Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 575, S. 235
6N3. Sr. K. M. in Pr. tc. haben auf das in OriZinal! hier « bei kommende allerdehmüthigste Gesuch der Witwe Niemanns zu För « derstedt Annen Elisabeth Schnocks allergnädigst resolviret, dieselbe in Betracht derer angeführten Umstände und aus ander» bewegenden Ursachen wegen des begangenen einfachen Ehebruchs und verheelter Schwangerschaft und Geburt völlig zu begnadigen, und sie von der ihr dieserhalb zuerkannten Zuchthausstrafe, wiewohl citr« con»equen- tum in andern dergleichen Fällen, gänzlich zu befreien, jedoch soll ihr der Prediger des Orts ihr sündliches Vergehen ernstlich vorhalten, und sie zu Führung eines bessern und christlichen Lebenswandels mit Nach« druck anweisen. Höchstdieselben befehlen also Dero Magdeburgischen londesregirung hierdurch in Gnaden, sich hiernach allerunterthänigst z» achten und das» Nöthige deshalb weiter zu verfügen.
Berlin, den 30. Dez. 1752.
An den Churm. Kammerpräs. v. Groben.
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