Fond: Wr. Neustadt, Pauliner (1265-1671)
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Charter: 1265 V 04
Date: 4. Mai 1265
Abstract: Privilegium Papst Clemens IV., daß kein Karthäuser vom Papste oder von einem päpstlichen Legaten an einen Ort außerhalb seiner Stadt oder Diöcese vor Gericht citiert werden dürfe außer wenn in das Citationsschreiben das gegenwärtige Privilegium vollinhaltlich aufgenommen ist.
Charter: 1333 VI 16
Date: 16. Juni 1333
Abstract: Schutz- und Bestätigungsbulle Papst Johanns XXII. für das Augustiner-Kloster zu Groß-Wardein.
Charter: 1364 V 07
Date: 7. Mai 1364
Abstract: Papst Urban V. beauftragt alle Erzbischöfe und Bischöfe Ungarns und Deutschlands, den bei dem Pauliner-Orden hervorgetretenen Uebelständen, daß nämlich manche "propria temeritate " das Ordenskleid nehmen und sodann außerhalb der Klöster umherstreifen, zu steuern.
Charter: 1368 III 14
Date: 14. März 1368
Abstract: Papst Urban V. erneuert dem Pauliner-Orden eine Bulle Papst Johanns XXII., worin die Beobachtung der Regel des h. Augustinus diesem Orden vorgeschrieben wurde und ertheilt demselben die in der Bulle Papst Johanns nicht enthaltene zusätzliche Confirmation.
Charter: 1371 IX 16
Date: 16. September 1371
Abstract: Consistorialbulle Papst Gregors XI., worin derselbe den Pauliner-Orden als Orden und in seinen Besitzungen bestätigt und ihm eine Reihe von Privilegien verleiht.
Charter: 1371 IX 17
Date: 17. September 1371
Abstract: Consistorialbulle Papst Gregors XI., worin derselbe den Pauliner-Orden als Orden und in seinen Besitzungen bestätigt und ihm eine Reihe von Privilegien verleiht.
Charter: 1371 X 07
Date: 7. Oktober 1371
Abstract: Papst Gregor XI. bestätigt dem Pauliner-Orden die (inserierte) Bulle seines Vorgängers Urbans V. ddo. 1368 III 14 (s. dieselbe in vorliegenden Repertorium).
Charter: 1371 X 10
Date: 10. Oktober 1371
Abstract: Papst Gregor XI. beauftragt alle Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands und Ungarns, den beim Pauliner-Orden hervorgetretenen Uebelständen, daß nämlich theils solche, welche "propria temeritate" das Ordenskleid genommen, theils auch wirkliche Ordensmitglieder, welche die Klöster verlassen haben, in der Welt umherstreifen, zu steuern.
Charter: 1391 III 16
Date: 16. März 1391
Abstract: Papst Bonifaz IX. erneuert dem Karthäuser-Orden das Privilegium der Exemtion aus Anlaß vorgekommener Verletzungen desselben Seitens der Ordinarien.
Charter: 1393 X 14
Date: 14. Oktober 1393
Abstract: Papst Bonifaz IX. bevollmächtigt auf die Dauer eines Jahres den Erzbischof von Gran, gegen diejenigen Mitglieder des Pauliner-Ordens einzuschreiten, welche unter dem Vorwande, in ein anderen Orden übertreten zu wollen, ihre Klöster verlassen und im Ordenskleid umherschweifen oder sich an den Höfen der Magnaten aufhalten sowie auch gegen diejenigen Pauliner vorzugehen, welche in einem Orden minder strenger Observanz übertreten.
Charter: 1399 XII 21
Date: 21. Dezember 1399
Abstract: Johannes, Erzbischof von Gran, apostolischer Legat etc. entscheidet den Streit zwischen dem Curatklerus seiner Provinz und den Pauliner-Klöstern derselben über die Entrichtung der portio canonica von dem an letzteren gemachten Vermächtnissen und von den bei ihnen stattfindenden Begräbnissen.
Charter: 1401 II 22
Date: 22. Februar 1401
Abstract: Zwei Bullen Papst Bonifaz IX. von diesem Datum für den Pauliner-Orden: 1) Ertheilung der Karthäuser-Privilegien an denselben, unter besonderer Hervorhebung des Rechtes die Prioren auf Absolvierung der Novizen und Conversen; 2) Verbot, daß jemand einen Pauliner in einen andern Orden gleicher oder selbst strengerer Observanz ohne päpstliche Erlaubniß aufnehme oder zulasse.
Charter: 1417 XII 28
Date: 28. Dezember 1417
Abstract: Papst Martin V. bestätigt die Bestimmung des Papstes Bonifaz IX., daß niemand ein Mitglied des Pauliner-Ordens in einen anderen Orden gleicher oder selbst strengerer Observanz ohne päpstlicher Erlaubniß aufnehmen oder zulassen dürfe.
Charter: 1417 XII 28
Date: 28. Dezember 1417
Abstract: Papst Martin V. bestätigt die (inserierte) Bulle Papst Gregors XI., worin dieser den Pauliner-Orden als solchen und in seinen Besitzungen bestätigt und ihn eine Reihe von Privilegien verleiht.
Charter: 1417 XII 28
Date: 28. Dezember 1417
Abstract: Papst Martin V. ernennt die Erzbischöfe von Gran und Agram und die Bischöfe Siebenbürgens zu Conservatoren des Pauliner-Ordens mit bestimmten jurisdictionellen Befugnissen.
Charter: 1418 II 06
Date: 6. Februar 1418
Abstract: Papst Martin V. gestattet dem Pauliner-Orden, in denjenigen seiner Kirchen, welche an einsamen, abgelegenen Orten sich befinden, durch taugliche, vom Ordinarius dazu approbierte Ordensbrüder predigen zu lassen.
Charter: 1418 IV 27
Date: 27. April 1418
Abstract: Papst Martin V. beauftragt die Erzbischöfe von Gran und Agram und die Bischöfe Siebenbürgens, dem Pauliner-Orden in der Ausführung seiner (Martins) Bulle vom 21. IV 1418 beizustehen. In dieser (inserierten) Bulle erneuert der Papst dem genannten Orden die (ebenfalls inserierte) Bulle Papst Benedicts XII. vom 17. Juni 1335, betreffend die Maßregeln gegen solchen Regular-Geistliche, welche ihrem Orden abtrünnig werden und außerhalb ihrer Klöster umherschweifen.
Charter: 1418 V 21
Date: 21. Mai 1418
Abstract: Papst Martin V. bestätigt dem Pauliner-Orden die (inserierte) Bulle Papst Benedicts XII. vom 17. Juni 1335 (s.o. Reg. vom 1418 IV 27 Constanz)
Charter: 1418 VII 04
Date: 4. Juli 1418
Abstract: Das Kapitel von Fünfkirchen transumiert (am 21. IV 1442) ein Notariatsinstrument (ddo. 1418 VII 4) eines (undatierten) Gutachtens mehrerer Theologen über die Frage: "utrum fratres s. Pauli primi eremitae teneantur de iure solvere canonicam portionem de relictis eis factis in ultimis voluntatibus... ab his, quorum corpora apud eos non tumulantur?"
Charter: 1422 VII 27
Date: 27. Juli 1422
Abstract: Papst Martin V. beschränkt die Freiheit des Uebertrittes von dem Pauliner-Orden zu einem anderen wegen der häufig vorgekommenen, den Orden schwer schädigenden Mißbräuche, indem er verfügt, daß der Uebertritt aus dem genannten zu einem anderen, selbst strengeren Orden nur dann stattfinden dürfe, wenn es der Diöcesanbischof ds den Uebertritt Anstrebenden nach Einvernehmung des Priors des letzteren oder des Ordensgenerals gestattet.
Charter: 1434 IX 29
Date: 29. September 1434
Abstract: Papst Eugen IV. gestattet dem Pauliner-Orden, auf seinen Besitzungen Neu- und Umbauten von Kirchen, Kapellen, Oratorien und Altären vornehmen zu lassen, ohne dazu die Erlaubnis des Diözesan-Bischofs oder irgend jemandes anderen einholen zu müssen.
Charter: 1459 VI 22
Date: 22. Juni 1459
Abstract: Fraternitätsbrief des Klosters Nieder-Altaich für den Pauliner-Orden.
Charter: 1459 IX 25
Date: 25. September 1459
Abstract: Privilegium Papst Pius' II. für den Pauliner-Orden in betreff der Zehentfreiheit seiner Besitzungen.
Charter: 1470 VI 05
Date: 5. Juni 1470
Abstract: Das Capitel von Gran transsumiert ein (undatiertes) Gutachten mehrerer Theologen über die Frage:" utrum fratres s. Pauli primi eremitae teneantur de iure solvere canonicam portionem de relictis eis factis in ultimis voluntatibus ... ab his quorum corpora apud eos non tumulantur?"
Charter: 1476 VI 06
Date: 6. Juni 1476
Abstract: Prokop Zynner, Bürger zu Wiener Neustadt und Verweser der Herrschaft "Vchsendorff" gibt statt des Kaisers dem Siegmund Mullner und dessen Frau Katharina, welche die von den Feinden zerstörte sogenannte Marktmühle zu Neunkirchen wieder aufgebaut hatten, diese Mühle gegen einen an das Amt "Vchsendorff" zu entrichtenden jährlichen Zins.
Charter: 1481 IX 22
Date: 22. September 1481
Abstract: K. Friedrich III. schenkt dem Pauliner-"Kloster" zu Wiener Neustadt ein Haus, eine Hofstatt und eine Fleischbank zu Baden, mehrere Aecker und Weingärten ebendaselbst und eine "Walichstamph" zu Guntramsdorf, welche Güter dem Kaiser von Jörg Elacher, kaiserlicher Nutzung- und Rentenverweser zu Baden angefallen war, nachdem dieser ohne Rechnung gelegt zu haben, gestorben war.
Charter: 1490 III 22
Date: 22. März 1490
Abstract: König Mathias bestätigt dem Pauliner-Kloster zu Wiener Neustadt die Schenkung König Friedrichs III. ddo. Wien 1481 IX 27 (mit Insertion der Schenkungsurkunde), durch welche das "zurbrochen burkstal zu Urssendorff, ... So etwenn des Klingen gewesen und durch seine ungehorsam und ander mishandlung wegen an uns komen ist", an das Kloster gelangt war.
Charter: 1490 V 14
Date: 14. Mai 1490
Abstract: Kaiser Friedrich III. befiehlt den Verwesern der Saline Aussee, dem Pauliner Kloster zu Wiener Neustadt die demselben kraft kaiserlicher Schenkung aus dieser Saline jährlich gebührenden 20 Fuder Salz und 144 Pfund Pfennig gegen Quittung auszufolgen, und auch, da diese Leistung durch mehrere Jahre wegen Mangels eines jedesmaligen besonderen Auftrages verweigert worden war, die Rückstände abzutragen.
Charter: 1493 VI 18
Date: 18. Juni 1493
Abstract: Michel Plannck, Bürgermeister und der Rath von Wiener Neustadt entscheiden kraft kaiserlichen Auftrages einen Streit zwischen dem Pauliner-Kloster daselbst und Siegmund Strobl von Neunkirchen über eine Mühle zu Neunkirchen bei der Judengasse, genannt die Marktmühle.
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