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Charter: Urkunden (1139-1600) 15040831
Signature: 15040831
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  Der römische König Maximilian bestätigt über Bitte des Dechants und Kapitels zu St. Stephan in Wien deren Freiheiten, Privilegien „oberkaiten gnaden Alltherkomen Recht vnd gerechtigkaiten in allen Iren maynungen begriffungen punckhten und Artigkeln“ und befiehlt deren Beachtung bei „vermeydung vnnser vnd des Reichs swaren Straff vnd vngnad“ und bei Strafe von 20 Mark „Lottigs goldes“, je zur Hälfte an des Königs „Camer“ und an den Dechant und das Kapitel zahlbar.   
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Wir Maximilian von Gottes Gnaden Römischer Khunig, zu allen zeitten merer des Reichs, zu Hungern, Dalmatien, Croatien vnd Kunig Ertzhertzog zu Österreich, Hertzog zu Burgundi zu Brabannt vnd Pfaltzgraue etc. Bekhennen offennlich für vnns vnnser Erben vnd Nachkomen offennlich mit disem Brieff vnd thuen khundt allermenigelich Als unns die Ersamen vnser lieben Andechtigen N. Dechant vnd Capittl des Thuembstiffs zu Wienn diemüetiglieh gebetten, Inen die Freihaitten, Priuilegia, Oberkaitten, Alttherkomen, gnaden, Recht vnd gerechtigkaitten, So Sy vnd Ir vorfordern von weilendt vnnsern vorfordern Römischen Kaysern Kunigen vnd Fürsten von Österreich vnd andern erlangt, gehabt vnd herbracht, genedigclich zu confirmiern vnd zu bestätten. Das wir demnach guettlich angesehen sölch Ir diemütig zimlich bitt, vnd darauf mit guetter Vorbetrachtung, zeittigem Rath Rechter wissen, denselben Techannt vnd Capitl alle vnd yegliche Ir Freyhaitten, Privilegia, Oberkhaitten, gnaden, Alltherkommen, Recht vnd gerechtigkaitten, vom wen Sy die erworben, vnd bisher gehabt, genedigclich confirmiert vnd bestätt haben, Confirmiern vnd bestätten, Inen die auch aus Römischer Kunigclicher vnd fürstlicher Machtvolkomenhait wissentlich in Crafft dis briefs, mainen vnd wöllen, das dieselben Freihaitten, Privilegia, allttherkhommen, Oberkaitten, gnaden, Recht vnd gerechtigkaitten, In allen Iren Mainungen begreiffungen, punckhten vnd Artigkeln, guet aufrecht bestänndig Confirmiert vnd bestät sein, von meniglich also gehalten voltzogen vnd durch niemandt darwider gehanndelt, geredt noch gethan werden, durch die obgedachten Dechannt vnd Capittl vnd Ire Nachkommen füran in ewig zeit ruebigclich darbey bleiben, Sich der gebrauchen frewen vnd geniessen sollen vnd mügen, von Vns, vnnsern Erben vnd Nachkommen vnd mennigclichs vnuerhindert vnd vngeirrt. Doch vnns, vnnsern Erben vnd Nachkommen an vnsern Oberkaitten vnd Herrlichaitten vnd sonst menigclich an seinen gerechtigkaitten vnuergriffen vnd vnschedlich. Vnnd gebietten darauf allen vnd yeglichen Churfürsten, Fürsten, Geistlichen vnd Weltlichcn, Prälaten, Grauen. Freyen, Herrn, Rittern, Knechten, Haubtleuthen, Vitztumben, Vogten, Phlegern, Verwesern, Ambtleuthen, Burgermaistern, Richtern, Räthen, Bürgern, gemainden, vnd sonst allen andern vnnsern vnnd des Reichs, auch vnnsern Erblichen Fürstenthumb vnnd Lannden vnderthanen vnd getrewen, in was wirden Stats oder wesens die sein, ernnstlich vnnd vestigclich mit disem brief vnd wöllen, das Sy die vorgenannte Dechant vnd Capittl des Thuembstiffts zu Wienn, bei obberuerten Iren Freihaiten, Priuilegien allttherkommen, Oberkaiten, gnaden, Recht vnd gerechtigkaitten ruebigclich bleiben, Sy der gebrauchen, frewen vnd geniessen lassen vnd daran nit Irren, hindern, belaidigen noch beschwärn, sonnder von vnsern wegen vestigclich darbey hanndthaben vnd hiewider nit thuen, noch yemandts zu thuen gestatten, in kainen weeg, bey Vermeidung vnnser vnnd des Reichs schwären Straff vnd vngnadt, vnd darzue verliesung zwaintzig Marckh löttiges geldes, die ain yeder so offt Er freuenlich hiewider thäte, halb in vnnser Cammer vnd den anndern halben thail Dechant vnd Capittl des Thuembstiffts zu Wienn vorgenannt, vnablässlich zubetzallen verfallen sein soll. Das meinen wir Ernnstlich. Mit vrkhundt dits briefs. Besiegelt mit vnnserm Kuniglichen anhanngunden Insigl. Geben zu Vlm am Letsten tag des Monats Augusti, Nach Christi geburde funftzehenhundert vnd im vierdten, Vnnser Reiche des Römischen im Neuntzehneden vnd des hungerischen im fünftzehenden Jahren.

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 Maximilian I.DechantKapitel
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  •  Maximilian I.
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      • Dechant
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