Signature:  XXXV.

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Vertrag zwischen Kurbaiern und Kurxfalz puoKo coukituti mutui potlellorii, 1774.
Source Regest: Vorlegung der Fideicomissarischen Rechte des Kur- und Fürstlichen Hauses Pfalz überhaupt und des regierenden Herrn Herzog zu Pfalz Zweibrücken, Nr. XXXV. , S. 386
 

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Vorlegung der Fideicomissarischen Rechte des Kur- und Fürstlichen Hauses Pfalz überhaupt und des regierenden Herrn Herzog zu Pfalz Zweibrücken, Nr. XXXV. , S. 386

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    ^>on GotteS Gnaden Wir Maximilian Joseph, in Ober-und Nie der-Bayern, auch der Obern Pfalz, Herzog, Pfalzgraf bey Rhein, des Heil. Römifchen Reichs Ertztruchfeß und Churfürft, Landgraf zu Leuch tender«. :c. Und

    Bon Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfalzgrafbey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Ertzschalzmeister und Churfürst, in Bayern, zu Jülich, Cleve und Berg Herzog, Fürst zu Mors, IVlarquis zu Bergen Op-, zoom, Graf zu Veldenz, Sponheim, der Mark, Ravensberg, Herr zu Ravenstein ,c. ,e. Bekennen für Uns und Unsere Erben, was gestalten Wir zu desto mehrerer Festhaltung Unserer im Jahr Siebenzehenhundert Sechs und Sechszig, und Siebcnzehenhundert ein und Siebenzig erneuer ten Hauß- Union und Erbverbniderung, wie auch des würklichen Vollzugs derselben und damit cslu eveniente ein dritter mit anmaßlichcr pokeilions- Ergreiffung das praevenire zu spielen ^desto minder im Stande seyn mögte. Uns weiter miteinander dahin unterredet und einverstanden haben, daß

    imo) das OonKItutuin poLeüorium auf alle und jede in dem l'äÄa mutuae 8ucceM«r>is begriffene beederseitige Lande und Besitzthümmcr zu- vorderist Uns sclbsten, und hiernLchst such allen darinn eingeschlosse nen -Hauß-Agnaten reeiprvce öc eventusliter jedoch dergestalten hiermit eingcraumet seyn solle, daß solches zwar 50»^« ^«emc«»^»e r^tt«« die volle würkung einer c'omxoMflon nach sich ziehen, ivtcr Oompäcllcen- te5 aber so lang der im Hauß - begriffene beederseitige Manns-Stam me dauert, zu gar keinen Gebrauch gegen einander dienen, folglich kein Theil dem andern bey seinem oder seiner Männlichen Heidends? Lebzeiten, in den Regierungs - oder andern Geschafften, unter dem Vorwand des c«vkituti einen Eingriff, Hinterniß und Einhalt erzeigen, oder sich im

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    mindesten darinn mischen; sondern nichts destoweniger ein Jeder Theilgantz frey und ungesperrte Hand hierinn haben und behalten solle; Und weil auch > 2<l«) Der in den Gottes Händen stehende 8ac«sswnsfall auf Unsere des Churfürsten von Bayern Seite dermal nur noch auf ein Paar Augen beruhet, mithin dieser von Gott zu verhütende Fall ein mehrere und zeit kichere Vorsorge erfordert, fo ist ferner zwischen Uns abgeredt und be schlossen worden, daß all jene Lxpeäit'loneg, welche seiner Zeit zu Erlan gung der natürlich-und 8o1It»rifchen polleMon dienlich oder nöthig sein mögten, gleich jetzo präparirt und hergestellt, sofort dahier in Mönchen dem Geheimen Raths Kantzler, Freyherrn von Kreitmayr, oder da er den Fall nicht erlebt, nach seinem Tod also gleich einem andern Vertrauten und beederfeits anstandigen 8ubK!tuw zur geheim und fieisigen Verwahr mit dem Anhang übergeben werden, daß derselbe, so bald nur der Fall sich ergiebt, in inttävtl nicht nur die bis dahin in öisnc« verbleibende Oats samentlich schon in Bereitschafft liegend, und mit der Churfürstl. eigenhän digen Unterschrifft bezeichneter LxpeMionen zu ersetzen, sondern auch sol che durch einen hiesigen Geheimen 8ecretarium unterzeichnen und unter dem größern geheimen Jnsicgel an die gehörige Ort ausfertigen und eilfer tigst dahin überliefern zu lassen habe.. Damit die vorhin schon erlangte ?olle/Iio mere cZviIi5 durch den darauf erfolgend natürlichen Besitz nur de- stomehr krafft und auf diefe weise auch sein thätig und vollkommenes Wee sen erreichen möge.

    Urkundt dessen ist gegenwärtiges Instrument Zn äupw hierüber errich tet, und einem jeden compacilcirenden Theil ein Txempwr unter Unserer beyderseitigen Hand - Unterschrifft und Siegels - Vordruckung zugestellct worden. München, den iSten Juny so. 1774.

    Mar. Jos. Churfürst. Carl Theodor Churfürst.

    H.W. S. v. Kreitmayr.

    Jos. Euch. Fr. v. Obermayr.

    Johann Georg Anton v. Stengel.

    Daß

    zur Vorlegung.

    Zdaß diese Abschrifft der erneuerten und erläuterten -Hauß-und Brb- Succeßions - Pacten gegen dem recht wahren auf Pergament geschrieben - mit zweyen von Silber weiß und blauen seidene» Schnüren abHangenden in Meßing vergoldeten Rapseln ein- gedrukten grösern Inflegel versechen ganz unversehrten Origi nal co//att<,«a»oko gehalten, und dem völligen Innhalr auch bee- den landesherrlichen ^andtzeichen und übrigen Unrerschriffren gems°s durchgehende gleichlautend befunden worden, iöin sol-

    * ches wird unter vorgedrukt Churfürstl. größern Geheimen Canzley - Zen-et und nachstehender Vnterschriffr beurkundet, ^ttum München den i6ten lvlsrtii s«. 1778.

    Churfürstl. Geheime Kanzley.

    (1.8)

    Franz Caspar Schmidt, Churfürstl. Geheimer Raths - üegittrstor.

     
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