Charter: Salzburg, Erzstift (798-1806) AUR 1292 V 25
Signature: AUR 1292 V 25
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25. Mai 1292, Salzburg
Eb Konrad bekennt den mit Graf Albrecht v. Görz und Tirol geschlossenen Vergleich wegen alter und neuer Forderungen: 1. Alle Ansprüche des Erzbischofs auf fahrendes Gut, Gelübde etc., die noch von der Befreiung aus der Gefangenschaft seines Großvaters (ene) Graf Albert v. Tirol herrühren, sowie des Grafen Ansprüche auf Erbschaft oder auf Matrei (-tray), Kuenburg (Chiemburch), Mittersill (Mitersil), Sachsenburg, Feldsberg (Veltsperch) und wegen Schaden aus der Gefangenschaft sollen ab und gegeneinander ausgeglichen sein. (2.) Der Eb verleiht dem Grafen das Haus zu Lind (Linth) und den Zehent zu Obergottesfeld (Dobroholtzuelde) zu Lehen wie seinen Vorfahren und damit wird des Grafen Anspruch auf die Burggrafschaft zu Sachsenburg und Feldsberg ausgeglichen. (3.) Wenn der Eb seine Burgen zu Stall (Stalle) und "Raenkersburch" wieder bauen lassen wolle, soll ihn der Graf dabei fördern, nicht hindern. (4.) Die Ansprüche des G. auf 20 Mark Geld, Lehen aus der Münze zu Friesach, worum seine Vordern ihr Eigen um Veltsperch aufgegeben und das sie wieder von Eb Eberhard (II.) (vgl. U.-B. 3 n. 872) zu Lehen erhalten haben, und die verlorenen Zinsen aus diesem Geld, die Ansprüche seiner Schwiegermutter Offmey und seiner gleichnamigen Frau auf die Herrschaft und Burg zu Plain (Plaien) samt Zugehör werden aufgegeben und werden auch die Frauen ihre Briefe geben. Sollte Salzburg wegen Plain von jemandem angefochten werden, soll der Graf, da die Frauen ihre Ansprüche vor Kg. Rudolf aufgegeben haben, der Kirche Gewähr leisten gegen den von Schaunberg (Schovmberch) und den Grafen v. Pfannberg (Phannenberch). (5.) Dafür zahlt der Eb 120 Mark Silber Wiener Gelöt oder 15 Pfund Berner für 1 Mark und 300 Mark Aglaier, zahlbar je zur Hälfte Sept. 29 und ein Jahr darauf, gegen Stellung von Bürgen. (6.) Mit diesem Vertrag sollen alle alten und neuen Ansprüche ab sein. (7.) Der Graf behält sein Landgericht auf dem Katschberg (Chaetzperge) und gen Malta (Malntein), so daß schädliche Leute aus des Erzbischofs Gericht, wie es Gewohnheit ist, dem G. ausgeliefert werden. (8.) Die Kinder aus Ehen salzb. und görz. Leute sollen bei der nächsten Zusammenkunft geteilt werden. S.: Eb und Domkapitel. Keine Zeugen. Ze Salzburch 1292 an sande Vrbanstag. Or. 2 S (Typus 4 des Kapitelsiegels kommt hier zum ersten Mal vor!) in Wien. Reg. Juvavia 366. Vgl. n. 136. 

Original dating clause: 1292 an sande vrbans tag
Editions:
- MR II 0134
Places
- Salzburg
Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Salzburg, Erzstift (798-1806) AUR 1292 V 25, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-HHStA/SbgE/AUR_1292_V_25/charter>, accessed 2025-04-05+02:00
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