Das Hochstift Chur und der Staat. Geschichtliche Darstellung ihrer wechselseitigen Rechtsverhältnisse von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, Nr. 1, S. 87
Das Hochstift Chur und der Staat. Geschichtliche Darstellung ihrer wechselseitigen Rechtsverhältnisse von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, Nr. 1, S. 87
Xro. t.
Hochwürdige, Wohlgebohrne, anch Wohledlgebohrne, Besonders Hoch- geehrteste, und Hochgeehrte Herren, Getreue Liebe Bundtsgenossen!
Da uns der ganz zu Verlässige scheinende Bericht zukommen, daß bey anlaß des vor etwas zeit Ledig gewordenen (^nonic3ts eines Dom sext3rius in aHiesigen Hochwürdigen Domstift Ihro Kaiserliche Majestät sich das recht der prim3rum precum zugeeignet, und diesem zufolg die Nommgtion des zu wählenden 8ub>ect8 ge geben, von Euer Hochwürden unserer insonders Hochgeehrtesten, und Hochgeehrten Herrn G. L. B. Genossene Aber diese Nomirmtion gclmi- tirt, auch der Nominirte durch eiuen solennen gctum zu bemeldter würde eines Dom 8exlgrium8 inst3IIii t worden seye; so können wir in so fern sich dieser Bericht standhaft erfinden sollte, Eüer Hoch würden unsern insouders Hochgeehrtesten, und Hochgeehrten Herrn G. L. B. genossen unsere dießfällige Verwunderung nicht Bergen, daß Hochselbe die vom Kaiserl. Hofgethane Nomingtion ohne sich mit dem Löbl. Gottshansbund zu Berathen, anzuerkennen, und in Aus übung zu setzen, keinen Anstand genommen haben, in dem bis anjetzo der Löbl. Gottshansbund solchen Recht niemalen anerkannt hat.
Weßnahen Wir uns zu aufrechthaltung der Rechtsamen unsers Lobl. Bunds »süchtig finden, dieses hergangs und dessen folgen halber, bey Eüer Hochwürden unsern insonders Hochgeehrtesten, und Hoch geehrten Herren G. L. B. Genossen mit gegenwärtigen ?row8tg ganz geziemmend einzukommen, welche Wir Eürem protocoll einzuverleiben
das Freund-Bundsgenössische Ansuchen machen. Die Wir übrigens mit wahrer Freund - Bundsgenössischer Hochschätzung Verbleiben.
Eüer Hochwürden Unserer insonders Hochgeehrtesten, und Hochgeehrten Herren, getreüen Lieben Bnndsgenossen, Gegeben den 2./13. März l775.
Dienstbereitwillige prlNsiclent, und etwelche der Rhäten des Lobl. Gottshausbundes.
^b «xtr».
Denen Hochwürdigen, Wohlgebohrnen, auch Wohledelgebohruen Herren Dom Probst., Dom Dechant, und (!gpitul des Fürstl. Hoch stifts zu Chur. Unseren insonders Hochgeehrtesten, und Hochgeehrten Herren, getreuen liebeu Bundts-Genossen.
Chur.
Mont/Plattner: Das Hochstift Chur und der Staat, 1860 (Google data) 1, in: Monasterium.net, URL </mom/HochstiftChur/fb7f2196-1c39-4c4f-8853-364baf2c7443/charter>, accessed at 2024-12-26+01:00
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success