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Charter: Urkunden des Geschlechts von Dennhausen (Google data)  Nr. 33«.
Signature:  Nr. 33«.

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Nr. 33«. 1537. Marienniimstersche Händel. Am 11. März schrieb Abt Heinrich wieder an Franz von Hörde, um sich über Arnd von Vyenhauscn zu beschweren. Dagegen schrieb letzterer am 7. Mai an den Abt: „Es ist euch bewußt, wie ihr mit mir gehandelt habt des Grevendieks wegen, als derselbe noch Vrok und Holz war, so daß ich in dem Handel mehr denn zweimal über die Hälste betro» gen bin, wie nun vor Augen zu sehen, da das Holz weg ist und ich dieses seit Jahren widersprochen habe." Da jetzt der Teich ausgebrochen sei, brauche er wegen Ias8io ultra äimiämin den Kauf nicht zu halten, wenn darüber auch soviel Briefe beständen, als der Teich breit sei. Auch könnten Geistliche einem Ritterbürtigen kein Gut erblich abkaufen, solange er schildbare Grben nachlasse. Er verbiete daher die Re- varatur des Teiche» und bitte, ihm den Rückkauf desselben zu gewähren. Da sie ihm dies aber wahrscheinlich nicht zugestehen würden, so sage er hiermit in voraus an, daß er ihnen die Wiederherstellung nicht gestatten werde. Diesen Brief übergab der Abt den Lippischen Statthaltern Hermann von Mengerlen und Christoph von Donop mit der Bitte, das Kloster in dem Vertrage von 1513 zu schützen. Inzwischen bot Arnd v. O. am 9. Mai alle seine Unterthanen, 180 Mann, mit Spaten, Schaufeln, Hacken und Äxten auf und stach Morgens 5 Uhr den Damm des Grevendieks durch, so daß alle Fische aus» flossen, um so mehr, als noch ein Gewitterregen hinzukam, und ließ am fol» genden Tage, Himmelfahrt, als die Procession beginnen sollte, dem Abte durch seinen Schreiber Hermann Barkey sagen, die Mönche möchten die Fische ausnehmen und den Teich trocken werden lassen, sonst werde er die Fische in seine Teiche setzen und das Kloster niederbrennen. Der Schaden wurde vom Kloster auf 500 Goldst. geschätzt. Aus die Klage des Abts verwarnte das Domcapitel am 13. Mai den Arnd v. O. als Landsassen und Amtmann, seine eigenmächtigen Handlun» gen fortzusetzen, und befahl ihm, den Teich wiederherzustellen. Arnd erwiderte hierauf am Sonntage Gxaudi: Er habe dem Kloster den Grund und Boden des jetzigen Teiches für 140 Fl. verkauft, als darauf noch Holz und Bruch gewesen sei; als derselbe abgeholzt worden, habe er dagegen protestirt und den Rückkauf «erlangt, da der Platz mindestens 2000 Fl. werth sei; doch sei ihm dies abgeschlagen. Nachdem nun kürzlich der Teich ausgebrochen sei, habe er die Wiederherstellung »erboten, und - 132 — trage er keine Schuld »n dem Schaden. Er bitte das Domcapilel um Be sichtigung und Entscheidung an Ort und Stelle. Trotz mehrfacher Schreiben des Abts blieb der Teich zerstört, und erst am 4. October setzte der Erzbischof Hermann und am 7. auch die LipPische Regierung einen gemeinsamen Schiedst«g auf Donnerstag nach Gallus, 18. October, an. Gs erschienen dazu der Statthalter Franz von Hörde, Dom» scholaster Dietrich von Niehausen, Erbmarschall Johann Spiegel und der Official Cord Tormöllen einerseits und Drost Hermann von Mengersen zu Schwalenberg, Drost Christoph von Donop zu Detmold und Pastor Bernd Stolte anderseits. Der von ihnen getroffene Vergleich wurde am 19. October in eine Urkunde folgendermaßen zusammengefaßt: Arno solle die Mönche nicht länger verhindern, den Teich wiederherzustellen, wozu er ihnen noch I0 Fl. Schadenersatz zahlen will. Was die 400 Fl. anbelange, die Arnd vom Kloster „up den Denst" empfangen habe, so habe er davon jetzt IO0 Fl. zurückgezahlt und wolle die übrigen 300 in Raten innerhalb drei Jahren zurückzahlen. Ebenso wolle er die rückständigen drei Ioachimsthaler für den Wender Zehnten zahlen. Diejenigen Punkte aber, die jetzt noch un erledigt blieben, sollten am nächsten Montage nach Ouaslmodogeniti auf einem neuen Schiedstoge zu Marienmünster entschieden werden, v. zu Ma- rienmünster, Freitags nach Gallus, und besiegelt durch Franz von Hürde und Christoph von Donop. Für Arnd, der nicht selbst im Kloster «scheinen wollte, kamen zu diesem Vergleiche sein Schwiegervater Moritz von Amelunxen, Her bold und Cord von Onenhausen, welche mit den Räthen eine Ur kunde folgenden Inhalts auffetzten: .Arnd von Oyenhausen, Drost zur Oldenburg, bekennt, daß er dem Klo ster Marienmünster 300 Goldfl. schuldig sei, die er demselben in den näch sten drei Jahren in drei Raten heimzahlen will. Sollte er darin ab« säumig sein, so können sich die Mönche an seinen liegenden Gründen schad los halten. v. 1537, Freitag nach S. Lucas. (19. Oct.)" Arnd weigerte sich aber, sowohl diese Urkunde als obigen Receß zu un- terschreiben, versprach aber, allen seinen Verpflichtungen nachzukommen. Es war nun noch ein neuer Schiedstag auf den Montag nach der Oft«- Woche 1538 angefetzt. Marienm. Copiar.
Source Regest: 
Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 33«. , S. 143
 

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Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 33«. , S. 143

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