Charter: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien 4.20
Signature: 4.20
no graphic available
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1513
1513 bestätigt Kaiser Maximilian die Privilegien, die sein
Vater Friedrich am 31. August 1480 gewährt hat (siehe oben). Source Regest:
Roland: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien
Roland: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien
Current repository:
Wien Franziskanerkonvent
Wien Franziskanerkonvent
Comment
Kritisch ist anzumerken, dass Maximilian vermerken lässt, die Vorurkunde sei dem Kloster durch brunst verdorben worden. Der Text derselben ist (erstaunlicher Weise) durch einen biedermeierlichen Druck erhalten (siehe oben). Ob der Text im Gedenkbuch 18 des Hofkammerarchivs in Wien enthalten ist, muss noch überprüft werden.Die beiden Passagen, die sich in der Urkunde von 1480 der
Wahl der Meisterin widmen, sind im ersten Fall mit dem ganzen Beginn des Textes
weggelassen und im zweiten Fall diametral verändert. Statt der Wahl durch die
Bewohnerinnen wird nun bestimmt: so sollen und mögen unsere getreue
burgermeister, Richter und Rath ein maisterin setzen, doch so behalten wir
uns, unseren erben und nachkomben bevor, daß wir das selbig Gottes haus mit
einem Verweser führsehen mögen, ob deß noth und deß an uns begehrt
würdet.
Manfred Hollegger, dem ich sehr herzlich für seine Mithilfe
danke, beobachtet erhebliche Abweichungen zum üblichen Diktat der Kanzlei
Maximilians. Der Titel des Herrschers entspricht nicht den genau festgelegten
Vorschriften, der Text erweckt den Eindruck, in Wien abgefasst zu sein (...
das hie zu Wienn ...), die Urkunde wurde jedoch in Augsburg
ausgestellt. Das Ungeld wird stillschweigend weggelassen, was kaum der Realität
entsprochen haben wird. Auch Worte wie „geruheten“, „deroselben“, „wollen zu
Theil kommen lassen“, „hinfüro“, „fürbasen“ oder „dero“ entsprechen nicht den
Kanzleiusancen. Auch ist kaum zu vermuten, dass die Kanzlei Maximilian den
Passus zu den Stiftern (der ja 1513 so nicht mehr relevant war) einfach
übernommen hätte. Auch dass Tages und Monatsangabe fehlen, ist verdächtig.
Wer ein Interesse an dieser Fälschung oder zumindest
Verfälschung gehabt haben könnte, ist schwer zu bestimmen. Am naheliegendsten
wäre es, den Vorteil, den die Urkunde bei der Besteuerung von Wein und Getreide
bietet, als Grund zu benennen, den man sich auch über das Ende der Büsserinnen
erhalten wollte. Eine Bestätigung der Urkunden Friedrichs und Maximilians durch
Erzherzog Ferdinand im Jahr 1525 (siehe unten, Abschnitt 11)
erwähnt zwar die Vorurkunden, macht aber keinerlei Aussage zu den gewährten
Privilegien und inseriert auch die Texte nicht, sodass keine Kontrolle möglich
ist, welche Dokumente zur Bestätigung vorgelegt wurden.
Mentions:
Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien 4.20, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/SchneiderTest/4.20/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success