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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  11
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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 11, S. 65
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 11, S. 65

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    Cap. 12.

    Hertzog Hennerich Fr. Gr. nehmen zn Wanderiss die Wolle und

    Schöpss.

    Dieweil Hertzog Friederich F. G. beim Arnssdorff er Teiche sein, follends auszufischen, und vermeinet, sie hätten das ihrige gar wol verwahret, wird Hertzog Hennerich berichtet, dass zu GrossWanderiss1) Schöps und Wolle verhanden sey, ritten also mit dem Hoffemeister Schweinichen einem Jungen, und Knecht,

    1) S. 0. 2>/3 M. v. Liegnitz.

    7*

    52 H. Schvoeinichens Heinrich XI.

    (1578.) auch einem Trommeter in der Nacht nach Wanders zu, und nahmen einen Wagen mit. Wie I. F. G. nun mit dem Tag gen Wanders kommen, schicken sie nach dem Scholtzen und Steller, welche denn auff I. F. G. Seiten gut waren, fragen I. F. G. wo die Wolle war, die ward I. F. G. bald gezeiget, mit Vermeldung, dass sie gleich nach Liegnitz sol geführet werden, welche denn auch schon auffgeladen stund, F. G. aber schaffen bald, dass sie von dem Wagen wieder ab, und auff I. F. G. Wagen solle gela den werden, welches sich Schaffer und Hoffmann wegerten und nicht thun wollen las sen. Darauff schrien I. F. G. auff den Knecht, er solte die andern Reuter rein rücken lassen, da doch keiner als ein Trommeter verhanden war. Wie sie hören die Trom met blasen, da helffen sie alle die Wolle auffladen, und waren darbey 10. Eymer But ter, nahmen I. F. G. dieselbige auch mit. Indessen treibet der Schäfer die ausgehobene Schöps, deren 54. war, an die Weide; wie I. F. G. deren gewahr werden, nehmen sie dieselbige auch weg, und lassen sie durch 2. Personen, so I. F. G. mit hatten, auff den Jauer und Goldberg zu treiben, darmit, wann man ihnen nach eilete, sie nicht angetroffen würden. Dies läst der Vogt Hertzog Friedrichen bald nach Lig- nitz zu wissen machen, F. G. schicken auch 20. Ross bald nauss, aber dieselbige kommen zu langsam, aber die Kärplein waren schon gehaben.

    Die Bauren hatten I. F. G. bericht, I. F. G. währen zwar mit 4. Ross in Hoff kommen, aber hinter dem Dorff wären uber 50. Ross gehalten. Wie nun I. F. G. durch den Weissen Hoff1) ziehen, begegnet I. F. G. ein Gärtner, den fragen I. F. G. ob auch viel Wolle da vorhanden wäre? spricht der Gärtner: Ja, man sacket sie gleich auff, und sol bald nach Liegnitz geführet werden, denn I. F. G. hätten sie schon verkauft!. Darauff sagten I. F. G. das wird vor mich sein, wir wollen sie auch mit nehmen. I. F. G. aber worden gebeten vom Hoffmeister, I. F. G. wolten es bleiben lassen, denn es wär nahe zur Lignitz, die PosUwürde bald nein kommen, und möcht I. F. G. gehen, wie dem Hunde beim Esopo, da er nach dem Schimmer grieff, und verlohr darüber das Fleisch, könten I. F. G. also die vorige Wolle verliehren, oder andere Ungelegenheit darvon haben, I. F. G. wolten auff diessmal fort ziehen.

    I. F. G. aber haben sich darvon nicht abwenden wollen lassen, sondern ins Vor werg geritten. Indess kommet ein Bawer von Modelssdorff von Liegnitz nauss gefahren, der muss warten, und die andere wollen lassen I. F. G. fortfahren. Wie nu Ihro F. G. in Hoff kommen, sitzet der Schäfer gleich auff dem Sacke und nehet die Wolle zu, schaffen I. F. G. bald dem Schäfer und Hoffmann die Wolle auff des Bauren Wagen zu laden. Dies wolt keiner nicht thun, Befehlen I. F. G. man solle die andern Reuter ruffen der Knecht, so viel ihr verbanden wären. Der Trommeter kommet gerannt, ob die andern kommen solten, so wolte er blasen. Wie die im Hofe mercken, alss dass noch mehr Reuter verhanden wären, nahmen sie die im Hofe waren die Wolle, und ladten sie auff, da war länger nicht zu warten, und zogen I. F. G. mit der Wolle fort. Weil aber der Abend verhanden, verblieben I. F. G. bey Hannss Lassotten zu Rothkirche 2), und hatten auff den Raub ein guten Math.

    1) Weissenhof S. W. % M. v. Liegnitz.

    2) W. S. W. 1 M. v. Liegnitz.

    Cap. 12. Herzog Heinrich in Wanetris. 53

    Hertzog Friedrich F. G. haben diesen Abend fast eine halbe Stunde hernach (1578.) 40. HackenSchützen und zwey von Adel in Weissenhoff abgefertiget, die Wolle zu wehren abzuführen, aber gar zu langsam, denn der Habicht hatte das Hun albereit gefangen. und wurden I. F. G. Hertzog Friederich diesen Tag an dreyen Orten festi- ret. Denn Hertzog Hennerich F. G. waren in denen Sachen gantz geschwinde, ehe Hertzog Friedrich mit den Land-Rähten Rath hielt, so ware diess was Hertzog Hennrich vor sich genommen, schon beschenen.

    Durch solches Vornehmen Hertzog Hennerichs F. G. wurde den LandRahten eine grosse Furcht eingejaget, vermeineten nichts anders, sie würden in ihren Häus- sern geplündert werden, wie denn Sigemund Mauschwitz zur Armenruhe und Friederich Wüste zu Kayserswalde 1) alss die LandRähte, bey Hertzog Hen nerichen Gnade suchen liessen, auch heimlichen, wie Nicodemus zu unsserm Herr Gott bey der Nacht kamen, also sie auch zu Hertzog Hennerichen, und wolten auff beiden Bäncken waschen, aber I. F. G. wolten sie nicht hören, sondern weiseten sie an deme, dem sie dienten, neben Warnung, sie solten es also warnehmen, dass sie es auch in ihren Gewissen verantworten könten, denn I. F. G. es zu seinerzeit eiffern wolten wissen, darneben sie mehr zu Einigkeit als zum Zanck reden wolten, es möchte sie sonsten auff die Letzte selber treffen.

    Folgendes Tages schrieben F. G. Hertzog Hennerich Hertzog Friederichen F. G. und bedanckten sich, dass sie gute Wolle auff den Schafen erzeuget, und so feste Schöpps gemestet, auch wol schmeckende Butter einlegen lassen, I. F. G. wolten alsobald die Wolle wägen und verkauffen lassen, wass sie alsdenn gelten, auch wie schwer sie gewesen und gewochen, lhro F. G. zu wissen machen, dass sie es am Deputat abschreiben liessen, die Schöps weil sie gutt wären, wolten F. G. umb 32. Weiss Groschen annehmen, den Schäfern aber solle anbefohlen werden, dass sie auff den Grädissberg kommen wolten, so solten sie ihr Gebühr aus der Wollen haben. Wann dann I. F. G. gesonnen ein gut Fässlein Wein vor das WollenGeld zu kauffen, so bete I. F. G. Derselbigen Herrn Bruder gantz freundlich, sie wolten zu I. F. G. auff den Gredissberg kommen, und Derselbigen geliebten Fraw Mutter mit bringen, wolten lhro F. G. brüderlich und söhnlich gern sehen, denn I. F. G. hätten gute Fische, Schöps, Vogel und Hasen, dass sie wol zu tractiren hätten.

    Dieses Hertzog Hennerichs Vornehmen, auch noch gleich hönisches Schrei ben verdross Hertzog Friedrichen aus der Massen sehr, hette gerne solchem Wie- derstandt thun wollen, wuste aber nicht, wie ihme zu thun, darumb gaben I. F. G. Hertzog Friederich auff gemeltes Schreiben Hertzog Hennerichs keine Antwort, sondern wenden sich, und schreiben den Verlauff I. Kays. Maytt. wie auch dem Herrn Bischoffe zu, und klagen die Gewalthat, so Hertzog Hennerich gethan, bitten umb Straffe, Hülff und Schutz.

    Hertzog Hennerich aber, ob er solcher Klage wol Bericht empfangen, fraget nichts darnach, sondern verkaufft die Wolle umb 287. Tal. und liess dargegen ein gut

    4» 1) Armenruhe und Kaiserswaldau im Goldberg-Hainauischen Kreise.

    54 Ä Schweinic/iens Heinrich XI.

    (1578.) Fass Wein einkauffen, hatten 1. F. G. also nach den bösen Tagen wieder Fürstentage, und lietten eine Zeitlang kein Mangel.

    Nicht lange nach solchem Vornehmen, schickte der Herr Bischoff seine Gesandten zu I. F. G. auff den Gredisberg, lassen I. F. G. derselbigen freundlichen Gruss zu entbitten, und mit Kummer I. F. G. Vornehmen vernommen, und müsten solches an Statt der Rom. K. M. I. F. G. mit Ernst verweisen lassen, und von derselbigen unge bührlichen Vornehmen abzumahnen, und zum Glimpf ermahnen, denn der Herr Bischoff konte die Klage, so von Hertzog Friedrichen einkommeu, I. K. M. nicht verschwei gen, zudem so konten I. F. G. als das Oberambt auch nicht zugeben, dass in einem friedlichen Lande, einer dem andern mit Gewalt das Seine nehme. Wer Hertzog Friedrich I. F. G. was unrecht gewesen, so hätten sie es bey I. Kays. Maytt. oder dem Herrn Bischoff suchen sollen und selber nicht Richter sein gewesen. Es würden I. Kays. Maytt. es zu grossen Ungnaden vermercken, und I. F. G. zum ergsten gereichen, wolten derowegen I. F. G. freundlich gebeten haben, von dergleichen Vornehmen abzustehen, und sich der Kays. Maytt. Verordnung gemess verhalten.

    Darauff Hessen I. F. G. durch derselben Hoffmeister Hanns Schweinichen, den Herrn bischolflichen Gesandten antworten: I. F. G. thäten sich gegen dem Herrn ßischoff desselben freundlichen Grusses und zu Entbietung gantz freundlich bedancken, wüntscheten auch hinwieder dem Herrn Bischoff von Gott gute LeibesGesundheit und alle heilsame Wolfart, I. F. G. aber hatten mit Kummer vernommen, was die Herren Gesandten wegen des Herrn Bischoffs an I. F. G. hätten gebracht, und mit Schmertzen den grossen Ungrund, mit welchem I. F. G. bey dem Herrn Bischoff weren angegos sen worden, verslanden, nu wäre Diro F. G. gar nicht lieb, dass der Herr Bischoff wegen I. F. G. dermassen molestiret werden solte, I. F. G. müsten es aber solches ihren Wiederwärtigen und Abgönstigen zu lassen, derowegen I. F. G. wegen der grossen Unschuld damit sie beladen weren, beten I. F. G. umb Entschuldigung, wass aber die Klage an ihm selbst anreichet wegen der Abfuhr Fische und Wolle, ingleichen Abtreibung der Schöps, wüste der Herr Bischoff ingleichen die Herren Gesandten, welcher Gestalt die Röm. Kays. Maytt. I. F. G. wochentlich ein Deputat zu geben auff- gerichtet, welches Hertzog Friedrich erlegen solle, mit welchem I. F. G. sich denn bis zu I. K. M. Resolution vergnügen zu lassen anbefohlen, in dem I. F. G. auch gehorsam- bet, Hertzog Friedrich aber hette das Deputat nicht vollend 4. Wochen gereichet, und eine lange Zeit her nichts, dass auch uber 2000. Thl. im Anstand wäre. Nun hät ten I. F. G. sonsten kein Einkommen, so könten sie aus der Lull'l nicht leben, zudem so hetten I. F. G. sich beym Herrn Bischoff zum öfftern beschweret, dass I. F. G. in langer Zeit kein Deputat bekommen mögen und umb Hülffe und Execution gebeten, aber I. F. G. hetten niemals kein Billigkeit und Hülffe haben können, und nichts wirckliches erfolget. Darunter hätten I. F. G. Noth und Gebruch leiden müssen, und dies wass vor gegangen Noth halber vornehmen müssen, und hätten I. F. G. sich selbsten gewiesen, wann I. F. G. das Deputat gereicht wäre worden, dass sie in solchem zuviel gethan hätten, weil aber I. F. G. auff vielfältiges Ermahnen nichts erlangen mögen, so hätten sie das eusserste Mittel vor die Hand nehmen müssen. Derowegen so beten I. F. G. den Herrn Bischoff gantz freundlich, diess, was I. F. G. gethan, entschuldiget zu hal

    Cap. 12. Herzog Heinrich in Wandris. 55

    ten, auch auff den Fall bey I. K. M. unterthänigst entschuldigen; es wären aber I.F.G. (1578.) erbötig-, alles dies, so sie weggenommen, und abgeführet hätten, welches ungefehr 487. Tal. austrüge, am Deputat abgehen zu lassen, und den Abgesandten Quittungen einstellen, derohalben I. F. G. an solchem Wegnehmen nichts zu viel gethan hätten, so einiges Verweises bedürffte. Es wollen aber I. F. G. den Herrn Bischoff noch freundlich gebeten haben. dass Hertzog Friedrichen geschafft werden möchte I.F.G. der K. Maytt. Verordnung nach das Deputat gereicht werde, wenn solches beschehe, waren I. F. G. nicht gemeinet den geringsten Einfahl zu thun, oder Hertzog Frie drichen einzugreiffen, sondern gäntzlich biss zu I. Kays. M. Resolution in der Haupt sache stille sitzen, und dero erwarten, solte aber I. F. G. durch OberAmbtsBefehl oder Execution das gemeldte Deputat nicht erlangen, und wie biss anhero hülffloss gelassen werden, so müsten I. F. G. nicht aus Frevel (wie es I. F. G. gedeutet werden wil) sondern Nothzwang halber andere Mittel vornehmen, dessen sich I. F. G. hiemit deutlich angeben wolten, I. F. G. aber machten ihnen kein Zweiffel, der Herr Bischoff werde diesem Unheil mit billigem Einsehen zuvorkommen und verhütten.

    Des Herrn Bischoffs Abgesandten sein allerdinge mit I. F. G. Einwenden und Erklärung nicht zufrieden gewesen, sondern I. F. G. ernstlich eingeredet und ermah net, ferner nichts that liebes vorzunehmen, sondern dies beym Herrn Bischoff oder bey I. Kays. M. selbst suchen, würden sie allezeit Hülffe haben und finden, und I. F. G. ihr selber nicht richten, denn es I. F. G. bey I. K. M. zu grossen Ungnaden gereichen würde, Sie konten zwar I. F. G. gegebene Antwort nicht anders, alss I. F. G. dem Herrn Bischoff zu referiren angenommen haben.

    Darauff geben I. F. G. selber Antwort, es hätten I. F. G. auff dero Klagen biss- hero keine Hülffe wider Hertzog Friederichen haben können, derowegen so werde der Herr Bischoff I. F. G. auch in Acht nehmen, und halten, denn wann I. F. G. das Deputat gegeben würde, so begehrten sie nichts mehr, den Fall es aber I. F. G. nicht haben solte, so geben sich 1. F. G. klar an, dass sie ihnen selber helffen wollen, denn sterben und verterben thäte wchc. Denn I. F. G. hätten etliche Jahr her aus dersel- bigen Fürstenthum wenig oder nichts bekommen, sondern zusehen müssen, dass andere I. F. G. das Ihrige verzehrten, welches I. F. G. weiter nicht verstatten wolten, hoffete. der Herr Bischoff würde bey I. K. M. befördern, dass der Sachen ein Ende gemacht werde, damit I. F. G. nicht weiter greiffen dörffte, welches denn I. F. G. nicht unter lassen wörden. Die Gesandten haben (wie zuvor), I. F. G. von aller Thätligkeit vor zunehmen abgemahnet, und sich angegeben, ihnen gebührete nicht sich mit I. F. G. in Disputat einzulassen, wolten es aber alles treulichen referiren. Darauff behielten I. F. G. die Gesandten 2. Tage bey sich, und tractiret sie wol, und liessen sie mit dem Bescheide fortziehen. Hernach in 8. Tagen, kommet ein Kayserlich Befehl, darinn I. K. M. I. F. G. Vornehmen ernstlich verwiesen, und schaffen, dass sich I. F. G. aller thätlichen Eingriffe, bey schwerer Straffe und grossen Ungnaden zu enthalten, damit I. K. M. zu anderem ernsten Einsehen nicht Ursache gewinnen dörffen.

    Hertzog Heinrich geben I. Kays. M. unterthänigst Antwort auff die Maass und Forme, wie der Herr Bischoff durch deren Gesandten war beantwortet, und klagen gleichfals über Hertzog Friederichen zum höchsten, dass I. K. M. Verordnung und

    56 tt Schweinichens Heinrich XI.

    (1578.) deren ausgegangen Rescripten nach keine Folge mit Erlegung des Deputats besehenen, Derowegen I. F. G. es uaumbgänglichen Noth halber selber suchen müssen, I. K. M. unterthänigst bittende I. F. G. zu keinen Ungnaden zu reichen lassen, sondern aller- gnädigst die Execution wieder Hertzog Friedrichen ergehen zu lassen, damit I. F. G. zu deren Unterhalt das Deputat erlangen möchten. Darauff denn I. K. M. nicht längst hernach dem Herrn Bischoff anbefohlen, Hertzog Friedrichen bey der Execution anzubefehlen, das Deputat Hertzog Hennerich endlichen, ohne ferner einigen Ver zug zu legen und bezahlen. Hertzog Friedrich aber hat sich mit Unvermögen ent schuldiget. Wie der Herr Bischoff solches vernommen, so liessen sie es auch gehen wie es wolle und könne, denn I. F. G. der Herr Bischoff sahe wol, dass ein Herr Krüge, der andere Töpffe brach.

    Durch solches Vornehmen beider Herren, wurden die Hertzen der Herren ferner verbittert. So kam auch dazu, dass einem und dem andern Herren allerley Zeitung durch die Schmeichler zugebracht ward, dadurch die Grämschafft je länger grösser ge macht, und wann einem und dem andern Herren solte wahr gemacht werden, was ihme vorgebracht, so war kein Grund der Wahrheit zu finden, denn es gab der Fuchs- schwäntzen so viel, dass ein jeder der Beste am Brete sein wolte, ungeacht, dass Hertzog Heinrich sonsten von den Fuchsschwäntzern wenig hielte, dannoch höret er sie, und inmogiret ihnne etwas drauss. Darauff unterstunden sich derselben etliche, und wolten die Herren in der Geheime mit einander vorgleichen, unter welchen Constantinus Prausser der Vornehmste war. Kommet zu Hertzog Hennerich, vermeldet, wie Hertzog Friedrich sich gern vergleichen wolte, bete Hertzog Hen nerichen auff ein freundliches Gespräche in die Cartausse, da wolten die Herren allein sich mit einander unterreden.

    Hertzog Hennerich aber, der die Fuchsschwäntzer kante, wolte nicht trauen, weil I. F. G. bewust, wie Hertzog Friedrich gesinnet, dass ob es I. F. G. wol im Gemüth haben möchte, die Land und andere Rähte nicht zugeben. Derowegen schicken sie ihren Hoffmeister Hannss Schweinichen zu Hertzog Friedrichen mit einem Credential sich dessen Gemüths bey I. F. G. zu erkundigen. Wie sich nu der Hoff meister wegen seines Herrn angeben läst, mit Hertzog Friedrichen in der Geheim zu reden, lassen I. F. G. über eine Stunde ihm vermelden, dass I. F. G. ihn allein zu hören nicht gemeinet wäre, hätte er aber wegen seines Brudern Hertzogs Heinrichs was vorzubringen, so wolten I. F. G. ihn in Beysein deren Rähte vernehmen. Ob nu wol der Hoffemeister eingewendet, er hätte von seinem Herren Befehl, mit I. F. G. allein zu reden, so haben I. F. G. ihn doch nicht hören wollen, und hernach im sitzenden Rath Audientz gegeben. Darauff hat der Hoffemeister proponiret, F. G. Hertzog Hennerich, sein Herr, trüge dessen, was I. F. G. vornehmen und handelten keine Schew, weil es nu I. F. G. offentlich hören wolten, so wolte er es I. F. G. auch ohn Schew gehorsamlich anmelden. Und demnach I. F. G. von Constantino Praussern gehorsamlich bericht worden, welcher Gestalt I. F. G. wol geneiget sein solten, sich mit I. F. G., seinem Herren, zu vergleichen, derowegen freundlich bitten lassen, dass I. F. G. zu einer freundlichen Unterredung zu I. F. G. in die Carthaflssen verfügen wolten, wo nu diess I. F. G. Ernst, so wäre Hertzog Hennerich nichts

    Cap. 1Î. Herzpg Heinrich in Wandris. Cap. 13. Hz. Friedrich an Hz. Heinrich. 57

    weniger zu brüderlichcr Vergleichung geneiget, und wolten sich auff ein solchen Fall (15780 zu brüderlicher Unterredung gern einstellen, auff wann, und wie starck, es wäre mit 6. oder weniger n Personen, einstellen, und I. F. G. solten befinden, dass deren Gemüth zu Fried und Einigkeit gerichtet und geneiget sey, und zu solcher freundlichen Unter redung, der I. F. G. mit Verlangen gewartet, beywohnen, wann aber I. F. G. an Hertzog Hennerichen nichts schrifftliches hätten gelangen lassen, so wären sie ver ursacht worden, den rechten Grund von I. F. G. zu erfahren, und beten I. F. G. gantz freundlich, Ihro F. G. wolten sich ihres Gemutes erklären.

    Darauff haben I. F. G. den Hoffmeister abtreten lassen, im Reden aber sein Hertzog Friedrich Rath worden, Samson Stange aber hat gesaget: Sein solche Practiquen auff dem Plan, so dienen wir übel. Nach langem Auffwarten, hat Hertzog Friedrich den Hoffmeister wieder vorgefordert, und ihm anzeigen lassen, er wolle F. G. Hertzog Hennerichen brüderliche und freundliche Dienst vermelden, und I. F. G. hätten vernommen, was Derselbigen geliebter Herr Bruder Hertzog Hen nerich hätte vorbringen lassen. Nu erjnnerten sich I. F. G. gar wol, dass durch Person mit I. F. G. wegen einer Zusammenkunfft geredet wäre worden, I. F. G. aber könten sich diess allein mit Derselbigen Herrn Bruder zu reden nicht erjnnern, denn I. F. G. hätten allezeit so wol als noch heute ßedencken gehabt, wüsten auch nicht, worauff einige Unterredung könne gericht werden, denn ohn I. Kays. M. Erkäntnüss und Bescheid könten sie I. F. G. nicht einlassen, dass aber I. F. G. nicht lieber in Einigkeit alss in Zanck leben wolten, wehre wol nicht ohne, aber wann I. F. G. zu rücke gedächte, was kurtz vor Widerwärtigkeit I. F. G. begegnet wär worden, so gebe es zwar I. F. G. zu brüderlicher Unterredung wenig Affection, hätte aber F. G. Hertzog Hennerich Mittel vorzuschlagen, warumb die Zusammenkunfft beschehen solte, dies wolten I. F. G. vernehmen, Rath halten, und sich darauff erklären. Darauff hat der Hoffemeister geantwortet: Er wolle dies alles seinem Herren I. F. G. gehor samlich referiren, hätte nicht Befehl, sich mit I. F. G. in einiges Disputat einzulassen, F. G. sein Herr aber würden wissen, was I. F. G. mit Deren Person, so I. F. G. wegen der Unterredung zugebracht sprächen solten, denn I. F. G. sein Herr hätten es nicht erdacht, so wäre I. F. G. Wille auch nicht, Hertzog Friedrichen zu einiger Zu sammenkunfft zu nöhtigen, darbey es auff Diessmal auch verblieben. 1)

     
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