Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzenden Länder, Nr. 234, S. 468
Diplomatische Beiträge zur Geschichte der Mark Brandenburg und ihr angrenzenden Länder, Nr. 234, S. 468


1. März- 1576.
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ttCto UCt Stallt NCtoeit l&Ujppitt setzen sampt den Vier Gewerken fest, dafs die Häker in den Hake Bueden wonende gantz allein mit Ausschliefsung an derer Bürger feil haben und sellen sollen: Ther, Schmer, Besten, Strenge, Pflugkrade, Schuppen, Saltz, Toppe, Dorch und Droege Aell! Doch kön nen fremde Fuhrleute diese wahren so lange es ih nen gefällig verkaufen. Andern Bürgern soll nur am Montage, Mittewoche und Sonnabende erlaubet seyn, Butter, Rottschar, Heringk, Schollen, Lachs und Leichte auf dem Markte oder auf ihren Fenstern und in den Thürren feil zu stellen, welches die Höker täglich thun können, obgleich solche Wahren auch täglich können von andern Bürgern in ihren Häusern verkauft werden. Die Höker sowol als die andern
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Urkunde vom Jahre 1576. 449
Bürger so letzgedachte Wahren in 3 Tagen der Woche feil bieten, sollen nicht eher von den frembden Fuhr leuten, die Häscken, Butter, Talch etc. zum Ver kauf bringen, ankaufen, als bis diese einen gantzen Tag ihre Wahren öffenllich uffm Markt feil gehabt und zum Verkauf ausgebothen haben. Doch behält sich Magistratus vor, künftig hieran zu ändern, was der Stadt nützlich seyn wird. Urkundlich ist das Stadt Siegel angehängt. Geschehen und gegeben ao. 1576 Donnerstags nach Matthai. Zu welcher Zeit ge wesen Burgermeistere Alt und new etc. Rathmanne etc.
Dipiomat. Beiträge Th. I. 29
Mark Brandenburg, ed. Riedel, 1833 (Google data) 234, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/MarkBrandenburg/f8d16143-4fc7-4a80-9404-f2d8a2b4684f/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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