Charter: Illuminierte Urkunden 1028-12-99_Bari
Signature: 1028-12-99_Bari
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1028-12-99, Bari
Magister Mel filius Natalis de civitate Vari (Bari) heiratet Alfarana filia Bisantii de predicta civitate und übergibt ihr die Urkunde und ein Viertel seines Besitzes als morgincaph. Notariatsinstrument des Pandus diaconus. Die Zeremonie wird secundum ritus gentis nostre La(n)gobardorum vollzogen.Martin Roland
Source Regest:
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
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Bari, Archivio del Capitolo Metropolitano, Perg 14
Bari, Archivio del Capitolo Metropolitano, Perg 14
- Materielle Beschreibung:
In der Mitte des Textes ist eine unregelmässige Fläche ausgespart. Von einer Arkade mit zwei übergrossen Vögeln umgeben tritt der Betrachterin / dem Betrachter das Brautpaar entgegen, das gemeinsam einen länglichen Gegenstand hält, der auf Grund der Falten textil wirkt (die Urkunde?). - Erste Zeile in Majuskelschrift. Diese, Satzmajuskel im Text und die Kürzungszeichen rot bzw. grün koloriert. Einfaches Notarszeichen am Ende des Textes.
- Stil und Einordnung:
Zu den Farben: - Die Farben, mit denen die Federzeichnung koloriert ist, treten auch bei der Ausschmückung von Elementen der Schrift auf und machen daher einen einheitlichen Entstehungsprozeß (nicht zwingend aber Handgleichheit) wahrscheinlich. Bemerkenswert ist, dass auch das Notariatssignet des Pandus koloriert wurde.
- Die grüne Farbe hat das Pergament stark angegriffen. Besonders deutlich wird dies bei den beiden Säulen der Arkade und dem Bodenstreifen, der sich über die gesamte Breite der Urkunde erstreckt.
- Zu den Personen:
- Die Bezeichnung ‚Magister‘ für den Bräutigam deutet wohl auf eine angesehene handwerkliche Tätigkeit hin. Er tritt in zwei weiteren Urkunden (1030 bzw. 1031) auf und wird dort als Mel ferrarius bzw. als Mel magister ferrarius bezeichnet (Codice Diplomatico Barese 1, Nr. 16f.); der Name seines Vaters (Natalis) sichert die Identität des Mannes, der mit einem gleichnamigen Verwandten ein Grundstücksgeschäft abwickelt.
- So werden auch die verschiedenen Metalle verständlich, die bei der an sich formelhaften Aufzählung der Besitztümer vorkommen (de auro vel argento, here vel ferro, stagno vel plumbo).
- Alfarana entstammt einer angesehenen, mit der bzyantinischen Verwaltung eng verbundenen Familie; detailliert zu ihrer sozialen Stellung Cannataro, S. 214–218. Dass auch die Darstellung selbst einen sozialen Unterschied deutlich macht (so Cannataro, S. 218), ist nicht ausreichend begründet.
- Als erster der fünf Zeugen unterfertigt Joannes (Proto-)Spatarios und Turmarca die Urkunde. Dieser hohe byzantinische Repräsentant und ein weiterer Zeuge verfügen über geübte griechische Schriftformen, die drei weiteren Zeugen verwenden das lateinische Alphabet. Ob es derselbe Amtsträger war, der bei der Festlegung der Grenzen des Territoriums von Troia im Juni 1019 anwesend war (vgl. V. von Falkenhausen, Untersuchungen über die byzantinische Herrschaft in Süditalien vom 9. bis ins 11. Jahrhundert (1967), S. 177–179 [Nr. 41]), müsste noch geklärt werden.
Zum Notar Pandus, zu seiner Schrift und seinem Signet:
Zum Notar siehe Cannataro, S. 207f. und F. Magistrale, Notariato e documentazione in Terra di Bari. Ricerche su forme, rogatari, credibilità dei documenti latini nei secoli IX–XI (1984).- Pandus ist auch aus anderen Urkunden bekannt (bis Oktober 1065). Ausführlich zur Schrift und deren Verhältnis zu Buchschriften Cannataro, S. 208–213, die S. 209 unter anderem eine Urkunde von April 1024 nennt (Codice Diplomatico Barese 1, Nr. 12). In keiner derselben verwendet er jedoch eine vergleichbar hoch stilisierte Schrift.
- Auf paläographische Verbindungen zwischen der Exultet-Rolle „Bari 1“ (Exultet. Rotoli liturgici del medioevo meridionale, hg. von G. Cavallo [1994] S. 129–141, bes. S. 134) und zwei Bareser Urkunden weist Francesco Magistrale in seiner Beschreibung der genannten Rolle hin; er nennt die Urkunde von April 1024 und ein Stück von November 1028 (Bari, Archivio di S. Nicola, B7; CDB 4, Nr. 19 [hier 1029]). Beide weisen tatsächlich buchschriftlichen Charakter auf und ragen damit aus der Gesamtüberlieferung hervor. Die hier behandelte Urkunde könnte in diesem Zusammenhang durchaus auch genannt werden, zeichnet sich jedoch zusätzlich durch die weiten Zeilenabstände aus.
- Das unauffällige Signet des Pandus, wie üblich als Abschluss der letzten Textzeile, ist aus mehreren zu einem Konglomerat vereinten Spirallinien gebildet und (nur in dieser Urkunde) rot-violett und grün koloriert.
- Über den eigenhändigen Anteil des Notars, über die ihm zu Gebote stehenden Schriftgrade und die Frage, ob er vielleicht auch der Zeichner war (wie Cannataro, S. 207 glaubt), ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Buchschmuck und Urkunden:- Während alle Elemente (bis auf die Farben) dem zeitgenössischen Urkundenwesen durchaus entsprechen, stellt die kolorierte Federzeichnung in der Mitte des Urkundentextes eine zumindest aus heutiger Sicht erstmalige, jedenfalls jedoch herausragende Leistung dar.
- Das Bildfeld wurde bereits vor der Mundierung festgelegt, denn die Schrift nimmt auf den unregelmässigen Umriss der Darstellung Rücksicht.
- Eine einzige der inhaltlich zum Vergleich herangezogenen Heiratsurkunden (1202 Dezember 3, Bari, Protonotar Lupo) weist (nicht historisierten) Buchschmuck auf, nämlich Palmettenfleuronnée und zoomorphe Elemente.
- Ikonographie:
Ikonographisch gibt es aus so früher Zeit kaum Vergleichbares: Kaiserpaare wurden zwar häufiger dargestellt, sind jedoch nur sehr bedingt als Parallele zu betrachten. - Hinzuweisen ist auf das königliches Paar im karolingischen Stuttgarter Psalter (Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. bibl. 2° 23, fol. 57v [zu Ps. 45]; siehe M. Müller, Die Kleidung nach Quellen des frühen Mittelalters [2003] S. 104 und Abb. 1), auf das Benedictionale des Erzbischofs Landolf von Benevent (Rom, Biblioteca Casanatense, Cas. 724/2, Sektion 5c [Hochzeit zu Kana; Exultet. Rotoli liturgici del medioevo meridionale, hg. von G. Cavallo [1994], S. 95) und auf ein (nach 1087 zu datierendes) Fresko in der Grotta dei santi in Calvi, das als Stifter ein Ehepaar zeigt (H. Belting, Studien zur beneventanischen Malerei [1968], S. 105–111 und Abb. 120).
- Während das karolingische Beispiel den Bräutigam in kurzer Tunika zeigt, kleiden ihn die beiden späteren Darstellungen – so wie unsere Urkunde – in fusslange Tuniken.
- Das Brautpaar hält gemeinsam einen länglichen Gegenstand, der auf Grund der Falten textil wirkt. Das Urkundenformular erwähnt ausdrücklich die Übergabe der Urkunde, entsprechend wurde die Darstellung bisher auch durchgehend (und wohl auch zu Recht) interpretiert. Freilich weisen weder die kompositorischen Mittel klar auf eine Übergabe hin, noch ist das Objekt als Schriftrolle klar zu erkennen. Besonders das zweite Argument wiegt schwer, weil in den Exultet-Rollen Bildformeln für Schriftrollen ganz geläufig sind.
- Sollte es sich jedoch tatsächlich um ein Textil handeln, wäre auf (bis ins 20. Jahrhundert belegte) Bräuche hinzuweisen, die das blutige Leintuch der Hochzeitsnacht zur Schau stellten.
- Realienkundliches:
Bemerkenswert ist die Darstellung der Kleidungsstücke, vor allem weil diese fest lokalisiert und datiert und zudem einer ganz spezifischen Handlung zuzuordnen ist. Dies ist umso spannender, weil in schriftlichen Quellen der Kleidung oft eine ethnische Gruppen unterscheidende Funktion zugeschrieben wird. M. Müller, Die Kleidung nach Quellen des frühen Mittelalters [2003], S. 65, 170–172 zitiert verschiedene Belege, die herrscherliche Kleidung ethnischen Gruppen (Franken, Griechen) zuordnen, wobei Zweiteres von den Autoren in der Regel negativ konnotiert wird. Grundsätzlich zum Verhältnis von ethnischer Zuordnung und Kleidung Ph. von Rummel, Gotisch, barbarisch oder römisch? Methodologische Überlegungen zur ethnischen Interpretation von Kleidung, in: Archaeolgy of Identity – Archäologie der Identität, hg. von W. Pohl / M. Mehofer (Forschungen zur Geschichte des Mittelalters 17, 2010) S. 51–77, bes. S. 64–74. - Die um 1100 entstandene Gesta Roberti Wiscardi des Wilhelm von Apulien (Guilelmus Apuliensis) thematisiert die Wirkung von fremdartiger Kleidung erstaunlich prominent: Zuerst wird die Fremdheit der Sprache der neu ins Land kommenden Normannen thematisiert, dann, als erste Szene, begegnen die Normannen als Pilger auf dem Monte Gargano dem (langobardischen) Rebellen Mel, der sich gegen die byzantinische Herrschaft (erfolglos) erhoben hatte. Mel wäre, so der Autor, „more virum Graeco vestitum“ gewesen (Edition des Textes in: Guillaume de Pouille, La Geste de Robert Guiscard, hg. von M. Mathieu [1961] Buch 1, Verse 13–16).
- Kann man anhand realienkundlicher Vergleiche die Kleidung unseres Brautpaares einer der damals in Bari lebenden Gruppen zuordnen oder entlarvt die Darstellung entsprechende Texte als ideologische Konstrukte der Verfasser? Mechthild Müller gibt einen Überblick über die Entwicklung der Kleidung im Westen, Maria Parani in Byzanz (M. Müller, Die Kleidung nach Quellen des frühen Mittelalters [2003]; M. G. Parani, Reconstructing the Reality of Images. Byzantine Material Culture and Religious Iconography (11th–15th Centuries) (2003) S. 11–100, bes. S. 54f. und 72f. (zur mittelbyzantinischen Tunika), S. 67f. (zu männlichen Kopfbedeckungen; mit Abb. 77) und S. 79f. (zu Ohrringen).
- Keines der bei unserem Brautpaar zu sehenden Stücke ist nur mit byzantinischen Quellen zu belegen: weder die mit reichen Borten besetzten Tuniken an sich, noch Details wie die Oberarmborte am rechten Arm des Bräutigams, die untere Borte seiner Tunika mit dem vertikalen Teil in der Mitte noch die Brautkrone und die Ohrringe der Alfarana (zu detaillierten Nachweisen siehe Roland, Illuminierte Urkunden, 2014, S. 250–252. Ganz im Gegenteil, wollten wir der Chronologie Paranis folgen, dürfte es die weiten (von Müller als tütenförmig beschriebenen) Ärmel von Alfaranas Kleid erst ab der Mitte des 11. Jahrhunderts geben (Parani, S. 73 [mit Tafel 81–83]. Da jedoch in der zeitgleichen Exultet-Rolle „Bari 1“ eindeutig erkennbare weite Ärmel vorkommen (Sektion 3a: Darstellung der Tellus; Exultet, S. 137), ist die Chronologie nicht aufrecht zu erhalten (weitere frühe westliche Beispiele bei Müller, S. 185f., 188–190 und z. B. Abb. 57).
- Dieser Befund wird auch nicht beeinflusst von der unklaren Darstellung der Kleidung der Alfarana: Statt weiter Ärmel könnte durchaus auch ein kurzer Mantel über einer Tunika dargestellt sein (vgl. dazu Parani, S. 84 und als Beispiel Abb. 80).
- Tragfähige Hinweise auf eine Differenzierung von Kleidung nach (ethnischer) Gruppenzugehörigkeit kann die Realienkunde (zumindest in diesem Fall) nicht erbringen.
Zum Stil:- Abschliessend ist noch nach stilistischen Vergleichen zu fragen.
- Die Ableitung der Technik (kolorierte Federzeichnung) und die stilistischen Grundlagen sind mit den frühen liturgischen Rollen aus Benevent unbestritten. Diese wurden für bzw. in unmittelbarer Nachfolge des (Erz-)Bischofs Landolf von Benevent (Ernennung zum Erzbischof im Jahr 969) hergestellt; vgl. Exultet, S. 75–118 sowie z. B. Alle sorgenti del Romanico, S. 112 (Kat.-Nr. 128: F. Volbach).
- Der grundlegende Aufsatz von Maria Cannataro widmet der Stilableitung kaum Aufmerksamkeit. Die Autorin verweist auf eine augenscheinlich irrige Zuschreibung des Paläographen Armando Petrucci an den Zeichner der Exultet-Rolle „Bari 2“ (Cannataro, S. 205f.; zur Exultet-Rolle [Bari, Archivio del Capitolo Metropolitano, Exultet 2] siehe Exultet, S. 201–210 [F. Magistrale; vollständig abgebildet]).
- Als sowohl örtlich wie chronologisch nächstliegender Vergleich bietet sich die Exultet-Rolle „Bari 1“ an: Bari, Archivio del Capitolo Metropolitano, Exultet 1; vgl. Exultet, S. 129–141 (F. Magistrale; vollständig abgebildet).
- Die Darstellung zweier byzantinischer Kaiser als weltliche Autorität (Sektion 7b) weist auf Basileios II. und seinen jüngeren Bruder Konstantin VIII., die bis zum Tod des älteren 1025 nominell gemeinsam regierten. Zwar sind solche Darstellungen mitunter aus Vorlagen übernommen worden (wie Magistrale in Bezugnahme auf einen [in vielerlei Hinsicht nicht mehr grundlegenden] Aufsatz von Gerhard B. Ladner aus dem Jahre 1952 argumentiert), er selbst nennt jedoch gut nachvollziehbare paläographische Vergleiche, die in die (späteren) 1020er Jahre weisen. Eine Datierung um 1025 erscheint daher für die Exultet-Rolle „Bari 1“ gegen die übliche Spätdatierung auch wegen des Stilvergleichs mit unserer Urkunde am wahrscheinlichsten (Eine Spätdatierungen z. B. in: Medioevo. La chiesa e il palazzo. Atti del Convegno internazionale di studi, Parma, 20–24 settembre 2005, hg. von A. C. Quintavalle, S. 242 [als Vergleich eine Exultet-Rolle im Museo dell’Opera del Duomo in Pisa (Exultet 2); siehe Exultet, S. 151–174 (A. R. Calderoni Maseti; vollständig abgebildet), wo die Rolle unter Vorbehalt nach Capua lokalisiert und um 1059–1071 datiert wird]).
- Wenn man etwa die einfachen, vom Gürtel ausgehenden Faltenlinien und die graphischen Gesichtsformeln in der Darstellung der liturgischen Szene (Sektion 3b) betrachtet, dann spricht einiges für die Nähe von „Bari 1“ und dem Brautpaar der hier behandelten Urkunde (sicher jedoch nicht für die Handgleichheit) der Ausführung.
- Martin Roland
Bibliography:
- Codice Diplomatico Barese 1, Bari, Dom, 1897, S. 24, Nr. 14, online: http://www.sapuglia.it/Repository_Perg/07_Capitolo_Bari/Trascrizioni/ACMB_0014.pdf (Text)
- http://www.sapuglia.it/index.php?option=com_wrapper&view=wrapper&Itemid=224 (Suchwort “1028”)
- http://www.sapuglia.it/Schedatura/Pergamene/iviewer/viewer/viewer.php?id_perg=6907=0 (Bild)
- Cannataro, Isolito documento, 1977: S. 203–221 (grundlegend aber mit irriger Datierung: Dez. 1027). (Volltitel auf Zotero)
- Belting, Beneventanische Malerei, 1968, S. 186f. (Volltitel auf Zotero)
- Alle sorgenti del romanico, 1975, S. 112 (Kat.-Nr. 128: W. F. Volbach) und Tafel II. (Volltitel auf Zotero)
- 1087, i costumi della traslazione, 2009, S. 57-68: A. Amati Canta/L. Sinisi, Il dono del mattino. (Volltitel auf Zotero)
- Roland, Illuminierte Urkunden, 2014, S. 246-256 (mit Bibliographie und weiterführenden Angaben). (Volltitel auf Zotero)
Comment
Zur Datierung:Die Datierung des Stückes ist problematisch: Es werden die Herrscherjahre Konstantins VIII. angegeben (nämlich das 69. Jahr), die Indiktion (nämlich 11) und der Monat (nämlich Dezember). Offenbar konsequent wurden bei allen Bareser Urkunden die Herrscherjahre ab 960 gezählt, dem Jahr in dem Basileios (der Bruder des genannten Konstantin) am 22. April Mitkaiser wurde. Oft wird der jüngere Bruder ebenfalls erwähnt, was jedoch (spätestens ab der Jahrtausendwende) nichts an der (gemeinsamen) Zählung ändert. Die Zählung blieb auch bestehen nachdem Konstantin alleine herrschte, obwohl er erst zwei Jahre nach seinem älteren Bruder Mitkaiser geworden war (30. März 962). Bemerkenswert ist nun, dass die Relation zwischen Kaiserjahren und Indiktion, die dem griechischen Gebrauch folgend am 1. September wechseln sollte, egal in welchem Monat die Urkunde ausgestellt wurde, immer konstant bleibt. Der Wechsel scheint sich, wenn ich das Material aus der Regierungszeit der beiden Brüder richtig deute, jeweils am 1. Jänner vollzogen zu haben. Daraus ergibt sich für unsere illuminierte Urkunde, wie schon die Editoren des Jahres 1897 richtig erkannt hatten, eine Entstehung im Dezember 1028 und nicht (wie von Maria Cannataro, S. 203 behauptet) im Dezember 1027.
Zum formelhaften Inhalt:
Das hier besprochene Stück scheint der älteste Beleg für ein offensichtlich für Bari und einige Orte in dessen Umgebung (Conversano 1181 Dezember; Acquaviva 1373 Mai 11) charakteristisches Diktat zu sein, das – mit gewissen Varianten – bis ins 14. Jahrhundert verwendet wurde; vergleiche die Belege in der Datenbank Pergamene di Puglia online, Stichwort „morgincap“. Die für die Urkunde von 1028 so typische Aufzählung von Besitztümern (vgl. L. Tria, La disciplina giuridica del matrimonio secundo le consuetudini di Terra di Bari, in: Iapiga 7 (1936) S. 392–419, bes. S. 409, 413–415, und 8 (1938) S. 19–62, bes. S. 24–32;8 [1938], hier S. 26f.) findet sich (mit deutlichen Abweichungen) sonst nur in einer Urkunde von September 1060.
Martin Roland
Places
- Bari
- Type: Ausstellungsort
- Italien
- Type: Region
Keywords
- Illuminated Charters: Niveaus:
- N1: with Additional Colours
- N1: Panels
- N1: historiated
- N1: drawn
- N3: Signum notarile
Illuminierte Urkunden 1028-12-99_Bari, in: Monasterium.net, URL </mom/IlluminierteUrkunden/1028-12-99_Bari/charter>, accessed at 2024-12-23+01:00
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