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FondUrkunden (1267-1881)
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Charter: 1752 I 26
Date: 1752 Januar 26
AbstractPapst Benedikt (XIV.) privilegiert den Altar der Sebastianibruderschaft in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Muthmannsdorf für Allerseelen samt Oktav und für einen Tag in der Woche, den der Ordinarius zu bestimmen hat. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1752 I 26
Date: 1752 Januar 26
AbstractPapst Benedikt (XIV.) gewährt den Gläubigen, die am Feste der Geburt des hl. Johannes des Täufers die Kirche von St. Johann am Steinfeld besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1752 I 26
Date: 1752 Januar 26
AbstractPapst Benedikt (XIV.) gewährt den Gläubigen, die in der Neuklosterkirche sieben dort befindliche Altäre zwölf mal im Jahr in einer vom Ordinarius bestimmten Reihenfolge besuchen und für die Anliegen der Kirche beten, die gleichen Ablässe, als ob sie persönlich sieben Altäre in der Basilika des Apostels Petrus in Urbe besuchen würden; gültig auf sieben Jahre.

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Charter: 1752 I 26
Date: 1752 Januar 26
AbstractPapst Benedikt (XIV.) gewährt den Gläubigen, die die Pfarrkirche St. Peter und Paul in Muthmannsdorf am Feste der Apostelfürsten besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1754 VI 22
Date: 1754 Juni 22
AbstractPapst Benedikt (XIV.) privilegiert den Altar der Barbarabruderschaft in der Pfarrkirche St. Valentin für die verstorbenen Mitglieder der Konfraternität zu Allerseelen samt Oktav und jeden Mittwoch. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1756 V 06
Date: 1756 Mai 6
AbstractDie Verordneten des Erzherzogtums Österreich unter der Enns erklären: Ihre Majestät hat mit Kaufkontrakt vom 1. Jänner 1750 den drei oberen Ständen alle bei der vorhergegangenen Lizitation übriggebliebenen Vicedom 'schen Untertanen und Güter um 45Ofl und respective 7500 Cremnitzer Dukaten verkauft. Sie überlassen nun dem Abt Josephus des Neuklosters 8 Urbar-und Robot-Holden, ehemals Vicedom 'sche und nunmehr ständische Holden, um 475 fl: zwei Holden zu Ginblat, fünf zu Untern Höflein und einen zu Wirflach. Sie sind zum St. Georgsstift zu Neustadt dienstbar und reichen von 7 Häusern jährlich 10 fl 30 kr Urbarsteuer und 5 fl 15 kr Robotgeld, welcher Robot auch in natura geleistet werden kann. Die Eingänge an Urbar- und Robotgeldern gehören ab 1. Mai 1756 dem Käufer, Außenstände bis Ende April den Herrenständen.

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Charter: 1756 VIII 28
Date: 1756 August 28
AbstractAbt Rainer von Zwettl visitiert als Kommissar des Generalabtes das Neukloster mit dem Abt Joseph, 23 Priestern, vier Klerikern, zwei Laienbrüdem und einem Novizen. In der Charta caritatis geht der Visitator vor allem auf die Beobachtung der evangelischen Räte ein, die Notwendigkeit der Meditation und der jährlichen achttägigen geistlichen Exercitien betonend. Das Heil des Klosters und des ganzen Ordens sieht er abhängig von einer guten Erziehung der Ordensjugend. An die Liebe zum Orden appelierend, verlangt er, ut sedula et solida cura atque cultura iisdem impendatur, da das einmal versäumte kaum jemals wiedergutgemacht werden kann. Im Kapitel 9 der Charta geht der Visitator auf die Stellung der Laienbrüder im Kloster ein, und zwar in deutscher Sprache, die Anordnungen des Generalabtes Edmundus a Cruce von 1601 zitierend.

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Charter: 1761 XI 24
Date: 1761 November 24
AbstractDas erzbischöfliche Konsistorium zu Salzburg benachrichtigt den Archidiakon und Erzpriester von Weizberg, Paulus Hieronymus Schmutz, daß der Ordinarius der Bitte des Abtes des Neuklosters stattgegeben hat, der dermaligen Pfarrkirche St. Thomas zu Rothengrueb, die für die Pfarrgemeinde zu klein ist, die in der Nähe liegende Kirche Maria Kirchbüchl zu substituieren und zu einer Pfarrkirche zu erheben.Der Archidiakon gibt eine beglaubigte Abschrift an den Abt des Neuklosters weiter (1762 Jänner 2, Weizberg).

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Charter: 1772 IX 22
Date: 1772 September 22
AbstractPapst Clemens (XIV.) privilegiert den Altar der St. Anna-Konfraternität in der St. Anna-Kirche zu Würflach für Allerseelen samt Oktav und für jeden Dienstag in der Woche. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1772 IX 22
Date: 1772 September 22
AbstractPapst Clemens (XIV.) gewährt den Gläubigen, die am Feste des hl. Sebastian die Filialkirche St. Sebastian zu Würflach besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1772 IX 22
Date: 1772 September 22
AbstractPapst Clemens (XIV.) gewährt den Gläubigen, die am Fest des hl. Laurentius oder an einem anderen, vom Ordinarius zu bestimmenden Tag des Jahres die Pfarrkirche von St. Lorenzen am Steinfelde besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen vollkommenen Ablaß. Dies gilt für sieben Jahre.

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Charter: 1776 VIII 10
Date: 1776 August 10
AbstractRektor und Universität von Wien promovieren durch den Dekan der Theologischen Fakultät, A. R. P. Engelbert Berthold, den Priester und Professen des Neuklosters A.R.P. Eugenius Kubischek, zum Doktor der hl. Theologie.$$ Eh. Unterschriften: Joachimus Carolus de Ziegler, U. J.Dr., Rector Universitatis; Engelbertus Berthold, Ord. Erem. S. Augustini, Decanus; Edmundus, comes ab Artz et Vaßeg, Universitatis cancellarius; Stephanus de Rautenstrauch, Studii Theologici Director.

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Charter: 1776 IX 06
Date: 1776 September 6
AbstractTransaktionsinstrument, bis zur ah. Ratifikation commissionaliter festgelegt zwischen dem Abt Alberich des Stiftes Neukloster und dem Lokaldirektor der k. k. Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt, FML Johann Georg Karl Frh. von Hannig, über die Abtretung eines bisher zur Akademie gehörigen sumpfigen Geländes, um es trocken zu legen. Nach einer Note der Hofkanzlei vom 12. August 1776 an den Feldmarschall Grafen Anton von Colloredo hat Kaiserin Maria Theresia das Ansuchen des Abtes bereits bewilligt. In 12 Punkten werden die näheren Bedingungen aufgeführt. Das Grundstück wird in dem im Plan angegebenen Ausmaß dem Neukloster unentgeltlich überlassen unter der Bedingung, daß der Sumpf ausgetrocknet wird. Der bereits bestehende Akademie-Kanal ist zu erhalten und auszubauen. Das Stift verhandelt mit der Besitzerin der Koch'schen Mühle, ebenso mit der Stadtgemeinde wegen des Abflusses des Kanals in den Stadtgraben, wie über eine Überlassung des Zwingers und einen Abbruch der Mauer. Ein vom Obristen Zadubsky von Schonthall angelegter Garten, der innerhalb des abzutretenden Areals liegt, wird erst nach dessen baldigem Abgang vom Stifte in Besitz genommen. Das ganze Gebiet ist gegen die Akademie mit einer Mauer abzugrenzen. Es darf darauf kein größeres Gebäude, etwa ein Meierhof errichtet, noch die Jagdgerechtigkeit des angrenzenden Tiergartens beeinträchtigt werden.

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Charter: 1777 III 26
Date: 1777 März 26
AbstractVortrag der böhmischen und österreichischen Hofkanzlei bei Kaiserin Maria Theresia über das Angebot des Abtes Alberich des Neuklosters, den nahe der Akademie und seinem Stifte befindlichen gesundheitsschädlichen Wassergraben und Sumpf auszutrocknen. Er bittet, den dadurch gewonnenen Boden dem Stifte eigentümlich zu überlassen, zugleich mit dem vom Obrist-Lieutenant bereits genützten Teil. Weiters soll ihm erlaubt werden, die im Wege stehende Koch'sche Mühle einlösen zu dürfen. Wie bereits das Kreisamt und die Regierung unterstützt auch die Hofkanzlei das Ansuchen des Abtes, das vom Feldmarschall Grafen Colloredo gelobt wird. Er wird daher um die ah. Einwilligung gebeten.

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Charter: 1777 XII 23
Date: 1777 Dezember 23
AbstractRektor und Universität von Wien promovieren durch den Dekan der Philosophischen Fakultät, Herrn Josephus Daschpoeggruber, den Professen des Neuklosters P. Malachias Zeman zum Magister und Doktor der Philosophie.

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Charter: 1781 XI 23
Date: 1781 November 23
AbstractRektor und Universität von Wien promovieren durch den Dekan der Theologischen Fakultät, P. Gaudiosus Kare, den Professen des Neuklosters und Doktor der Philosophie, P. Malachias Zeman, juxta morem et institutum accademicum zum Doktor der hl. Theologie.$$Eh. Unterschriften: Benedictus Lopoldus Rhein, Rector; Edmundus S.R.J. Comes ab Artz, Ep. tit. Eccl. Metrop. Vienn. Praepos. Et Archiepiscopi Viennensis Suffraganus, Vic. gen. et offic. ac Uni versitatis cancellarius; P. Gaudiosus Kare, August., decanus S. Facul. Theol.; Stephanus, Ord. S. Bened, Monasterii Bsrzevnoviensis in Braunau Abbas, Studii Theologici Director; Fr. Hyacinthus Genderlen, O.P. Mag. et p.t. Notarius Facultatis Theologicae.

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Charter: 1782 V 24
Date: 1782 Mai 24
AbstractKaiser Joseph II. bestätigt auf Bitten des Abtes des Neuklosters Albericus die Privilegien des Klosters, wie es auch seine verstorbene Mutter Maria Theresia getan hatte - Insert n.329. Anschließend wird die deutsche Fassung der Gründungsurkunde vom Palmsonntag 1444 - Reg. n.11 - wiedergegeben.

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Charter: 1783 VIII 29
Date: 1783 August 29
AbstractDas bischöfliche Konsistorium von Neustadt teilt dem Abt des Neuklosters Alberich mit, daß das Stift gemäß einem Hofbescheid vom 20. Juli d. J. für St.Johann, wozu Sierning, Stixenstein, Hinterburg, Döppling (Topling) und Ternitz (Töring) hinzukommen, einen Pfarrer zu stellen hat, für Würflach und Mayersdorf aber je einen Lokalkaplan. Der Abt hat für die Seelsorge geeignete Personen vorzuschlagen und für deren Unterbringung zu sorgen. Weiters hat der Kaiser mit gleichem Datum für die Religiosen des Neuklosters einen Numerus fixus von 16 festgesetzt. Nicht inbegriffen sind die in der Seelsorge stehenden oder demnächst dazu bestimmten Geistlichen. Als überzählig sind die Alten und Gebrechlichen zu rechnen, die bis zu ihrem Ableben im Kloster belassen werden, an deren Stelle eine Neuaufnahme solange nicht gestattet wird, bis die verlangte Reduktion erreicht ist. Wenn aber einer der Seelsorger stirbt, ist es dem Stift erlaubt, einen anderen aufzunehmen und diesen nach Vollendung seines Studiums am Generalseminar zu den Gelübden zuzulassen. Der Abt hat dem Konsistorium den Personalstand des Stiftes bekannt zu geben, und zwar a) die fixierte Zahl der Brauchbaren, b) die Überzähligen, c) die zur Seelsorge bereits Exponierten und d) die Übrigen, noch Brauchbaren, die über die fixierte Zahl hinaus vorhanden sind.

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Charter: 1783 X 29
Date: 1783 Oktober 29
AbstractHeinrich Johann, Bischof von Neustadt, trennt in Ausführung einer kaiserlichen Entschließung vom 20. Juli 1783 die, Filiale St.Johann von ihrer bisherigen Pfarre St. Lorenzen am Steinfelde und erhebt sie zu einer selbständigen Pfarre, zu der auch die Ortschaften Garnweit (Gadenweith), Sirning, Stixenstein, Hinterburg, Töppling (Döppling) und Ternitz gehören werden. Die Trennung wird am 1. November 1783 wirksam.

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Charter: 1783 X 29
Date: 1783 Oktober 29
AbstractHeinrich Johann, Bischof von Wiener Neustadt, trennt in Ausführung einer kaiserlichen Entschließung vom 20. Juli 1783 die Filiale zu Würflach von der bisherigen Pfarre St. Lorenzen am Steinfelde und erhebt sie zu einer selbständigen Lokalkaplanei, zu der auch die Ortschaften Wolfsohl (Wolfsoll) und Hettmannsdorf (Hatmannsdorf) gehören werden. Die Trennung wird mit 1. November 1783 wirksam.

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Charter: 1783 XII 15
Date: 1783 Dezember 15
AbstractDas bischöfliche Konsistorium von Wiener Neustadt teilt dem Neukloster mit, daß der Kaiser mit Entschließung vom 12. November die Cistercienserkirche zu Wiener Neustadt zur zweiten Pfarre daselbst erhoben hat. Die Regierung wird beauftragt, unter Beiziehung des Ordinariats einen verhältnismäßigen Teil der Stadt der neuen Pfarre zuzuteilen. Das Stift hat aus seinen geprüften und zur Seelsorge tauglichen Geistlichen einen als Pfarrer und nach Erfordernis die übrigen als Kooperatoren vorzuschlagen. Das Ordinariat verlangt die Bekanntgabe der Namen des neuen Pfarrers und der neuen Kooperatoren.

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Charter: 1784
Date: 1784 Hornung 17
AbstractHeinrich Johann, Bischof zu Neustadt, erklärt in Ausführung der kaiserlichen Entschließung vom 20. Juli 1783, daß die Gemeinde Mayersdorf von ihrer bisherigen Pfarre Muthmannsdorf getrennt und mit Zuziehung der Dörfer Zweyersdorf und Netting (Nöting) zu einer Lokalkaplanei erhoben wird.

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Charter: 1784 IV 01
Date: 1784 April 1
AbstractDas bischöfliche Konsistorium von Wiener Neustadt teilt dem Neukloster mit, daß mit Hofdekret vom 24. Februar die kaiserliche Bestätigung für den Pfarrer der neuerrichteten zweiten Pfarre zu Wiener Neustadt, den Cistercienserprior P. Rainer und die Patres Alan, Heinrich und Marian als Kooperatoren gegeben wurde.

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Charter: 1784 V 13
Date: 1784 Mai 13
AbstractHeinrich Johann, Bischof zu Neustadt, erklärt in Ausführung der ah. Entschließung vom 17. November 1783, daß die Hälfte der Wienerischen Neustadt von der Hauptpfarre daselbst getrennt wird und zu neuen, in der Cistercienserkirche errichteten Pfarre gehört. Die Trennung wird am 30. Mai d.J. wirksam.

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Charter: 1792 XII 21
Date: 1792 Dezember 21
AbstractKaiser Franz II. bestätigt auf Bitten des Abtes Albericus die von seinen Vorfahren dem Neukloster verliehenen Privilegien und Freiheiten in dem Umfang, wie es weiland Kaiser Joseph II.1 getan hatte.

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Charter: 1795 X 13
Date: 1795 Oktober 13
AbstractRektor und Universität von Wien promovieren den A. R. P. Antonius Wolfart, Ord. Cisterc. Neostadii, Professor am bischöflichen Seminar zu St. Pölten, zum Doktor der Theologie.

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Charter: 1804 VI 23
Date: 1804 Juni 23
AbstractDie niederösterreichische Landesregierung teilt dem Abt des Neuklosters die Entschließung des Kaisers (Hofdekret vom 9. Juni) mit, das vormals in Wiener Neustadt vorhandene Gymnasium wiederherzustellen und dort zugleich das philosophische Studium, wie es auch in Krems geschehen ist, einzuführen. Die Lehrämter haben die vier niederösterreichischen Cistercienserstifte Heiligenkreuz, Zwettl, Lilienfeld und Wiener Neustadt unentgeltlich zu übernehmen und die dazu geeigneten Ordensmänner in allem unter die unmittelbare Leitung und Aufsicht des dermaligen rühmlichst bekannten Abtes zu Wiener Neustadt zu setzen. Weitere Anweisungen über den stufenweisen Ausbau des Gymnasiums, über Lehrpläne und Lehrmittel, über das Philosophiestudium und Fragen der Finanzierung folgen.

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Charter: 1806 III 17
Date: 1806 März 17
AbstractKaiser Franz (I.) an den Kanzler Grafen Ugarte über die Eingabe des Abtes des Neuklosters über die bedrohliche wirtschaftliche Lage seines Stiftes. Es reicht schon nicht mehr für den Unterhalt der in der Seelsorge eingesetzten und noch weniger für die als Lehrkräfte für die neu errichteten Gymnasial- und philosophischen Studien bestimmten Stiftsmitglieder. Der Kaiser will, daß das in jeder Hinsicht vorzügliche Stift erhalten bleibt, schon in Hinblick auf die Studien. Eine Heranziehung des Religionsfonds ist wegen dessen Überlastung auszuschließen. Der Kaiser legt zwei Möglichkeiten einer Lösung vor: entweder den derzeitigen Abt des Neuklosters als Abt in das Stift Heiligenkreuz, das derzeit keinen Vorsteher hat, zu versetzen und das Neukloster als abhängiges Priorat dem Heiligenkreuzer Abt zu unterstellen; oder, wenn dies nicht durchführbar wäre, sollte das mit reichlichen Einkünften ausgestattete Stift Heiligenkreuz dem Neukloster eine Realität oder ein Gut mit einem jährlichen Ertrag von 3000-4000 fl überlassen. Der Kaiser wünscht, daß die niederösterreichische Regierung unter Zuziehung des Abtes des Neuklosters, der Stiftsadministratoren von Heiligenkreuz und des Landes- und Stiftungsbuchhalters darüber beraten und ihm binnen 14 Tagen ein Gutachten vorlegen.

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Charter: 1806 III 27
Date: 1806 März 27
AbstractDie k. k. niederösterreichische Regierung benachrichtigt den Abt des Neuklosters von der ah. Entschließung vom 17. März (s. Reg. n. 359) und fordert ihn auf, zu der für den 9. April einberufenen Zusammenkunft, zu der auch die Stiftsadministratoren von Heiligenkreuz und die Landes- und Stiftungsbuchhaltung geladen sind, zu erscheinen und die Unterlagen der Wirtschaftsführung des Stiftes in den letzten drei Jahren mitzubringen.

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Charter: 1806 V 23
Date: 1806 Mai 23
AbstractVortrag der vereinigten Hofkanzlei an K. Franz II. über die bessere Dotierung des Neuklosters. Zunächst wird über das Ergebnis der von der niederösterreichischen Regierung geführten Verhandlung berichtet, über die Vermögenslage des Klosters und die Ursachen des wirtschaftlichen Niederganges. Zu den vom Kaiser vorgeschlagenen Möglichkeiten, das Stift Neukloster zu erhalten, wird bemerkt, daß eine Vereinigung der beiden Stifte Heiligenkreuz und Neukloster nach Meinung der betroffenen Kapitularen und auch des Fürsterzbischofs von Wien schwierig wäre. Nach Ordensverfassung wählen sich die Konvente ihren Oberen selbst. Es werden wahrscheinlich nicht wenige Heiligenkreuzer Stiftsmitglieder gegen einen ihnen auf gedrängten Abt sein. Das Neukloster würde aber dadurch seine Selbständigkeit und seine Mitglieder die Aussicht auf die Abtwürde verlieren. Deshalb bittet die niederösterreichische Regierung, die Vereinigung der beiden Stifte nicht anzuordnen. Auch die Ausführung der zweiten Möglichkeit einer Sanierung, nämlich die Abtretung einer Realität an das Neukloster, scheint nicht durchführbar zu sein. In Betracht kommen nur die drei Heiligenkreuzer Herrschaften Thallern, Trumau und Niederleis, die aber für das Stift selbst notwendig sind, so daß eine Abtretung Heiligenkreuz mehr schaden als dem Neukloster nützen würde. Da es aber Absicht S. Majestät ist, dem Neukloster einen Zuschuß von jährlich etwa 3000—4000 fl zuzuwenden, erscheint der niederösterreichischen Regierung der Antrag der Heiligenkreuzer Stiftsadministratoren, der auch vom Fürsterzbischof unterstützt wird, nämlich dem Neukloster ein Kapital von 80.000 fl aus brüderlicher Liebe und auf immerwährende Zeiten abzutreten, am zweckmäßigsten zu sein. Der Abt würde dadurch einen unbelasteten Zuschuß von jährlich 4000 fl erhalten. Heiligenkreuz will aber dafür eine Befreiung vom Zuschuß für den Religionsfond. Die Hofkanzlei schließt sich mit einer ausführlichen Begründung der Meinung der nieder österreichischen Regierung an. Eine Befreiung von Heiligenkreuz von der Zahlung an den Religionsfond wäre aber, weil nicht notwendig, abzulehnen.

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Charter: 1807 II 26
Date: 1807 Februar 26
AbstractDie niederösterreichische Regierung unterbreitet der vereinigten Hofkanzlei folgende Stellungnahme über die Stellung von Lehrkräften am Gymnasium von Wiener Neustadt durch die vier niederösterreichischen Cistercienserstifte. Anlaß dazu gab das Verhalten des Abtes von Lilienfeld, der sich weigerte, seinen Stiftspriester Xaver Koplik als Mathematiklehrer nach Wiener Neustadt zu schicken. Der Abt des Neuklosters war dadurch genötigt, einen eben mit seinem Theologiestudium fertiggewordenen Priester seines Stiftes ohne Prüfung mit diesem Lehramt zu betrauen. Die Regierung sieht darin eine ernste Unstimmigkeit zwischen den vier niederösterreichischen Stiften, die sich nachteilig für die Anstalt auswirkt. Sie hält es für erforderlich, daß unter den vier Äbten einer ausgewählt und mit der nötigen Vollmacht zur Aufrechterhaltung der Anstalt ausgestattet wird. Er muß das Recht haben, für jedes erledigte Lehramt aus allen vier Stiften die Tauglichsten auszuwählen und der Regierung anzuzeigen. Wenn dabei ein Stift mehr Lehrkräfte stellen müßte als andere, hätten die verschonten Stifte für die Mehrkosten aufzukommen. Das Neukloster müßte aber dabei verschont bleiben, da es bekanntlich das ärmste ist und das Gymnasium in seinem Haus hat, was stets mit Auslagen verbunden ist. Um das Gymnasium ganz zu sichern, wird es dazu kommen müssen, daß es von dem Neustädter Stift allein versehen werden kann. Zum Vorsteher der Cistercienser-Lehranstalten (Gymnasium in Wiener Neustadt und Theologische Lehranstalt in Heiligenkreuz) ist für diesmal der Neustädter Prälat offenbar der tauglichste. Bei jeder Veränderung wird die Hofstelle oder die Regierung den Vorsteher eigens ernennen.

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