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Charter: Urkundensammlung des Ständischen Archivs StA Urk 2371
Signature: StA Urk 2371
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ohne Datum, Wien
Abt Christian von Melk überlässt Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, und seinem Sohn Veit für die besonderen Dienste, die Hans von Ebersdorf ihm und dem Kloster oft erwiesen hat, auf ihrer beider Lebenszeit bestandsweise seine zwei Teile Weinzehent zu Waltersdorf, das ihr Eigen ist ("ir ist"), von dem sie jährlich am St. Martinstag 14 lb Wr. d "der swarczen münss" dienen sollen. Sollten sie diese Zahlung nicht leisten, so fällt der Weinzehent wieder an ihn und seine Nachkommen zurück. Ebenso überlässt er Veit von Ebersdorf aus besonderer Gnade und wegen der treuen Dienste, die Hans von Ebersdorf dem Kloster getan hat, bestandsweise auf Lebenszeit seine zwei Teile Getreidezehent zu Waltersdorf, den er zuvor schon Hans von Ebersdorf auf Lebenszeit bestandweise überlassen hat und von dem diese jährlich reichen sollen nach Laut des Bestandbriefs, den er von Hans von Ebersdorf darüber hat. Nach ihrer beider Tod fallen die zwei Teile Wein- und Getreidezehente wieder an ihn und seinen Nachkommen zurück.  



1) der Aussteller ("mit unserm klaynem anhangundem insigel) (rot).


Material: Pergament
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    LanguageDeutsch
    Places
    • Wien
       
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