Charter: Illuminierte Urkunden 1487-12-19_Schemnitz
Signature: 1487-12-19_Schemnitz
Add bookmark
1487-12-19, Schemnitz
Richter und Rat der Stadt Schebnicz (Schemnitz/Banská Štiavnica) bestätigen die Zunftartikel der Fleischerzeche.Source Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: MITTEL
Bearbeitungsstand: MITTEL
Current repository:
Schemnitz, Zweigstelle des Staatlichen Archivs Neusohl, ohne Signatur, K 1
Schemnitz, Zweigstelle des Staatlichen Archivs Neusohl, ohne Signatur, K 1
- Materielle Beschreibung:
Deckfarbeninitiale, links des Schriftspiegels Rankenausläufer. - Stil und Einordnung:
Die Ranken sind durchaus zeittypisch, können aber noch nicht einem definierten Stilumfeld zugewiesen werden. Es sind – zumindest mir – derzeit auch keine weiteren vergleichbar ausgestatteten Urkunden aus Schemnitz bekannt. - Im Kontext illuminierter
Zunfturkunden
1402 Juli 4 gaben sich die Herren vom Grünen Fischmarkt in Köln eine Bruderschaftsordnung. Die dortigen Bestimmungen sind auf innere Abläufe des Gemeinwesens fokussiert, während im vorliegenden Fall die Bestimmungen berufsständisch geprägt sind, deutlich auf die Abschottung gegen (nicht deutsche) Zuwanderer und die Infiltration von Gesellen gerichtet. Ausführlich wird der Kauf von Rindern und Schweinen, das Schlachten und die Fleischbeschau behandelt. Das Bruderschaftliche (Mahlgemeinschaft, Totenobsorge) spielt kaum eine Rolle. Einziges im weitesten Sinn bruderschaftliches Element ist die Finanzierung des Heilig Kreuz-Altars in der Pfarrkirche. - Ebenfalls im Kontrast zur Kölner Urkunde agieren die Betroffenen nicht autonom, sondern bedienen sich der städtischen Autoritäten. Markus Gneiss, Handwerksordnungsbuch, passim, konnte an Wiener Beispielen zeigen, dass Urkunden, die sich Bruderschaften selbst geben, eher von gruppeninternen Bestimmungen dominiert werden, während solche, die von der Stadt verliehen werden, Bestimmungen enthalten, die – wie im Fall der Schemnitzer Fleischer – eher allgemein relevante Punkte abhandeln. Vergleiche vor allem den Fall der von Bürgermeister und Rat der Stadt Wien erlassenen Ordnung der Hühnereierer einerseits und der selbst gegebenen (und von der Stadt nur bestätigten) Statuten der St. Oswald- Bruderschaft andererseits, die mehreren Kleinhändlerzechen offenstand (Nr. 335: jeweils 1516 Dezember 2). Er konnte an Wiener Beispielen zeigen, dass Urkunden, die sich Bruderschaften selbst geben, eher von gruppeninternen Bestimmungen dominiert werden, während solche, die von der Stadt verliehen werden, Bestimmungen enthalten, die – wie im Fall der Schemnitzer Fleischer – eher allgemein relevante Punkte abhandeln.
- Martin Roland
Bibliography:
- Deutschsprachige Handschriften in slowakischen Archiven 2, 2009, S. 517 (BB/Bs 1457), S. 616 (BB/Bs 2129: dasselbe ohne Dekor?). (Volltitel auf Zotero)
- Roland, Funktion, 2018, S. 419-421. (Volltitel auf Zotero)
- Gneiss, Handwerksordnungsbuch, 2017. (Volltitel auf Zotero)
Places
- Schemnitz
- Type: Ausstellungsort
- Slowakei
- Type: Region
- Ungarn
- Type: Region
Keywords
- Illuminated Charters: Niveaus:
- N1: with Additional Colours
- N1: Initials
- N1: Borders
Illuminierte Urkunden 1487-12-19_Schemnitz, in: Monasterium.net, URL </mom/IlluminierteUrkunden/1487-12-19_Schemnitz/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success