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Charter: Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 579
Signature: 579

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Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 579, S. 236

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    606. Friederich König in Preußen «. Was Ihr über das G« such des Bürgers und Tuchhändlers zu Sorau in Sachsen, Samuel Woellmitz, daß ihm die, aus der Fischerschen Verlassenschaft zu Frankfurt a. d. Oder zugefallene 7500 Thlr. Erbgelder, wovon er «n den dastgen Magistrat bereits 750 Thlr. Abschoß baar entrichtet, ei!» gehändiget werden möchten, unterm 28. Ianuar a. «:. anderweit ein« berichtet, solches ist Uns allerunterthänigst vorgetragen worden. Nun wollen Wir zwar, bey denen von euch angeführten Umständen, aller« gnädigst geschehen lassen, daß der Woellmitz dieserhalb klaglos ge«

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    stellet werde; Da aber nicht nur der von Gocrtzke auf Groß«Beu« then, wegen der ihm im vor.ig.en Iahle, aus seiner in Sachsen ver« storbenen Schwägerin«, der V.Leipziger, Verlasscnschaft zugefallenen 1942 Thlr, 12 Gr. statt vaaren Geldes Steuer «Scheine annehmen müssen; sondern auch der hiesige Kaufmann Würst von seinem Schwieger «Vater, dem Hof Posamentier Ritschel zu Dresden, vor 1510 Thlr. Steuer «Scheine zum Heyrathsgut mitbekommen, ingleichen die Wittwe Ribbachin zu Zossen, auf Steuerscheine 950 Thlr. zu fordern hat, sämmtliche Interessenten aber, alles Solli«itirens ohnge« achtet, ihre Bezahlung nicht erhalten können; So haben Wir aller « gnädigst resolviret, daß des v. Görtzke, des Würst, und der Wittwe Ribbachin liquide Federungen n 4402 Thlr. 12 Gr. nebst denen fäl ligen Zinsen, von denen Fischerschen Erbgeldern bezahlet und dem Woellmitz die attestirte Original Steuer Scheine nebst einer Quitung, statt baaren Geldes eingehandiget, und ihm zugleich dasjenige, was sodann von denen Erba.eld.ern quaest. übrig bleibet, baar ausgezahlet werden soll. , . , .

    Ihr habt euch also, hiernach allerunterthänigst zu achten, und da« Nöthige an den Magistrat zu Frankfurt a. d. O. zu verfügen, auch den Woellmitz auf dessen abschriftlich angeschlossene Vorstellung vom i. uuj. zu bescheiden, daß er sich bey gedachtem Magistrat zu melden habe; Zugleich aber auch dahin zu sehen, daß Alles Unfter Intention gemäß sofort bewerkstelliget und von dem Magistrat selbst keine unnöthige Schwürigkeiten gemachet werden, wie Ihr denn von dem Ausgang der Sache hiernächst zu berichten habt. Seynd «.

    Geben Berlin, den 22. April 1754.

    Wohlgebohrner . .

    Hochgeehrtester Herr Krieges Raht,

     
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