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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 418
Signature: Urkunde 418
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1513 April 16, Konstanz
Die Bewohner der zur Pfarre gehörigen Dörfer und Weiler Wolfurt, Schwarzach, am Berg und im Buch sind von der Pfarrkirche zu Bregenz sehr weit entfernt und können im Hinblick auf den reißenden Fluß, der sie trennt und besonders in Winterzeit ungestüm wird und auch Überschwemmungen bringt, nicht oder kaum ihre seelsorgliche Betreuung dort finden. In ihrer Kapelle zu Wolfurt haben sie schon seit langem das heiligste Sakrament der Eucharistie aufbewahrt. Nun richten sie an das Ordinariat die Bitte, ihnen auch einen Friedhof und einen Taufstein zu gewähren und durch einen Welt - oder Ordenspriester seelsorglich betreuen lassen zu dürfen und zwar möchte dieser Priester, solange der Streit um das Patronat über die Wolfurter Kapelle dauere, durch die derzeitigen Leutpriester und Präbendare in Bregenz, nach Entscheidug des Streites aber von denjenigen, die das Patronatsrecht sich avinciert hätten, bestimmt und gewählt werden. Auch die Äbte Kaspar des Klosters in Bregenz (Mehrerau) und Johannes des Klosters Augia bei Ravensburg, sowie ihre Konvente, ebenso Magister Johann Berlinger, Leutpriester und Mathäus Gretler, Lic.can. Präbendar in Bregenz, wurden von den genannnten Bewohnern inständig angegangen, dieser dem Bischof vorzulegende Bitte zuzustimmen. Sie hätten auch für den ihnen zu bestimmenden Priester alles zu ihrem Unterhalt Nötige aus ihren eigenen Gütern schon vorgesehen, wie dies alles in dem Vertragsbrief (Libell Deutsch auf 6 Bl. Perg. und vor dem Bischof gesiegelt, dessen Anfang und Schluß mitgeteilt wir) genauer ausgeführt ist. Zustimmung der Äbte und anderer Interessenten liege vor. Nun bitten sie um bischöfliche Erlaubnis und Bestätigung. Bischof Hugo von Konstanz bewilligt somit für die Kapelle Wolfurt einen eingenen Priester für Messe, Gottesdienst, Predigt und Sakramentespendung für alle Tage ausgenommen Kirchweihtag der Pfarrkirche Bregenz, St. Gallusfest, Allerseelen und Weihnachten und gewährt somit die pfarrlichen Rechte und approbiert alle in genannten Bittgesuchen enthaltenen Punkte.Der betreffende anzustellende Priester muß jedoch jedes Jahr diese Lizenz von der Kurie einholen und für diese Ausfertigung je 5 Schilling Pfennig und für das Siegel aber 1 Pfund Pfennig je auf das hier verzeichnete Datum entrichten (für das Subsidium charitativum). Der Bittbrief trägt das Datum 1512 Oktober 15 (Vgl. Nr. 411.)  

orig.
Current repository

Siegel angefallen
Sigillant: Bischof Hugo von Konstanz

Notarius Description: Unterschrift: Leonard Altweyer, NotarMaterial: Perg.
    Graphics: 
    x
    Places
    • Konstanz
       
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