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Charter: Urkundensammlung des Ständischen Archivs StA Urk 2379
Signature: StA Urk 2379
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1436 Dezember 6.
Margarethe, Tochter des verstorbenen Eckhart des Herleinsberger, vermacht ihrem Mann Hans von Pielach allen Besitz, den sie von ihrem Vater geerbt hat, das Gut, das von "dem vesten ritter" Andreas dem Herleinsberger, ihrem verstorbenen "vetter", "mit geschäft" an sie gekommen ist und alles, was sie noch erben soll, zu Morgengabe ("verlorem guet") nach Landrecht in Österreich und ob der Enns und überträgt alles in seinen Besitz. Für den Fall, dass sie vor ihm stirbt und er nochmals heiratet, so darf er ihre Güter nicht an seine künftigen Frau oder die Kinder, die sie gemeinsam hätten, vermachen, andernfalls sollen ihre nächsten Verwandten ("nagst frewnd") alle Güter wieder an sich nehmen. Stirbt aber ihr Mann vor ihr, soll alles Gut wieder an sie zurückfallen und nach ihrem Tod an ihrer beider Leiberben bzw. andernfalls an ihre nächsten Erben, die nach dem Recht erbberechtigt sind. Schadlosformel. Gewährleistung nach Gemächtsrecht, Morgengabrecht ("verlorens guets") und Landrecht in Österreich.  



1) die Ausstellerin, 2) Leonhard der Herleinsberger von Zauchhof ("Zäwha") (fehlt), 3) Wolfgang der Hinterholzer von Ramingdorf "Ramynckdorf", "vetter" der Ausstellerin, 4) Jörg von "Rorbach" (fehlt).


Material: Pergament
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    LanguageDeutsch
     
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