Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 11, S. 89
Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, Nr. 11, S. 89





9. Maiengerichte. ')
Maiengerichte hießen von Altersher die Zusammenkünfte (Zunfttage) der Rheingenossen, bei welchen die Maienbriefe und
') Vgl. hierwegen auch den allgemeinen Theil über die Rheinge nossenschaft. ^ , , . , .
80
Ordnungen abgelesen, alle die Gesellschaft berührenden Angele genheiten und Statuten-Aenderungen berathen, Wünsche und Unträge der einzelnen Rheingenossen entgegengenommen und darüber Beschlüsse gefaßt werden. Ferner finden dabei statt: die Wahl und Verpflichtung des Rheinvogts, Cassiers und der Gerichtsleute; die Abhör der Rechnungen, das Aufdingen, Ledigsprechen, die Meisterannahmen, sowie die Thätigung der seit dem letzten Gerichte zur Anzeige gekommenen Frevel. Bei den Abstimmungen, die meistens offene sind, gilt Stimmenmehr heit „Handmehr" der Anwesenden. Die Einberufung der Rheingenossen erfolgte — im Einvernehmen mit dem Rhein vogte — früher durch das öfterr. O.-Amt Rheinfelden und seit 1810 durch deu jeweils leitenden Regierungs-Commissär; die Eröffnung an die fämmtl. Schiffer (Flötzer nnd Fischer) wird durch die Rheinweibel besorgt. Für die betheiligten Orte gal ten die Maiengerichte als Volksftste, weßhalb sie immer stark besucht und feierlich begangen wurben. Ein Hochamt eröffnete dasselbe, dem die ganze Versammlung anwohnte; der Zug zur Kirche geschah in folgender Ordnung: Voran ging ein Musik korps, diesem folgte der Fähndrich der Rheinseite, auf welcher der Rheinvogt wohnte, mit der Rheinfahne; diesem die Regie- rungskommissäre mit ihren Seeretären; sodann der Rheinvogt mit dem Stab, der Cassier mit dem zweiten Rheinfähndrich; nach diesen die übrigen Gerichtsleute und zuletzt die sämmtl. Rheingenossen. Der Fähndrich trug über die rechte Schulter eine Chärpe und einen Mantel von blauem Sammet; der Rhein vogt, der zweite Fähndrich und die übrigen Gerichtsleute T^ch- mäntel von gleicher Farbe, und sämmtl. Rheingenossen Seiten gewehre und grüne Sträußchen ans der linken Brust oder dem Hute.
Nach Erledigung der Geschäfte erfolgte, auf Rechnung der Genossenschaftskasse, ein gemeinschaftliches Mal, zu dem be nachbarte Beamte, Geistliche :e. eingeladen wurden. Ein sol ches Fest kostet jetzt durchschnittlich etwa 400 fl.; im Iahre 1847 beliefen fich die Auslagen dafür auf 1000 fl. In neuster Zeit wurde dieser Gebrauch eingestellt und bezahlt nun jeder Teilnehmer seine Zeche selbst.
Das ä l tMe Maiengericht, von dem urkundliche Nachweisun gen vorliegen, ist jenes vom 26. Oetober 153.7, bei welchem wahrscheinlich der unterm 3. Februar gleichen Iahres, dnrch Erzherzog Ferdinand ertheilte Maienbrief publieirt wurde. Ich gebe hier den Wortlaut der betr. Aufzeichnung: „Mayenge
81
richtshalben als solches auf Montag den 26. Oetober^u. 1587 in der „Auwe" 2) gehalten wordten, hat der ehrendeste Herr Lndwig EMber Fürstl. dHl. Erzherzog Ferdinand: zu Oester- reich :c. Rath und Ambtmann :c. und Margarethä Hanß Ia kob Hofmans Hausfrauw der alt Wnrthin in der Auw diesen Bericht gegeben, daß die Fischer alwegen die Schultheißen und ehrliche Herren des Raths zu Gast berufen; nach vollbrachtem Imbiß der Rheinvogt mit etlichen der eltesten Herren Geladene und Ambtleüthen über Tisch kommen und gutwilligen Erscheinens bedankhet, darnach derselbe und der Herr Ambtleüth Ührte vnder gemeine Fischer zerlegt werde, khonime ihnen davon zu steuren und zahlen die Ambtleüth für sich keine, allein des Rheinvogts und Weybels Ührte zahlt."
Das nächste bekannte Maiengericht wurde abgehalten im Iahr 1650, den 3. Iuli zu Mumvf. Diesem folgten die Maien gerichte zu:
Rheinfelden 1656,15. November.
1674, 7. August. Mumps 1680, 3. Iuli. Herthen 1683,14. Iuni. Möhlin 1686, ? ') ? 1688, ? 4)
Möhlin 1692,19. Mai. 1700, 21. Iuni. ? 1710, ?
Mumpf 1715,10.11. Septbr. °) „ 1719,1. 2. August. «)
2) Wahrscheinlich die Au bei Rheinfelden (und nicht jene bei Sa'ckin» gen), wo von Altersher die öffentlichen Gerichte im Freien abgehalten wur den, und in vielen Urkunden Erwähnung geschieht.
2) Bei diesem betrugen die Bußen 24 Pfd. 5 ß, die Kosten dagegen 26 Pfd. Die Rheinschiffartsbeamten, über diese «großen Kosten" zur Rechtfertigung aufgefordert, bemerkten in dem unterm 6. Juni 1688 an die Regierung er» statteten Berichte, daß über 60 Maiengenosseu anwesend waren und dem Essen das ganze Gericht, die 2 Rheinweibel, der die Messe haltende Priester, sowie die benachbarten obrigkeitlichen Personen anwohnten.
') Hiebe! betrugen die Kosten 15 Pfd. und die Frevelbußen 28 Pfd.
°) Hiebet betrugen die Kosteil 234 fl. 34 kr.
°) Wegen diesem Maiengerichte wurde mit dem Adlerwirth von Mumps ein Ueberemkommen getroffen, was er für jede Person fordern dürfe; die Kosten, die 162 Pfd. 6 ß betrugen, konnten aus den gefallenen Bußen nicht
6
Möhlin
1723,
26.
Iuli.
1728, 25.
August.
1734,
22.
September.
»
1737,
27.
28. August. ')
?
Waimbach
1749,
13.
Oetober.
Möhlin
1753, 20.
August.
Mumpf
1756,
31.
«> „ ^
Möhlin
1761,
11.
1764,
>;.
Septbr.
«
«
1768,
2.
Mai.
1775,
12.
Juni.
//
1780,
ll.
Juli.
1786,
28.
August.
»
1801,
10.
»)
Rheinfelden 1810,
4.
. 5.,"6. Iuni. ")
Säckingen
1813,
1.
, «., cl. „
Rheinfelden 1817,
16.
17. Septbr.
Säckingen
1820, 27.
Juni.
Rheinfelden 1823,
2. 3. Septbr. ")
Säckingen
1826,
27.
28. Septbr.
Rheinfelden 1829,
22.23. „
Säckingen
1832,
23.
24. Mai.
Rheinfelden 1835,
1.
2. Iuni.
Säckingen
1838,
10.
, 11., 12. Septbr.
Rheinfelden 1841,
li.
7. Septbr.
Säckingen
1844, 26.
, 27., 28. Novbr.
Rheinfelden 1847,
16.
, 1?., 18. August.
Säckingen
1855,
21.
, 22., 23., 24. August
Mumpf
1862,
18.
, 19., 20. Februar.
gedeckt i«erden, weßhalb von jedem Rheingenosse eine Umlage von 2 ß 6 5 erhoben wurde. Es waren damals Rhe ingenossen zu: Grenzach 4, Warmdach 9, Karsali undRiedmatl 8, Schwvrstadt 52, Bad. Wallbach 13, Säckingen 11, Mumpf 16, Arg. Wallbach 22, Rheinfelden 5, Augst 23, zusammen 123.
') Hiei bei betrugen die Bußen 46f!.2l'/Z kr. und die Kosten 34 fl. 26 kr.
b) Dieses Protokoll erwähnt eines Maiengerichts voni Jahr 1662, über das keine Aeten mehr vorhanden sind.
') Die Kosten dieses M. G. betrugen 515 fl. 46 kr. «) Vom Jahr '1810 an wechselt die Abhaltung der M. G. zwischen den beiden Rheingestaden. ") Dabei betrugen die Kosten 276 fl. 15 kr.
83
Vetter: Schiffart, Flößerei und Fischerei auf dem Oberrhein, 1864 (Google data) 11, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/SchiffOberrhein/59aebf8b-550d-4501-8583-45878e2f3241/charter>, accessed 2025-04-17+02:00
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success