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Charter: Illuminierte Urkunden 1355-11-22_Muenchen
Signature: 1355-11-22_Muenchen
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1355-11-22, Aquileia
Bischofsammelindulgenz (5 Aussteller) für das Kloster Gotteszell:
Patriarch Nikolaus von Aquileia (Aquilegensis) und die Bischöfe Ägidius von Vicenza (Vincensis), Antonius von Triest (Tergestinensis), Prothiva von Zengg (Segniensis) und Petrus von Monte Corvino (Montiscorbini) erteilen all jenen einen Ablass von 40 Tagen (misericorditer in Domino relaxamus), die die in der Diözese Regensburg gelegene [Kirche] des Zisterzienserklosters Gotteszell (monasterium Celle Dei, in quo abbas et monachi ordinis Cisterciensis, diocesis Ratisponensis, Deo dicati consistunt) an bestimmten Festtagen und – soweit gegeben – in der jeweiligen Oktav reumütig und nach Ablegung der Beichte besuchen, und zwar am Feiertag [des Patrons] dieser Kloster[kirche], zu den Festtagen der heiligen Maria, zu Weihnachten, zu den Festen der Beschneidung und der Erscheinung des Herrn, zu Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, am Dreifaltigkeitstag, am Weihetag der Kloster[kirche], am Feiertag der Engel [des Erzengels Michael] (sanctorum angelorum), des heiligen Johannes des Täufers, zu allen Apostel- und Evangelistenfesten, an den Feiertagen des heiligen Stephan, des heiligen Laurenz, der vier Kirchenväter, des heiligen Gregor, aller anderen heiligen Bekenner, des heiligen Nikolaus, des heiligen Martin, der heiligen Maria Magdalena, des heiligen Agnes, der heiligen Lucia, der heiligen Katharina, der heiligen Margarete, der heiligen Elisabeth, zu Allerheiligen, zu Allerseelen sowie an allen Sonntagen und in der Fastenzeit. Weiters wird all jenen Ablass gewährt, die beim Abendläuten mit gebeugten Knien drei Ave Maria beten sowie jenen, die für den Bau, die Beleuchtung und die sonstige Ausstattung und andere Notwendigkeiten der genannten Kloster[kirche] aufkommen.
Markus Gneiss
Source Regest: 
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kloster Gotteszell, 11

5 (rotes Wachs) an Seidenschnüren (?).
Material: Pergament


  • notes extra sigillum
    • Auf der Vorderseite keine Vermerke sichtbar, kein Bild der Rückseite vorhanden.
Graphics: 
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  • Materielle Beschreibung: 
    Römische Bischofsammelindulgenz: Vergrösserte Lombarde N(icolaus) in Titenfarbe.
  • Stil und Einordnung: 
    In Italien hat es auch während der Avignoner Zeit die Möglichkeit gegeben, Sammelablässe zu erwirken, doch zeigt dieses Beispiel für das Kloster Gotteszell, dass die Urkunde nur durch die Siegel wirkt.
  • Gabriele Bartz
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Comment

Arenga (Incipit): Quoniam, ut ait apostolus ... .
Als singuläres Stück im untersuchten Quellenkorpus ist diese Urkunde in Aquileia ausgestellt worden; der Ausstellungsort zum einen, aber auch die Nennung des Patriarchen Nikolaus an der Spitze der Aussteller zum anderen spricht für eine Mundierung in der Kanzlei des Patriarchen selbst (vgl. dazu auch auffallende Ähnlichkeiten in der Gestaltung der N-Initiale zwischen der vorliegenden Indulgenz und einer Urkunde aus dem Jahr 1358).
Das Formular orientiert sich eindeutig am Avignoner Vorbild. Zwar fehlt die in den Avignoner Stücken üblicherweise den Urkundentext einleitende Inscriptio, doch findet sie dann nach der Intitulatio ihren Platz. Am Beginn der Urkunde steht die Intitulatio, nach dieser und der Salutatio folgt jedoch die – in Avignon durchaus gebräuchliche, jedoch nicht allzu oft und hier eher in früheren Stücken aus den 1320er und 1330er Jahren vorkommende – Arenga: Quoniam, ut ait apostolus ... . Die Narratio wird wie in den Avignoner Indulgenzen mit Cupientes igitur eingeleitet, der Wunsch nach einem stetigen zukünftigen Besuch des Klosters bzw. von dessen Kirche ist ebenso wie im Avignoner Vorbild Antrieb für die Ausstellung der Urkunde. In der Dispositio folgen die Ablassbedingungen mit Nennung gewisser Fest- und Heiligentage. Die in der vorliegenden Urkunde genannten Ablassgelegenheiten des Knie-Beugens beim Abendläuten und der Spende für die Kirchenfabrik finden sich ebenso in den Avignoner Urkunden.
Beim Diktat lassen sich jedoch einige Unterschiede zu den Stücke aus Avignon feststellen. Am meisten fällt hier das Fehlen der ansonsten in Indulgenzen aus der Avignoner Kanzlei immer genannten, auf den lokalen Diözesanbischof bezogene Vorbehaltsklausel ins Gewicht. Auch die in Avignoner Stücken gängige Formulierung in Bezug auf die Gültigkeit des Ablasses in der Oktav (et per Octavas dictarum festivitatum octavas habencium) findet sich in dieser Urkunde aus Aquiliea nicht in der üblichen Form, stattdessen gilt der Ablass auch per eorum [also der genannten Feiertage] octavas – ohne die einschränkende Formulierung, dass nur solche Feiertage gemeint sind, die auch eine Oktav aufweisen.
Der Schreiber kannte also sichtlich den Aufbau und den Inhalt von standardmäßigen Sammelindulgenzen aus Avignon, die Abweichung in der Formulierung einzelner Passagen betrifft jedoch ein paar nicht ganz unwesentliche Details.
Markus Gneiss
Places
  • Aquileia
    • Type: Ausstellungsort
  • Bayern
    • Type: Region
  • Deutschland
    • Type: Region
  • Gotteszell
    • Type: Empfängerort
  • Italien
    • Type: Region
Persons
  • Antonius von Triest
    • Nikolaus von Aquileia
      • Petrus von Monte Corvino
        • Prothiva von Zengg
          • Ägidius von Vicenza
            Keywords
            • Illuminated Charters: Niveaus:
              • N2: Initials
            • Illurk-Urkundenart:
              • Bischofsammelindulgenz
            • Glossary of illuminated charters (in German):
              • In Rom ausgestellte Bischofsammelindulgenz
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