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Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 62
Signature: 62

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68. Vor Se. Hochheiligkeit Hr. Theofan, Metropoliten von Sucawa, Hr, Georg, Bischof von Radauz, Hr. Agathon, Bischof von Roman und Hr. Stroic, gr. Kanzler, haben sich die Kälugär von Moldowizä mit Michäileskul, dem Urkundner, verglichen, auf daß Michaileskul den Antheil Alexi's vom Dorfe Räciuleni, den er von dessen Söhnen gekauft, dort behalte, wo ihn auch Alexi beseßen hat. Hiernach sollen weder der Urkunder, noch seine Söhne, die Kälugär mehr verklagen für immer in Ewigkeit, noch anch die Kälugär mehr weder über Michäileskul, den Urkundner, noch über seine Söhne, Klage — 92 - führen. Für den Fall aber, als ein Theil gegen den andern Hader erhübe, wurde er mit einem schrecklichen Fluche gebannet. Diese Schrift ist serbisch, versehen mit den Petschaften der ob- genannten hochheiligen Erzhirten. V. J. 7094/1586, Janer 10. Sr. LXIX. Peter, Woewoda, von Gottes Gnaden Hospodar des moldauischen Landes: wienach vor uns und unsern moldauischen Bojaren unser Diener Stefan, der Kirchensänger, gekommen aus seinem guten Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und verkaufte sein wahrhaftes Gut und den Erkauf vermöge Kaufsur kunde, die er von den Vorfahren unsrer Herrschaft hatte, ein Viertel vom Dorfe Korläzäl, das er vom Gregor Popesch erkauft hatte. Dieses verkaufte er unsern Bethern, den Kälugärn des Klosters Moldowiza für siebenunddreißig einen halben Silberthaler, neun ungarische Goldgulden und einhundert achtzig tatarische Gulden. Und sie haben ihm vor uns vollständig bezahlt. Gleichfalls kam vor uns und unsere moldauischen Bojaren unser Diener Turkul und sein Eheweib Tudoska, Nastast's Tochter, Anna's (der Tochter des Roman Jlescheskul's) Enkelin und verkaufte ihr wahres Vatergut, die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl. Dieses verkaufte sie unsern ovbenannten Bethern für zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Hernach kam gleichfalls vor uns und unsere Bojaren Johann Roschka aus seinem guten Willen, von niemanden gezwungen, und verkaufte auch die Hälfte von einem Viertel des obbeschriebenen Dorfes Korläzäl ebenfalls unsern obbenannten Bethern, den Kälugärn von Moldowiza. Und sie haben ihm alles vollständig bezahlt, aber« mals zweihundert fünfzig tatarische Gulden. Deshalb soll es ihnen auch von uns eine Handveste sein mit allen Einkünften. Und niemand soll sich drein mischen vor diesem unsern Briefe. Der Herr hat's gesagt. Geschrieben zu Jass' im Jahre 7095/1587, im Mai, am 22. (P. P.) Sieger. Stroic, gr. Kanzler, hat ihnen die Urkunde gemacht. Stefan, Kanzler. Demeter. Sr. — 93 —
Source Regest: Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 62, S. 99
 

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Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 62, S. 99

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