Charter: Urkunden des Geschlechts von Dennhausen (Google data) Nr. 33«.
Signature: Nr. 33«.
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Nr. 33«. 1537. Marienniimstersche Händel. Am 11. März schrieb Abt Heinrich
wieder an Franz von Hörde, um sich über Arnd von Vyenhauscn zu beschweren. Dagegen schrieb
letzterer am 7. Mai an den Abt: „Es ist euch bewußt, wie ihr mit mir gehandelt habt des
Grevendieks wegen, als derselbe noch Vrok und Holz war, so daß ich in dem Handel mehr denn
zweimal über die Hälste betro» gen bin, wie nun vor Augen zu sehen, da das Holz weg ist
und ich dieses seit Jahren widersprochen habe." Da jetzt der Teich ausgebrochen sei,
brauche er wegen Ias8io ultra äimiämin den Kauf nicht zu halten, wenn darüber auch soviel
Briefe beständen, als der Teich breit sei. Auch könnten Geistliche einem Ritterbürtigen
kein Gut erblich abkaufen, solange er schildbare Grben nachlasse. Er verbiete daher die
Re- varatur des Teiche» und bitte, ihm den Rückkauf desselben zu gewähren. Da sie ihm dies
aber wahrscheinlich nicht zugestehen würden, so sage er hiermit in voraus an, daß er ihnen
die Wiederherstellung nicht gestatten werde. Diesen Brief übergab der Abt den Lippischen
Statthaltern Hermann von Mengerlen und Christoph von Donop mit der Bitte, das Kloster in
dem Vertrage von 1513 zu schützen. Inzwischen bot Arnd v. O. am 9. Mai alle seine
Unterthanen, 180 Mann, mit Spaten, Schaufeln, Hacken und Äxten auf und stach Morgens 5 Uhr
den Damm des Grevendieks durch, so daß alle Fische aus» flossen, um so mehr, als noch ein
Gewitterregen hinzukam, und ließ am fol» genden Tage, Himmelfahrt, als die Procession
beginnen sollte, dem Abte durch seinen Schreiber Hermann Barkey sagen, die Mönche möchten
die Fische ausnehmen und den Teich trocken werden lassen, sonst werde er die Fische in
seine Teiche setzen und das Kloster niederbrennen. Der Schaden wurde vom Kloster auf 500
Goldst. geschätzt. Aus die Klage des Abts verwarnte das Domcapitel am 13. Mai den Arnd v.
O. als Landsassen und Amtmann, seine eigenmächtigen Handlun» gen fortzusetzen, und befahl
ihm, den Teich wiederherzustellen. Arnd erwiderte hierauf am Sonntage Gxaudi: Er habe dem
Kloster den Grund und Boden des jetzigen Teiches für 140 Fl. verkauft, als darauf noch
Holz und Bruch gewesen sei; als derselbe abgeholzt worden, habe er dagegen protestirt und
den Rückkauf «erlangt, da der Platz mindestens 2000 Fl. werth sei; doch sei ihm dies
abgeschlagen. Nachdem nun kürzlich der Teich ausgebrochen sei, habe er die
Wiederherstellung »erboten, und - 132 — trage er keine Schuld »n dem Schaden. Er bitte das
Domcapilel um Be sichtigung und Entscheidung an Ort und Stelle. Trotz mehrfacher Schreiben
des Abts blieb der Teich zerstört, und erst am 4. October setzte der Erzbischof Hermann
und am 7. auch die LipPische Regierung einen gemeinsamen Schiedst«g auf Donnerstag nach
Gallus, 18. October, an. Gs erschienen dazu der Statthalter Franz von Hörde, Dom»
scholaster Dietrich von Niehausen, Erbmarschall Johann Spiegel und der Official Cord
Tormöllen einerseits und Drost Hermann von Mengersen zu Schwalenberg, Drost Christoph von
Donop zu Detmold und Pastor Bernd Stolte anderseits. Der von ihnen getroffene Vergleich
wurde am 19. October in eine Urkunde folgendermaßen zusammengefaßt: Arno solle die Mönche
nicht länger verhindern, den Teich wiederherzustellen, wozu er ihnen noch I0 Fl.
Schadenersatz zahlen will. Was die 400 Fl. anbelange, die Arnd vom Kloster „up den Denst"
empfangen habe, so habe er davon jetzt IO0 Fl. zurückgezahlt und wolle die übrigen 300 in
Raten innerhalb drei Jahren zurückzahlen. Ebenso wolle er die rückständigen drei
Ioachimsthaler für den Wender Zehnten zahlen. Diejenigen Punkte aber, die jetzt noch un
erledigt blieben, sollten am nächsten Montage nach Ouaslmodogeniti auf einem neuen
Schiedstoge zu Marienmünster entschieden werden, v. zu Ma- rienmünster, Freitags nach
Gallus, und besiegelt durch Franz von Hürde und Christoph von Donop. Für Arnd, der nicht
selbst im Kloster «scheinen wollte, kamen zu diesem Vergleiche sein Schwiegervater Moritz
von Amelunxen, Her bold und Cord von Onenhausen, welche mit den Räthen eine Ur kunde
folgenden Inhalts auffetzten: .Arnd von Oyenhausen, Drost zur Oldenburg, bekennt, daß er
dem Klo ster Marienmünster 300 Goldfl. schuldig sei, die er demselben in den näch sten
drei Jahren in drei Raten heimzahlen will. Sollte er darin ab« säumig sein, so können sich
die Mönche an seinen liegenden Gründen schad los halten. v. 1537, Freitag nach S. Lucas.
(19. Oct.)" Arnd weigerte sich aber, sowohl diese Urkunde als obigen Receß zu un-
terschreiben, versprach aber, allen seinen Verpflichtungen nachzukommen. Es war nun noch
ein neuer Schiedstag auf den Montag nach der Oft«- Woche 1538 angefetzt. Marienm. Copiar. Source Regest:
Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 33«. , S. 143
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Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 33«. , S. 143


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