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Charter: St. Peter, Archiv der Erzabtei (1005-1981) Urk. Nr. 140 a - 1251
Signature: Urk. Nr. 140 a - 1251
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1251
Abt Richer und Konvent von St. Peter in Salzburg beurkunden, dass sie dem Herrn Chunradus von Goldekke eine tägliche heilige Messe für die Verstorbenen zu seinem und seiner Vorfahren und Nachkommen Seelenheil für so lange versprochen haben, als eine hinreichende Anzahl Priester bei ihnen vorhanden ist. Konrad zahlte ihnen im Auftrage seines seligen Vater Otto 50 Salzburger Pfund aus, damit sie davon ein Gut kaufen könnten, aus dessen Erträgnis der Priester, der die Messe liest, eine Zubuße bei Tisch erhalte. Das zu kaufende Gut soll ein eigens dazu erwählter Bruder verwalten. Sollte das Gut so groß werden, dass es einen Überschuss ergibt, so soll derselbe allen Mönchen und Nonnen zu gute kommen. Im Falle, dass das Erträgnis nicht vollkommen ausreicht, soll die Messe dennoch gehalten werden in der Hoffnung, dass der Abgang durch Konrad und seine Erben einst ersetzt werden wird. Außerdem wies Konrad dem Kustos von St. Peter 6 Pfund und 60 Pfennig Einkünfte im Auftrage seines Vaters zu dem Zweck zu, dass an dessen und dessen 2 Brüdern Jahrtage den drei Klöstern (intra muros) eine Spende gemacht werde. Am Jahrtag seines Vaters Otto sollen den Herren bei St. Rupert (Domherren) sechs Schilling für Wein und Weißbrot gegeben werden, den Domfrauen 30 Pfennig, an Nonnberg gleichfalls sechs Schilling, an St. Peter, damit Mönche und Nonnen, bei denen Otto begraben liegt, etwas reichlicher bedacht würden, für Brot 100 Pfennig, für Wein sechs Schilling, zugleich soll der Sakristan für drei Schilling 30 Messen für die Verstorbenen lesen lassen. Am Jahrestag der beiden Oheime (Brüder Ottos) sollen an das Domkloster und Nonnberg je zweimal 60 Pfennig, den Domfrauen zweimal 30 Pfennig, den Mönchen und Nonnen von St. Peter für Wein und Weißbrot zweimal ½ Pfund und vom Kustos ebenfalls 30 Messen am Jahrtag der beiden für drei Schilling gelesen werden. Sollten die Inhaber der Güter aus einem gesetzlichen Hinderungsgrunde ihrer Pflicht nicht voll nachkommen können, so sollen den Abgang sämtliche Klöster in gleicher Weise fühlen. Konrad und seine Erben werden die Vogtei über Oberenpench und Tiufenpach um Gotteslohn ausüben.
Source Regest: 
Zettelkasten St. Peter
 

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1.2 Urkunden 1200-1299


Material: Pergament







    Dimensions: Hs. A 6, nr. 165.

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      Mentions
      • Anmerkung: Abt Martin bemerkt im Ms. R, dass die Messe auf dem Kreuzaltar gelesen, die Stiftung aber 1451 mit Gutheißung der Ordensvisitation als nicht zureichend aufgelassen worden sei. Viecher, Acta Abbatum S. P. III, S. 153.
      Places
      • Goldegg
        Persons
        • Chunradus Stutzo
          • Hainricus Greke
            • Hainricus de Mosen
              • Konrad von Goldegg
                • Otto von Goldeck
                  • Ulricus de Chalhosperch
                    • Walchunus, officialis noster
                      • Werherus
                        • Wilhalmus, officialis domini Chunradi
                          Keywords
                          • General: 
                            • Privaturkunden, weltlich
                            • Stiftungen
                            • Testament
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