useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 525
Signature: 525

The transcription and metadata of this charter are scanned by a OCR tool and thus may have low quality.

Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
99999999
 
Source Regest: Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 525, S. 211
 

ed.
Current repository
Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 525, S. 211

    Graphics: 
    x

    551. Von Gottes Gnaden :e. Unsern gnädigen Gruß zuvor, Beste, Hochgelahrte Räthe, liebe Getreue. Uns ist aus eurem einge« tommenen Bericht v. 13. Martii 2. 0. vorgetragen worden, welcher « Galt sich der Accise.'Einnehmer Gercke zu Müncheberg, welcher Aus, ! Mgs ^,nni 1747 eines dasigen Brauers Witwe geheirathet, bei euch ! 8!»ge geführet, daß der dortige Magistrat seiner Frau unterm Vor, «»nde, daß sie nunmehro nicht weiter bürgerliche Nahrung treiben

    <4»

    212

    könne, die Braunahrung untersagen wolle, und aus was vor Ursachen ihr der Meinung seid, daß dem Gercke diese Nahrung durch seine Frau fortzusetzen sicher erlaubet werden könne.

    Da Wir nun in dem unterm 22. D«. 1748 an euch erlassenen Nescript bereits declariret, daß diejenige Accise« Bediente in denen Churmärkischen Städten, so die Nahrung des Brauens und Brannl i weinbrennens bis dahin getrieben, dabei gelassen werden sollen, und der zc. Gercke sich schon vor Publication dieses Reskripts in die Brau« und Branntwein «Nahrung hereingeheirathet, überdem auch eurer Versicherung nach, wann er gleich seiner Frau, zum Nnchlheil des Accise «Interesse conniviren wollte, dergestalt controlliret wird, daß er solches nicht zu thun vermag, indem außer der Accise auch die Zise und Kriegesmetze, welche durch Andere administriret wird, «on der Brau« und Branntwein «Nahrung entrichtet werden muss; st accordiren Wir hierdurch in Gnaden, daß dem Gercke, jedoch ohne Consequence verstattet werde, die Brau« und Branntwein «Nahrung durch seine Frau ferner zu ererciren, und muss vom Commissarw lue> bei denen Rechnungsabnahmen genau nach Allem gesehen werden, Seind Euch mit Gnaden gewogen.

    Gegeben Berlin, d. 23. Iunii 1750.

     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.