Denkwürdigkeiten der Stadt Worbis und ihrer Umgegend, Nr. XXXlV. , S. 88
Denkwürdigkeiten der Stadt Worbis und ihrer Umgegend, Nr. XXXlV. , S. 88
Ehrenvestl, vorachtbahre, wohlweise und fürsichtiqe gl. gute Freunde.
Waß ihr bey hiesigem Churfürstl. Mainz» Oberambt wegen einige Monath hero nicht g«, - habttn Gottes Diensts und Predig gehorsambl. «rinnereu nnd zuverfügen bitten wollen solches hat man aus Ewerem vnterm gestrigen Dato anhero überschicktem Bittschreiben mit mehre« rem ersehen. Ob man nun zwahr bey diesem Ewerem bedrübden Zustande in Ewer Begehren zu — v nicht ungeneigt ist, so hat man den, noch bewogen«« umbständen nach den Schluß mit dem Herrn ^ominiss««« gemacht, daß, weillen di« Kirche von denen iftkcitten Kör«
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pern annoch bedeckt ist, noch zur Zeit der Got tesdienst darinnen nicht, sondern tüb äio vor dem Rathhans halten zu lassen erlaubt sein solle, «»maßen ihr dann dieses Ewerem Pfarrh. vorzuzeigen, und biß fernere Verordnung also gehorsambuch zu, halten habt. Im übrigen bin Euch zur frl. willfahrung geneigt. Heiligenstadt den 6te» Martii '6 Z.
Cbürfürstl. Maintz. Rath Oberamtmann, und Richter des Cichsfeldes.
PH. C. v. Bilen.
Urkunden der Stadt Worbis, ed. Wolf, 1818 (Google data) XXXlV. , in: Monasterium.net, URL </mom/UrkundenWorbis/5a4cb054-36a9-459b-a10d-075f0883e0a6/charter>, accessed at 2024-12-12+01:00
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