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Charter: Hans der Grausame von Sagan/ Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, ed. Stenzel, 1850 (Google data)  44
Signature: 44

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 44, S. 150
 

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Herzog Hans der Grausame von Sagan im Jahre 1488 und Hans Schweinichens Leben Herzog Heinrich XI. von Liegnitz, Nr. 44, S. 150

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    Cap. 50.

    Articul, so Ihro F. Gn. Hertzog Hennerichen eingehalten worden.

    1. Erstlich so haben I. F. G. die schuldige Lehn nicht gesucht, dadurch sich I. F. G. des Fürstenthumbs verlustig gemacht, und in I. K. M. Straffe gefallen, auch dem Herrn Bischoff nicht thun wollen.

    2. So hätten I. K. M. bey der Restitution Hertzog Hennerichs zuerkannt, und anbefohlen, und verordnet, die Regierung neben I. F. G. Herrn Bruder Hertzog Friedrichen zu halten, welchem Hertzog Hennerich auch nicht nach kommen, sondern solches I. K. Maytt. zum Despect gantz verachtet, und aus Ungehorsam zurücke gesetzt, demselbigen keine Folge gethan.

    3. Ferner so wäre von der Lignitzschen Landschafft, wie auch von den Aus ländischen I. Kays. Maytt. grosse Klagen und Beschwer vorkommen, dass sie grosse Summa Geldes vor I. F. G. zahlen müssen, da sie nu nicht allein keine Bezahlung wider erlangten, sondern auch nicht sicher in ihren Häusern wären. Und ob nu wol I. K. Maytt. zum öfftern Commissariat halten lassen, so wären dieselbe doch durch undienstliche Einwürffe Hertzog Hennerichs zerschlagen worden, dadurch die Kläger in die höchste Armuth und Noth gerahten, und komen, diess I. K. Maytt. länger nicht zustehen könten, noch solche Aussflucht mehr verstatten, sondern müsten ein gerecht Einsehen haben.

    Cap. 49. Hz. Heinrich im Verhör. Cap. 50. Artiket gegen Hz. Heinrich. 137

    4. Es würde sich auch Hertzog Hennerich erjnnern, wie väterlich und gnädig, 1581.

    I. K. Maytt. I. F. G. ermahnet, sich mit Reisen ins Land Polen zu enthalten, ,3- Ausutt- aber zuwider I. K. M. und Verboth wären I. F. G. in Pohlen gezogen, und wie I. K. Maytt. glaubwürdig bericht, wider I. M. und das gantze Land* Schlesien practiciret, welches leichtlich einen bösen Ausgang gewinnen dörffen. Uber dies so hätten I. F. G. Geschütz auff Rädern in Polen I. M. Wiederwärtigen zugeschickt, welches sich gar nicht gebühret, und wider I. K. M. gröblich gehandelt. Und so mehr ist Ihro Kays. Maytt. an der königlichen Wahl der Cron Pohlen gehindert, indem sich I. F. G. selber eindringen wollen.

    5. Zu dem so wären Hertzog Hennerich über I. K. M. Verbot aus dem Lande gezogen, sein Gemahl und Kinder sitzen lassen, wie denn ingleichen Land und Leute in grossem Schuldwesen, ohne Hülffe, Rath und Trost geblieben, uber dies von fremder Nation Bestallung angenommen, und über Verbot I. K. M. fortgezogen.

    6. Ferner so hielten I. F. G. grossen Hoff, da sie denn Rittmeister und Hauptleute frembder Nation bey sich hätten, und man wüste nicht, worauff es gienge, da- bey machten sie grosse Schulden, und würden die vorigen nicht bezahlet, dass also das Fürstenthum mehr verteuffet und beschweret würde.

    7. In dem befinden sich I. K. Maytt. auch gantz beschwert, dass Hertzog Hen nerich alle Steuren, Biergelder, und andere Intra den, so I. M. bewilligten und zugehörten, eigenmächtig auffhübe, und zu sich nehme, und darumb sich gegen I. K. M. gantz ungehorsam erwiese.

    8. Zu dem so hätten I. K. M. Hertzog Hennerichen durch 2. unterschiedene Befehl nach Prag erfordert, aber solche Kays. Rescript wären von dem Hertzog gäntzlich I. M. zum Despect in Veracht gezogen, und ungehorsambst aussenge- blieben, auch hernach auff sonderbahren Befehl dem Fürstentag zu Bresslaw, dem gantzen Vaterlande zum Besten, nicht beygewohnet.

    9. Es verfolgete I. F. G. deren Herren Bruder Hertzog Friedrichen wider I. F. G. Bewilligung und Zusagen.

    10. Darauff hätten I. K. M. zu Erhaltung des Gehorsams die Fürsten und Stände in Schlesien wider Hertzog Hennerichen auffmahnen müssen, da haben sich I. F. G. gantz rebellisch wider I. M. Abgeordnete erwiesen, und wider I. K. M. sich auffgelehnet, und KriegesRüstung gebraucht, Ihro K. M. abgeordnete Commissarien nicht, wie es sich wol gebühret, respectiret, sondern vielmehr Püffe anbieten lassen, die schuldige Eydespflicht nicht leisten wollen, I. K. M. vor Deren Herrn nicht erkennen wollen, sondern vor deren Feindt erkläret und I. K. M. nicht ergeben wollen. Welches Vornehmen zuvor in Schlesien niemahls erhöret worden. Derowegen dann I. K. M. zu diesem allen länger nicht zusehen, sondern ein gerechtes Einsehen haben, wie dieser grosse be gangene Ungehorsam an dem Hertzoge gestraffet, und andern Sachen dadurch auch abgeholfen werden müsten. Alss ist Kays. Maytt. ernstlicher und end licher Befehl, dass sich Hertzog Hennerich in I. Kays. Maytt. Gehorsam

    18

    138 H- Schweinichcns Heinrich XI.

    1Г'81' ergebe, und wohin I. F. G. gewiesen, sich einstellen, und alda ferner n Bescheid

    «gue • von I j^ jj erwarte, dies und kein anders thäten. Solches meineten I. Kays.

    Maytt. ernstlich1).

     
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