Fond: Alberschwende, Pfarrarchiv
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Charter: 741
Date: 6. Februar 1420
Abstract: Die Untertanen der Pfarre und des Kirchspiels Alberschwende stiften mit Wissen des Grafen Wilhelm von Montfort in die Merbotkapelle nahe der Pfarrkirche in Alberschwende eine ewige Messe, die wöchentlich am Montag zu halten ist, mit genannten Zinsen und Fällen ab genannten Gütern.
Charter: 742
Date: 22. Oktober 1472
Abstract: Der Generalvikar des Bischofs Hermann von Konstanz richtet an den Plenabus in Alberschwende eine Urkunde, womit den Untertanen im Bregenzerwald erlaubt wird, im Fall der Not auch am Dienstag und Mittwoch in der Osterwoche und an den Festtagen der hll. Georg und Markus ihre Äcker zu bestellen.
Charter: 743
Date: 31. Mai 1493
Abstract: Hans Geiger, Ammann zu Lingenau und Alberschwende, als Obmann, Hans Senn, Hans Altmann, Hans Geiger und Klaus Vogelsanger (Vogelfanger?) als Zusätze entscheiden in Streitigkeiten zwischen Töni Flatz dem Jüngeren einesteils, Jos Lanz und Andreas Kalb anderenteils wegen eines Brunnens, der auf Josef Lenz` Gut entspringt. Es wird entschieden, dass der Brunnen in eine Stube zu fassen ist und wie die Verteilung des Wassers stattfinden soll.
Charter: 744
Date: 1. März 1502
Abstract: Gallus Held, zum Horgen gesessen, verkauft dem Heinrich Merk zu Müselbach um 20 Pfund Pfennig einen jährlich ablösbaren Zins auf Jakobi von einem Pfund Pfennig ab seinem eigenen Hof und Gut zum Horgen; stößt an Müselbach, an das Geschliff, an die Fögel und an die Rostren. Der Hof ist mit genannten Zinsen vorbelastet.
Charter: 745
Date: 18. Mai 1507
Abstract: Hans Heidegger, Landammann zu Lingenau), urkundet auf dem Maiengericht zu Alberschwende, dass Christian Rutiner, Pfarrer zu Alberschwende, durch seinen Fürsprech Jakob Brotschälling für das von ihm verfasste Seelbuch um die Rechtskraft von Brief und Siegel gebeten habe, welches zugesagt wird.
Charter: 746
Date: 5. Februar 1519
Abstract: Hans Flatz, genannt Meutler, und Konrad Götze, genannt Schlemmer, beide an der "obren und undren Eggen" in der Alberschwender Pfarre gesessen, vergleichen sich mit Hilfe des Heinrich Märk und des Christian Brüstli, Gerichtsgeschworene, in ihren Streitigkeiten und schließen einen Vertrag wegen Weg, Steg, Apfelbäumen und Viehtränke.
Charter: 747
Date: 19. Juni 1545
Abstract: Peter Weilburg, Ammann der Gerichte Lingenau und Alberschwende, als Obmann, Jakob Wirt, Hans Gunz, Jörg Durr und Heinrich Huber als Zusätze und Unterhändler entscheiden in Streitigkeiten zwischen Oswald Wirt an der unteren Egg und Michel Samon an der oberen Egg wegen etlicher Steg, Weg, Möser und Güter, die sie beide zu ihren Gütern gekauft haben. Alle Möser oder Güter, die sie zu ihren Höfen erkauft und jetzt innehaben, mögen sie behalten, nutzen und nießen, jeder Teil das darauf gewachsene Heu aber nur zu Winterszeiten auf seinen Hof führen. Sofern sie aber über kurz oder lang mehr Güter oder Möser kaufen würden, sollen sie nicht befugt sein, das Heu auf ihre Höfe zu führen, sondern müssen es anderswo verbrauchen. Weiters werden noch Durchfahrts- und Viehdurchtreiberechte geregelt, ebenso die Einzäunung der Güter.
Charter: 748
Date: 16. November 1550
Abstract: Benedikt Blank, zum Drechseln im Gericht Alberschwende gesessen, verkauft dem Martin Wirt am Achrain um 20 Pfund Pfennig Landswährung einen jährlich ablösbaren Martinizins von einem Pfund Pfennig ab seinem Hof und Gut, zum Drechseln gelegen; stößt an das Nepflin, an Tannen, am Paier und an die Lanzen; ledig außer Herrenzins und -dienst und einiger genannter Zinse, die darab gehen.
Charter: 749
Date: 2. Juni 1571
Abstract: Hans Stauder, am Achrain im Gericht Alberschwende gesessen, verkauft Melcher Götze, genannt Schlemmer, zu Udra um 10 Pfund Pfennig Landswährung einen ablösbaren jährlichen Zins von 7 Winterfuhren, daselbst am Achrain gelegen; stößt an Winsau, an die Bereute, an das Moos und an Büchelins Reute. Das Gut ist vorbelastet mit Herrenzins und -dienst, einigen genannten Zinsen.
Charter: 750
Date: 23. Januar 1590
Abstract: Die Amtleute der beiden Herrschaften Bregenz und Hohenegg, Sebastian Ehinger von Balzheim, Amtsverwalter, Georg Wall, Landammann, und Michael Witweiler, Landschreiber, entscheiden auf dem Fasnachtgericht zu Lauterach, auf dem sie wegen anderer Sachen waren, auf das Anbringen Peter Höflins aus der Bereute, dass er und seine Eltern je und allweg in das Gericht Hofsteig gehörten, dort gerichtbar und steuerbar gewesen seien. Da er aber von seinem Vater selig ein Gut in der Bereute bekommen, die Alberschwender ihn zu ihrem Gerichte ziehen wollen und weiter auf das Vorbringen Jakob Wirts als Vertreter der Alberschwender, dass laut Urteilsbrief ein jeder Inhaber der Güter in der Bereute Alberschwender sein solle, dahin, dass obgenannter Höflin und jeder, solange er in der Bereute sitzt und wohnt, Alberschwender sein solle.
Charter: 751
Date: 28. September 1592
Abstract: Adam Wirt an der Egg, Gericht Alberschwende, verkauft an den Balthus Sohm zu Alberschwende sein eigen Haus und Hofstatt, zum Mesneramt gehörig. Es grenzt an den Mesner Bauweg, der zwischen dem "Thiergarten" und bemeltem Haus durchgeht, an den alten "Kirchenblatz" und den Kirchhof. Mit Erlaubnis der Herrschaft zog die Gemeinde diesen Kauf an sich, um die Kirche vor Schaden zu bewahren (Feuersbrunst) und um durch Abbruch des Hauses einen größeren gemeinsamen Platz zu bekommen. Durch genannte Bevollmächtigte wird ein Viertel des Grunds und Bodens dieser Hofstatt ausgemarkt und zum Mesneramt geschlagen. Nachdem aber jährlich ein Viertel Hafer ab diesem Haus und Hofstatt, wie ab anderen Häusern, im Hof und bei der Kirchen gelegen, an das Kloster Mehrerau geht, muss in Zukunft der Mesner dieses Viertel Hafer jährlich zahlen. Die Gemeinde bezahlt dem Adam Wirt an der Egg die von Balthus Sohm verhängte Kaufsumme von 26 Gulden Landswährung.
Charter: 752
Date: 30. August 1593
Abstract: In den Streitigkeiten zwischen dem Prälaten von Mehrerau und den Pfarrgenossen zu Alberschwende wegen des Baus und der Erhaltung des Pfarrhofs und Stadels wird ein gütlicher Vergleich geschlossen, dahin lautend, dass für den vorliegenden Fall die drei Zehentherren 10 Gulden, der Pfarrer Georg Steurer, genannt Geiger, 10 Gulden und die Pfarrgenossen 10 Gulden beitragen sollen. In Zukunft muss der Pfarrer den Pfarrhof und Stadel selbst erhalten, nur bei namhaften Bauten oder Umbauten müssen die Untertanen Hilfe mit Fahren und Handarbeiten leisten.
Charter: 753
Date: 10. November 1604
Abstract: Vor dem Herbstgericht zu Langen, Alberschwende, erscheinen genannte Hof- und Güterbesitzer zu Unter Hazgenau, welche jährlich 32 Viertel Hafer an den Frauenaltar in die Pfarrkirche zu Bregenz geben müssen, und zwar mit Auf- oder Schöchmaß. Sie bitten um urkundliche Bescheinigung, dass in vergangenen Jahren im Gericht Alberschwende das Maß um so viel größer, höher und weiter gemacht worden, dass das Aufmaß in die Zargen gekommen und daher nicht mehr gebräuchlich sei. Nach Zeugenbefragung gibt ihnen Mathäus Wirt vom Gericht Alberschwende diese Urkunden
Charter: 754
Date: 16. Mai 1626
Abstract: Abt Plazidus und Konvent des Klosters Mehrerau urkunden, dass sie mit zehn genannten Inhabern der Güter, die zum Hof in Alberschwende gehören und "zum Drittel" gesessen sind, einen Vertrag geschlossen haben, wonach diese sich verpflichten, alljährlich auf Martini zusammen fünf Gulden rheinisch zu zahlen, dafür aber vom Kloster vom Drittel freigesprochen werden. Der Vertragsbrief der genannten Inhaber, zum Hof gesessen, ist wörtlich inseriert.Zehn genannte Inhaber der Güter, die zum Hof in Alberschwende gehören, urkunden, dass sie dem Kloster Mehrerau "zum Drittel" gesessen seien und nun um jährlich 5 Gulden rheinisch auf Martini von diesem Drittel befreit worden seien. Sie verpflichten sich, zusammen diese 5 Gulden rheinisch zu bezahlen und verschreiben als Unterpfand ihre gesamten Güter, die sie zum Hof haben. Vorbelastungen angeben.
Charter: 755
Date: 27. Juni 1626
Abstract: Das Offizialat in Konstanz entscheidet auf die Klagen des Erasmus Thurnherr, Kaplan in Bregenz (St. Georgspfründe auf der Burg), gegenüber den Erben der Apollonia Mohr zur Tannen in Alberschwende um den Todfall dahin, dass die Beklagten Besitzer des Gutes und Erben freigesprochen werden, da der Kläger seine Ansicht nicht beweisen konnte, wie lange jemals von Frauen und ihren Erben der Todfall bezahlt wurde. Für die Durchführung der Appellation des Klägers an den bischöflichen Stuhl zu Mainz wird ihm eine dreimonatige Frist gegeben.
Charter: 756
Date: 10. November 1672
Abstract: Jakob Held, Bleses Sohn, im Gericht Alberschwende gesessen, verkauft der Witwe nach Johann Georg von Deuring, Stadtammann zu Bregenz, um 50 Gulden rheinisch einen jährlich ablösbaren Martinizins von 5 Gulden ab seinem eigenen Hof und Gut, 8 Winterfuhren im Gschwendt, im Gericht Alberschwende gelegen, stößt an das Hof Gut, an Achrain, an Pueben Hag und an Eglischwendi. Vorbelastungen angegeben.
Charter: 757
Date: 16. November 1700
Abstract: Christian Götze und Nikolaus Huber, zur Tannen im Gericht Alberschwende gesessen, verkaufen dem Johann Andre Pappus von Tratzberg, Vogteiverwalter der Herrschaft Bregenz und Hohenegg, um 100 Gulden rheinisch einen jährlichen Zins von 5 Gulden auf 16. November ab ihrem eigenen Haus und Hof, 12 Winterfuhren Gut daselbst gelegen; stoßen an Dresslen, ans Nepfle, ans Vorholz und an die Vögler Viehweid. Vorbelastungen angegeben.
Charter: 758
Date: 28. September 1714
Abstract: Josef Bereiter, zu Obernhatzgenau des Gerichts Alberschwende gesessen, verkauft dem Jörg Gmeiner zu Alberschwende um 44 Gulden rheinisch einen jährlich ablösbaren Michaelszins von 2 Gulden 12 Kreuzern ab seinem eigenen Gut, 7 Winterfuhren; stößt an Unter-Hatzgenau, Rotch, Underobenreiti und an Merreiti. Vorbelastungen angegeben.
Charter: 759
Date: 1. Februar 1715
Abstract: Die Witwe und Kinder des Martin Sohm im Geschliff, Gericht Alberschwende, verkaufen dem Melch Flatz zu Alberschwende um 25 Gulden rheinisch einen ablösbaren jährlichen Zins auf Lichtmess von 1 Gulden 15 Kreuzer ab ihrem Haus und 3 1/2 Winterfuhren, im Geschliff gelegen; stößt an das Verbuch, an Geschliff, an Reuthe, an die Egger Landstraße und an Horgen. Vorbelastungen angegeben.
Charter: 760
Date: 10. November 1715
Abstract: Michael Höflin zum Flatz, Gericht Alberschwende, verkauft dem Hans Schmied zu Alberschwende um 100 Gulden rheinisch einen jährlich ablösbaren Martinizins von 5 Gulden ab seinem eigenen Haus etc. samt 9 Winterfuhren Gut, zum Flatz gelegen; stößt an Lanzen an Drexler, an Nannen und an Beiren. Vorbelastungen gegeben.
Charter: 761
Date: 28. Februar 1739
Abstract: Papst Clemens XII. verleiht auf dem Altar der Rosenkranzbruderschaft in der Pfarrkirche zu Alberschwende ein Altarprivileg auf die Dauer von sieben Jahren.
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