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Charter: Illuminierte Urkunden 1459-01-15_Brescia
Signature: 1459-01-15_Brescia
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1459-01-15 (nach), Rom (Abschrift: wohl Brescia)

Plakat mit der nicht notariell beglaubigten Abschrift von zwei Papsturkunden:

1446 November 10, Rom (Rome apud sanctum Petrum):
Papst Eugen IV. – der den Laien der Bruderschaft oder Spitalsgesellschaft bzw. Gesellschaft zum Heiligen Geist in Brescia (de confraternitate seu consortio hospitalis seu consortii sancti spiritus Brixiensis) zuvor urkundlich gestattet hat (per alias nostras litteras concedi mandavimus), ein Spital unter dem (Weihe-)Titel Heiliggeist und Hl. Lukas vom Erbarmen (sub vocabulo Sancti Spiritus et sancti Luce de misericordia) an einem ausdrücklich dazu bestimmten Ort in der Stadt Brescia (in civitate Brixiensi) zu bestiften und zu erbauen (fundandi et construendi licentia) – setzt, damit die genannten Laien zum Bau dieses Spitals und nach dessen Errichtung zu dessen Erhaltung und zu Aufnahme und Unterhalt armer und bedürftiger Menschen (pauperum et miserabilium personarum) und zur Ausführung anderer frommer Werke in diesem Spital umso mehr angeregt würden, als sie mit besonderen Gnaden des apostolischen Stuhls darin bestärkt seien, auf Bitte der Stadt und Bürger von Brescia und der Angehörigen der genannten Bruderschaft aus apostolischer Macht fest (auctoritate apostolica […] statuimus, decernimus et ordinamus), dass
[1.] das Spital nach Errichtung und Bestiftung auf immerdar durch einen oder mehrere von der genannten Bruderschaft oder Gesellschaft zu bestimmende und abzusetzende (deputandam seu deputandas et ad eorum nutum amovendam seu amovendas) geistliche oder weltliche Personen (ecclesiaticam seu ecclesiasticas secularem personam seu personas) verwaltet und geleitet werden soll (regatur et gubernetur).
[2.] Den bzw. die Spitalvorsteher (rectorem seu rectores) befreit er von der Zahlung von Quart, Zehent und anderen [kirchlichen] Abgaben (a solutione quarte, decime vel alterius quote seu portionis […] eximimus ac penitus et omnino liberamus) auf Dauer ihres Amts, ebenso Angehörige der familia und des Gesindes des Spitals sowie die jeweils zeitweise darin unterhaltenen Armen und jene Armen, die im Spital versterben und dort bestattet zu werden wünschen (familiares et servientes necnon qui inibi aliquamdiu sustentati fuerint pauperes et quos inibi sepeliri contingerit pauperes in ipso hospitali decedentes), soferne sie in Leben und Tod dem Spital Gaben zugewendet oder hinterlassen hätten, auch unter Einschluss der Trauerfeierlichkeiten, sodass sie dem jeweiligen Bischof von Brescia, den Pfarrern [ihrer zuständigen Sprengelpfarren] oder jedwedem anderen gegenüber für einen Zeitraum von zehn Jahren, vom Ausstellungsdatum an gerechnet (usque ad decenium adant [sic! fälschlich für a dato] presentium computandum), zu keinerlei Zahlung verpflichtet sind (ad solutionem huiusmodi […] faciendam minime teneatur nec ad id a quoquam quavis auctoritate inviti compelli possint).
[3.] Weiters (insuper) gewährt er (indulgemus), damit der Spitalvorsteher (rectores et gubernatores regiminis), die Familiaren und Diener des zu bestiftenden Spitals sich dem Krankendienst umso eifriger widmeten, als sie mit besonderen Gunst- und Gnadenerweisen des apostolischen Stuhls in Zusammenhang mit ihrem Seelenheil bestärkt seien, dem Vorsteher, den Familiaren beiderlei Geschlechts und Dienern, die in ihren ohne Lohn (absque premio) ausgeübten Ämtern verstürben, die freie Wahl des Beichtvaters und diesem die Gewalt, die Bussfertigen nach Ablegung der Beichte von allen Sünden loszusprechen und einen vollständigen Ablass in Todesgefahr (in mortis articulo plenariam remissionem) zu verleihen, wobei die Erfüllung der den Beichtenden auferlegten Bussen, im Falle sie wieder gesunden sollten, diesen persönlich, ansonsten deren Erben, auferlegt werden soll. Doch soll dieser Generalablass keinesfalls die Begünstigten verleiten, im Vertrauen auf denselben etwa künftige Übeltaten zu begehen, unbeschadet aller allfälligen gegenteiligen apostolischen und anderen Rechtsnormen und Bestimmungen. Als Busse sollen die Überlebenden oder deren Erben auf ein Jahr, vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Urkunde bei den Empfängern an gerechnet, das freitägliche Fasten unter Entfall der Bestimmung gerechtfertigter Verhinderung einhalten. Falls ein von ihnen aus Gründen eines kirchlichen Gebots, ihnen auferlegter Busse, der Ordensdisziplin, persönlichen Gelöbnisses oder anderen Ursachen wegen (ex precepto ecclesie, iniuncta penitencia, regulari observancia, voto vel alias) einzuhaltender Fasttag auf einen Freitag fällt, sollen sie stattdessen an einem anderen Wochentag fasten. Sollten jedoch während dieses einen Jahrs die Begünstigten von der Erfüllung dieses Fastengebots verhindert sein, dann sollen sie das Fasten im Folgejahr oder zum ehestmöglichen Termin praktizieren. Sollte die Befolgung dieses Fastengebots in Teilen oder zur Gänze unmöglich sein, dann darf der Beichtvater diese Pflicht in andere Buss- und Frömmigkeitsübungen (pietatis opera) umwandeln, wie dies dem Seelenheil der betroffenen Personen zuträglich sei. Sollten diese Bussübungen nicht geleistet werden, verliert der Ablass seine Gültigkeit.


1459 (neuer Stil) Jänner 15, Rom (Rome apud sanctum Petrum):
Papst Pius II. – dem von der Stadt Brescia (dilectis filiis comunitate civitatis Brixiensis) berichtet wurde, dass das dortige Heiliggeist-Spital (hospitale Sancti Spiritus) sehr angesehen und durch seine kostbaren Baulichkeiten ausgezeichnet (admodum notabile et preclaro opere structurarum insigne) sei und in ihm nicht nur Arme, Leidende und Kranke (pauperes, languidi et infirmi), sondern auch weggelegte Kinder (infantes expositi) aufgenommen würden, die auf Spitalskosten ernährt, gesäugt und erzogen (sumptibus alendi, lactandi et educandi) würden, und weitere Werke der Frömmigkeit (pietatis opera) ausgeübt würden, während doch in jüngster Zeit die Aufwendungen sehr zugenommen hätten (sumptus supercreverunt) und die Ausgaben über die gewöhnlichen Lasten hinaus angestiegen seien, und weiters die Einkünfte wegen der häufigen Kriegswirrungen und anderer widriger Geschehnisse (propter crebros guerrarum turbines et alios sinistros eventus) so sehr gesunken seien, dass das Spital diese Lasten nicht länger tragen könne, wenn nicht Hilfe von Gläubigen geleistet würde – gewährt, um die Gläubigen zur Unterstützung des Unterhalts der weggelegten Kinder zu ermuntern und um nicht nur zu den Ausgaben des Spitals beizusteuern, sondern auch den Zustrom der Gläubigen zum Hospital zu befördern und täglich in der genannten Stadt die Früchte frommer Werke reicher werden zu lassen (ut […] fideles ad ferendum suffragia et pia alimenta eisdem pueris expositis excitabuntur ipsumque hospitale exinde non solum in expensis relevabitur sed etiam populi devotio que ad illud haberi consuevit non mediocriter augebitur et dietim in huiusmodi piis operibus in civitate predicta fructus afferet ampliores) aus besonderer Gnade (de speciali gracia concedimus et indulgemus), allen Gläubigen beiderlei Geschlechts, die ein männliches oder weibliches weggelegtes Kind (unum ex eisdem infantibus expositis […] marem vel feminam) zu sich nehmen, um es zu ernähren und zu erziehen (alendum et educandum ad se receperit), oder es auf ihre Kosten ein Handwerk erlernen lassen (in aliqua arte suis sumptibus instruxerit) oder eine junge Frau verheiraten (feminam maritaverint), weiters all jenen, die einen Knaben oder ein Mädchen von diesen weggelegten Kindern eineinhalb Jahre lang stillen oder auf eigene Kosten in ihrem eigenen Haus oder anderswo stillen lassen (quelibet persona, que unum ex eisdem infantibis expositis […] per unum annum cum dimidio lactaverit aut suis sumptibus et expensis in propria domo vel extra lactari fecerit) oder die Kosten für die Ernährung eines Kindes im Spital für eineinhalb Jahre übernehmen (seu tantum quantum pro uno ex eisdem infantibus per annum cum dimidio nutriendo solvi consuevit ipsi hospitali erogaverit), das Recht der freien Wahl des Beichtvaters, der den Bussfertigen nach Ablegung der Beichte in Todesgefahr einen vollständigen Ablass verleihen darf (in mortis articulo plenariam omnium suorum peccatorum […] remissionem).

Arenga (Eugen IV.):
Licet ex debito summi pontificatus officii nobis desuper iniuncti circa piorum locorum profectus nos deceat intentos existere, hospitalium tamen et ad illa confluentium ac in eis degencium pro tempore pauperum personarum omnium commodo et utilitati tanto nos pocioribus studiis insistere convenit, quanto ipsorum pauperum miserabili condicione pensata etiam ad suarum ac eis pro tempore servientium animarum salute id conspicimus in domino salubriter expedire.

Arenga (Pius II.):
Pastoris eterni, qui, ut humanum redimeret genus, in ara crucis immolari non abnuit, vices licet immeriti gerentes in terris ad id nostri vota cordis desideranter exponimus, ut, quos ipse preciosissimi sanguinis sui aspersione deo patri reconciliare curavit, nos, qui eorundem fidelium regimen gubernationemque commisit, eos ad salubria quibus de terrenis immarcessibiles thesaurus recondere necnon celestis proprie possessors effici possint in alendis videlicet infantibus expositis ac languidis et alia pietatis opera frequenter excitemus.

Andreas Zajic  

Plakat mit Urkundenabschriften
Current repository
Brescia, Archivio di Stato, Fondo Ospedale magno


Material: Stark hochformatiges, oben unregelmässig geformtes Pergament


    Graphics: 







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      • Materielle Beschreibung: 
        Urkundenplakat mit zwei historisierten Deckfarbeninitialen und reichem Illustrationsprogramm.
        Die beiden Urkundenabschriften beginnen jeweils mit einer sieben- bzw- achtzeiligen Deckfarbeninitiale vor blauem bzw. rotviolettem Grund. Im Binnenfeld jeweils eine Halbfigur eines Papstes, gemeint als die jeweiligen Aussteller, Eugen IV. bzw. Pius II. Die Buchstabenkörper sind aus Blattwerk gebildet und gehen in eine Filigranranke links des Schriftspiegels und oberhalb der oberen Initiale über.

        Oberhalb des Schriftspiegels links der erwähnte Rankenausläufer. Mittig und rechts befinden sich Szenen als lavierte Federzeichnungen:
        Zentral, in der Auswölbung des Halsausschnittes des Pergaments, die Darstellung der Kurie: Mittig thront frontal ein Papst mit hoher Tiara unter einem Architekturversatzstück, das an eine Apsis gemahnt. Vor ihm sind in zwei Halbbögen je sechs sitzende Kardinäle platziert. Rechts, parallel zum Rankenfortsatz, befindet sich eine Gruppe deutlich kleiner Personen in kniender Haltung zum Zentrum gewendet. Ob die zuvordest dargestellte Figur als Frau zu deuten ist, erscheint von der Kleidung wahrscheinlich, lässt sich aber - auch auf Grund der deutlichen Abreibungen - nicht eindeutig bestimmen. Dass es sich um Repräsentatnten des begünstigten Spitals, bzw. die vom Ablass Begünstigten, handert, darf als sicher gelten. Bemerkenswert ist das Wickelkind, das zuerst kaum auffällt, da es dieselbe Körpergrösse hat wie die Erwachsenen. Es bezieht sich offensichtlich auf den Ablass Papst Pius II. (Hinweis Andreas Zajic)
      • Unterhalb des Textes befindet sich, ebenfalls als lavierte Federzeichnung, eine komposite Darstellung, die deutlich mehr Platz einnimmt als der Text. Das linke Drittel wird von einer Baustelle eingenommen. Zur ebenen Erde und auf zwei Gerüstebenen sind Bauarbeiter beim Fertigstellen der bildparallelen Mauer eines Gebäudes zu sehen. Die vier heraldischen Fahnen waren wohl ursprünglich ohne Details und wurden dann zu einer Fahne mit rotem Kreuz auf weissem (silbernem) Grund verändert.
        Aus dem zur Bildmitte hin orientierten schräggestellten Portal treten Frauen heraus. Eine verteilt Brot aus einem Korb.
        Die rechten zwei Drittel, ein in etwa quadratisches Bildfeld, werden von einem zentralpersprktivisch widergegebenen Gebäude eingenommen, dessen vordere Wand fehlt und den Einblick gestattet. Hauptmotiv sind drei leicht schräg gestellte Betten mit Kranken und ein Arzt, der rechts stehend, das Bein des einen behandelt.
        Der Vordergrund wird von einer Reihe von Figuren eingenommen: In der Mitte der Gesamtbreite befinden sich zwei Personen, wohl der Spitalsverwalter und eine ihn begleitende Figur. Rechts von diesen eine Gruppe von Frauen, wobei eine, die einen Säugling hält, klar dominiert; weitere sitzende Frauen, ebenfalls mit kleinen Kindern auf dem Schoss. Ganz rechts schliesst sich ein kleiner Anbau an, in dem ein Mann aus einem Fass schöpft und das Gefäss Männern reicht, die durch ein vergittertes Fenster zu sehen sind. Helas, Hospital, S. 293, interpretiert dies als Obsorge für Gefangene.
      • Stil und Einordnung: 

        Zum Format
        Die grossformatige "Urkunde" nützt die volle Grösse der Tierhaut und hat daher oben eine Auswölbung, die dem Hals des Tieres entspricht. Dafür gibt es bei illuminierten Urkunden einige weitere Beispiele.
        Zu nennen ist ein Urkundenplakat, das in Spoleto nach 1343 entstand, ein weiteres aus Pisa (um 1380) und eine auch juristisch gültige Urkunde von Amadeus VI. von Savoyen aus dem Jahr 1382.
        Für so geformte Urkunden gab es - zumindest für das Stück in Pisa - sogar einen Terminus: Die Gründungsurkunde der Pia casa della misericordia wird als "Vacchetta" bezeichnet.
      • Urkundenplakat
        Dass Urkunden mit speziellem künstlerischem Dekor mehr sind als reine Recht setzende Dokumente, ist offensichtlich. Der Dekor will ein Publikum ansprechen und es - wie auch immer - beeinflussen. Es gibt aber auch Werbemittel, die sich urkundlich formulierter Texte bedienen. Dabei wird die Botschaft der Urkunde kopiert und medial so aufbereitet, dass die beabsichtigte Wirkung erzielt wird. Diese Objekte (es sind zumeist grosse Pergamente, es können aber auch Tafeln sein) setzen selbst nicht Recht. Ob der Rechtstitel, der verbreitet wird, existiert oder bloss behauptet wird, muss jeweils untersucht werden.
        Für die "Pergamentform" können benannt werden:
        - ein Stück, dass einen Ablass für die Moselbrücke in Koblenz bewirbt (1343 Juli 16) und dabei kalligraphische (und keine figuralen) Mittel einsetzt (auch das päpstliche Originaldokument blieb erhalten: Link),
        - ein üppig figural ausgestattetes Stück aus dem Jahr 1454, das einen Ablass für Saint-Flour bewirbt. In diesem Fall ist, wie bei der Urkunde für Brescia, der Bildanteil höher als jener des Textes.
        - Natürlich sind hier auch die beiden oben genannten Stücke aus Spoleto bzw. Pisa zu nennen;
        - über ein Stück für Santa Maria del Popolo in Rom (Link), das bloss ornamentalen Dekor verwendet, bestehen noch viele Unklarkeiten.
        Im Bereich der Tafeln ist die Halberstädter Ablasstafel (ca. 1300), die aus Messing gefertigt ist, und die Marienstädter Tafeln (um 1324), bei denen Pergament auf Holz aufgezogen wurde, zu nennen (dort auch spätere Beispiele genannt).
      • Reich erzählende Bildprogramme
        Illuminierte Urkunden, die ein derartig reich erzählendes, über den Inhalt der Urkunde hinausgehendes Bildprogramm aufweisen wie das hier behandelte Stück, sind sehr selten. Zu verweisen wäre etwa auf die Gründungsurkunde der von Bruderschaft Saint-Martin de Canigou von 1195 April 2, bei der die Liturgie der Gemeinschaft dargestellt ist. Erstmals in mehreren Szenen wird der hl. Petrus martyr in einem Sammelablass von 1345 Mai 5, in Verona (vielleicht erst später) illuminiert, ins Bild gesetzt (ebenso Katharinenszenen aus dem Jahr 1402 für eine Kölner Bruderschaft). Ebenfalls in den oberitaliensichen Bereich gehört die Darstellung eines Flagellantenzuges auf einer Sammelindulgenz für Cividale (1345 November 28) und die Darstellung eines Schmiedes in einem Ablass für eine Bruderschaft der Schmiede aus Cividale von 1346 Oktober 23. Aus dem flämischen Kulturkreis stammen die, ebenfalls marginal angebrachten Illustrationen auf einem Sammelablass von 1354 für Spital von Onze-Lieve-Vrouw-Ter-Potterie in Brügge. Wieder sind Laien eingebunden und diesmal ist sogar das Spitalswesen dargestellt.
        Zusammenfassend wird deutlich, dass die Erzählstrategie des hier behandelten Stücks im Bereich der illuminierten Urkunden weitgehend unikal ist.
      • Zur Ikonographie
        Philine Helas (Waise, S. 84) charakterisiert das Bildprogramm unterhalb des Textes ganz zutreffend: "Das Pergament schafft somit einerseits eine singuläre Bildkomposition, greift aber dabei auf die vorgeprägten Bildformulare zurück." Die Bildwelt der mittelalterlichen Hospitäler, um die es hier geht, stellt sie in einem weiteren Aufsatz 2016 an exemplarischen Beispielen der Wand- und Buchmalerei vor: Für den Krankensaal mit den schräg gestellten Betten ist auf eine Illustration zu Avicennas Canon medicinae hinzuweisen, bei der auch ein Arzt, der ein Bein behandelt, zu sehen ist: Florenz, Biblioteca Medicea Laurenziana, Ms. Gaddi 24, fol. 247v (Florenz um 1455/64). Für die Obsorge, die den Findelkindern gilt - vom Stillen bis zur Berufsausbildung und der Mitgift -, ist ein Wandbild des Domenico di Bartolo im Pellegrinaio des Spitals von Santa Maria della Scala in Siena (1441/42) zu nennen (Link). Obwohl weder kompositorische noch stilistische Parallelen bestehen, geht Helas, Hospital, S. 291, davon aus, dass der gesamte Zyklus (Link) dem Maler in Brescia bekannt gewesen sein muss. Tatsächlich finden sich - wie auf der Urkunde - Darstellungen von Bauarbeiten und von den Verrichtungen, die ein mittelalterliches Spital zu leisten hatte.
        Auch die Darstellung der Kurie ist durchaus verbreitet. Aus dem Bereich illuminierter Urkunden ist das bereits erwähnte Plakat aus Spoleto zu nennen (Link).
        Die hier vorgeführte Zusammenstellung ist jedoch einzigartig.
      • Zum Stil
        Die Deckfarbeninitialen und die Filigranfortsätze sowie die Illustrationen, die in einer Mischung aus Deckfarbenmalerei und lavierter Federzeichnung ausgeführt sind, wurden bisher noch nie stilistisch eingeordnet.
        Der Intitaldekor scheint wenig spezifisch. Ob sich in der Überlieferung aus Brescia Vergleichbares findet, muss noch untersucht werden. Die narrativen Illustrationen sind ohne hohen repräsentativen bzw. qualitativen Anspruch. Ihr Reiz liegt in der erzählerischen Kraft und den vielfältigen Details.
        Vom Anspruchsniveau ist vor allem an Illustrationen zu denken, die zeitnahe historische Ereignisse schildern. Aus der Zeit vor 1424 (der erste Band reicht bis ins Jahr 1400) ist an die Chronik des aus Lucca stammenden Giovanni Sercambi zu erinnern (Lucca, Archivio di Stato, Biblioteca Manoscritti, Nr. 107 [Q 602/1]:http://www.archiviodistatoinlucca.beniculturali.it/index.php?id=377).
        Stilistisch und räumlich näher liegen die Illustrationen von Antonio Baldanas "De magno schismate", die die Kirchenspaltung bis ins Jahr 1419 zum Thema haben und die wohl in Udine, der Heimat des Autors, entstanden (Parma, Biblioteca Palatina, Ms. 1194: zum Beispiel S. 37.
      • Der spezifische Kontext in Brescia
        Die Ikonographie verortet das Ospedale magno einerseits als Institution, die von der Kurie unterstützt wird, und andererseits wird der caritative Zweck ganz deutlich ins Bild gesetzt. Diese Kombination wird jedoch nicht als Wandmalerei oder als Illustrationen eines Buches (zum Beispiel mit Statuten) verwirklicht, sondern die Verantwirtlichen suchen offenbar ganz bewusst die Nähe zum Bereich der Recht setzenden und sichernden Urkunde. Das kann sehr gut mit der offensichtlich langwierigen und keineswegs unproblematischen Fussionsgeschichte des Spitalswesens in Brescia zusammenhängen.
      • Das vorliegende Plakat hat auf Grund der reich erzählenden Illustrationen eine prominente Stellung im Bereich "Historisierte Papsturkunden". Siehe dazu den entsprechenden Glossareintrag: https://www.monasterium.net/mom/index/IllUrkGlossar/HistorisiertePapsturkunden
      • Martin Roland
      • Für eine Beschreibung auf Italienisch von Beatrice Alai siehe:
        https://www.monasterium.net/mom/IlluminierteUrkundenLombardeiit/1459-01-15_Brescia/charter
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      Bibliography

      Comment

      Das Ospedale magno ist ein Zusammenschluss verschiedener älterer Institutionen. Es wird vom Pietro de Monte, Bischof von Brescia, 1447 März 26 gegründet und dem Heiligen Geist und dem hl. Lukas geweiht (Mariella, 110 und 221f.: Brescia, Archivio di Stato, Fondo Ospedale magno, "Bolle di Fondazione").
      Die originalen Briefe von Eugen IV. und Pius II. sind im Fondo Ospedale magno erhalten.
      Zur Datierung der Urkunde Papst Pius II.:
      Als Inkarnationsjahr ist 1458 angegeben, wobei Annuntiationsstil als Jahresbeginn zu veranschlagen ist, also für uns 1459 (Pius II. regieret ab 1458 September 3).

      Paläographischer Kommentar
      Die Auszeichnungsschrift, die für die Intitulationes der beiden Urkundentexte und die für eine Bulle typische Promulgatio des ersten Stücks (ad futuram rei memoriam) verwendet wurde, amalgamiert das grundlegende Substrat einer als italienische Rotunda anzusprechenden Minuskelschrift mit Majuskeln aus Versalienalphabeten, die sich in vergleichbarer auszeichnungsschriftlicher Funktion seit etwa den 1420er Jahren oft in Handschriften humanistischen Entstehungskontexts finden lassen und die danach die Bezeichnung Frühhumanistische Kapitalis führen.
      Vgl. zur Frühhumanistischen Kapitalis aus reicher Literatur – jeweils mit weiterführenden Angaben:
      – Andreas Zajic, „Humanistische“ Ambitionen in der Schriftgestaltung zur Zeit Kaiser Friedrichs III. – zwei österreichische Beispiele aus handschriftlicher und inschriftlicher Überlieferung. In: Archiv für Diplomatik 59 (2013), S. 603-636;
      - Walter Koch, Die Frühhumanistische Kapitalis. Eine epigraphische Schrift zwischen Mittelalter und Neuzeit im Umfeld Kaiser Friedrichs III. In: Renate Kohn (Hg., unter Mitarb. von Sonja Dünnebeil und Gertrud Mras), Der Kaiser und sein Grabmal 1517-2017. Neue Forschungen zum Hochgrab Friedrichs III. im Wiener Stephansdom. Wien 2017, S. 89-118.
      Andreas Zajic
      Places
      • Brescia
        • Italien
          • Type: Region
        • Lombardei
          • Type: Region
        • Rom (Abschrift: wohl Brescia)
          Persons
          • Papst Eugen IV.
            • Papst Pius II.
              Keywords
              • Illuminated Charters: Niveaus:
                • N1: painted
                • N1: historiated
                • N1: Initials
                • N1: Panels
                • N1: with Additional Colours
              • Glossary of illuminated charters (in German):
                • Historisierte Papsturkunden
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