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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  15
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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 15, S. 75
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 15, S. 75

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    Cap. 16.

    F. Gn. Hertzog Hennerich kommen nach Prag.

    Wie I. F. G. nu neben Derselbigen Gemahlin nach Prag kommen1), halten sie (15TO.) bey I. K. M. unterthänigst umb gnädige Audientz an, welches sich biss in die arz-^ 3te Woche verzog. Wie nu I. F. G. dieselbe einst erlangen, klagen I. F. G. unter- thänig I. K. M. dass sie übel und bösslich von ihren Missgönnern bey I. K. M. zur Un gebühr ohn allen Grund der Wahrheit waren angegeben worden, darüber I. K. M. auch bewogen, ungehort I. F. G. deren Land und Leute entsetzet, I. F. G. und der selbigen Gemahlin verstossen, da es doch nicht verführet werden kan, dass I. F. G. einige Ursache zu solchem gegeben hätte, dass sie neben derselbten Gemahlin ver stossen werden solten, in Erwegung dass Dero Gemahlin das Fürstenthum von I. K. M. selbsten zum Leibgedinge verschrieben worden, derohalben so beten I. F. G. Ihro Kays. M. unterthänigst, Ihro K. M. wolten denjenigen, so sie bey I. M. also ange gossen, und mit Ungrund angegeben, allergnädigst erkennen zu geben, und sie mit I. F. G. gnädigst hören, es wolten I. F. G. sich verantworten, dass I. K. M. gnädigst darmit zu Frieden sein werden, inmittelst aber allergnädigst in deren Fürstenthum restituiren und einsetzen, die grosse Ungnade, so I. Kays. M. durch falsches Angeben auff I. F. G. geworffen, allergnädigst sincken und fallen lassen, und weil dann I. K. M, Hertzog Friedrichen zum öfftern geschafft, I. F. G. dass von I. K. M. verordnete Deputat zu erlegen, denselben Befehl niemals Folge geleistet worden, sondern I. G. K. M. Befehl verechtlich gehalten, das anjtzo gemeltes versessene Deputat aber über ■3000. Tal. austrüge, derowegen I. F. G. in Kummer, Sorge und Schulden gerahten, und Noth darunter leiden müssen, auch gedrungen deren geliebten Gemahlin Kleynodien und Ketten zu versetzen. Derowegen so flehen I. F. G. Kays. Maytt. umb gerechtes Einsehen an, und beten unterthänigst, I. K. M. wolten Hertzog Friedrichen nach Prag erfordern, und wegen seiner Administration des Fürsten- thums Rechnung abnehmen lassen, und wegen bösslicher Angebung mit Hertzog Friederich allergnädigst hören, beyneben aber auch schaffen, dass I. F. G. das versessene Deputat erleget werde, auch von dannen alssdenn nicht lassen, biss I. K. M. gnädigen Verordnung nach ein Begnügen geschehen. Und wann I. F. G. hinwieder restituiret wörden, erböten sich I. F. G. (wie sie denn auch ohne dies schuldig zu thun wären) allen unterthänigen Gehorsam zu leisten, und dies umb I. K. M. mit Leib, Gutt und Blut zu verdienen gehorsam befliessen sein.

    Hierauff haben I. K. M. Ihren F. G. gnädigen Bescheid gegeben, I. K. M. wolten Hertzog Friedrichen schleunig erfordern, und der Sachen abhelffen. Auff solche I. K. M. ernste Erforderung gestellen sich I. F. G. Hertzog Friederich zu Prag ein, darauff lassen I. K. M. durch den Böhmischen Officiren die beide Herren in ihren Strit-

    1) Der Kaiser hatte auf Herzog Friedrichs vielfältiges schriftliches und mündliches Anhalten beide Herzöge auf 16. März peremptorie nach Prag vorgeladen.

    62 H- Schvoeimehem Heinrich XI.

    (1579.) tigkeiten auffeinen gewissen Tag mit einander hören, und hat Hertzog Hennerich, wie er zu vorher auff die Kayserliche Burg geritten, 13. Chur und Fürstl. Gesandten, und 33. Graffen und Freyherren, so I. F. G. Beystand leisten, bey sich gehabt, uber welchem I. K. M. sich selbsten verwundert haben sollen, und ist Hertzog Hennerich bey I. K. M. zu sondern Gnaden gereicht, Hertzog Friedrich aber haben fast nieman den, als 2. Doctores Wentzel Knischenwitzen und Hannss Mürschelwitzen bey sich.

    Die Klage so Hertzog Hennerich that, war deren Inhalt, wie I. F. G. zuvor I. K. M. unterthänigst gethan hatten, dass I. F. G. des Fürstenthums zur Ungebühr ent setzet wäre, beten umb Restitution, und dass Hertzog Friedrich das versessene Deputat erlegen solle, und von dannen, biss solches erleget, nicht verrücken lassen. Hertzog Friedrich antwort darauff: dass das halbe Fürstenthum ihm zustünde und gebühret, so hätten I. F. G. so viel Jahr auch Abnutzung bey derselben Herrn Bruder vom Fürstenthum zu suchen, welches so hoch als das halbe Fürstenthum anlauffen, würdig sein möchte, zu erfordern. Derowegen die gebetene Restitution nicht ergehen könte, bete aber I. K. M. unterthänigst, zu denen anererbten Fürstenthum und Theil gnädigst verhülfflich zu sein, und vor Einreumung derselben Fürstl. Zustandes keine Execution oder einige Restitution ergehen lassen.

    Das Deputat anreichende, hätten I. F. G. Ihro K. M. Verordnung nach gelebet, und gegeben, weil sie es vermocht. Wann aber Hertzog Hennerich I. F. G. Ein- grieff gethan, Fische, Wolle, Schöps, Butter und anders gewaltsamer weisse wegge- führet, dessen sich denn auch I. F. G. zuvor bey I. K. M. zum höchsten beklaget, bet ten es I. F. G. wie unterthänig sie sich erkennten und schuldig befinden, I. K. M. gnä digsten Befehl und Anordnung nach zu leben länger nicht erschwingen und erlegen können. Bete I. K. M. unterthänigst, dies zu keinen Ungnaden I. F. G. gereichen las sen, sondern wegen Unvermögenheit I. F. G. allergnädigst entschuldiget halten, neben ferner unterthänig gehorsamen Bitte, deren Brudern Hertzog Hennerich dahin anzu mahnen, dass I. F. G. gebührliche Rechnung vom Fürstenthum beschenen möchte, und dass I. F. G. ohn einigen Abgang das halbe Fürstenthum, wie es bey deren Herrn Vatern hochmilder Gedencken Absterben gewesen, von I. K. M. allergnädigst einge- räumet möge werden.

    Hertzog Hennerich läst wieder anzeigen, I. F. G. räumeten nicht ein, dass das halbe Fürstenthum Hertzog Friedrich zustehen solte, denn I. F. G. hätten bey Ein nehmung des Fürstenthumbs eine grosse väterliche Schuld befunden, welche sie allein gezahlet, beyneben auch Derselben Herrn Vater, Fraw Mutter und Schwestern wie auch Hertzog Friedrichen selber mit grossen Unkosten und Auffwendung aushalten müssen, dazu die Einkommen neben Bestellung der Regierung nicht reichen wollen, so hetten I. F. G. respectu des Fürstenthumbs der Rom. K. M. zu unterthänigen gehorsa men Ehren, Ungarische und Böhmische Krönungen, wie auch der Ertzhertzoge Hochzeiten zu Wien und Prag, auch Kayserl. und König). Begängnüss besuchen müssen, darauff nicht ein geringes Geld gelauffen. Zu dem so wäre auff dem Anno 1566. grossen Zug in Ungarn auch auff Befehl I. K. M. ein gross Geld auffgegangen. Ferner so hätten I. F. G. beide fürstliche Schwestern und Fräulin, mit Machung fürstlicher

    Cap. 16. Heno«/ Heinrich hi Pratj. 63

    Hochzeiten, Schmuck und anderm ausgestattet, so wären I. Kays. M. auch eines mit (1579.) 2500.Pferden biss an fünfften Tag zur Lignitz stille gelegen, da denn auch ein Vieles aufgegangen, wann nu solches alles solte zusammen gerechnet werden, auff ein Gros ses anlauffen würde, welches aber I . F. G. vor ihr Person allein nicht gethan, sondern auch vor Hertzog Friedrich, dazu denn grosse Summa Geldes erborget werden müs sen, zu dem so hätten I. F. G. mit Hertzog Friedrichen ein Erbverbündnüs auffge- richt, dass sie das Fürstenthum nicht theilen solten, sondern in allen Sachen vor ein Mann stehen, und was einen Herren angienge, solte den andern auch concerniren, bete derwegen I. K. M. gantz unterthänigst, Hertzog Friedrichs ,Vorgeben kein Raum nicht geben, sondern von derselben Suchen ab, und zu der Erbverbrüderung dieselbe zu halten wissen, und helffe I. F. G. die Sache mit der Landschafft zu rechte bringen, auch die Schulden zu gleiche zahlen, und I. F. G. hinwieder ins Fürstenthum, darauss I. F. G. auff Angeben Dero Missgünstigen bey I. K. M. entsetzet, restituiret möge werden.

    Das von I. K. M. verordnete und j'tzt versessene Deputat anreichende, hätten I. F. G. sich an I. K. M. Aussatz gnügen lassen, Hertzog Friedrich aber hätte zuwie- der der Kayserl. Verordnung gelebet, und aus lauterm Ungehorsam I. F. G. das Deputat nicht gereicht, und nur biss in die 4teWoche, jedoch nicht vor voll, abgegeben; darunter hätten sich I. F. G. viel Zeit .geduldet und verursacht worden, dem Herrn Bischoff zu klagen; wann aber I. F. G. darauff nichts erlangen mögen, so hetten I. F. G. Noth halber zu ihren Unterhalt aus den Vorwergen essende Wahre wegnehmen müssen, aber mit keiner Gewalt, wie I. F. G. beschuldiget worden, denn Schöps, Wolle und Butter hätten I. F. G. selbst, darbey sie nicht mehr als 3. Personen bey sich gehabt, weg genommen, welches vor keine Gewalt angezogen werden könte. Die Fische hätten I. F. G. ingleichen ohn einigen Zwang oder mit Gewalt weg geladen, denn Hertzog Friedrichs Ambtleute hätten dabey gehalten, hätten nu I. F. G. mit Gewalt gefahren, warumb haben sie es dann I. F. G. mit Gewalt nicht gewehret, denn sie über 30. Ross und 50. HockenSchützen bey sich gehabt, dargegen I. F. G. nicht den 4ten Theil so starck gewesen, jedoch ohne einige Gvardie; derowegen solches Vorgeben lauter Unbestand sey, wie denn auch die Entschuldigung des Unvermögens Ein Wendens hal ber, darumb das Deputat nicht gereicht hätte können werden, nichtig sey. Denn könte Hertzog F riederich frembde Jungkern, so 3. und 4. Ross hielten, und dero eine ziemliche Anzahl halten, die sonsten nichts thäten, denn Tag und Nacht frassen und sauffen, darzu denn die Land Ruhte stättlich hülffen und I. F. G. das Ihre verzehr ten, so könte auch Hertzog Friedrich der Kays. Maytt. Verordnung nach I. F. G. das Deputat wol geben.

    Wann dann das versessene albereit über 3000. Tal. austrüge, I. F. G. auch alda zu Prag albereit grosse Schulden gemacht, so beten I. F. G. die Röm. Kays. M. unter thänigst, Hertzog Friedrichen von dannen nicht zu lassen, biss der Deputat völlig- lichen erleget, I. F. G. beyneben in das Fürstenthum gebetener Massen restituiret werde.

    Hertzog Friedrich: Was Hertzog Hennerich vorbrecht und einwenden liess, hätte wenigen Grund, und könten I. F. G. solches gar nicht zustehen. Denn erstlich,

    64 II- Schweinichens Heinrich XI .

    (1579.) dass viel Schulden solten verhanden sein gewesen, sein solche auft" 80,000. Taler ange lauffen; dieselben hätten von den Einkommen des Fürstenthums sollen bezahlt werden, nach Laut Kaysers Maximiliani, hochchristmilder Gedencken, ausgegangenem Kayserl. Decret. Der Unterhalt I. F. G. Herrn Vaters und Fraw Mutter und Freulin wie auch I. F. G. eigener Unterhalt wäre so starck nicht gewesen, dass es die Ein-* kommen nicht ertragen mögen, die Königl. Crönungen, Ihren Durchl. Hochzeit, KayserL und Königl. Begängnüs, dass dieselben von Hertzog Hennerich besucht worden, wie auch der Zug in Ungarn, darauff viel 1000. Taler gegangen sein solten, gienge I. F. G. nichts an. Denn hätte Hertzog Hennerich viel verthan, so hätten es I. F. G. auff sich selbsten verzehret, I. F. G. Hertzog Friedrich wären solche Auffwendungen zu tragen und zu gelten helffen nicht schuldig. So hätten derselben Fürstl. Freulin Hoch zeiten auch so viel nicht gestanden, dass die Einkommen nicht hätten ausgetragen, denn beide Fürstl. Hochzeiten wären zufällig ohn einige sondere Einladung frembder Fürsten und Herren gemacht worden, und sonderlich den Hertzog von Teschen, da I. K. M. Maximilian selber zur Lignitz gewesen, und also die Unkosten unter eines hingegangen, es wäre aber I. F. G. Gemüte gar nicht, dass I. K. Maytt. nicht solte schuldige unterthänigst Ehrerbietung mit gebührlicher Tractation beschehen sein, erboten sich derowegen nach Eingebung des Speciales, so auffgegangen, den halben Theil gern zu erstatten, in massen denn auch die HeuratGelder beider Freulin. Der angegebene Erbvertrag aber anlangende, wäre I. F. G. in ihren jungen unmündigen Jahren dazu gezwungen worden, dass derselbige vollzogen worden wär, und weil solcher Vertrag unbündig und unkräfftig, so könten I. F. G. auch darmit nicht verbun den sein. Derowegen so beten I. F. G. Ihro K. M. unterthänigst, sie wolten I. F. G. in gnädigen Schutz nehmen, das halbe Fürstenthum I. F. G. einreumen, und Hertzog Hennerichen Rechnung zu thun wegen der Abnutzung im Ernst aufliegen, würde alsdenn nach genugsamer Rechnung befunden, dass Hertzog Hennerich zu deren Theil was verbliebe, wolten I. F. G. es Ihren F. G. gern gönnen.

    Dass von I. K. Maytt. verordnete Deputat allerdinge nicht sey gegeben worden, wäre von I. F. G. aus Ungehorsam, sondern aus Unvermögen her geflossen. Die Jungkern, so I. F. G. gehalten, die hätten sie zu Beschützung derselbigen Leib halten müssen, weil I. F. G. nicht gewust, wie sie mit deren Herren Bruder stünden, und sich zu versehen hätten, dieweil I. F. G. allerley TrotzReden zukommen, sonderlich auch, weil sich Hertzog Hennerich feindlichen mit Einfallung in die Cammergüter erzeiget, und sonst allerhand Eingriffe gethan. Dis LandRähte wären von I. Kays. M. und nicht von I. F. G. geordnet worden, darumb so könte I. F. G. keine Verschwen dung mit Grund zugemessen, und beygebracht werden. Wann auch in verstossenem Deputat ordentliche Rechnung solte vorgenommen werden, so würde sich ein weites der angegebenen 3000. Taler nicht befinden, und würden I. F. G. wol ein mehrers empfangen haben. Derowegen beten I. F. G. Ihro K. M. unterthänigst, sie wolten I. F. G. mit ferner Gebung einiges Deputats allergnädigst verschonen, sondern die Hauptsachen gnädigst dahin bescheiden, dass I. F. G. dies, was Ihr vor Gott und Recht gebühret, bekommen, möchten, darin sich I. F. G. Ihro K. M. unterthänigst vertrauet haben wollen.

    Cap. 16. Herzog Heinrich in Prag. 65

    Nach solchem von beiden Fürstlichen Theilen Einbringen, haben die Kaiser!. (1579.) Herren Officirer die Herren nicht weiter hören wollen, sondern vermeldt, sie hätten die Sachen gnugsam gehöret, und worauff sie beruhet, vernommen, wolten Dero Röm. Kays. Maytt. unterthänigst Relation thun, und I. K. M. würden alsdenn der Sachen schleunigst abhelffen, und die Partheyen gnädigst bescheiden. Wann aber Hertzog Hennerich albereit neben derselbigen Gemahlen und Fräulein [uber ein halbes Jahr albereit zu Prage gelegen, und bey Fleischern, Beckern und Fischern auch bey andern Handelsleuten etliche 100. Taler Schulden gemacht, und sonst bey den Herren, was sie jmmer gekont, auffgeborget, wie denn I. K. M. selber I. F. G. aus dero Cam- mer 400. Taler vorleihen liess, und I. F. G. w^gen des Verzugs niemanden abzahlen konten, so wolt auch auff den Burg niemand mehr vorstrecken, darauss denn I. F. G. neben derselbigen Gemahlin Mangel an Proviant vorfallen wolte, dass sie also in gros sen Sorgen stunden, musten also bey den Juden, was sie vermochten, versetzen, welche Pfänder über 700. Taler würdig, und bekamen nicht mehr darauff als 150 Taler, darmit I. F. G. sich, deren Gemahlin und Freulein unterhalten konten.

    Diesen Umbstand berichten I. F. G. die Kayserl. Herren Officirer. So wird Hertzog Friedrich geschafft, Hertzog Hennerichen 1000. Tal. auffs Deputat zu erlegen. Wie hoch sich nu Hertzog Friederich entschuldiget, so wolte doch derselbigen Ent schuldigung nicht helffen, sondern muste Hertzog Hennerichen 1000 Tal. gutt machen, bald 500. Tal. und sagte zu 500. Tal. bald von Lignitz aus F. G. zu schicken. Darauff ward Hertzog Friedrichen erluebet von I. K. M. wieder nach Lignitz, Hertzog Hennerich aber zur Gedult ermahnet1).

    Demnach aber die Sachen mit Hertzog Friedrichen und der Landschafft, unge- acht des fleissigen unterthänigen Sollicitirens, in Verlängerung gerahten, und kommen wollen, kamen I. F. G. darunter in mehr Schulden, und weil Hertzog Friedrich die zugesagten 500. Tal. auch nicht schickte, so muste F. G. die Hertzogin ein Kleynodt versetzen, so 400. Tal. würdig, und nicht mehr als 100. Tal. darauff gelehnet bekam, damit sich I. F. G. ferner auffhalten möchte.

    Es werden I. F. G. Hertzog Hennerich aber Rahtes, und schicken derselbigen Gemahlin und Fräulein nach Thiel bis ches2), zu Herrn von Newhauss, Geld auffzu bringen, weil sonsten bey keinem Herren nichts mehr zu Wege gebracht wrerden konte; Aber es war die Reisse und Zehrung umbsonst, denn der Herr wandte grosse Entschul digungen vor, warumb es nicht sein könte. Nichts weniger aber verehrte der Herr I. F. G. der Hertzogin 200. Tal. und die Fraw 100. Cronen, welche denn mehrentheils auff dem Wege verzehret worden.

    Wie nu I. F. G. die Hertzogin wieder zu Prag ankommen, und Hertzog Hen nerich vernimbt, dass dero Gemahlin nichts ausgerichtet, befunden sie wol, dass I. F. G. länger alda zu liegen unmöglich sein wolte, so suppliciren sie an I. K. M., be klagen sich des vielen Auffganges und alda langen Liegens, und dass Hertzog Friede rich die von I. K. M. geschafften 500. Tal. nicht erlegte, wie er zugesaget, zum

    1) Der Kaiser verschob 26. März alles auf einen neuen Termin 3. Juli.

    2) In Schweinichens Leben II. S. 29. Tillis und Tielisch.

    QQ II. SchweinicAens Heinrich XI.

    (1579.) höchsten, müsten derowegen I. F. G. neben derselbigen Gemahlin Kummer und Gebruch leiden, und beyneben derselbigen Schmuck versetzen. Derowegen so beten I. F. G. Ihro K. M. unterthänigst und gehorsambst, Sie wollen I. F. G. in Derselbigen Fürstenthum restituiren, oder allergnädigst verleuben, solches selbsten einzunehmen. Hätte als- denn Hertzog Friedrich I. F. G. umb was zu besprechen, wolten I. F. G. ihme vor dem FürstenRecht zu Bresslaw nach Laut der Privilegien antworten.

    Darauff erklären sich I. K. M. sie wolten Hertzog Friedrichen eilends erfor dern; so bald er sich einstellen würde, wolten I. M. der Sachen Einrede geben, dero wegen so solten I. F. G. noch gedulden. Und damit es I. F. G. desto besser thun und warten könten, so hätten I. K. M. bey deren HoffCammer verordnet, I. F. G. 500. Tal. vorzuleihen; dies I. F. G. von I. K. M. zu höchstem unterthänigstem Danck angenommen, es ist aber alles vorgessen Brodt gewest und bey den Herren in Schulden gestanden, und hat mit abgezahlet werden müssen. Biss anhero haben I. F. G. zu Prag neben Dero Fürstl. Gemahlin fast anderthalb Jahr zugebracht, und haben I.K.M. unterthänig und fleissig auffgewart, daran I. K. M. auch ein gnädiges Gefallen getragen, darbey auch in allen Gelegenheiten bey I. K. M. umb Erledigung der Sachen schrifftlichen als mündlichen angehalten, wie denn auch bey den Kays. Herren Officiirern beschehen, ingleichen so sein I. F. G. Gemahlin zum öfftern zur Kayserin und Königin aus Franckreich gezogen,1) so damals zu Prag gewesen, und umb Beförderung der Sachen gehorsam lich gebeten.

    Wann aber die Sachen sich ehe länger verziehen wolten, kommen I. F. G. auch in mehr Noth, und auch so weit, dass nicht mehr gespeiset konte werden. Wann nu I. F. G. wusten, dass im Losament wenig verhanden war, so blieben sie zu Hoffe bey einer Taffel, und Dero Gemahlin und Freulin musten vorlieb nehmen; war aber was vorhanden, zogen I. F. G. nicht allein ins Losament, sondern brachten auch Gäste mit, gieng also denn auff einmal so viel weg, alss sonsten in 3. Tagen, und muste doch mit Sorgen und Borgen zugehen.

    Demnach sich aber Hertzog Friedrich auff I. K. M. Erforderung was langsam einstalten, dardurch auch etliche Wochen vorüber strichen, alss ward Hertzog Hennerich Nothhalber gedrungen, zu versetzen, was verhanden war. Auff solche Pfänder, so nicht auff den 3ten Pfennig, als sie wördig waren, versetzet worden, j^?uur. bekommen I. F. G. den 3. Januarij Anno 1580. bey den Juden 300. Tal. Damit friesten sich I. F. G. etlicher Massed, und hielten bey I. K. M. embsig an, damit Hertzog Friedrich erfordert würde. Wann sich aber Hertzog Friedrich nach Prag zu erscheinen zum öfftern entschuldiget, darunter kamen I. F. G. je mehr in grosse Noth, dass also gar nicht mehr gespeiset werden konte. Derowegen musten I. F. G. das Euserste vor die Hand nehmen, und versatzten folgende Stücke: Ein weissen geschmeltzeten Adeler umb 9. Tal., so 30. Thaler würdig. Eine goldene Kette von 100. Fällung, so umb 60. Tal. versetzet. Mehr ein Gestücke von Perlen versetzt umb 16. Tal., so 80. würdig gewesen. Item ein Ring mit einem spitzigen Demandt,

    1) Maria, Tochter Karls V. und Wittwe Maximilians I!. und deren Tochter Elisabeth, Wittwe Karls IX. von Frankreich.

    Cap. 16. Herzog Heinrich in Prag. 67

    und einen Ring, mit vielen Türckissen, vor 14. Tal., waren uber 70. Tal. würdig. (1580.) Mehr ein Paar Hosen, und Wammes, von golden Stücke vor 42. Tal., waren uber 200 Tal. würdig. Dies alles trug 142. Taler auss, damit haben sich I. F. G. fast 3 Wochen beholffen und darauff wieder speisen lassen1)- Inmittels schreiben I. F. G. dem Abbt zu Leubis2) umb ein Darlehn, darauff verehret der Herr Abbt 200. Tal., wie denn auch zwey Aebt von Bresslaw schicken 100. Tal. Unter dessen kommen Hertzog Friedrich auff viel unterschiedene Befehl nach Prag. So bald nu I. F. G. Jutl Hertzog Hennerich dessen avisiret sein, suppliciren sie an I. Kays. M., bitten zum Höchsten, Ihro M. Hertzog Friedrichen zu schaffen, das versessene Deputat F G zu erlegen, oder I. F. G. bey den Schuldnern zu benehmen. 'Darauff schaffen I. K. M. Hertzog Friedrichen mit allem Ernst, von dannen nicht zu verrücken, biss I. F. G. Hertzog Hennerichen das Deputat richtig erleget wurde, oder bey derselbten Schuldnern so hoch benommen würde.

    Solches zu thun, wandte Hertzog Friedrich viel Entschuldigungen ein, die höchste aber wegen des Unvermögens, aber I. K. M. wolten keine Entschuldigung annehmen noch hören, sondern schuffen bey der Execution Hertzog Fr.iederichen, das Deputat so bald zu zahlen. Nach solchem zahlte Hertzog Friedrich 500. Ta . und benohmen Hertzog Heinrich bey Fleischern, Fischern und Beckern 500. Tal. Mit solchem war der Kummer ein wenig gestillet, und bekamen IF G. auft den Burg wider Fleisch, Fische und Brodt, und ward vom Juden mit 160. Tal. I. К ф Шешеr

    ZUm Darnach Tachte Hertzog Friedrich Practicen, dass I. K. Maytt. zu Bescheid der Sachen abermal auffschieben, und bekamen Vorlaub yon I. K. M. nach Lignitz zu ziehen, ehe es Hertzog Hennerich bericht worden3). Hertzog Hennerich aber bekomt Befehl, dass sich I. F. G. noch gedulden sollen.

    Wie nu F. G. Hertzog Hennerich vernimt, dass I. K. M. die Sachen abermal auffschieben, bitten I. F. G. Ihro K. M. auff 14. Tage umb Verlaub zeuget von Prag aus zum He tzoge von Bevrn, dero Meinung Geld auffzubrmgen; Last aber Derselben Gemahlin zu Prag. Sein I . F. G. biss in die 13. Wochen aussen. Indessen aber hatten I. F. G. Gemahlin grossen Mangel wegen Proviants, wie ingleichen die Boss i n 14. Tagen und länger weder Haber noch Stroh hatten, gehet also, was 1. G. die Hertzogin noch bey sich an Geschmeide, vollends auff.

    Darauff bericht diese grosse Noth die Hertzogin I. K. M., bitte umb Hulffe und Einsehen. Darauff setzen I. K. M. beiden Herrn zu endlichem Entscheid der Sachen einen Tag nach Prag wiederumb an, und fordern Hertzog Friedrich nach Prag wie denn auch Hertzog Hennerichen aus dem Reich. Wie nu beide Herren zur Stelle kommen, so hält bey I. К. Maytt. Hertzog Hennerich unterthämgst an, dam.et

    1) Am 3. Februar 1580 bekannte Herzog Heinrich in Prag, der Frau Ludmille Gastgeberin im Sperling in der Aldenstadt Prag 551 Rthlr. schuldig worden zu seyn, wetche er nächsten Georgitag (23. 24. April) zu bezahlen urkundlich versprach.

    2) Leubus an der Oder, die reichste Abtei in Schlesien.

    3) Herzog Friedrich wurde nach Thebesius S. 185. auf den 10. Jul. 1о80 nach Prag erfordert und wartete dort vergeblich auf seinen Bruder bis 22. Juli.

    9 *

    68 //. Schwelnichens Heinrich XI.

    (1580.) Hertzog Friedrichen geschafft I. F. G. vor allererst dass versessene Deputat möcht gegeben werden, und bittet beyneben umb Restitution ins Fürstenthum.

    Hertzog Friedrich wendet ein, I. F. G. wären nichts schuldig, so wäre auch bey I. F. G. ferner nicht das Vermögen, bete umb Entschuldigung. Darauff verordnen I. Kays. M. Commissarien, so die Herren gegen einander hören, und sich mit einander berechnen sollen, wird befunden, dass Hertzog Friederich Hertzog He nn er ich en 400. Tal. auszahlen muss. Da liessen I. F. G. Hertzog Hennerich das Gesindlein wider speisen, und den Pferden Haber kauffen. Wann dann I. F. G. wol dachten, dass ein solches Geld nicht lange währen würde, so schrieben sie dem päbstischen Nuntio, und erzählten I. F. G., wass sie in deren Fürstenthum vor Geistligkeit hätten, und wie sie I. F. G. bey ibren Klöstern, Gestifften und Einkommen schützeten, auch ihnen mit allen Gnaden bewogen wären. Beyneben so rühmeten I. F. G. auch den Nuncium hoch, wie er ein so leutseeliger, verständiger Herr wäre, schleusset und bittet, I. F. G. auff eine knrtze Zeit 1000. Tal. vorzureichen. Darauff giebet der Nun- cius hoffliche Antwort: Es wäre ihm gar wol bekandt, was vor gute catholische Pre- laten im Fürstenthum Lignitz wären, welche zwar wie die Schafe unter den Wölffen sässen, und täglich mit starcken Eingriffen bedränget würden, sie müsten sich aber, biss Gott ihnen bessere Zeit verliehe, mit Gedult fassen, verwundern müste er sich aber, dass I. F. G. ihn, als der der bäpstlichen Heiligkeit Stelle hielte, I. F. G. alss ein Ketzer umb Geld vorzureichen ansprechen dörffte. Derowegen weil I. F. G. ein Ketzer wäre, wolte ihm auch nicht gebühren, könte solches auch gegen der bäpstischen Heyligkeit nicht verantworten, einen Kätzer mit deren Gelde zu starcken. Wären aber I. F. G. ein guter catholischer Fürst, oder sich noch zu deren catholischen Glauben bekennen, so wolt er I. F. G. nicht mit 1000. sondern mit mehren Tausend zu Hülffe kommen; also aber verböte es ihm sein Glaube und Gewissen, I. F. G. Geld vorzustrecken.1)

    Diess heist auff die Zinnen des Tempels gestallt, wo Du mich anbetest, so wil ich Dir viel geben. Aber Hertzog Hennerich, ungeacht des grossen Kummers, bleib beständig, und liess dem Nuncio durch seinen Diener mündlich sagen: Umb Gottes willen wolten I. F. G. den Teuffel nicht anbeten, er solte mit seinem Gelde selber zum Teuffel fahren.

    Dessen Zuentbiettung beschweret sich der Nuncius bey I. K. M. zum Höchsten, und bittet umb Straffe. Ihro Kays. Maytt. aber haben es Hertzog Hennerichen nicht einhalten wollen lassen, sondern dem Nuncio angemeldt: Er solte Hertzog Hen nerichen eine Vorehrung thun, so würde die Sache auffgehoben.

    Demnach nu F. G. Hertzog Hennerichs gemelter Anschlag fället, und sonsten auch zu Gelde kein Mittel nicht wusten, zu dem so war auch kein Pfand mehr zuver setzen vorhanden, derowegen befohlen sie dem Hoffmeister Hannss Schweinichen, er solte Rath suchen, wie sie doch I. F. G. vollends biss zu I. K. Maytt. Resolution unterhalten möchte; welcher denn auch kein Mittel alss dies folgende wuste: Weil I. F. G. viel Pfänder versetzet hätten, dass dieselbigen (weil ein Uberschuss darbey wär) verkaufft würden, welches I. F. G. ihnen auch gefallen liess. Und ward darauff

    1) Vergl. Schweinichens Leben II. S. 54.

    Cap. 16. Hz. Heinrich in Prag. Cap. 17. D. Kaiser tadet Hz. Heinrich vor. '69

    mit einem Kauffmann geschlossen, dass er alle Pfänder, wie sie durch I. Kays. Maytt. Goldschmiede geschätzet worden, annehmen wolte und bezahlen, darein solten I. F. G. ein Italienisch Ross vor 400. Tal. an Statt bahres Geldes annehmen. Die Pfänder nu, so bey den Juden stunden, waren vorsetzet umb 892. Tal. 8. Weissgroschen 4. Heller. Solche Stücke waren geschätzet auff 1710. Tal. 13. Weissgroschen 8. Heller. Davon war das Pfandgeld 892. Tal. 8. Weissgroschen 4. Heller und das Ross vor 400. Tal. abgekürtzet. Rekamen also I. F. G. baar Geldrauss 418. Tal. 5. Weissgroschen 4 Heller; dessen Hertzog Hennerich froh worden, dass sie sich weiter unterhalten konten, denn sie nicht vermeineten, dass die Pfänder so hoch anlauffen im Kauffe würden.

     
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