Fond: Urkunden (1139-1600)
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Charter: 15030804
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Abstract: Der Wiener Mitbürger Hanns Kolman und Anna seine Frau nehmen von Martin Jugkh, Meister in den sieben freien Künsten, Dechant und dem Kapitel zu St. Stephan in Wien, ein dem Kapitel gehöriges Haus mitsamt dem Garten und eines „flechs ausserhalb der Stat Zwan“,der auch zu demselben Garten gehört hat, hinten dran gelegen vor dem Werdertor gegen järhlich zwei Pfund Pfennige für ihr beider Lebtage leibgedingerweise in Bestand.
Charter: 15040831
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Abstract: Der römische König Maximilian bestätigt über Bitte des Dechants und Kapitels zu St. Stephan in Wien deren Freiheiten, Privilegien „oberkaiten gnaden Alltherkomen Recht vnd gerechtigkaiten in allen Iren maynungen begriffungen punckhten und Artigkeln“ und befiehlt deren Beachtung bei „vermeydung vnnser vnd des Reichs swaren Straff vnd vngnad“ und bei Strafe von 20 Mark „Lottigs goldes“, je zur Hälfte an des Königs „Camer“ und an den Dechant und das Kapitel zahlbar.
Charter: 15040903
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Abstract: Andere Prandtstetter Zechmeister des neuen Karners auf St. Stephansfreithof zu Wien und die Zechbrüder derselben Zeche, bekennen für sich und all ihre Nachkommen mit dem Brief des Matheus Heyperger, Bürger zu Wien und seiner seligen Frau Martha, bei ihrem Leben noch vier Seelenmessen und einen Jahrtag jährlich am Sonntag nach St. Ägidiustag abends mit einer gesungenen Vigil und morgens mit einem gesungen Seelenamt auf dem neuen Karner begangen werde. Heuperger stiftet darum einen Garten bei dem vormals ein Haus gebaut war, gelegen „im niederen Wördt“ für sich selbst und auch als Aufrichter und Vollführer des Geschäfts seiner Hausfrau. Diesen Garten soll der Heyperger aber sein Leben lang innehaben und nutzen können und die genannten vier Messen und den Jahrtag jährlich selbst ausrichten und dann, nach seinem Tod, soll der genannten Zeche der Garten zustehen, von dem sie die vier Messen wie hernach geschrieben steht begehen lassen, den Jahrtag jährlich am Sonntag nach St. Gilgentag abends mit einer gesungenen Vigil, morgends mit einem gesungenen Seelenamt und zwölf brennenden Steckkerzen auszurichten, worum den Priester von einer jeden Seelenmesse zwölf Pfenning und von dem Seelenamt, Vigil und den zwölf Kerzen vier Schilling Pfenning gegeben werden sollen. Ein jeder Priester, der die Seelenmesse ließt, soll auch und auch jener der das Seelenamt des Jahrtages für Matthäus Heuperger, Frau Marta seiner Hausfrau, Peedtern Heuperger seines Vaters, Margaretha dessen Hausfrau und seiner Mutter, Steffan Khisslings, Vater der genannten Heupergerin Sigmunden Ammon ihres Mannes und 15 Seelen auch all ihren Vor- und Nachfahren und der Priester, der das Seelenamt singt, soll sich nach dem Evangelium an dem Altar gegen das Volk umkehren und mit lauter Stimme, um die genannten Perosnen und das Geschlecht und auch die fünfzehn Seelen und alle gläubige Seelen mit einem Vater Unser und Ave Maria fleißig bitten. Darum bekommt der Priester acht Pfenning zusätzlich, mehr solche Priester auf dem genannten Karner, jedem zwei Pfenning, damit sie unter dem Seelenamt zum Opfer gehen. Wenn aber die Priester unter dem Seelenamt die Verkündung nicht täte oder ein Chormeister, Achter oder andere über die Geistlichkeit zu St. Stephan nicht tun wollen, so sollen die benannten acht Pfennige an acht armen Menschen an Almosen daselbst auf dem Freithoff sitzend gereicht werden. Damit das genannte Seelenamt auch vollbracht wird, sollen besonders mehr acht armen Menschen von Hand gereicht werden, jedem ein Pfenning, ehr sollen und wollen wir den geistlichen Frauen zu St. Lorenz für ihre Mühe und Aufsehen damit die Seelenmesse und der Jahrtag wie oben ohne Unterlass ausgerichtet wird jährlich zum Kloster ein Pfund Wachs oder aber 48 Pfenning geben. Außerdem dem Umsager der Zeche „sollichen Jahrtagt der Freundtschafft“, auch Brüder und Schwestern der Zeche und den genannten Frauen zu St. Lorentzen jährlich zwölf Pfenning zu geben, außerdem mehr an dem genannten Sonntag nach St. Gilgentag, dem Achter, der an diesem Tag zu St. Stepan auf der Kanzel predigt und für die genannten Personen bittet vier Pfund Pfeninng. Zehn Schilling Pfeninng sind von der Bruderschaft jährlich zu geben. Würden aber die genannten vier Seelenmessen nicht gelesen werden und auch der Jahrtag wie genannt nicht gehalten werden, so soll den geistlichen Frauen zu St. Lorentzen, bei ersten Mal zwei Pfund, danach vier Pfund und zum dritten Mal sechs Pfund Wachs als Strafe gegeben werden, die dieselben Frauen zur Nutz ihres Gotteshauses brauchen. Sollte es ein viertes Mal passieren, so soll der Garten den Klosterfrauen zu St. Lorenzen zufallen und einverleibt werden und davon die genannten vier Seelenmessen und der Jahrtag begangen werden. Auch sollen sie einem jeden Kämmerer zu Wien 48 Pfenning als Aufseher der Messe geben Sollten diese die Messen aber auch nicht ordentlich ausrichten soll der Garten zum gemeinen Wohl der Stadt Wien zufallen. Besigelt mit dem Siegel der Schreiberzeche.
Charter: 15050121
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Abstract: Dechant Martin Jugh und das Kapitel zu St. Stephan in Wien verpflichten sich für 25 Pfund Pfennige jährlicher Gült Burgrecht auf den Häusern des edlen Wolfganng von Asslabing, des „fürsichtigen weisen“ Wolfganng Scheybenpflueg und seiner Hausfrau Barbara und Urban Mayr und seiner Hausfrau Magdalena gelegen, für Reuprecht Auchpeckh von Zwettl, Priester Passauer Bistums, Niclas Henndorffer, Jörgen Reythofer und dessen Hausfrau Anna drei Wochenmessen, eine auf St. Stephansaltar und zwei auf St. Leopoldsaltar zu lesen; einen eigenen Jahrtag „vngeuerdlich vmb sand Leopolstag“ oder in dessen Oktave mit Vigil, Seelenamt und mit zehn gelesenen Messen zu halten, bei Strafe von je 2 Pfund Wachs für jede versäumte Messe und von 2 Pfund Pfennigen zum Bau der „Tumbkkirchen“ für den versäumten Jahrtag, doch mit Vorbehalt der Reduktion, wenn die Zinse geschwächt werden. Siegler: Dechant und Kapitel.
Charter: 15050122
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Abstract: Michel Grafnawer,Lehrer der „Ertzney“, Grazer Bürger, zugleich Vollmachtträger des Peter Schneckh, Prediger und des Sigmund Vorbacher, Kaplan zu Gratz, alle drei Geschäftsleute des Rueprecht Aichpekhen von Zwettl, Priesters Passauer Bistums, übergeben dem Dechant und Kapitel 25 Pfund Pfennige jährlichen Zinses Burgrecht auf den Häusern des edlen Wolfganng Aslabing, des „fürsichtigen weisen“ Wolfganng Scheuhenpflueg, seiner Frau Barbara und Urban Mair und seiner Hausfrau Magdalena zu Wien mitsamt der „Haubtsummen“ zu einer Stiftung von drei ewigen Wochenmessen und einem Jahrtag „in dem Tumbstifft zu Wien“ für Rueprecht Aichpekh.
Charter: 15060119
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Abstract: Dechant Martein Jugh und das Kapitel zu St. Stephan in Wien bekennen, aus dem Nachlass ihres lieben Chorbruders, des Domherrn Doktor Leonhart Wulfing durch dessen Geschäftherrn Doktor Jeronimus Hollnnprunner, Domherr und Offizial und Pernhard Flannder, Kirchmeister, Bürger zu Wien, 200 Gulden rheinisch erhalten und zur Besserung ihrer Badestube „genannt zu den Schelckhen“ angelegt zu haben, wogegen sie sich zu einem jährlich am St. Agnestag auf dem St. Agnesaltar zu haltenden Jahrtag verpflichten. Derselbe soll aus einem löblich gesungenen Amt von St. Agnes mit dem Kantor „in figuratiuis und organis“ (Loblichen gesungen ambt von sannd Agnesen mit dem Cantor in figuratiuis vnd organis), aus einem gesungenen Seelenamt und drei gesprochenen Seelenmessen bestehen. Man soll auch am selben Tag „des Anniuersarj“ einem jeden Domherren daselbst „ain Achterin“ Wein aus „dem Pragerl oder Steltzer“ Weingarten geben. Siegler: Das Kapitel.
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