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Charter: Illuminierte Urkunden 1498-09-18_Nuernberg
Signature: 1498-09-18_Nuernberg
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1498-09-18, Freiburg im Breisgau (Freyburg im Breysgew)
Wappenbrief: König Maximilian I. verleiht Hans und Hans Ploden ein Wappen.
König Maximilian [I.] verleiht und gibt erneut (verleyhen und geben ... von newem) mit wohlbedachtem Mut, gutem Rat und rechtem Wissen dem Hans Ploden (Hannsen Ploden), dessen gleichnamigem Bruder Hans (Hanns) sowie allen ehelichen Erben für die Ehrbarkeit, Redlichkeit, Erfahrenheit, guten Sitten, Tugend und Vernunft, für die der Erstgenannte beim Aussteller bekannt ist, sowie für dessen vergangene und künftige löbliche Taten (taten, beweysungen) in den Ländern und Königreichen Russland, Preussen, Schweden, Norwegen und anderen (reich und deutsche nation) in den Ländern und Königreichen Russland, Preußen, Schweden, Norwegen und anderen (Rewssen, Prewssen, Sweden, Norweden und anndern frembden nacion), die dieser durchreist hat, deren Sprachen er beherrscht und mit deren Königen, Regenten und Verwaltern er verkehrt hat, zur Belohung (ergetzlicheit solicher seiner erlichen tatten und dinst) ein Wappen (wappen und cleinete), wie es in der Mitte der Urkunde farbig eingemalt ist (in mitte diss gegenwuͤrtigen unnsers kunigclichn briefs gemalet und mit farben eigentlicher ausgestrichen), nämlich in blauem Schild im Schildfuß ein goldener Dreiberg, darauf ein gelöwter Leopard von natürlicher Farbe mit geöffnetem Maul, um den Hals eine silberne Binde, belegt mit den Buchstaben •I•H•M•G•; im Oberwappen ein silberner Stechhelm mit blau-goldener Helmdecke, darauf ein blau-goldener Helmwulst, daraus hervorbrechend ein gelöwter Leopard seiner natürlichen Farbe, um den Hals mit einer silbernen Binde wie im Wappen (ein plaben schilde, darin im grund ein dreyegketer gelber perg, steende auf dem hynndern teil desselben pergs ein leopart seiner natuͤrlichen farben, sich aufrecht in die hohe zum sprung richtend, mit seinem aufgetanem maul, habend umb seinen hals ein weysse fligend pinden, darinn die nachgesatzten vier buchstaben •I•H•M•G•, und zwischen yedem derselben buchstaben ein puͤnctlein gezeichent, und auf dem schilde einen helm mit einer plaben und gelben helmdeckhen und einer umbgewunden pinden derselben farben gezieret, darauf ein vorderteil eines leoparten seiner natuͤrlichen farben, mit seinen fur sich gerackhten gepogen fussen und aufgetanem maul, habend umb seinen hals ein weysse fliegende pinden mit den vier buchstaben wie der im schilde). Er bestimmt (meinen, setzen und wellen), dass die Begünstigten und alle ehelichen Erben das Wappen fortan in allen ehrlichen und redlichen Angelegenheiten und Geschäften (sachen und geschefften) zu schimpf und zu ernst, im Krieg, in Kämpfen, Lanzenstechen, Gefechten, auf Bannern, Zelten, Aufschlägen, in Siegeln, Petschaften, Kleinodien und bei Begräbnissen (in streytten, kempffen, gestechen, gefechten, panieren, gezellten, aufslagen, insigeln, betschatten, cleineten, begrebdnussen) und auch sonst überall (an allen ennden) nach ihrem Bedürfnis, Willen und Wunsch (notdurfften, willen und wolgevallen) führen dürfen, mit allen Gnaden, Freiheiten, Ehren, Würden, Vorteilen, Rechten und Gerechtigkeiten, der Möglichkeit, geistliche und weltliche Lehen und Ämter innezuhaben und mit anderen Lehens- oder Wappengenossen Lehen und Gerichte zu besitzen sowie Urteile zu sprechen (mit geistlichen und weltlichen lehen und embtern zu haben, mit anndern unnsern und des heiligen reichs lehens und wappensgenosslewten lehen und annder gerichte und recht zu besitzen, urteil zu sprechen und darzu tuglich, schicklich und gut sein), wie es andere seine und des Heiligen Römischen Reichs Wappengenossen durch Recht oder Gewohnheit (von recht oder gewonheit) ungehindert tun. Er gebietet allen geistlichen und weltlichen Kurfürsten, Fürsten, Prälaten, Grafen, Freien, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Vizedomen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Wappenkönigen, Herolden, Persevanten, Bürgern und Gemeinden und auch sonst allen seinen und des Heiligen Römischen Reichs Untertanen und Getreuen aller Stände (in was wirden, stattes oder wesens die sein) unter Androhung schwerer Ungnade sowie einer Strafe von zwanzig Mark lötigen Goldes, die je zur Hälfte an die Reichskammer und an die Betroffenen zu zahlen ist, die Begünstigten und alle Erben in der Führung und im Gebrauch der verliehenen Wappen, Gnaden, Freiheiten, Ehren, Würden, Vorteile, Rechte und Gerechtigkeiten nicht zu behindern, noch dies irgendjemandem zu gestatten. Die Urkunde beschadet nicht die ältere Führung identischer Wappen durch andere.
Daniel Maier
Source Regest: 
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: MITTEL
 

Orig. Perg.
Current repository
Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Historisches Archiv, Pergamenturkunde sub dato.

Siegel abgefallen
Material: Pergament


Graphics: 
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  • Materielle Beschreibung: 
    Mittig in Deckfarben eingemalt hochrechteckiges, mit einer dünnen schwarzen Linie gerahmtes Bildfeld. Auf einem einfachen grünen Bodenstreifen vor hellrotem Grund mit goldener Filigranranke der linksgewendete, gelehnte Wappenschild, der von einem Paar wilder Leute gehalten wird (Wappenhalter / Schildhalter) und von einer schmalen goldenen Architekturrahmung an den Seiten umgeben ist.
  • Textanfang "Wir Maximilian" in vergrösserter Schrift. Cadellenartig vergrösserte Buchstaben in der ersten Zeile. Initiale W(ir) vergrössert und ebenfalls cadellenartig gestaltet.
  • Stil und Einordnung: 
    Die prächtige Miniatur ist der Nürnberger Buchmalerfamilie Glockendon (Albrecht Glockendon d. Ä.?) zuzuschreiben. Ein besonders nah verwandtes Stück, das die Werkzusammengehörigkeit deutlich macht, ist 1550 Dezember 05. Die kunsthistorische Stilkritik macht ganz deutlich, dass die Miniatur nicht zur Zeit der Ausstellung der Urkunde ausgeführt, sondern erst einige Jahrzehnte später eingefügt wurde.
    Bei der Urkunde handelt sich um ein Original und keine Abschrift wie der autographe Ad mandatum Vermerk des Erzbischofes Berthold von Mainz auf der Plica rechts, der Verweis unter der Plica und der Registrata-Vermerk des Sixtus Ölhafen verso belegen (freundlicher Hinweis von Herbert Kramer und dem Team des Projektes Managing Maximilian). Maximilian war im September 1498 gar nicht in Freiburg/Breisgau, sondern in Besancon. In Freiburg befand sich allerdings die Kanzlei. Diese Divergenz erklärt auch, warum sich kein Handzeichen Maximilians auf der Ausfertigung befindet. Obwohl der Wappenbrief verso einen Registrata-Vermerk trägt, ist er weder im Reichsregister KK (1496-1498) noch im Reichsregister LL (1495-1499), in dem zahlreiche Wappenbriefe vorkommen, verzeichnet.
    Für den Rechtsinhalt der Urkunde spielt nur die Wappendarstellung eine Rolle, nicht aber die umgebenden Dekorelemente wie der architektonische Rahmen oder das Wilde Menschen-Paar, das im Text keine Erwähnung findet; es ist ein Wappenhaltermotiv, das auch in anderen Glockendon-Wappenbriefen vorkommt. Dies liegen lediglich im Wunsch des Auftraggebers begründet, einen farbenprächtigen und detailreich verzierten Wappenbrief zu besitzen.
  • Sophie Dieberger, Martin Roland
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Bibliography

Comment

Arenga: Wie wol wir geneigt sein, allen und yegclichen unnsern und des heiligen reichs unndertanen und getrewen ere, nütz und pesstes zu fuͤrdern und zu betrachten, werden wir doch pillich mer bewegt gegen denen, die sich zu uns und dem heiligen reiche für annder in getrewer gehorsamer dinstperkeyt halten und beweysen.
Der Familiennamen wird sehr unterschiedlich geschrieben. Im Wappenbrief tritt "Ploden" auf (Zeile 6: Hannsen Plooden [ein überschriebenes zweites "o" - Zeichen für einen Umlaut "ö"?]). Hier wird nur er genannt, in Zeile 10 wird auch sein gleichnamiger Bruder genannt (demselben Hannsen und Hannsen Ploden seinem Bruder). In Zeile 17 (die genannten Hanns und Hanns, die Plooden) wird der Namen eindeutig als Plural verwendet (so nochmals). Von Lukas, dem Enkel eines Hans, ist eine Unterschrift erhalten: Lucas Plöedt (Michael Diefenbacher, Lukas Plöd und sein Testament von 1596, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 110 [2023], S. 21-42 [ohne Kenntnis des hier behandelten Wappenbriefes], S. 21)
Ein Hans Plöd ist 1497 Juli 18 als Nürnberger Bürger nachweisbar: http://www.regesta-imperii.de/id/1497-07-18_4_0_14_2_0_4532_8180 Diefenbacher, S. 26-28, kennt Quellen zu (einem) Hans von 1484 bis 1522; dieser verstarb vor seiner Frau, also vor 1534.
In der Narratio werden die Qualifikationen des Empfängers aufgezählt, namentlich seine treuen Dienste an Kaiser und Reich in den Ländern und Königreichen Russland, Preussen, Schweden, Norwegen und anderen, die er durchreist habe, deren Sprachen er beherrsche und mit deren Königen, Regenten und Verwaltern er verkehrt habe. Mchael Boytsov, dem grosser Dank gebührt, geht davon aus, dass Ploden nicht selbst eine diplomatische Mission leitete, sondern Teil der Reisen des Georg von Thurn war (1490/92). Dafür spricht auch die Erwähnung der skandinawischen Länder. Konkrete andere Belege für seine diplomatische Tätigkeit konnten bisher freilich nicht gefunden werden.
Michael Diefenbacher, bildet das Familienwappen aus dem Stammbuch der Familie Kötzler (Nürnberg, Stadtarchiv, E 1/816 Nr. 1, fol. 58v - um 1600) ab (dort der der Katharina Plöd zugeordnet), das dem hier gezeigten weitgehend entspricht, bloss die Schildform weicht etwas ab.
Das Wappen mit dem Leoparden, Halsbinde und den Buchstaben ist auch auf einem 1555 in Antwerpen von Christoph Plantin gedruckten (Flores de L. Anneo Seneca ...) und für L(ucas) Ploed gebundenen Buch überliefert: Johannes Rudbeck, Christophe Plantin als Buchbinder, in: Zeitschrift für Bücherfreunde, NF 6 (1914/15), S. 42-45, mit Abbildung auf S. 43. Rudbeck schlägt (mit Fragezeichen) als Auflösung die Devise "Im Hoffen mein Glück" vor.
Das Monogramm I.H.M.G. des Wappens findet sich auch auf einem Portrait mit Wappen aus dem Jahr 1526, das Lucas Plöed darstellt: J. F. Peeters-Fontainas, Encore une reliure attribuee a Plantin, in: De Gulden Passer 16/17 (1938/39), S. 28-30, bes. S. 30.
Das Wappen der Nürnberger Familie Blöd auch bei "Rietstap, Armorial Général, 2d. édition p. 218" (zit. nach Peeters-Fontaines) erwähnt und abgebildet (vgl. die Tafeln [1938], Pl. 230), freilich ohne das Monogramm auf der Halsbinde.
Wappen und Monogramm werden als Dekor einer Medaille, die Christoph Ploed ehrt, erwähnt: Karl Domanig, Peter Flötner als Plastiker und Medailleur, Wien 1895, S. 79.

Original dating clauseam achtzehenden tag des monets september



LanguageDeutsch
Places
  • Freiburg im Breisgau (Freyburg im Breysgew)
    • Type: Ausstellungsort
  • HRR
    • Type: Region
Persons
  • Hans
    • Hans Ploden
      • König Maximilian [I.]
        Keywords
        • Illuminated Charters: Niveaus:
          • N1: Coat of arms
          • N1: painted
          • N1: historiated
          • N1: Panels
          • N1: with Additional Colours
          • N2: Initials
          • N2: Display script (with decorative character)
        • General: 
          • Wappenbrief
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