Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10198
Signature: 10198
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22. Mai 1559
Untervogt, Baumeister, Rat und Bürgerschaft zu Bludenz erteilen dem Christan Schönherr, dem Waffenschmied von Graf aus dem Gericht Landegg gebürtig und Bürger zu Bludenz, die Erlaubnis, neben seiner Schmiedewerkstätte auf der Allmein, am Mühlebach in der Au gelegen, an Stelle seiner baufälligen Wohnung eine neue Behausung zu bauen, und zwar unter folgenden Bedingungen: 1. Von dieser Behausung ist für 2. Die Behausung darf nie außerhalb der Bludenzer Bürgerschaft vererbt, verkauft oder vertauscht werden, unbeschadet jedoch des Erbrechts der Töchter, welche, falls sie sich außer Bludenz verheiraten, anderweitig entschädigt werden sollen.alle Zeiten ein jährlicher Martinszins von 30 Schilling Konstanzer Münze Bludenzer Währung an die Stadt Bludenz zu entrichten.3. Würde der jetzige Eigentümer der Schmiede oder einer seiner Erben und Nachkommen das Schmiedehandwerk nicht mehr ausüben, so hat er das Recht, daselbst zu wohnen oder einen anderen wohnen zu lassen, verwirkt, es wäre denn, dass dies durch die Stadt Bludenz ausdrücklich erlaubt würde.4. Außer dem Schmiedehandwerk darf daselbst kein anderes Gewerbe oder Handwerk betrieben werden, noch eine Aufnahme von Hausgenossen stattfinden.5. In Kriegsgefahr und Feindesnot oder auch sonst, wenn es die Umstände erfordern, kann die Stadt die Behausung nötigenfalls abbrechen lassen, ohne Widerrede des jeweiligen Inhabers derselben, der dann aber keinen Zins mehr bezahlt.6. Der jeweilige Besitzer soll mit dieser Wohnung und Werkstätte sowie mit der Stallung, welche der jetzige Inhaber oben auf seinem eigenen Acker im Unterfeld an der Landstraße hat, allen Peen, Satzungen und Geboten, welche die Stadt zum gemeinen Nutzen auferlegt, nachkommen. Sollte der Inhaber in Bezug auf Zinsen und vorgeschriebene Satzungen seiner Verpflichtung nicht nachkommen, den Bludenzern mit Etzen, Weiden, Trieb und Tratt einen Schaden zufügen oder sich sonst ungehorsam erweisen, so hat die Gemeinde das Recht, denselben aus der Wohnung zu verweisen. Comment
Das Siegel ist stark beschädigt.Vorarlberger Landesarchiv, Bludenz, Stadtarchiv 10198, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/BludenzStadtA/10198/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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