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Charter: Rechte des Hauses Pfalz, 1778 (Google data)  XIII.
Signature:  XIII.

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Schreiben von der Kaiserin Königin Majestät an Pfalzzweibrücken,
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Vorlegung der Fideicomissarischen Rechte des Kur- und Fürstlichen Hauses Pfalz überhaupt und des regierenden Herrn Herzog zu Pfalz Zweibrücken, Nr. XIII. , S. 258
 

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Vorlegung der Fideicomissarischen Rechte des Kur- und Fürstlichen Hauses Pfalz überhaupt und des regierenden Herrn Herzog zu Pfalz Zweibrücken, Nr. XIII. , S. 258

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    vom zten April 1778.

    Hochgebohrner' Lieber Oheim und Fürst! Mir ist Eurer Liebden unterm 28ten Febr. 6»tirtes - und den 271?« Merz überreich« res Schreiben durch meinen Hof-und Staats-Kanzler vorgelegt worden.

    Ich ersehe daraus , daß dieselben eines Theils die nähere Einsicht der Rechtsgründe, auf welche Mein und Meines Ertzhauses Ansprüche auf die in Besitz genommene Dittricte und Herrschaften der Vormahls von dem erloschenen Churbayrischen Wilhelminischen Hause besessenen Länder beru hen > zu erhalten wünschen; andern Theils aber über die dagegen zu haben vermeynende rechtliche Einwendungen ordentlich gehöret zu werden, und daß diese Succeßions- Sach nach ZNsasgade der Reichs- GrundSesaze beigelegt werde, verlangen.

    Ew. Lbden werden von selbsten ermessen, daß, da ich mit dem (5Kes des Churpfälzischen Hauses eine O<mvention, geschlossen, in welcher sich Derselbe Meine Ansprüche, nach vorher davon genommener genüglicher Einsicht, als Rechtsbeständig anzuerkennen, für sich, seine Erben und Nachfolger an der Kühr verbunden hat, Mir keineswegs gebühren, noch zugemuthet werden könne, mit Ew. Lbden hierüber in eine weitere Aufklä rung deiner Rechtsgründe, noch weniger in eine besondere Behandlung Mich einzulassen; da die wirkliche 8uccelZion, mithin das Recht in Anse» hung selber für gegenwäriige Zeiten verbindliche Verträge zu schliefen, De- nenselben und Derer Linie noch nicht angefallen ist. Es wird also der Ord nung nach auf Dero Gutbefinden beruhen, wegen einer nähern Aufklärung meiner Ansprüche an den (^Kek des Hauses, mit welchem ich conveniret bin, sich zu wenden und olldort die Gründe, welche diesen zu einer gütlichen Ucbereinkmift bewogen haben, einzusehen.

    Was aber diejenige Forderungen und Ansprüche betrift, mit welchen Eure Liebden für Dero Person auftrctten, oder felbe in Zukunft Meinen Gerechtsamen entgegen sezen zu können vermeinen, so bin ich eben so weit

    d 2 entfernt,

    Urkunden

    entfernt, Jemanden, wer es auch immer sey, in seinen Rechten zu der. kürzen; als ich die Mir und Meinem ErzHause zukommenden Gerechtsamen so wenig, als ein anderer Reichsfland, jemahls vcrnachläßigen werde.

    Nach dieser reinen Gesinnung also können Ew. Loden von Mir aller dings erwarten ', daß Ich Denensclben auf alle - in Reichsgesczmäsigen Meegen anzubringende Vorstellungen Red und Antwort geben lassen werde.

    Ich verbleibe Euer Lbdcn mit Mühmlichen Willen, Kayserl. Hulden, Gnaden und allem Guten vorderst wohl beygethcm. Datum Wien, den zten April 1778.

    Ew. Liebden

    gutwillige Muhme

    Maria Theresia.

    xiv.

    ?lomemorZa an Kurpfalz, vom üöten April 1778.

    Äus denen «m lö. und 2Zten Febr. sodann am zten Merz übergebe« nen Memoire« , welch lezterm die von Herrn Herzogs meines gnädigsten Herrn Hochfürstl. Durchlaucht an Jhro Kayserl. Königl. Mayestäten erlas sene allerunterthänigste Schreiben vom 28tcn Febr. in Abschrift beygelegt wa» ren, wird annoch gefälligst rückcrinnerlich feyn, aus was Ursachen Ihr» Hochfürstliche Durchlaucht auf der Communication derl'itres, welche die Ansprüche des Durchlauchtigsten Ertzhauses Oesterreich durch einen Theil der Bayerischen Lande begründen sollen, zu bestehen sich bewogen finden. Aus denen eingelangten Kayserl. Königl. Antwortschreiben, welche unter schriebener hicbey in Abschrift zu commrmiciren die Ehre hat, ist gefällig ersichtlich, daß Jhro der Kayserin Königin Mayeftät sich allcrgnädigst äußern, „ daß, da Allerhöchst Sie mit dem LKek des Churpfälyifchcn Hauses eine „ <I«vveution geschlossen, in welcher sich diefer Allerhöchstdero Ansprüche, „ nach davon vorher «en.'iiniener genüglichen Einsicht, als rechtsbeständig „ anzuerkennen, für sich, seine Erben und Nachfolger an der Kur verbun.

    ,. den

    zur Vorlegung

    „ den habe, Allerhöchst - Ihnen keineswegs zugcmuthet werden könne, mit „ meines gnädigsten Herrn Hochfürstl. Durchlaucht hierüber in eine weitere „ Aufklärung Allerhöchsrdcro Rcchtsgründe, noch weniger in eine besondere » Behandlung sich einzulassen, da die wirkliche Succeßion, mithin das „ Recht, in Ansehung derselben für gegenwärtige Zeiten verbündliche Ver° „ träge zu schliefen, des Herrn Herzogs Hochfürstl. Durchlaucht und Dero Linie noch nicht angefallen seye und daher» der Ordnung nach auf Dero « Gutsinden beruhe, wegen einer nähern Aufklärung der Ansprüche der „ Kayserin Königin Mayestät sich an den 5nek des Hauses, mit welchem ,, Allcrhöchstdieselbe convemret seyen, zu wenden, und alldort die Gründe, „ welche diesen zu einer gütlichen Übereinkunft bewogen haben, einzusc- „ hen. „ Ob nun schon eines Theils die Durchlauchtigste Herrn Churfür- fien zu Pfalz, als Olief des Chur- und Fürstlich-Pfälzischen Gesamt-Hau« ses, in welcher Huälite Höchst-Ihnen alle Herrn Pfalzgrafen derer nach- gebohrnen Linien billig alle Hochachtung und Refpcct erweisen, bekanntlich von denen allerältesten Zeiten an bis auf den heutigen Tag in denen das ganze Hauß intereßircnden Angelegenheiten niemalen etwas vor sich allein gethan, fondern nach Maasgab der Hausqrundgefeze, wann die Frage von einiger Disposition über die mit dem k'ia'ei (üommillo pei petu« ?amil!ae befangene Pfalzbaycrische Lande gcwefen, wann auch schon von einer Ver äußerung, extra r'amiliam gar keine Rede war, jedesmal mit zusammen ge- seztcn Rath und allerseitigcr Bewilligung solche Verträge, die das ganze Haus zu allen Zeiten und unter allen Umständen verbinden sollten , abge« schlössen haben, wie davon der Pavische Vertrag selbsten, sodann die Hei delberger und alle andere ältere und neuere Hausvcrträge und Einnungen den unwiderlcglichsten Bewciß an Händen geben, mithin was deine zuwi der in dem Kayserl. Königl. allerhöchsten Schreiben zum voraus gefezt wird, seinen offenbaren Abfall leidet, und in gegenwärtigem Fall, da nicht ctwan von einem ^u regimmali, sondern von Veräußerung des ansehnlichsten Theils der Bayerischen Lande, zu denen alle Herren Pfalzgrafen als ge- bohrne Herzogen in Bayern und Descendenten von Otto dem Erlauchten, «rcline iucr«Mv«, gerufen werden, und Ihr Succeßionsrecht schon mit auf die Welt bringen, keine Anwendung sinden mag, andern Theils aber

    d Z Ihr»

    3« Urkunden

    Jhro Kayserl. Königl. Maycstät um Communication Allerhöchstdero l'i^l-e« unmittelbar anzugehen, man nicht vermüßiget worden wäre, wann es hätte gefällig seyn wollen, solche nach disseitig relpettuolesten Gesinnung vom i6ten Febr. und nach der-in der MniKerläl. Aeußerung vom 28ten Febr. dazu gemachten Hofnung dahier zu cnmmuniciren z so ist doch Unterschrie bener ausdrücklich befehligt, um des Herrn Herzogs seines gnadigsten Herrn, Hochfürstl. Durchlaucht, tiefsten Respcct vor Jhro der Kayserin Kö nigin Mayeftät auch in diesem Stück zu bewähren und um den von Allcr- höchstdenenfelben Ihnen selbst angewiesenen Weeg zu gehen, bey Jhro Churfürstl. Durchlaucht um Oommunicstion der in Frag stehender 1"itre« zu näherer Aufklärung der Ansprüche der Kayserin Königin Mayestät gezie mend anzustehen. Unterschriebener schmeichelt sich um so sicherer einer bal dig geneigtester Willfahrung, als derselbe mehrmahlen zu erklären die Ehre gehabt, daß des Herrn Herzogs Hochfürstl. Durchlaucht nichts aufrichtiger wünschen, als Jhro der Kayserin Königin Mayestät von Dero tiefest schul digen Respcct, und Jhro Churfürstl. Durchlaucht von Dero unwandelbaren Hochachtungsvollen Verehrung die überzeugendste Proben zu geben, so weit solches nur immer mit Dero Gerechtsamen bestehen kann. München, den 2<5ten April 1778.

    0. von Hoffenfelß.

     
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