Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 39, S. 137
Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 39, S. 137






(Cap. 42.)
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Die Kays. Herren Commissarien fordern I. F. G. zu sich auff
den Bischoffshoff zu kommen.
Den 8. Juny frühe schicken die Herren Commissarien zu Hertzog H en n er ich en J5?1: Hannss von Redern Rittmeistern, J o chem Tieffe, bischoffl. Marrschall und ''""' Jorge von Popischen, und lassen I. F. G. einen guten Morgen zuentbieten, und > weil gestriges Tages beschlossen wäre, dass heute I. Kays. Maytt. gnädigster Befehl I. F. G. ergehen entdecket werden solte, und von der Hauptsache ferner geredet wer den. Wann dann die Herren Kays. Commissarien in ihrer Instruction hätten, mit I. F. G. gründlich zu reden, so wolten sie an Statt I. K. M. I. F. G. ermahnet, vor die Person aber freundlich gebeten haben, dass I. F. G. zu ihnen auff den Bischoffshoff sich be geben wolten, I. K. M. Decret anhören und ferner n Bescheides wegen I. M. erwarten.
Darauff geben I. F. G. diese Antwort: I. F. G. bedanckten sich gegen die Herren Commissarien derselbigen Zuentbittung, und wolten ihnen gonnen, dass sie wol ge ruhet hätten, I. F. G. aber trügen bey vor, die Drommel möchte sie allerdings nicht haben schlaffen lassen, wenn sie aber anderer Gestalt waren kommen, so hätte die Drommel nachbleiben können und der Schlaff würde auch desto besser sein gewesen, und erjnnerten I. F. G. sich wol wass gestrigen Abend abgehandelt wär worden, wolten auch auff Schloss die Herren Commissarien gern hören, und sie mit 20. Dienern ein lassen. Dass aber I. F. G. auff den Bischoffshoff kommen solten, hätten sie billich Bedencken, beten derwegen umb Entschuldigung.
Nach Zubringung dieses lassen die Herren Commissarien I. F. G. wider ver melden, dass sie mit grosser Verwunderung vernehmen, welcher Gestalt I. F. G. die Röm. K. M. so gantz verkleinerten und im wenigsten respectirten, und von ihnen als Kays. Commissarien begehren solten, zu I. F. G. zu kommen, da es I. F. G. doch ge- bührete, auff sie als Kays. Commissarien den Respect zu haben, zu ihnen zu kommen, ist I. M. Befehl anzuhören. Alss wolten sie noch einst I. F. G. ermahnet haben, dass I. F. G. zu ihnen hommen wolten, und des Gehorsams gegen I. M. erzeigen, denn sie solchen Despect Ihro Kays. Maytt. nicht auffthun lassen könten, hätten solches auch in ihrer Instruction nicht, an I. K. M. Reputation wass zu ubergeben.
F. G. Hertzog Hennerich aber, wie sie dessen zum andern Mal bericht werden, wollen sie abermal zu den Herren Commissarien auff den Bischoffhoff in keinen Weg nicht kommen, lassen ihnen anmelden, hätten sie mit I. F. G. zu reden, so solten sie » auch zu I. F. G. kommen, denn I. F. G. mit ihnen nichts zu reden hätten, und wolt also erger (weil I. F. G. etwas sich erhitzten), denn den vorigen Tag werden. Befohlen derowegen wider umbzuschlagen. Es legete sich aber der Hoffmeisfer wider da zwischen, redete I. F. G. gehorsamlich ein, und bewegte I. F. G. so weit, dass I. F. G. bewilligen, wo die Kays. Herren Commissarien I. F. G. Geisseln auffs Schloss ein-
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1581. stellen, dass I. F. G. frey runter und nauff ziehen mögen, so wolten I. F. G. sich bey 8. Juni. jen неrrеn Commissarien einstellen.
Die Herren Commissarien merckten wol, dass es wider zu einem Gezänck ge- rahten wolte, und befunden, dass bey I. F. G. kein anders zu erhalten sein würde, bewilligen sie es zwar, jedoch mit grossem Beschwer. Schicken derowegen vorge nannte 3. Personen I. F. G. unterpfändlich auff das Schloss so lange, biss I. F. G. wider nauff käme, zu hafften, mit welchen I. F. G. auch zufrieden, und befohlen dem Hoffmeister, sie in ein Zimmer einzulogieren, und mit Speiss und Tranck ver sehen.
Darauff ritten I. F. G. auff den Bischoffhoff und hatten bey sich 24. Trabanten, 50. Hackenschützen, und Dero Hoffjunckern und Gesindlein auch 40. Personen. Es kam aber ungefehr den Abend ein Pollnischer Herr Hanns Rorrerschoffky mit 2. Kutschen an, dem liessen I. F. G. ein Ross fertig machen, dass er mit I. F. G. runter reit, hatte 8. Diener bey sich, so pollnisch gekleidet. Da hatten die Kays. Herren Commissarien gesagt: Jtzo befindet sich, dass Polacken verhanden sein müsten, darauff sich der Hertzog verläst, dies wäre gewiss der Polen Capitain, man solte Kundschafft darauff legen, wie starck sie wären, und wo sie legen, und ward den Kays. Herren Commissarien von der Sachen abermahl nicht wol.
Wie nu Fürstl. G. Hertzog Hennerich in Bischoffhoff kommet, gehet der Herr Bischoff, Hertzog Carl, Hertzog Jorgen Abgesandtenneben den Freyherren I. F. G. ent gegen, empfangen I. F. G. freundlich, und führen I. F. G. mit sich ins Zimmer, und lassen darauff I. F. G. anmelden, es wäre I. F. G. unverborgen, welcher Gestalt gestriges Tages wegen der Röm. K. M. vor Gravamina und BeschwerPunckt einge halten wären worden, und sonderlich wie I. F. G. von der Kays. Maytt. zum andern Mal nach Prag, wie auch vor das dritte nach Bresslaw auff den Fürstentag erfordert hätten, und noch mehr, so hätten I. F. G. der Kays. Maytt. als deren Herrn die schul dige Eides-Pflicht nicht leisten wollen, darauss I. Kays. M. kein anders schliessen mögen, denn dass dies zu Verachtung und lauter Ungehorsamb beschehen müste, und I. K. M. gantz auffsätzig werden und von der unterthänjgen Schuldigkeit abgefallen. Derowegen so hätten I. K. M. mit Derselbigen Herren Officirern der Cron Böheimb und Edlen Rähten, wie nichts weniger mit den Fürsten nnd Ständen in Schlesien Rath gehalten, wie solchem Unheil vorzukommen, und I. F. G. zum Gehorsam ge bracht werden möchten. Es hätten aber I. K. -M. keinen andern Modum, alss der gestriges Tages angefangen, und heute verbracht werden solle, finden mögen, nemlich dass durch eines gemeinen Landes Zusammensetzung I. F. G. zum Gehorsam gebracht werde. Zu Folge nu der Röm. K. M. Verschaffen hätten die gehorsamen Fürsten und Stände gehorsamen müssen, und der Kays. Maytt. Willen und Befehl ins Werck gericht, welches I. F. G. ihnen (alss die Ihro F. G. vor ihre Person wol vorwand und zugethan mit aller Freundschafft und willigen Diensten) vor keine Unfreundschafft zurechnen wolten, und vor eine Zunöhtigung zu I. F. G. vermercken, sie müsten aber I. Kays. M. ernsten Willen und Befehl I. F. G. entdecken, und anmelden, und wäre I. K. M. ernster Befehl, dass sich I. F. G. des Gehorsams erzeige, und die schuldige EydesPflicht leiste, und darnach I. K. M. unterthänigst er
Cap. 42. Kaisertiche Commissarien in Liegnitz. 125
geben solten, wider I. K. M. gerechtes und wolberathschlagtes Decret und Verordnung i58i. nicht setzen; wo solches beschehe, werde es I. F. G. bey I. K. Maytt. die grosse Un- S.Juni. gnade sänfftigen, und wider zu Gnaden gereichen.
Darauff zeigte I. F. G. Hertzog Hennerich an, sie hätten im Gehorsam ver nommen, welcher Gestalt die Röm. K. M. ihren bewiesenen Ungehorsam so hoch verweisen liessen. Nu wüsten zwar I. F. G. nicht, dass sie die Zeit ihres Lebens wider I. M. gethan oder sich im wenigsten ungehorsam erzeigt, sondern I. K. ML viel mehr unterthänige gehorsame Dienste zu leisten befliessen, diese Ungnade aber käme von I. F. G Missgönstigen her, so sie I. F. G. bey I. K. M. also (doch mit lauter Ungrund) angegeben hätten, darumb müsten I. F. G. mit denselben gehöret sein. Dass auch I. F. G. verwiesen wil werden, warumb sie sich nicht nach Prag, wie auch genBresslaw auff den Fürstentag eingestellet hätten, wären I. F. G. nicht auss Ungehorsam vorsetzlich aussengeblieben, sondern Gott hätte I. F. G. mit gefährlicher Kranckheit anheim gesucht, wie männiglichen bewust, dass I. F. G. sich nicht anlegen können, vielweniger reisen mögen. Derowegen hätten sie auch I. K. Maytt. in unter thäniger Demuth schrifftlich umb Entschuldigung gebeten. Zu den Fürsten und Ständen hätten aber I. F. G. sich zwar, und sonderlich zu deren Fürstl. Gefreunden und Stamme gar nicht versehen, dass sie I. F. G. solche Unfreundschafft unangemeldet beweisen sollen, und ob sie es wol unter dem Schein thäten, dass solches auff I. K. Maytt. Befehl beschehe, und sie gehorsamen müsten, so hätte ihnen doch wohl I. F. G. von deme, so I. Maytt. zuwider gewesen, aus Freundschafft abzumahnen, denn wann sie bey I. K. M. so viel ab als darzu gerahten, und nicht mehr geholffen, als gehindert, so wär I. K. M. wol so ein gerechter Kayser, dass sie dies wol nicht würden vorzu wenden haben lassen, sondern wol nachgeblieben sein würde, und könten I. F. G. der Sachen Gelegenheit nach von sonder grossen Freundschafft nicht sagen. Denn wann eine einige Person I.F.G. gewarniget, so hätte es zu deme nicht kommen sollen.
Die EydesPflicht I. K. M. zu leisten, hätten sie sich (wie I. F. G. beschuldiget würden) nie gewegert, sondern der Ursachen halber, dass I. K. Maytt. anbefohlen, dem Herrn Bischoff dieselbe zu thun, und weil dies den fürstl. Privilegien zuwider, so hätten I. F. G. Bedencken getragen zu thun. Wann aber I. K. M. einem gebohrnen Fürsten die Eydespflicht von I. F. G. zu nehmen anbefohlen hätten, so wolten I. F. G. dieselbige gern geleist haben, sie wären aber erbötig, weil Hertzog Carl zur Stelle wäre, dieselbige unterthänig zu leisten. Dass sie sich aber I. K. M. in Gehorsam ergeben solten, könten I. F. G. nicht thun, sondern sie hätten gestriges Tages alle beschuldigte Punckt nach der Länge mit Grund der Wahrheit gnugsam widerleget, und ihre Fürstl. G. Unschuld ausgeführet. Derowegen so beten I. F. G., dass vorhero mit Hertzog Friedrichen der Landschafft und Brandano von Zedlitzen, wie auch sonsten mit andern I. F. G. Wiederwärtigen von I. K. M. vorhero angestellet werde; würden I. F. G. alsdenn unrecht befinden, so wollen I. F. G. sich willig in Ihro K. M. Straffe ergeben, wie I. F. G. denn die Kays. Herren Commissarien darumb gebeten haben wollen, diese I. F. G. Entschuldigung I. K. M. unterthänigst vorbringen, und in Gehorsam vorbitten helffen, dass I. F. G. ehe und zuvor I. F. G. verdammet würden, von I. K. M. gebetener Massen gehöret wörden.
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1561. Darauff haben die Kays. Herren Commissarien I. F. G. hinwider anzeigen lassen,
a Juni. ,}ass J jf ]yi# es aus gerechtem Urtheil also befunden, und ihnen dies vorzunehmen im Ernst aufferleget, da sie denn I. K. M. unangesehen aller Freundschafft gehorsamen musten, derowegen würden I. F. G. sie entschuldiget halten. Ausser diesem wären Fürsten und Stände I. F. G. mit aller Freundschafft und Nachbarschafft nichts weniger zugethan, wie zuvor allezeit beschehen; sie wüsten zwar bey I. K. M. von keinem andern Angeben, als von diesen Puncten, so I. F. G. gestriges Tages eingehalten wären worden, sie wolten aber nicht unterlassen, der Kays. M. unterthänigste Ent schuldigung, und denn, wass I. F. G. gebeten hätten, in ihrer gehorsamen Relation vorzubringen, gar nicht zweiffelten, I. M. würden I. F. G. gnädigst hören. Dass sich aber I. F. G. erboten, die Eydespflicht in Gehorsam zu leisten, daran thäten sie recht, und erfülleten I. K. M. ernsten Willen und Meinung. Die Herren Kays. Commissarien aber nehmen von I. F. G. vor ihre Person dies zur Freundschafft an. wolten auch von I. F. G. an Stadt der K. M. die Eydespflicht abnehmen, aber auch noch eines I. F. G. ermahnet haben, dass sie sich I. K. Maytt. gehorsambst ergeben solten, und I. M. zu grössern Ungnaden nicht Ursache geben. Wofern es aber uber alle Ver warnung bey I. F. G. nicht zu erheben sein solte, so wolten doch I. F. G. den Kays. Herren Commissarien an Statt I. K. M. zusagen, sich auff den 1. July gen Prag vor I. Kays. Maytt. einzustellen, so wolten die Kays. Herren Commissarien bey I. M. unterthänigst anhalten, damit gebettener massen diejenigen, mit denen I. F. G. gehöret sein wolten, auch von I. M. erfordert würden, und also in der Sachen gnädigsten Bescheid erwarten.
Diess hat Hertzog Hennerich angenommen, die Eydespflicht geleistet, auch, sich auff den 1. July gen Prag einzustellen, den Herren Kays. Commissarien ver sprochen und zugesaget. Nach diesem ward so bald ein Stuhl gesetzet, welcher mit rotem Sammet bedeckt, und ein rottsammeten Polster geleget, darauff knieten I. F. G. und thaten den Eyd, welcher von Doctor Rey mann bischoffl. Cantzler vorgelesen ward. Hernach aber wolten I. F. G. dem Herrn ßischoff als Obersten Herrn Kays. Commissarien nicht thun, sondern thäten an Statt I. K. M. denselbigen Hertzog Carl, derohalben, dass I. F. G. wider die Privilegia nicht thun wolten, welches den Herrn Bischoff sehr schmirtzte, und doch mit Stillschweigen verbiess.1)
Nach solchem Actu bat der Herr Bischoff I. F. G., wie auch alle Herren zu Gaste, welches I. F. G. wiewol mit Beschwer bewilligten. Und dievveil des Herren Bischoffs
1) Auffallend ist, dass sich im Provinzial-Archive das Original einer von dem Bischofe Martin, denen von Promnitz, Braun und Logau und dem Herzoge Heinrich eigenhändig unterschriebenen und untersiegelten Urkunde vom siebenten Juni 1581 befindet, nach welcher Herzog Heinrich heut dato allhier zur Liegnitz auf bischoflichen Hofe daselbst die Erbholdung und Pflicht wie die Herren Fürsten in Schlesien den Khunigen und Cron zu Behaimb schuldig zu thun pflegen und anstadt und im Nahmen Ihrer Kaiserl. Mayt. Fürstl. Gnaden dem Herrn Bischof zu Preslaw und Obristen Hauptmann in Slesien, wirklichen mit Auflegung der Finger auf das heilige Evangelium und unterthenigst geleistet, in Gegen wart der kaiserl. Commissarien, v. Heilern, Senit/, Hanniwal, Näfe und Dr. Reimann, Hans Lessota, Schramm, Hans Schweinichen u. s. w., und versprochen, 3. Juli sich in Prag persönlich einzustellen. Wahrscheinlich war das am 7. vertragen und ausgefertigt worden, was dann 8. vollzogen wurde. Soerzählt's auch der Bericht der Commissure.
Cap. 43. Kaisertiche Commissarien in Liegnitz. 127
8. Juni.
3. Rähte zum Unterpfand, biss I. F. G. wider auffs Hauss käme, haffteten, befohlen J^1: I. F. G. dem Hoffemeister, sie verwahrlich zu halten, und im Besten zu tractiren, wel ches er denn auch also gethan, dass, wie I. F. G. auffs Schloss kommen, sie des Herrn BischoffsRähte auff den Bäncken liegen gefunden, damit keiner entlauffen mögen, sondern hernach auff einen Kutschen gesetzt und runter geführet werden müssen, und dem Herrn Bischoff in voller Macht wider eingestellet worden, und ist also dieser Tag auch verbracht worden.
Folgenden Abend ist die Wache auff dem Schloss und in der Stadt ebener Massen wie zuvor bestellet worden, sonderlich aber darumb, dass der Herr Bischoff wie denn auch Hertzog Carl auff Ansuchen Fürstl. G. frennerichs die 50. Schützen von sich nicht thun wollen. Dies denn Hertzog Hennerichen verdross, dass die Fürstl. Person I. F. G. nicht trauen wolte, demnach sie albereit I. Kays. Maytt. geschworen hatten.
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Die Kays. Herren Commissarien fordern den Rath und
Geschworne.
Den 9. July1) frühe fordern die Kays. Herren Commissarien den Rath in der 9. Juni. Stadt neben den Geschwornen und Eltisten vor sich, halten ihnen mit grossem Eyfer ein, wie sie wider I. Kays. M. Fürsten und Stände, wider das gantze Vaterland, ja sonderlich wider ihren natürlichen Herren Hertzog Friedrichen gehandelt, indem dass sie sich wider I. K. M. mit KriegsWaffen gebrauchen lassen, auch unangesehen aller Verwarnung davon nicht abstehen wollen, sondern jemehr gantz rebellisch erwiesen, und Ihro Kays. Maytt. Befehl gantz verächtlich gehalten, demselben nicht gehorsamen wollen, damit sie Leib, Ehr und Gutt verwircket hätten. Derowegen so könten die Kays. Herren Commissarien nicht Umbgang haben, dies Biro Kays. Maytt. unterthänigst zu berichten, und sie würden in kurtz befinden (wo Ihro Kays. Maytt. nicht sonder Gnade aus Kayserlicher Miltigkcit erscheinen liess), wohin sie die Hütte setzen möchten, und könten, alssdie Kays. Herren Commissarien zu solchem grossen Ungehorsam und begangenem Muthwillen nicht versehen, sondern wolten den Rath, Geschworne und Eltisten anbefohlen haben, dass ein jeder bey Trew und Ehren, auch bey Verlust seines Habes und Gutes angloben und zusaget, dass sie und die gantze Stadt nichts Thätliches gegen I. K. Maytt. Fürsten und Ständen, noch Hertzog Friedri chen vornehmen wollen, oder wider sie gebrauchen lassen, und das wenigste thun,
1) Muss 9. Juni heissen, wie auch Thebes. S. 108 richtig hat.
12S H- Schweinichcvs Heinrich XI.
1581. und beyneben Hertzog Friedrichen allen schuldigen Gehorsam leisten, und sich in ». Juni. keiner KriegsRüstung gegen manniglich befinden lassen, und wann sie von I. Kays. Maytt. oder dem OberAmbt erfordert würden, es wäre auch, wohin es wolle, dass sie vorhinderlich erscheinen solten, und ferner n Bescheides erwarten.
Diese scharffe Gemüthsführung und Anredung ist dem Rath, Schöppen und Ge- schwornen schmertzlich und kümmerlich vorkommen, haben sich gegen die Herren Kays. Commissarien wie auch bey Fürsten und Ständen in aller gehorsamen Gebühr entschuldiget, dass ihr Intent und Vornehmen gar nicht gewesen, wider die Röm. Kays. Maytt., oder wider Fürsten und Stände, noch weniger Hertzog Friedrich im wenigsten etwas vorzunehmen, noch ¿fr thun, sondern sie hätten ihren Herren Hertzog Hennerich den gebührenden Gehorsarat geleistet, dieweil ihnen gantz verborgen gewesen, was verhanden sein möchte, wider wen es sey oder bedeute. Zu dem hätten sie auch neben der Gemeine nichts Thätliches vorgenommen, so bald sie auch von I. K. M. Willen und Befehl bericht wären worden, hätten sie sich bey ihrem Herren Hertzog Hennerichen angegeben, dass ihnen nicht gebührete, wider I. K. M. zu sein, da denn I. F. G. ihre Entschuldigung auch bald deferiret, und die söhnliche Tractation vor die Hand genommen, könten also mit Gott und ihrem Gewissen bezeu gen, dass ihr Gemüth auff kein Böses gericht gewesen, derowegen so beten sie die Herren Kays. Commissarien unterthänig höchstes Fleisses, sie bey I. K. M. in Gehor sam zu entschuldigen, wie denn auch Fürsten und Stände, jngleichen ihr gnädiger Fürst und Herr Hertzog Friedrich entschuldiget halten.wolten, denn sie nicht mehr, alss was ihr Herr mit ihnen angeordnet, gethan, und was beschehen, thun müssen. Der Anglobnüs wolten sie sich nicht wegern, sondern dieselbe gern leisten, sie beten aber, die Kays. Herren Commissarien wolten sie bey I. K. Maytt. vorbieten, dass I. K. M. die angedeute Ungnade sincken und fallen wollen lassen, und ihr gnädiger Kayser, König und Herr sein, wie ingleichen Fürsten und Stände ihre gnädige Fürsten, gnädige und grossgönstige Herren sein und verbleiben wolten.
Darauff haben sich die Herren Kays. Commissarien erboten, wass sie bey I. K. Maytt. unterthänigst zum Besten befördern könten, wolten sie sich dessen zu thun erboten haben, und in ihrer unterthänigen Relation nichts erwenden lassen.
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Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data) 39, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/SaganLiegnitz/140fd906-fe22-4a3d-8b6e-feee7b1bc8e7/charter>, accessed 2025-04-08+02:00
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