Vorlegung der Fideicomissarischen Rechte des Kur- und Fürstlichen Hauses Pfalz überhaupt und des regierenden Herrn Herzog zu Pfalz Zweibrücken, Nr. IX. , S. 249
Vorlegung der Fideicomissarischen Rechte des Kur- und Fürstlichen Hauses Pfalz überhaupt und des regierenden Herrn Herzog zu Pfalz Zweibrücken, Nr. IX. , S. 249
i??8.
wr Kayserl. Mayestät solle hierdurch alleruntenhänigst vortragen, was gestalten, nachdeme meines Herrn Oheims, des Herrn Churfürsten zu Pfalz Gnaden und Liebdcn mir zu Ende vorigen Monats von demjeni gen vertrauliche Eröffnung gcthan, was zwischen Jhro Kayscrl. Königs. Apostolischen Mayestät und Ihnen in Ansehung der Bayerischen Succeßion am zten Jenner lauffenden Jahres vor eine Übereinkunft getroffen wor- den, ich mich sogleich selbsten nach München begeben, in der ganz sichern Vermuthung, daß mir allda diejenige Gründe würden vorgelegt werde«/ denen die Pfälzische Gerechtsame zu denen Bayerischen Succeßions-Landen nachstehen müssen. Da mir aber zu meiner größten Bestürzung die Doku- menten, auf welche Jhro der Kayferin Königin Apostol. Mayestät in aller- höchstdero offenen Ausschreiben vom 12. und I5ten Jenner dieses Jahrs sich beziehen, nicht vorgelegt, noch sonsten hinlängliche Auskunft gegeben worden, wodurch ich als dermaliger nächster Erbfolger hätte veranlaßt wer den mögen, fothaner Übereinkunft beyzutretten, so habe ich am i6te„ diß mittelst eines überreichten respectvollesten Memoires um sothane Com° munication allersubmissest anstehen lassen, um mich alsdenn des nähern allerunterthänigst erklaren zu können. Gestalten aber indessen dem sichern Vernehmen nach mehrbesagte Übereinkunft zur Erecution gebracht, fomit das Herzogthum Bayern gegen die uralte Verfassung und des Chur-unö Fürstl. Pfalzbayerischen Gesamthaußes uralte und von Zeit zu Zeit erneuerte
Stamm-
z u r V o r l e g u n g
Stamm - und Erbvcrträge vertheilct wird z So habe ich mein alleruntcr- thänigstes Bittcrl untcrm heutigen Dato, nach der abschriftlichen Anlage bey Jhro der Kayserin Königin Apostol. Mayest. unmittelbar allerdcvotest wiederhohlet, und zugleich allersubmissest gebeten, die Execution jener Übereinkunft biß zu erfolgen könnender meiner Erklärung allergnadigst im Anstand zu la,fen.
Anerwogen aber die Veränderung zumalen in fo ansehnlichen Reichs» lehenbarcn Landen ohne Ewr Kayserlichen Mayestät, als Obristen Reichs lehenherrn , und in seiner Masse des gesamten Reichs - Vorwissen und Genehmigung mit Bestand nicht geschehen kann; So wende ich mich in dieser mir und meinem Fürstl. Hauße so hoch angelegenen und das ganze Reichs - System intereßirenden Sache in allertiefesten Respekt an Ewr Kay serl. Mayestät, der trostvollen Zuversicht, Allerhöchstdieselben werden nach Allerhöchstdero hochgepriesenen Weltbekannte» Gerechtigkeits - Liebe aller- gnädigst geruhen, selbige zu einer gedeyhlichen Reichsgrundgesäzmäsigen Auskunft allergnadigst zu befördern, und dardurch Allerhöchstdero bereits unsterblichen Ruhm und Verdienste um das Heil. Reich noch mehr verherr lichen, fort mir und meinem Fürstl. Hauß Allerhöchstdero Kayserl. Gnade im Werk verspühren lassen, welche ich mit derjenigen allertiefsten Ehrfurcht und unverbrüchlichen Treue und Gehorsam zu verdienen mich Zeitlebens bestreben werde, mit welcher ich allersubmissest verharre ?c.
PfalzzweibrückischeS Schreiben «6 Imperatorem vom 28tcn Febr.
(sä «um. IX.)
tter Kayserl. Mayest. haben allergnZdigst gut gefunden, mittelst einer offenen Erklärung vom löten Jenner lauffenden Jahres bekannt za machen, welchergestaUen, nachdeine die von des jüogsthin verstorbenen Herrn Churfürsten in Bayern Liebdcn p. m. in derselben Herzogl. Bayeris. Linie Männlichen Stammes allein besessene und besonders von Kaysera erlangte Reichslehenbare Güter und Gerechsame Ewr Kayserl. May. alÄ
5 2 . Römi>
Urkunden
Römischen Kays« und Obristen Lehensherrn von des Heil. Reichs wegen auf den Fall, wo deS Hochgedachten Herrn Churfürsten Liebden ohne Männ liche Leibslehenerben nunmehr verstorben , eröffnet und Allerhöchstdero Kay» serl. Reichs Eigenthum anfällig worden, Allerhöchstdieselben mehrem Inn- Halts angezogener offenen Erklärung die Vorkehr getroffen hätten , sothane erledigte Reichslehen einzuziehen. Nun ist zwar die Ordnung der Erb« folge in denen gesamten Bayerischen Landen, Lehen und Eigen, dermalen noch nicht an mir, und ich sähe mich dahcro behindert ^ noch vor her würk» wichen Besiyergreiffung Ew. Kayserl. Mayest. allerunterthänigft vorzustellen, daß unter denen in mehrbesagter Allerhöchsten offenen Erklärung specisirir« ten Lehen sich verschiedene befinden, welche von jeher partes mregrantes des Herzogthums Bayern gewesen, andere, die dem Hauptlehenbrief üher die Bayerische Thronlehen namentlich einverleibt sind, und andere, die das Churyauß Bayern nach deutlicher Zulassung und Vorschrift der güldenen Bull lslvs, qualitäte feuääl! sc^uiriret hat, daß aber alle zusammen, der« mög ^der uralten und viclmal erneuerten - denen Rcichsgrundgesäzcn durch- gehends auf das genaueste angemessenen Pfaltz -Bayerischen Stamm-und Erbverträge, nach Abgang des ^inen Hauptasts, wie nunmehro in der Person des Hochseel. verstorbenen Herrn Churfürsten Lbden p. m. geschehen, auf den andern Haupt- Ast,, nemlich auf das Cyur- und Fürstliche Hauß Pfalz fallen sollen, dazu auch eine Samtb^lehnung, die in dem Bayeris« 'Geschlecht und Erayß nicht herkömmliche der Reichs-Ordnung gemäs nicht erforderlich seye.
«Euer Kayserl. Mayest. werden aber gleichwol in Allerhöchsten Ungna den nicht vermerken, daß ich , als dermaligcr nächster Erbfolger zu Wah rung meiner und meines Fürstl. Haußes dießfallsiger Gerechtsame Euer Kayserl. Mayest. allerunterthänigft^ wie hiemit geschiehet, bitte, dieser Sache näher auf den Grund zu sehen und mich darüber genüglich allergnödigst zu hören,, und alsdann allergerrchteft zu erkennen , ob die in Frage stehende Reichslehenbare Lande auch Güter und Gerechtsame wirklich 5or sperr an zusehen - oder nicht vielmehr nebst der ganzen Al»tts der mit dem ?i6ei (Horn- m!ss« perpetuo r'smUIse befangenen Bayerischen Lande und Besitzungen an das Chur - und PfZltzische Hauß, Lehen für Lehen , und Eigen für Ei» j gen, von Rechtswegen gefallen feyn. Euer
zur V o r l e g u n g.
Euer Kayserl. Mayest. verherrlichen dadurch Allerhöchstdero Weltge» priesen? Gerechtigkeits-Liebe, mir aber und meinem Fürstl. Hauße erzeige» Allerhöchstdieselbe die allerhöchste Kayserl. Gnade, welche ich eben so, wie die ersten Erwerber dieser Lehen durch unwandelbare allerumerthänigste Treue, Gehorsam und allertiefste Verehrung zu erkennen und zu verdiene« mich ohnermüdet bestreben And in dem allersubmissesten Äespekt verharre« werde ^e.
PfalzzweibrückischeS Schreiben an Jhro der Kaiserin Königin Majestät vom sLkn Febr. 177s.
^aben mir Meines Herrn Oheims des Herrn Chuvfürfien ZK Pfalz Gnaden und Liebden zu Ende vorigen MonatS von demjenigen ver trauliche 'Eröfnung gethan, was zwischen Ew. Kayserl. Kinigl. Apostol. Mayestät und Ihnen in Ansehung der Succeßion in die- von des Hochse lig verstorbenen Herrn Churfürsten in Bayern Lbden mildester Gedächtniß Verlassene Lande vor eine Uebereinkunft am zten )enner dieses Jahrs ab geschlossen worden, in Gefolg ivelcher dann auch Allerhichstdieselbe seither» von dem größten Theil von Niederbayern, sodann einigen Distrikten in Oberbayern «nd der ober« Pfalz, ferner von der Herrschaft Vindelheim und endlich von sämtlichen «on Allerhöchstdero Cron Böheim relevirenden Lehen in der obern Pfalz wirklich Besitz nehmen, und solche durch Kayserl. Kinigl. Truppen besezen lassen. Ich habe mich gleich nach dieser erhaltene» Nachricht selbst nach München begeben, um mit Hochgedacht meines Herrn Oheims Gnaden und Liebden mich hierüber zu besprechen, und habe ganz sicherlich vermuthet? daß mir allda die Gründe würden vorgelegt werden? denen die-auf die gemeinsame Abstammung des Pfalz.Bayerischen Haußes, nuf die uralte und inehrmahlen erneuerte Pfalz-Bayerische HaußvertrZgr und Erbeinigungen, auf die güldene Bull, den Westphälischen Frieden, die Kaysexllche Wahlcapitülation, die Privilegien des Haußes Bayern,
r z die-
Urkunden
die-der Bayerischen Landschaft wegen Vereinigung und Unteilbarkeit der Bayerischen Lande seit etlichen Jahrhunderten ertheiltc Kayserl. Privilegien und deren vielfältige Allerhöchste Bestättigungen, endlich auch auf die-im Heil. Röm. Reich herkömmliche Lehen und Succeßions-Rechte überhaupt sich gründende Gerechtsamen des Chur-und Fürstlichen Haufes Pfaly nach stehen müssen.
Es haben mir aber zu meiner öussersten Bestürzung die Dokumenten, «uf welche Euer Kayferl. Königl. Apostol. Mayest. sich in Allerhöchstdero offenen Ausschreiben vom i2ten und i5ten Jemier dieses Jahrs bezichen, nicht vorgelegt - noch sonsten hinlängliche Auskunst gegeben werden können, wodurch ich mich von der Richtigkeit der Ansprüche Allcrhöchstdero Ertzhau- ses Oesterreich und von der mindern Wichtigkeit derer - vor mein Fürstl. Hauß mititirenden stattlichen Gründe hätte überzeugen-verfolglichen jener getroffenen Uebereinkunft als dermaliger nächster Erbfolger beizutreten, mich hätte bewogen finden mögen.
Durch den allertiefsten Respect, den ich Euer Kayserl. Königl. Apostol. Mayest. schuldig bin, gedrungen, habe ich gleichwol am i6ten dieses Mo« naths diejenige Erklärung in München abgeben lassen, welche der Freyherr von Lehrbach Allerhöchstdenenselben ohne Zweifel allerunterthänigst referirt Haben wird, und nach welcher ich um Communication der Gründe Allcr höchstdero Ertzhaufes allersubmissest angestanden habe, um solche mit mei nen Gerechtsamen vergleichen und mich sofort allersubmissest erklären zu kön nen, anerwogen ich weit davon entfernet bin, gegen Jemand - am allerwe nigsten aber gegen Ewr. Kayferl. Königl. Apostol. Mayest. und Allerhöchst- dero Eryhauß etwas in Anspruch zu nehmen, was nach der genauesten Untersuchung und Prüfung mit Bestimmung göttlicher und menschlicher Rechte mir nicht gebühren sollte.
In Betracht aber dem Vernehmen^nach jene getroffene Uebereinkunft indessen in Exemtion gefezt wird, vielleicht auch noch andere dahin einschlä gige mir unbekannte Anstalten und ^rräiigements getroffen werden dürften; So bleibt mir nichts übrig, als jene alleruntcrthänigste Erklärung vom löten dieß bey Ew. Kayferl. Königl. Apostol. Mayestät ohnmittelbar in tief- stem. Respect zu wiederholen, mit der submissesten und angelegentlichsten
Bitte»
zur Vorlegung.
Vitte, Euer Kayscrl. Königl. Apostöl. Mayestät geruhen allergnädigst, mir Allerhöchstdero Gründe allergnädigst vorlegen zu lassen und bis dahin der würklichen Vollziehung der mehrbcsagtcn Uebereinkunft allergnädigst An« standt zu geben, fort nach Allerhöchstdero weltgepriescnen Gnade und Ge» rechtigkeit mir die Zeit zu gönnen / in dieser mir und meinem Fürstl. Hauße von der alleräußersten Wichtigkeit seyenden Sache beyderfeitige Gründe zu prüfen und alsdann erst mich allerunterthänigst zu erklären.
Und da die Veränderung in-zumalen fo ansehnlichen Reichslehenbaren Landen ohnehin ohne Jhro zlorwürdigst regierenden Kayserlichen Mayestät als Obristen Rcichslehenherrn, und in seiner Mase des gesammten Reichs Vorwissen und Genehmigung mit Bestand nicht wohl geschehen kann; So habe ich als ein getreuestcr Reichsfürst nach Anhandgebung meiner Reichs- ständischen Obliegenheit nicht allein meinen Höchst-und Hohen Herrn Mit ständen eröfnet, daß ich zwar der allerunterthänigst trostvollen Hofnung lebte, Ewer Kayferl. Königl. Apostol. Mayestät würden nach Erwegung meiner Gründe von Merl)öchsidero Ansprüchen abzustehen von selbsten aller-, znädigst geneigt seyn, gleichwohlcn wolle ich um deren Verwendung und Vcrmittelung geziemend angestanden haben; sondern auch allerunterthänigst ohnverfehlet, Jhro glorwürdigst regierenden Kayserl. Mayestät deswegen ebenfalls allerunterthänigst anzugehen, und habe zu Allerhöchstdero Welt bekannten Gerechtigkeit - Liebe das zuversichtliche Vertrauen, daß Aller- höchstdieselbe diesen von mir eingeschlagenen - mir alleinig übergebliebenen Weeg allergnädigst genehm halten, und als des Heil. Röm. Reichs Ober haupt diese sowol mich und mein Fürstliches Hauß als das ganze Reich so hoch intereßirende Succeßions - Sache nach Maasgab der Reichs-Grund- geseze beyzulegcn allergnädigst geruhen werden. Zu welchem Behuf ich dann auch bey Euer Kayferl. Königl. Apostel. Mayestät meine vorhin ge- thane allerunterthänigste Bitte um allergnädigste Communication Allerhöchst dero Gründe, und daß biß zu meiner darauf folgen könnenden allersub- missestcn Erklärung der Vollziehung jener Uebereinkunft Anstand gegeben werden möge, allerunterthänigst wiederhole, und in allerdevotestem Rcspect Zeitlebens verharre ic.
Rechte des Hauses Pfalz, 1778 (Google data) IX. , in: Monasterium.net, URL </mom/HausPfalz/0084c964-0bc0-4f45-b108-b47b1541c54c/charter>, accessed at 2024-12-26+01:00
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