Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 110, S. 140
Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 110, S. 140
KTo. 31.
Bericht des Englischen General-Consul Ward vom 28. Mai 1857,
an ben Staatsfrcrrtär trafen Ötlarenbon.
Die Zeitungen veröffentlichten Anfang Decembers folgende Inhaltsangabe des erwähnten Berichtes:
Die leitende Idee ist die einer Reorganisation der Däni schen Monarchie nach dem föderativen Prinzip. Wenn mitge- theilt worden ist, dass in dem Bericht der sogenannte Eider- Staat oder die Incorporation Schleswigs in Dänemark auf irgend eine Weise empfohlen sei, so ist dies durchaus unbegründet. Der Berichterstatter ist überhaupt mit der Stellung der Deut schen Mächte ganz einverstanden; er findet die Versprechungen des König-Herzogs vom 28. Januar 1852 noch unerfüllt und betrachtet die Gesammt - Verfassung vom 2. Oktober 1855 als ungesetzlich und kraftlos. Unter den Beschwerdepunkten der Herzogthümer werden angeführt: die Verfügung über die Do mänen ohne die Controle der Stände der respectiven Herzog thümer, die ungleiche Stellung der beiden Nationalitäten bezüg lich der gemeinsamen Gesetzgebung, die Zurücksetzung der Deutschen Nationalität in den beiden Herzogthümern, die Ent lassung so vieler Deutscher und die Anstellung von Dänischen Beamten, der Erlass von Verordnungen bezüglich der Justiz- Verwaltung und des Münzfusses ohne die Zustimmung der Pro- vinzialstände, und die systematische Verwahrlosung der Kieler Universität. Die Verfolgung der Deutschen Sprache im Herzog- thum Schleswig, und der Zwangsgebrauch der Dänischen in so vielen Deutschen Kirchen und Schulen erfährt nachdrücklichen Tadel. Als Heilmittel für den jetzigen anarchischen Zustand em pfiehlt Herr Ward drei verschiedene Pläne, welche sämmtlich auf das föderative Princip basirt sind: 1) Die Rückkehr der Herzog thümer Schleswig und Holstein zu dem status quo vor 1848, d. h. die verfassungsmässige Einigung der beiden Herzogthümer.
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Sie würden zu Dänemark in einem Föderativverhältniss in Be ziehung auf Gerichts-Angelegenheiten, Heer und Flotte, Dip lomatie, Zollverwaltung u. s. w. stehen, aber für sich eine gemein same landständische Verfassung behalten, mit einer besonderen Verwaltung und eingeborenen Beamten, mit Ausschliessung aller Dänen. Der Plan macht es nicht nöthig, dass Schleswig in den Deutschen Bund hereingezogen werde. 2) Die Theilung Schles wigs nach den Nationalitäten. Der nördliche Theil würde Däne mark, der südliche Holstein einverleibt, jedoch nicht in den Deut schen Bund aufgenommen. Das Föderativ-Verhältniss würde dann dasselbe wie unter 1. werden. 3) Die Bildung einer Conföderation, bestehend aus. den vier Staaten: Dänemark, Schleswig, Holstein und Lauenburg. Jeder Staat würde dann seine eigene selbstständige Ver fassung erhalten mit demselben Föderativ - Verhältniss wie nach dem ersten Plan. — Herr Ward erklärt die Vereinigung von Schleswig und Holstein für gerecht und der geschichtlichen Stel lung beider Herzogthümer gemäss, scheint jedoch dieselbe vor der Hand als unausführbar zu betrachten, und deswegen neigt er sich zu einer Theilung Schleswigs nach der Sprachgrenze. Im Ganzen genommen ist der Ward'sche Bericht allerdings im Sinne der Deutschen Sache in den Herzogthümern verfasst; er beruht jedoch auf einer völlig unparteiischen Würdigung der bestehenden Ver hältnisse und zeugt vor allem von dem kräftigen Gerechtigkeits sinne des Verfassers.
Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data) 110, in: Monasterium.net, URL </mom/HolsteinLauenburg/186ff291-12d9-4caf-bc46-a0065c666a59/charter>, accessed at 2025-02-05+01:00
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