Urkundenbuch zum österreichisch evangelischen Kirchenrecht, Nr. XXV. , S. 56
Urkundenbuch zum österreichisch evangelischen Kirchenrecht, Nr. XXV. , S. 56
Im Namen der heiligen unzertheilten Dreifaltigkeit, Gottes des Vaters des Sohnes und des heiligen Geistes, haben heute dato mit zu- voran beschehenen ernster und demüthiger Anrufung Gottes und Beistand seines heiligen Geistes durch Christum seinen eingebornen Sohn und einigen Mittler zwischen Gott und den Menschen die löblichen evange lischen drei Stände der Krone Böhmen mit den Herren Fürsten und Ständen in Ober- und Niederschlesien nachfolgendes christliches, und alleine zur Beförderung Gottes Ehre, Fortpflanzung und Beschützung seiner ungefälschter Religion, ja zur Erhaltung aller unserer und der ganzen Posterität Seclenheil und Seligkeit, gemeines Defensionswerk aufgericht, geschlossen und unauflöslich nun und zu ewigen Zeiten sich miteinander verbunden allenthalben wie folgt. Demnach das Land Schlesien , seit es mit der Krone Böhmens anfangs incorporiret worden, bis zu dato standhaftig und treu bei derselben verblieben, auch zu Be schützung der Krone Böhmen, und hingegen auch wieder die Krone Böhmen gegen dem Lande Schlesien sich also erwiesen, dass nicht zu zweifeln, es werde dieselbe Union und Incorporative vielmehr das dannen- hero geflossene sondern grosse Vertrauen, Freund- und Nachbarschaft, gute vertrauliche Correspondenz, Liebe, Einigkeit auch förder zwischen beiden Ländern continuiret, erhalten, vermehret und auf die Posterität gepflanzet, und also ein indissolubile Vinculum fürohin und zu ewigen Zeiten sein und bleiben. Wie denn beiderseits Gott den allmächtigen hierum täglich zu bitten mehr denn genugsame Ursache haben , auch nicht unterlassen wollen noch sollen. Und aber beider Länder sowohl
Union der böhm., mähr., lausitz. u. schles. evang. Stände vom 25. Mai 1609. 57
Böhmen als Schlesien nun eine ziemliche Zeit her mit sonder grossem Beschwer und fast äusserster Geduld erfahren und ertragen müssen, die heimliche und öffentlich angestellten Practiken, so von Gottes und seines heiligen Wortes Feinden , nämlich von der unruhigen Geistlichkeit und etlichen politischen hochschädlichen Räthen, als zum Unfrieden und Zerstörung alles Wohlstandes, in den Ländern dienenden Instrumentis und Werkzeugen, durch welche nicht allein die wahre christliche Religion verdruckt, ja dass es in ihrer und nicht vielmehr in Gottes Macht allein gestanden, ganz und gar wäre vertilget und ausgerottet worden, obgleich Land und Leute darüber zu Grund und Boden gehen , und bis auf den äussersten Grad verderbet werden sollen, auch noch und bis auf gegen wärtige Stunde man spüret und siehet, dass sofche Gottes und seines Wortes Feinde nicht authören, sondern je länger je mehr, wie in Böhmen also auch in Schlesien unaufhörlich practiciren, und der persecutionum äusserst sich brauchen; und ob zwar diese beiden Länder gar nicht zweifeln, dass wie bishero also auch noch künftig der Allmächtige die wahre Religion selbst, vertheidigen und alle Practiken und Practikanten endlich schamroth machen werde; jedoch handelt Gott hier auf Erden mit den Menschen durch Mittel, die allezeit in Acht genommen, und neben innbrünstigem Gebet zu Gott gebraucht werden müssen. Als haben diesem allen nach, oft und wohlvermeldete die drei evangelischen Stände der Krone Böhmen, mit Herren und Fürsten in Schlesien augsburgischer Confession wie obermeldet sich verglichen und vereinigt; vergleichen und vereinigen sich hiermit an Eidesstatt für sich und die liebe Posterität nun und zu ewigen Zeiten, im Namen des allmächtigen Gottes , ohne dessen Beistand wir nichts thun können noch mögen , also : Dass Anfangs Sie, die römisch kaiserliche auch zu Hungarn und Böhmen königl. Maj. ihren allergnädigsten König und Herrn, als von Gott vorgssetzte höchste Obrigkeit, derselben königliche Person ausgezogen, dergestalt, dass wider dieselbe mit dieser Religionsdefension im allerwenigsten nichts Unverantwortliches und Thiitlicb.es vorgenommen werden sollte. Wo aber ausser höchstgedachter Ihro kais. Maj. Person, sonst jemand, wess Würdens oder Herkommens , geistlich- oder weltlichen Standes er sei, niemand ausgeschlossen von dem Höchsten bis auf den Niedrigsten, sich entweder in Ihro Maj. Namen, oder für sich, oder in wess Namen es immer geschehen könnte oder möchte unterstehen wollte, die Herren evangelischen drei Stände der Krone Böhmen, oder die Herren Fürsten und Stände in Schlesien augsburgischer Confession oder allerseits Unter- thanen und Glaubensgenossen, nämlich sie seien unter Geistlichen oder Weltlichen, Katholischen oder Evangelischen gesessen in ihrer christ lichen Religion, Kirchen, Schulen und Consistorien zu turbiren , oder aus eigener Prätension so vor diesem die Katholischen zu Stiftern, Clö- stern, Kirchen und Schulen auch Consistorien Renten und Einkommen gehabt haben möchten, und die anjetzo bei den Evangelischen in beiden obgedachten Ländern stehen und in Brauch erhalten werden, sie die Evangelischen anfassen wollten, sie vor einen Mann stehen, boisamen standhaftig und feste halten, und alles das Aousserste als Leib, Gut und Blut bis auf den letzten Blutstropfen zur Beschützung der evange lischen Lehre, Kirchen , Schulen , Consistorien und was diesem allen
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anhängig, bei einander zu setzen und dieses auch für ihre beste Asse curation halten und haben wollen.
Und diesem nach erklären und bewilligen sich in Specie die Herren evangelischen drei Stände der Krone Böhmen gegen den Herren Fürsten und Ständen in Schlesien augsburgischer Confession, dass wenn sie oder ihre Unterthanen und Glaubensgenossen, so nämlich unter Geistlichen oder Weltlichen gesessen, wie obgedacht in ihrer christlichen Religion, Kirchen, Schulen , Cousistorien, und was dem allen anhängig turbiret, bedränget oder angetastet werden wollten, es geschehe auch unter was Prätext oder Schein es immer wolle, sie die Herren evangelischen drei Stände der Krone Böhmen, auf die erste Erforderung innerhalb eines Monats mit 1000 geworbenen Kriegsvolke zu Rosse und 2000 gewor benen Knechten, auf ihre, der böhmischen Herren Stände selbst eigene Unkosten und Verlag , auf die andere Erforderung aber, wiederum innerhalb eines Monats ingleichen wie zuvor mit 1000 geworbenen Pferden und 2000 zu Fusse auch auf der böhmischen Herren Stände Unkosten. Und denn auf den äussersten Nothfall mit aller ihrer höchsten Macht, also wie sie zuvörderst ihren König, sich selbst, ihr Weib und Kind und das ganze Vaterland zu beschützen vermeinen, aufs schleunigste zuspringen und zu Hülfe kommen wollen. Welche Hülfe auch die Herren Fürsten und Stände in Schlesien zu sonderbarem angenehmen Gefallen und grossem Danke auf- und angenommen, und sich hergegeu wiederum gegen ihnen, den löblichen dreien Herren Stände augsburgi scher Confession, so ihrer Unterthanen und Glaubensgenossen, sie seien unter Geistlichen oder Weltlichen gesessen, jemand, als wie oben ver meldet , in ihrer christlichen Religion, Kirchen, Schulen, Consistorien und allem, was dem freien Exercitio Religionis anhanget, betrüben, be ängstigen und turbiren wollte, es geschehe solche quocunque colore, dass sie auf die erste Ermahnung innerhalb einen Monat 1000 gewor bene Kriegsvolk zu Rosse und 2000 Fussvolk auf der Herren Fürsten und Stände in Schlesien Unkosten und Verlag; auf die andere Ermah nung ebenermassen, wie auf die erste, in gleicher Frist und Anzahl und Verlag; auf die äusserste Noth und dritte Erforderung zum schleunig sten mit aller ihrer höchsten Macht, wie sie ihren König und obersten Herzog in Schlesien, sich selbst, ihr Weib und Kind, ja das allgemeine Vaterland zu beschützen und zu handhaben gemeinet, ihnen zuspringen und Hülfe leisten wollen. — Jedoch soll diese Defension bloss und allein auf die Religion, wie oben vermeldet, gemeinet, und ausser Dero in allen dreien evangelischen Ständen der Krone Böhmen sowohl als den Herren Fürsten und Ständen in Schlesien unnachtheilig und unvorfänglich sein. Und dieweil dieses zur Beförderung Gottes Ehre, Beschützung und Assecuration ihrer christlichen Religion, keineswegs aber wider Rrro kais. und königl. Maj. hohe Person, noch zur Offension der katholischen Stände beider Lande, sondern zur Erhaltung Friede, Liebe und Einig keit unter beiden Religionsverwandten, ja zu Barer kais. Maj. selbsteigener Dignität, Hoheit und allem aufnehmlichen Wohlstande, wie auch der Länder selbst Defendirung auf vorgehende Offension einzig und allein gerichtet und gemeint ist, so sind beide Theile der unterthänigsten Hoff nung und Zuversicht, Biro kais. Maj. solches ungnädig nicht gemeinet,
Majestätsbrief Kaiser Rudolph II. für Schlesien vom 26. August 1609. 59
empfinden , sondern vielmehr die Länder selbst, wie bei ihren Freiheiten und Privilegien also auch bei ihrer christlichen Religion allergnädigst schützen und handhaben werden. Und dieses haben die evangelischen Herren Stände durch ihre Vollmächtige, und hinc inde durch Eides Pflicht mit einander verbundene Directores, die wohlgeborne, Edle, Ge strenge und Ehrenfeste, wohlweise: Hans George, Herr von Schwam- berg, und auf Worlitz Rom. kais. Maj. Rath und obrister Hoflehnrichter des Königreichs Böhmen; Hans Sezime Austi, Herr auf Austi etc. Röm. kais. Maj. Rath und Erbfürschneider im Königreich Böhmen; Theobald, Herr von Ritzenberg, Röm. kais. Maj. Rath und Fürschneider; Karl, Herr von Wartenberg, Röm. kais. Maj. Rath; Hans Litwin, Herr von Rschit- schan, Röm. kais. Maj. Rath; Wilhelm der ältere, Herr von Lobkowitz, Röm. kais. Maj. Mundschenke; Joachim Andreas Schlick, Graf von Passau und Weisskirchen; Wenzel Wilhelm, Herr von Ruppa; Wenzel Budowetz; Herr von Budowa, Röm. kais. Maj. Rath und andere mehr. — Wegen der Herren Fürsten und Ständen in Schlesien aber die Wohlge- bornen, Edlen, Gestrengen, Ehrenfesten, Hochgelehrten etc. Weighard von Promnitz, Freiherr zu Plesse und Sorau, Tribel, Hoyerswerda, Falkenberg; Hans George von Zedlitz auf Stroppen ; Siegmund von Burghaus , auf Steltz; Andreas Geissler, J. U. Doctor Fürstl. Liegnitz und Brieg. Rath, und der Herren Fürsten und Stände in Ober- und Nieder - Schlesien Landesbestellter; und Wenzel Otter des Raths zu Schweidnitz, als Verordnete und hiezu absonderlich Bevollmächtigte Ab gesandten acceptiret, beliebet und angenommen nun und zu ewigen Zeiten an Eidesstatt zu halten versprochen etc. Geschehen auf dem Prager Schlosse bei allgemeiner Landtagsversammlung den 25. Juni im Jahre 1609.
Urkundenbuch zum österreichisch evangelischen Kirchenrecht, ed. Kuzmány, 1855 (Google data) XXV. , in: Monasterium.net, URL </mom/Kirchenrecht/26a50f64-31e6-42c0-bcb0-a723e00557cb/charter>, accessed at 2024-12-26+01:00
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