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Charter: Illuminierte Urkunden - Cimelia 1315-05-23_Florenz
Signature: 1315-05-23_Florenz

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1315-05-23_Florenz

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1315-05-23, Lüttich (Liège)
Der Lütticher Bischof Adolf von der Mark vidimiert und transsumiert (recognoscimus nos vidisse, legisse et legi fecisse [...] instrumentum infrascriptum [...] cuius eciam copiam fieri mandavimus) eine Urkunde seines Metropoliten Heinrich von Virneburg vom 30. September 1314, Köln. Dieser zufolge hatte der Kölner Erzbischof (neuerlich) auf Bitte Donatos vom Stift St. Ursula in Köln eine Schädelreliquie erlangt, die Donato wiederum an entferntem Ort der Verehrung der Gläubigen zuführen wollte (ad instantes preces providi viri Donati Nycolai mercatoris de Florentia servitoris nostri obtinuimus [...] capud [...] quia asseruit se velle dictum caput ad loca remota procurare transferri et condigna veneracione ipsum venerari). Heinrich verleiht erneut den bussfertigen Besuchern jener noch unbekannten Kirche, in der die Reliquie definitive Aufstellung finden sollte (in quocumque loco mansurum fuerit depositum), einen Ablass von 40 Tagen für jenen Tag, an dem die Reliquie an ihrem Bestimmungsort ankommen würde (in die eius adventus) und für den Festtag der 11.000 Jungfrauen (21. Oktober), sofern die Besucher an feierlichen Gottesdiensten zu Ehren der 11.000 Jungfrauen an diesen Tagen teilnähmen (cum divinorum completo officio celebretis). Voraussetzung für das Wirksamwerden des Ablasses sei jedoch die Bestätigung durch den Diözesan. Diesem Ablass des Kölner Erzbischofs fügt der Lütticher Bischof einen eigenen ebenfalls 40-tägigen Ablass mit den identischen Bedingungen hinzu.
Markus Gneiss
Source Regest: 
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
Florenz, Archivio di Stato di Firenze, Diplomatico, Santa Croce, 23 Mai 1315





    Graphics: 
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    • Materielle Beschreibung: 
      Ein Deckfarbeninitiale zu Beginn des Texts und eine von dieser ausgehende Rahmenleiste, die den gesamten Schriftspiegel umgibt.
    • Die architektonisch überhöhte N(os)-Initiale zeigt in ihrem Binnenfeld den thronenden Bischof, also den Aussteller der Urkunde. In die mit Dornblattfortsätzen besetzte Einfassung ist rechts in der Mitte eine Architekturnische integriert, in der der Impetrant (Donato di Niccolò) kniet. In seinen Händen hält er ein senkrecht aufsteigendes Spruchband, dessen einzeilige Beschriftung auf den uns zugänglichen Reproduktionen nicht ausreichend lesbar ist; die Transkription nach Grünzweig, Lettre d’indulgence, 1930, S. 149, lautet: „Supplicat Donatus a vobis, domine episcope Leodiensii [sic!]“; Kisky, Regesten S. 487 hat: .“.. eat Donatus ei ... (?) domine episcope Leodii“. Der Petent, der Bischof und der nicht bildlich dargestellte Kölner Erzbischof sind durch die jeweiligen Wappenschilde bezeichnet, die mittels Riemen an Rankenfortsätzen befestigt sind. Der Randdekor ist oben mit Mischwesen und Vögeln, unten mit einer Jagdszene belebt (Drolerien).
    • Stil und Einordnung: 
      Die beiden Figuren sind in Gewänder mit weich gewellten Falten gehüllt. Das Faltenrelief ist gekonnt modelliert. Die Körperhaftigkeit der Figuren wird freilich nicht besonders betont. Elemente eines von Paris ausgehenden Stils (Maitre Honoré) werden in eine ostfranzösisch-flämische Lokalsprache übersetzt; zu den Stilvarianten in Lüttich vgl. Olivier, Gothic mss. illumination, 1988.
    • Diesem Stilbefund entsprechen auch der Randdekor und die Drolerien unter anderem mit musizierenden Kentauren am oberen und einer Hasenjagd am unteren Rand. Als Vergleich ist etwa ein 1322 in Gent entstandenes Zeremoniale zu nennen (Gent, Universiteitsbibliotheek, Ms. 233: Ausst. Kat. Gent, 1975, Bd. 2, S. 347 f. (Kat.-Nr. 574, K. Carlvant) und Abb. 81). Dessen Anfangsseite ist mit einer historisierten Initiale, deren frontal thronende Christusfigur dem Bischof unserer Urkunde gut entspricht, und mit rahmenartigen Fortsätzen ausgestattet, die so wie bei der Urkunde mit kleinen Singvögeln besetzt sind.
    • Martin Roland
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    Bibliography

    Comment

    Die Urkunde lässt sich als ein Glied eines kettenbriefartigen Sammelablasses deuten (Diese Sonderform bei Seibold, Sammelindulgenzen, 2001, nicht erwähnt; zu anderen vergleichbaren Ablasskombinationen vgl. S. 187–190, 259–261.
    Immerhin sieht Seibold auf S. 181 und 186f. die Addition von Einzelindulgenzen zur Gewinnung von Baukosten als einen der Entwicklungsstränge kurialer Sammelindulgenzen im 13. Jahrhunderts und nennt dabei die dem obigen Beispiel im weitesten Sinn vergleichbare „Addition von Einzelindulgenzen auf einer einzigen Urkunde“. Zumindest dürfen wir vermuten, dass auch der Florentiner Ortsbischof, dessen Zustimmung ja in der üblichen Vorbehaltsklausel ausdrücklich gefordert wurde, im Zuge seiner Bestätigung einen eigenen Ablass beigefügt haben wird.
    Eine wohl mit den Reliquien der eben genannten Urkunden ausgestattete Ursulabüste hat sich in der Franziskanerkirche Santa Croce in Florenz erhalten.
    Bei den zwei Reliquienabtretungen des Kölner Erzbischofs (siehe auch 1307 Dezember 28) handelt es sich offenbar de facto um ein Gegengeschäft zu einer Lieferung des Händlers. Sowohl S. Pier Maggiore als auch S. Croce liegen im unmittelbaren Interessensgebiet Donatos, der aus dem popolo von S. Croce stammte, und dessen Familie in S. Croce offenbar eine Familiengrablege besass; siehe Grünzweig, Lettre d'indulgence, 1930, S. 147f.
    Wenigstens eine weitere Reliquiensendung aus Köln nach Florenz ist für die Regierungszeit Heinrichs von Virneburg belegt: Am 25. März 1320 bestätigte Bischof Antonio Orso von Florenz anlässlich eines Besuches des Zisterzienserklosters San Salvatore de Settimo bei Florenz als Diözesan den vom Kölner Erzbischof verliehenen vierzigtägigen Ablass (indulgentiam a dicto domino Coloniensi archiepsicopo gratiose concessam) für die bussfertigen Besucher der Klosterkirche, in der ein goldenes Kreuz mit Kreuzpartikel und ein Schädelreliquiar der 11.000 Jungfrauen aus Köln als Schenkung des Erzbischofs aufbewahrt wurden (reliquias cuiusdam auree crucis domini nostri Jesu Christi et unum de sacrosanctis reliquiis undecim milium virginum, quas quidem reliquias de civitate Colonie largiente vobis venerabili patre et domino Coloniensi archiepiscopo sicut in litteris dicti patris eius sigillo sigillatis inspeximus pro dono magnifico recepistis). Die mit dem Ablass begabten Tage waren die Herrenfeste, Pfingsten, Kreuzerfindung und -erhöhung, Allerheiligen, die Marienfeste, die Feste der hll. Michael, Johannes des Täufers und Nikolaus sowie die Apostelfeste. Dem Kölner Ablass fügte der Florentiner Bischof einen eigenen gleichwertigen hinzu, der jedoch auch alle anderen Altäre der Klosterkirche miteinschloss (Firenze, Archivio di Stato, Diplomatico, S. Frediano in Cestello già S. Maria Maddalena; siehe Grünzweig, Lettre d’indulgence, 1930, S.144).
    Markus Gneiss
    Places
    • Belgien
      • Type: Region
    • Deutschland
      • Type: Region
    • HRR
      • Type: Region
    • Köln
      • Type: Empfängerort
    • Lüttich (Liège)
      • Type: Ausstellungsort
    • Nordrhein-Westfalen
      • Type: Region
    Persons
    • Adolf von der Mark
      • Heinrich von Virneburg
        Keywords
        • Illuminated Charters: Niveaus:
          • N1: with Additional Colours
          • N1: Initials
          • N1: Borders
          • N1: historiated
          • N1: Coat of arms
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