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Charter: Stiftsarchiv Wilten Urkunden 174 G 01
Signature: 174 G 01
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1710 I 26
Franz Anton Miller, Wirt und Gastgeb am Gries im Landgericht Steinach, verkauft mit grundherrlichem Konsens Jacob Christoph Mayrs von Mayr-Egg, Pflegsverwalters der Herrschaft Steinach, das von seinem Vater Hans Miller laut Übergabevertrag der Kommission unter Leitung des kaiserlichen Regiments-Rates Johann Baptist Tschiderer am 31.1.1698 geerbte Baurecht auf dem halben Seehof am Brenner mit dazu gehöriger Wirtsbehausung, Hof, Hofstatt, Stadl, Stallung, Kasten, Backofen, Badstube, Schmiten (Schmiede), Mihl (Mühle), Krautgarten und allen zugehörigen Stücken und Gründen an Äckern, Wiesen und Mädern zu Feld, Berg und Tal mit allen Nutzungen und Rechten, im Landgericht Steinach gelegen, an Elias Stremer von Stramburg, Hofrichter zu Wilten, und seine eheliche Hausfrau Maria Anna geborene Miller. Jährlicher Grundzins an die Herrschaft Steinach als ordentliche Grundherrschaft zehn Pfund Berner auf Sankt Gallentag (16.10.), weiters in den Zehent Kasten auf Gries auf einen bestimmten Tag, der verkündet wird, erstens in Geld drei Kreuzer und zwei einhalb Gersten Zehent, ferner vier Star Koppelfutter (Khuppl fueter) und vier Fierer (Vierer). Von dem Mühl-Schlag und Wasserfall zinst man in das erwähnte Amt Steinach gleicherweise auf Sankt Gallentag acht Kreuzer Grundzins und eine Henne. Ferner gibt man Graf Trautsohn jährlich auf Sankt Pauls Bekehrtag (25.1.) drei Viertel Star Futter in den Trautsohnischen Zehentkasten am oberen Gries und an die Sankt Leonhardts Kapelle in die alte Stiftung, wo quatemberlich (vierteljährlich) zwei Ämter zu halten sind, acht Pfund Berner Afterzins; der andere halbe Seehof, so jetzt Nikolaus Scheiber und Joseph Kerschpaumer innehaben, muss ebenfalls acht Pfund Berner bezahlen. Der Kaufpreis für den halben Seehof beträgt 5.500 Gulden und 50 Gulden verehrten Leitkauf. Die Bezahlung erfolgt nach Vereinbarung so, dass der Käufer Stremer die Gewährschaftsleistung und Schadloshaltung für die Schulden des Verkäufers Miller übernimmt, und zwar bei Gregor Meugg (Mugg?) auf der Gassen laut Schuldbrief vom 4.Dezember 1699 1.000 Gulden sowie 150 Gulden ausständige Zinsen von drei Jahren, bei Bartlmee Mösl zu Stafflach und seiner Frau Ursula Gschnitzer laut zweier Schuldbriefe über die Bezahlung von 600 Gulden und noch ausstehende 700 Gulden samt 150 Gulden Zinsen, weiters bei dem Christian Mayerisch- in Konkurs geratenen Vermögen laut Schuldbrief des Landgerichtes Steinach 500 Gulden sowie 225 Gulden Zinsen und Unkosten, zusammen also 2.725 Gulden Damit bleiben von der Kaufsumme noch 2.775 Gulden übrig. Davon gehen zusätzlich ab jene 1.300 Gulden Kapital, die der Verkäufer Miller dem Käufer Stremer schuldet (als Cessionario obligiert), jedoch ohne Präjudizierung von Fürpfands- und Prioritätsrechten, nach Rechnungslegung und Zinsen davon 140 Gulden Der Käufer Stremer hat dem Verkäufer Miller bis dato in Gegenwart der unten genannten Zeugen zusätzlich zum Beikauf 700 Gulden in barem Geld übergeben. Das ergibt 2.140 Gulden (1.300 + 700 + 140), wobei zu Georgi dieses Jahres noch 635 Gulden in bar erlegt werden sollen. Der Verkäufer Miller hat sich bei diesem Vertrag vorbehalten, das oben genannte Baurecht gegen bare Erlegung und Abstattung des ausgelegten Kaufschillings samt allfälliger Investititionen in bauliche Verbesserungen innerhalb von fünf Jahren rücklösen zu können, wobei er eventuell noch ausstehende Schulden nicht an Zahlungsstatt zurückstellen darf, sondern verpflichtet ist, die gesamte Kaufsumme alsbald in barem Geld zu erlegen und zu bezahlen. Dabei hat sich Herr Miller auch verpflichtet, und zwar unter Verpfändung seines gesamten Vermögens, betreffs alle auf dem genannten Gut etwa liegenden Verpfändungen, ausständigen Steuern, Gerichtsgebühren und was sonst allenthalben darauf lasten sollte, die kaufenden Eheleute Stremer schadlos zu halten und alle landesgebräuchliche Gewährschaft zu leisten. Die kaufenden Eheleute Stremer dagegen verpflichteten sich für den Fall, dass Herr Miller von seinen Gläubigern etwa im Gelde angefochten würde, und damals vielleicht an Zahlungsstatt übergebene Schulden (ungeachtet seiner fleissigen Urgierung und Abforderung derselben) noch ausständig sein sollten, ihm neue Bürgschaft zu gewähren bezüglich allfälliger Ausstände dieser übertragenen Schulden. Aussteller: Franz Anton Miller  



rotes Hängesiegel im Holzetui
Sigillant: Jakob Christoph Mayr, Pfleger der Herrschaft Steinach

Material: Pergament
Dimensions: Plika
    Graphics: 
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    LanguageDeutsch
    Persons
    • Michael Grueber, Adjunkt des oö. Regiments-Registrator-Amtes, und Jacob Lengauer, beide zu Innsbruck.
      • Type: Zeuge
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