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Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10001
Signature: 10001
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21. Dezember 1329
Jakob Abdorf und Vina Juza, seine eheliche Wirtin, vermachen ihren Weingarten, welcher bei Herrn Gerungs von Brunnenfeld Weingarten liegt, je zur Hälfte dem jeweiligen Frühmesser und dem Leutpriester zu St. Laurentius und versprechen schon jetzt, bis zu ihrem Tode von dem verschriebenen Weingarten einen jährlichen Zins von 6 Schilling Pfennig an St. Floris zu gleichen Teilen an die genannten Herren zu entrichten. Diese sind dafür verpflichtet, für die Spender eine Jahrzeit mit zwei Messen zu feiern. Sterben die Testanten, ohne Leibeserben zu hinterlassen, so sollen Frühmesser und Leutpriester zu St. Laurentius den Weingarten miteinander nach des jeweiligen Kirchenpflegers Rat nützen und bauen und die bestimmten Messen dafür lesen. Hat das Paar Kinder, so erhalten diese den Weingarten mit der Verpflichtung, den genannten Herren jährlich am Martinstag ein Som Wein zu zinsen, wofür bei Misswachs oder anderem Unglück auch 1 Pfund Pfennig entrichtet werden kann, widrigenfalls der Weingarten zinsfällig wird. Bei Abgang eines Frühmessers erhält der Priester zu St. Laurentius den ganzen Zins, bis wieder eine Frühmesse aufgerichtet ist.  

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StadtA Bludenz

HängesiegelMaterial: Pergament
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