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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  4
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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 4, S. 48
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 4, S. 48

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    Cap. 5.

    Fr. Gn. bestricken die Landschafft, und überziehen sie mit

    der Stadt.

    Wie nun I. F. G. gespüret, dass bey der Landschafft nichts zuerhalten ist, so ver fahren I. F. G. mit Zwang gegen ihnen, schaffen alle ihr Gesind vom grossen Saal von ihnen abe, Iesset die Landschafft auff den grossen Saal versperren, und wann es dann ziemlichen kalt war, so haben I. F. G. das Wahrtt hohe und niedere Zimmer neben dem Rossen Zimmer am Saal einheissen lassen, und sonderliche Personen aus der Stadt bestallt, so ihnen aus ihren Herbergen Essen und Tranck zugetragen, nichts weniger aber ferner bey ihnen durch I. F. G. abgeordnete Rähte erinnern lassen, dass sie sich ein anders bedencken und erklären wolten, so solten sie bald wieder auff freyen Fuss gesetzet werden.

    Die Landschafft hat aber in kein anders eingehen, noch alss zuvor erklären wollen, sondern zum Höchsten sich beschweret dessen, was gegen ihnen vorgenom men worde, welches ihnen und ihren Weib und Kind schmählich und spöttlich währe. Derowegen sie zum Höchsten auff Eröffnung des Sales und Lossgebung baten, und weil sie befunden, dass sie zu Benehmung der Schulden und Gebung zu einer Contri bution mit einer solchen Custodia gedrungen worden, so boten sie die Sache auff I. Kays. Maytt. alda sie gerechtes Erkäntnüs leiden wolten, und mit I. F. G. unterthänig vorkommen.

    Wie diess I. F. G. gehorsamblichen berichtet wird, worden sie noch hefftiger vorbittert, und schicken Dero Rähte noch eines auff den grossen Saal zur Landschafft, lassen ihnen, dass sie sich an I. Kays. Maytt. zu gehen, ernstlichen verweissen, und

    Cap. 5. Bvstrickung der Lanihchaflt. 35

    weil sie darmit ihre Eydes Pflicht gebrochen, so wolten I. F. G. von einem jeden seine Seiten Wehr abgefodert haben, und sie als I. F. G. Bestrickte halten, geben sich dar neben auch klar an, sie nicht loss zu lassen, biss sie sich eines andern bedächten.

    Diess hatt die Landschafft mit grosser Wehmuth und traurigem Hertzen vernom men, und zum Höchsten darüber bekümmert worden, und solches vor die gröste Ver kleinerung geacht, dass von ihnen, als rittermässigen Leuten, die Wehren, so sie zu Beschützung ihres Leibes, Weibes und Kindes, ja den Landesfürsten selbsten mit bey- zuspringen, trügen, abgefordert werden sollen, denn sie hetten sie, als adeliche Bittersleute zu tragen, ehrlichen erworben, könten und wolten dieselbige ihnen auch nicht abgürten, und wehrloss machen lassen, erboten sich aber sonsten alles unter- thänigen Gehorsambs, mit diesem aber beten sie, I. F. G. wolten sie gnädig ver schonen.

    Darauff sein I. F. G. noch mehr durch Anreitzung aussländischer Rähte erhitzet -_.. worden, und des heil. Christabends nicht verschonet, sondern in die Stadt selbst ge- 24.Decbr. ritten, umbschlagen lassen, und 400. gerüste Mann ins Schloss geführet, darnach die Stücke aus dem Zeughausse auff die Walle ziehen lassen, die Walle mit 200. Knechten besetzet, von den andern gerüsten Knechten ein Ring im Schloss geschlossen, I. F. G. im Binge auch selber befinden lassen, und durch Dero Rähte ettliche Personen aus der LandschafTt vom grossen Saal in Ring zu sich fordern lassen, zu welchem Ende, ist damals verborgen gewesen.

    Über solchem I. F. G. Vornehmen ist die Landschaft gantz verstörtzet, noch vielmehr über der scharffen zuErbittung und Abforderung wehmühtig worden, und I. F. G. diese Antwort geben lassen, dass I. F. G. mit grossen Ungnaden auff sie be wogen wären, sehen und empfinden sie es wol, getrösten sich aber, dass sie zu sol chen Ungnaden I. F. G. kein Ursach gegeben, würden also unschuldig mit Kriegs- Macht überzogen, welches ihnen schmertzlichen und kümmerlichen vorfielle, ungeacht aber dessen, so erkennten sie I. F. G. vor ihren Landesfürsten, und Herren, wider I.

    F. G. gedächten sie was unordentliches nicht anzufangen und vorzunehmen, hingegen wären sie der unterthänigen Zuversicht, I. F. G. wörden gegen ihnen, als den Unter- thanen auch nichts thun. In Schrancken zu I. F. G. zu kommen hätten sie dessen Ur sachen und billiges Bedencken, denn sie I. F. G. nicht gern zu weitern Ungnaden ver ursachen wolten, beten aber zum Höchsten, I. F. G. wolten die KriegsBüstung ab schaffen, und ihnen alss getreuen Unterthanen trauen, so wolten sie vor I. F. G. wo hin sie erfordert wörden, gehorsamlich erscheinen sich unterthänig und möglichen nach erweisen.

    Weil denn die heil. Christnacht herbey kommen, so ist den Abend also ver blieben; jedoch haben I. F. G. die Walle und das Schloss besetzet, und die Wache mit Drommel und Pfeiffen auff und abführen lassen, und die Landschafft auff dem Saal verblieben. Des Morgends am heil. Christag haben I. F. G. der Landschafft anbe fehlen lassen, dass sie mit I. F. G. in die Kirche ziehen solten, nach gehaltener Predigt aber solten sie mit I. F. G. in der grossen Hoffstuben essen, welchem sie denn auch gehorsambten, und I. F. G. im Kirchenziehen auffwarteten. Es hatten aber auch I. F.

    G. 200. Schützen bey sich. Nach gehaltenem Ambt sein I. F. G. neben der Land-

    5*

    36 //. Schweinichens Heinrich XI.

    schafft zum Opffer gegangen. Nach solchem vorbrachtem Gottesdienst sein I. F. G. neben der Landschafft wider auff das Fürstl. Hauss gezogen, und das Fruhmahl neben der Landschafft in der grossen Hoffstuben genommen, dabey sich denn I. F. G. gnedig gestellet, und frölich dabey gewesen, dass jedermann verhoffet, I. F. G. würden die Ungnade gäntzlichen haben fallen lassen, und der Landschafft gnädiger Fürst und Herr worden sein. Nach volbrachter Mahlzeit aber, befehlen I. F. G. der Landschafft, dass sich ein jeder auff den grossen Saal hinwieder verfügen sol: darnach lassen I. F. G. sie abermal fragen, ob sie sich ein anders bedacht hätten, weil aber I. F. G. vernom men, dass sich die Landschafft nichts erklären bey I. F. G. was zu thun, sondern auff ihrem vorigen Einwenden beruhen, lassen I. F. G. wieder umbschlagen, und führen selbsten 500. Mann ins Schloss, und fodern vom Saal aus der Landschafft zwey Schkopen, drey Rottkirchen, und zwey Schellendorff zum drittenmal zu sich in Schrancken. Die Landschafft aber bittet wie zuvor zum Höchsten ihrer mit solcher Erforderung zu verschonen. Ob wol I. F. G. sie zum drittenmal erfordert, so bleib die Landschafft doch bey ihrer unterthänigen Entschuldigung, und verschwuren sich die Landschafft zusammen, dass sie bey einander halten wolten, und was einen an- gienge, solte sie alle angehen, auch keiner von dem andern weichen. Darbey ist es diesen Abendt auch verblieben. I. F. G. aber haben das Schloss starck wieder be setzet, und die Wache auffgeführet, auch die Thüren am Saal wol verwahren lassen. Welcher vom Adel einen guten Freund gehabt, der hat ihme Wein und Bier zuge tragen, dessen hat er genossen, mit Zusammenstrickung aber der Hosenbänder haben sie Wein und anders hinauffgezogen.

    Diss Wahrnehmen ist bald in gantz Schlessien lautbar worden, denn der An fang war scharff, und nicht wissen mögen, wie das Ende sein Aussgang erreichen möchte.

    Zu Verhüttung zwischen I. F. G. und der Landschafft alle Weitleufftigkeit und un- trägliches Unheil, so I. F. G. und dem gantzen Lande zuwachsen mögen, ist Herr Jorge von Braun Freyherr, Herr Matthes von Logaw Heuptmann, und Reichen- bach Heuptmann zu Franckstein aus eigenem Bewegnüss anhero kommen, sich der Sachen Umbstand zu erkundigen, und zwischen I. F. G. und der Landschafft zu handeln und Friede zu stifften, dessen sie sich denn auch unterfiengen zu thun. Wie schwer es nun mit I. F. G. zugegangen, dass sie auch biss an vierdten Tag Handlung pflegten, so haben sie es doch dahin gebracht, dass die Custodia auffgehoben, und sich ein jeder vom Adel schätzen solte, bei seinem Gewissen, was sein liegendes Gutt wür dig, und er umb baar Geld zu geben gemeinet. Derselbigen Schatzung nach solten von jederm 1000. Thl. im Jahr und Tag von denen vom Adel gegeben werden 40. Thal. welche zu Abzahlung der Schulden gebraucht werden solten. Darauff hat ein jeder sein Tax von seinem Gutt eingestellet, welche Schatzung dem Special nach ausgetra gen 16. mal hundert tausend Tal. 1,600,622. Tal. 1) die worden vomTausendt 40. Tal. zu geben austragen 66426. Taler.

    1) In der Handschrift steht, unstreitig verschrieben, 60,000,622 Thlr. Eigentlich sollte es 1,660,650 Thlr. heissen.

    Cap. 6. Ktage bei dem Kaiser. Cap. 7. Commission z. Bunztau. 37

    Mit solchem sein zwar I. F. G. zu Frieden gewesen, die Custodia auffgehoben, und alle Ungnade sincken und fallen lassen, und der Landschafft wieder nach Hausse verlaubet1).

    Es hat aber solche Vergleichung und bewilligte Schatzung wenig Frucht geschafft, noch ihren Fortgang erreichet, denn was vorgegangen, hat sie sehr gegrämet und geentert. Ob nun wol etliche gewessen, welche ihrer Schatzung nach vom Tausend 40 Tal. zu rechtem Termin eingeben wollen, so sein I. F. G. doch in mittels ausser Landes nach Wien auff des Ertzhertzogs Hochzeit gezogen, und einem Aussländer Philipp Wintzheim so zu einem Cammermeister angenommen gewesen, anbefoh len, solche Contribution einzunehmen, solches haben die von der Landschafft nicht abgeben wollen, und einer den andern davon abgehalten, dass also nicht allein nichts einkommen, sondern auch auss der gantzen Sachen nichts worden.

     
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