Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 38, S. 70
Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 38, S. 70
§ 17.
Gleichfalls soll die Versammlung der Provinzialstände zur Erreichung und Unterstützung von Vorschlägen, Anträgen und Beschwerden in Betreff solcher Verwaltungsmassregeln in Unse rem Herzogthum Holstein befugt sein, welche zu dem amtlichen Wirkungskreise Unseres Ministeriums für die Herzogthümer Hol stein und Lauenburg gehören. Auf solche, so wie auf die im vorstehenden Paragraphen erwähnten Eingaben werden Wir der Versammlung der Provinzialstände, insofern sie noch vereinigt ist, sonst aber der nächsten Versammlung der Provinzialstände bei ihrer Eröffnung Unsere Allerhöchste Entschliessung eröffnen lassen.
Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data) 38, in: Monasterium.net, URL </mom/HolsteinLauenburg/d04b5597-c691-4b57-9508-f30df0a48a91/charter>, accessed at 2024-12-27+01:00
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