Charter: Urkunden (827-1854) 1495 VI 30
Signature: 1495 VI 30
no graphic available
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
30. Juni 1495
Testament des Stephan Vttendorfer zu Goldeckh: 1. Sein Leichnam werde in St. Zeen (St. Zeno) begraben und der Erste, Siebente und Dreißigste ehrbarlich mit so viel Priestern als man haben kann, begangen, insbesonders soll man täglich bis zum Dreißigsten für ihn Vigil und Seelamt halten und mit dem Placebo wie Gewohnheit ist, zu seinem Grabe gehen; für das alles soll man dem Pfarrer und Jedem, dem dabei etwas gebührt, ehrbarlich genugthun. Auch sollen innerhalb 4 Wochen nach seinem Tode für ihn u(nd) seine Vorältern u(nd) alle gläubigen Seelen 1000 Messen gelesen werden. 2. Bestim(m)t er seine 2 Ämter und Holden zu St. Christophen und in der Lauben dazu, daß man davon nach St. Zeen auf den S. Bartholomäus- Altar eine ewige Messe mit einem besonderen Priester stifte; aus dem Erträgnisse dieser Ämter sollen auch dem Pfarrer v(on) St. Zeen 3 lb dn gegeben werden, damit er für ihn und sein Geschlecht einen Jahrtag mit 20 Priestern begehe. 3. Bestimmt er das Amt u(nd) die Holden zu Pergarn und das zu Gfell dazu, daß man in Unser-lieb-Frauen-Kirche zu Laach eine ewige Messe mit einem besonderen Priester stifte. 4. Stiftet er eine ewige Messe mit einem besonderen Priester in Unserer- Liebfrauen-Kirche zu den Schotten zu Wien. Auf dem Katharina-Altar, wo seine Vettern die "Pruchten" (schwer leserlich und radiert) begraben liegen und widmet dazu sein Haus zu Wien auf der Hochstrasse, von dem man dem Schottenkloster jährlich 2 dn dient und worin der zu stiftende Kaplan seine Wohnung habe, ferner sein Amt und seine Holden zu Praitensee, 2 Müllner zu Wolfpässing und 3 Holden zu Praitenstetten. 5. Stiftet er eine ewige Messe zu St. Peter in Nänndling auf dem Katharina-Altar mit Zehenten zu Pultendorf, Ochsdorf und Geroltstorf, ferner mit halben Zehent auf dem Jagerhof u(nd) auf 2 Höfen zu Distlbarg (Distlberg?). Von dem Zehent zu Pultendorf sollen 7 Metzen Weizen u(nd) 7 Metzen Korn dem Meßner von St. Peter zu Neundling, wenn ein solcher eine stette Wohnung in dem Meßnerhause daselbst hat, gereicht werden, sonst aber den Zechleuten zu dem Bau und den Erfordernissen der Kirche gereicht werden. 6. Stiftet er eine ewige Messe in der Capelle seines Hauses zu Goldeckh mit einem eigenen Kaplan u(nd) widmet dazu den halben Zehent auf dem ganzen Dorf Leopoldstorf, den Zehent zu Haffnarn von dem man in das Amt nach St. Pölten zu Burgrecht 10 dn dient, ferner 6 lb dn Geldes auf dem Hofe zu Wirmblach u(nd) 5 lb dn Geldes auf dem Hofe zu Forsthofen u(nd) 2 Hofstätten, dazu allen Zehent auf diesem Hofe u(nd) den 2 Hofstätten. Dafür soll jeder auch jeder Kaplan sammt dem Priester, den er (vermöge der Meßstiftung) halten soll einen Jahrtag in der Kapelle für den Stifter und sein Geschlecht begehen mit 10 Priestern. 7. Stiftet er zu einem ewigen Jahrtage zu Unserer-Liebfrauen-Kirche in Graffendorff für sich u(nd) sein Geschlecht 1 lb dn Geldes auf der Mühle des Hörmann und 10 ß dn Geldes auf dem Liedlbaurngute alles gelegen zu Graffendorff u(nd) 1 lb dn Geld auf seiner Mühle zu Anger in der Graffendorffer Pfarre. Der Jahrtag soll 8 Tage vor oder nach seinem Todestage mit 20 Priestern begangen werden. 8. Stiftet er ein ewiges Licht bei seinem Grabe in St. Zeen mit einem Holden zu Inning, der jährlich 16 Metzen Korn u(nd) 16 Metzen Hafer u(nd) 1 lb dn am St. Martinstage dient; diesen Dienst sollen die Zechleute daselbst einnehmen u(nd) die Beleuchtung besorgen. 9. Stiftet er sich zu St. Ulrich in Karlstetten einen Jahrtag mit 10 ß dn Geldes auf einem behausten Gute und Burgrechten zu Vr(einar)ff u(nd) mit 1 lb dn Geldes auf einem Hofe zu Prunsessdorf. Der Jahrtag ist mit 12 Priestern zu begehen. 10. Vermacht er 7 ß dn Geldes zu Prunsessdorf zu dem Licht u(nd) besseren Beleuchtung vor Gottesleichnam zu St. Zeen. 11. Vermacht er zu "unserer" Bruderschaft zu St. Zeen alle die Ritters-Lehen, mit denen er von dem Propste von St. Pölten belehnt ist; würde aber dieser der Bruderschaft die Lehen nicht verleihen wollen, so soll der Brudermeister mit Einwilligung der Brüder sie einem Adeligen verkaufen u(nd) davon andere freieigene Güter kaufen. 12. Vermacht er zu dieser Bruderschaft 2 Weingärten zu Freindorff genannt Geislinger u(nd) die Scheiben; davon soll der Brudermeister ihm u(nd) seinem Geschlechte alle Quatember zu St. Zeen bei seiner Begräbniß mit 16 Priestern einen Jahrtag begehen lassen und zwar in solange, bis man mit diesen Stücken u(nd) Gütern u(nd) Gründen, welche die Bruderschaft eine ewige Messe in die Bruderschaft zu stiften vermag, dann ist man nicht mehr schuldig, den Jahrtag zu halten. 13. Vermacht er seiner Hausfrau Anna, Tochter des sel. Herrn Sigmund des Stainpeckh, für den Fall als sie ihn überlebt, alle seine fahrende Habe, all sein Silbergeschirr u(nd) die Activschulden und den Nutzgenuß von allen den zu den verschiedenen Stiftungen gewidmeten Gütern und erst nach ihrem Tode sollen diese durch Anordnung dieses Testamentes ihrem Zwecke zugewendet werden; dieses gilt aber nicht mehr von dem Tage an, an welchem sie wieder heirathet. Dann fallen die genannten Güter ihrem Stiftungszwecke zu. Seine Hausfrau ist aber (so lange sie als Wittwe die Güter genießt) schuldig das was er zur Begehung der Jahrtage und zur Beleuchtung gewidmet hat, jährlich auszurichten, ausgenommen die Jahrtäge bei der Bruderschaft, weil die dazu gestifteten Güter in ihrer Gewalt sind. 14. Wenn sein Schloß Fridau bei seinem Tode noch nicht verkauft wäre, so sollen dann die Geschäftsherrn es mit seiner Zugehörung mit alleiniger Ausnahme der von der Propstei St. Pölten lehenbaren Ritterlehen - die er zu einem Vermächtniß (siehe 11) bestimmt hat, so hoch als möglich verkaufen u(nd) von dem erzielten Gelde nach St. Zeen, damit die dortige Kirche gewölbt werde 1000 lb dn geben, zur Kirche St. Peter in Neundling, damit sie gewölbt und mit Zingeln gedekt werde 200 lb dn, 400 lb dn zur Kapelle des h. Erasmus in Sasendorff, damit sie wieder erhebt und gebaut werde, endlich 200 lb dn zu seiner Pfarrkirche St. Ulrich in Karlstetten, damit sie auch gewölbt werde; von dem etwaigen Überreste sollen die Testamentsvollstrecker Kelche, Meßgewänder, Meßbücher für die Stiftungen des Testaments, welche es nöthig haben, kaufen und auch ihre eigenen Auslagen bei der Ausführung des Testaments bestreiten. 15. Als seine Testamentsvollstrecker erbittet er die edlen und vesten Ulrich Stainpeckh, seinen lieben Vettern Hanns Pielacher u(nd) seinen lieben Freund Stephan Pauer (Pruner zu Weinzirl). 16. Bestimmt er die 3 Vorgenannten und ihre Erben als Schirmer und Vögte aller der Stiftungen u(nd) der dazu gewidmeten Güter und Leute, doch so, daß weder sie noch ihre Erben das Recht haben, den im Testamente begriffenen Leuten Steuern oder andere Beschwerung aufzulegen oder dieß den Geistlichen zu gestatten, ausgenommen wenn eine gemeine Landsteuer ausgeschrieben würde, in welchem Falle sie und ihre Erben den Steueranschlag machen sollen. 17. Behält er sich die Abänderung des Testamentes bevor. Siegler des Testamentes: Stephan Vttendorfer, $$ Mathes v(on) Spaur Herr zu Hoheneck u(nd) Erbschenk zu Tyrol, $$ der "wolgebohrne herr" Bernhard von Topel " mein günstiger Herr", $$ und die edlen vesten Christoph Grabner zu Zäckhing, $$ "mein liber vetter Sighard Abenberg zu Viehouen", $$ Hanns Tinger zu Hamdorf und $$ Florian (Auer) zu Abbstorff.Source Regest: Regestenbuch Wilhering Nr. 1441
aus dem vidim. Transsumpte dd. 1496 V 01
Wilhering, Stiftsarchiv, Urkunden (827-1854) 1495 VI 30, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StiAW/Urkunden/1495_VI_30/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success