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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 85
Signature: K 85
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1462
Herdtneid Nußdorffer, Pfleger zu Plain, stiftet mit Abbt Jörgen, Prior Hannsen und dem Convent zu Hilf und Trost seiner Seele und seiner verstorbenen Brüder Christan und Hannsen Nußdorffer und seiner Vorvodern und Nachkommen Seelen ain ewige Wochenmeß, alle Wochen an Pfinztag ( Donnerstag) auf sand Veits-Altar, der ihre Begräbnis ist, und soll die Meß eine Seelenmesse sein allen ihren Seelen zu Trost. Abt und Convent sollen und wollen auch alle Jahr drei Jahrtag begehen mit einem gesungen Seelampt auf sand Veits-Altar und mit einer gesungenen Vigilig und ihr Grabstein soll gedeckt werden mit einem Toten-Teppich. Der erst Jartag soll begangen werden am nägsten Montag nach der hl. Pfingstwochen dem Hansen Nußdorffer, der ander an sand Elspetentag dem Christan Nußdorffer und der dritt Jartag ihm, dem Hertneid Nußdorffer albeg (jedesmal) über acht Tag nach St. Michelstag und soll dieselbig Vigili ihm gesungen werden hervor in dem Münster (Stiftskirche) bei St. Veits-Altar. Es soll auch albeg jeder Jartag am Suntag vor bei der Pfarr verkündet werden. Es haben auch ihre Vorfahren (nämlich Vinzenz Nußdorffer laut Stiftsmessenverzeichnis B, ein Bruder des Liebhard Nußdorffer, welch' letzterer einen Jahrtag gestiftet hat) zwo Wochenmeß gestift in St. Katrein-Kapelln am Mitichen und am Sambstag. Hertneid Nußdorffer hat nun begehrKathrein-Altar auf sand Veits-Altar. Und umb solich Verbringen und Ausrichten dieser Messen und Jahrtage hat Hertneid mit Willen (Einwilligung) Marteins Nußdorffer, des Sohnes seines Pruders Kristan, sich angenommen, daß sie und alle ihre Nachkommen jährlich in das Gotshaus reichen sollen 3 Pfunt Pfennig durch ihren Ambtman. Und ob sie das nicht täten und über 14 Tag verzügen, so habent Abt und Convent Recht und Gwalt, sie zu pfänden auf ihrem Gut zu Imelsperg.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1462 des Freyttags nach sand Marteinstag

     
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