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Charter: Illuminierte Urkunden 1487-12-19_Schemnitz
Signature: 1487-12-19_Schemnitz
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1487-12-19, Schemnitz
Richter und Rat der Stadt Schebnicz (Schemnitz/Banská Štiavnica) bestätigen die Zunftartikel der Fleischerzeche.
Source Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: MITTEL
 

Original
Current repository
Schemnitz, Zweigstelle des Staatlichen Archivs Neusohl, ohne Signatur, K 1




    Graphics: 
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    • Materielle Beschreibung: 
      Deckfarbeninitiale, links des Schriftspiegels Rankenausläufer.
    • Stil und Einordnung: 
      Die Ranken sind durchaus zeittypisch, können aber noch nicht einem definierten Stilumfeld zugewiesen werden. Es sind – zumindest mir – derzeit auch keine weiteren vergleichbar ausgestatteten Urkunden aus Schemnitz bekannt.
    • Im Kontext illuminierter Zunfturkunden
      1402 Juli 4 gaben sich die Herren vom Grünen Fischmarkt in Köln eine Bruderschaftsordnung. Die dortigen Bestimmungen sind auf innere Abläufe des Gemeinwesens fokussiert, während im vorliegenden Fall die Bestimmungen berufsständisch geprägt sind, deutlich auf die Abschottung gegen (nicht deutsche) Zuwanderer und die Infiltration von Gesellen gerichtet. Ausführlich wird der Kauf von Rindern und Schweinen, das Schlachten und die Fleischbeschau behandelt. Das Bruderschaftliche (Mahlgemeinschaft, Totenobsorge) spielt kaum eine Rolle. Einziges im weitesten Sinn bruderschaftliches Element ist die Finanzierung des Heilig Kreuz-Altars in der Pfarrkirche.
    • Ebenfalls im Kontrast zur Kölner Urkunde agieren die Betroffenen nicht autonom, sondern bedienen sich der städtischen Autoritäten. Markus Gneiss, Handwerksordnungsbuch, passim, konnte an Wiener Beispielen zeigen, dass Urkunden, die sich Bruderschaften selbst geben, eher von gruppeninternen Bestimmungen dominiert werden, während solche, die von der Stadt verliehen werden, Bestimmungen enthalten, die – wie im Fall der Schemnitzer Fleischer – eher allgemein relevante Punkte abhandeln. Vergleiche vor allem den Fall der von Bürgermeister und Rat der Stadt Wien erlassenen Ordnung der Hühnereierer einerseits und der selbst gegebenen (und von der Stadt nur bestätigten) Statuten der St. Oswald- Bruderschaft andererseits, die mehreren Kleinhändlerzechen offenstand (Nr. 335: jeweils 1516 Dezember 2). Er konnte an Wiener Beispielen zeigen, dass Urkunden, die sich Bruderschaften selbst geben, eher von gruppeninternen Bestimmungen dominiert werden, während solche, die von der Stadt verliehen werden, Bestimmungen enthalten, die – wie im Fall der Schemnitzer Fleischer – eher allgemein relevante Punkte abhandeln.
    • Martin Roland
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    Bibliography
    Places
    • Schemnitz
      • Type: Ausstellungsort
    • Slowakei
      • Type: Region
    • Ungarn
      • Type: Region
     
    Keywords
    • Illuminated Charters: Niveaus:
      • N1: with Additional Colours
      • N1: Initials
      • N1: Borders
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