Fond: Bludenz, Vogteiamt
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Charter: 6523
Date: 28. Februar 1521
Abstract: Paul Treiger und Klaus Schalhart, beide sesshaft zu Dalaas in der Herrschaft Sonnenberg, schwören Urfehde, nachdem sie vom Vogt zu Bludenz, Friedrich von Freiberg zu Eisenberg, wegen des Verdachts, den Erzknappen Paierle aus Bayern, der in Dalaas zur Zeit der Pestilenz den Gerold Treiger und die übrigen Siechen gepflegt und eines Morgens mit vielen Wunden in Gantners Haus tot aufgefunden worden war, ermordet zu haben. Durch die Folter wurden sie jedoch für unschuldig befunden. Treiger setzt als Tröster Meng Wackernell, Hans Nuderscher, Michael und Berchtold Burtscher und Hans Burk von Talas; Schalhart setzt als Tröster seinen Vetter Leonhard Schallhart von Nenzing, Ammann zu Sonnenberg, Hans Burtscher, Hans Nuderscher, Klaus Big, genannt Möritzl, und Hans Burk von Dalaas.
Charter: 6524
Date: 22. April 1521
Abstract: Karl V. bestätigt der Stadt Bludenz und dem Tal Montafon nach erfolgter Erbhuldigung die alten Privilegien.
Charter: 6525
Date: 1. Januar 1529
Abstract: Hans Burk, sesshaft zu Dalaas, der wegen etlicher Umtriebe im vergangenen aufrührerischen Jahr wegen Unschicklichkeit gegen die Herrschaft und wegen Abschluss von kaiserlichem Rotwild flüchtig geworden ist, schwört vor dem Untervogt Wolf Dietrichs von Ems, nämlich Hans Rudolf, Urfehde, nachdem er mit 50 Gulden Strafe belegt worden ist.
Charter: 7690
Date: 10. November 1529
Abstract: Leonhard Frick von Röthis und seine Ehefrau Anna Torklin verkaufen mit Hand des Hans Schatzmann, Landammann zu Rankweil, dem Luzius Itter, Domherrn und Kustos zu Chur, als dem Vertreter des Domstifts einen jährlichen Zins in Höhe von 13 Schilling Pfennig von ihren drei Pfundlohn Reben in Röthiser Kirchspiel, genannt "Zun Bussen", stößt nebenzu und oben an Konrad Ludescher, zur dritten Seite nebenzu an Hans Frick und zur vierten Seite an die Gemeinde und an die Gasse. Der Kaufpreis beträgt 13 Pfund Pfennig.
Charter: 6526
Date: 25. März 1531
Abstract: Hans Dyan, vom Untervogt Oswald Garnutsch gefänglich festgenommen, schwört Urfehde. Erwähnt sind auch Erasmus Cäsar Keller, Hans Beck, Stephan Juen und Christian Falüw.
Charter: 6527
Date: 2. Juni 1531
Abstract: Oswald Garnutsch, Untervogt und Richter zu Bludenz, und das ganze Märzengericht der Hofjünger von Montafon - im Rathaus zu Bludenz anstatt auf der Platten zu St. Peter - erkennen im Streit des Töni Wirbel und des Kaspar Schwarzmann im Namen der Gemeinder des Maisäßes Daflasplein in St. Gallenkirch einerseits und Ulrich Künzlin als Vogt von Meng Botts Kindern, der Inhaber des Maisäßes Lembdes, ob dem erstgenannten gelegen, wegen der Durchfahrt etc. zu Recht: Die Inhaber des Maisäßes Daflasplein sollen mit ihrem Vieh über den Bach hinaus bis an die Rüfe, von da hinauf bis unter die oberste Rüfe, unter dem Geschröf nach hinein bis in das Tobel fahren, weiden und nutzen. Denen von Lembdes soll zu ihrem Tränkweg vorbehalten sein der obere Weg in die Tramotzen und nur bei Schnee der untere Weg in das Tobel ebendorthin.
Charter: 6528
Date: 3. August 1534
Abstract: Ulrich Borg, Untervogt und Ammann zu Blumenegg, als Obmann, Alexander Beck, Landammann zu Rankweil, Wolf Kessler, Ammann zu Jagdberg, Martin Ammann und Lukas Scherer, beide Altammänner zu Jagdberg, als Zusätze auf Seiten der Kläger, Oswald Garnutsch, alter Untervogt zu Bludenz, Sigmund Schedler, Altammann zu Sonnenberg, Sigmund Frei und Jörg Hauser, Stadtschreiber und Bürger zu Bludenz, als Zusätze auf Seiten der Antworter, entscheiden den Streit des Kosmas Gohm von Satteins, des Melcher Weltin von Bludenz und des Jakob Gohm, Kosmas Sohn, als Gewaltträger von Bartholomä, Katharina und Elsa der Gohmin, Kosmas Gohms Geschwister einerseits und Hans Juens von Bürs anstatt seines Sohnes Dominikus Juen anderenteils wegen des Todschlags, den Dominikus Juen an Hans Gohm, dem Bruder der genannten Geschwister Gohm, begangen hat. 1. Dominikus Juen soll dem Erschlagenen einen Bestattungsgottesdienst zu Bürs halten lassen. Am selben Tag soll er "vor dem krüz umb die kirchen gan nackent und plos bis uf die waythin und sol darzu in der einen hand ain kerzen, die ainhalb pfund wachs anhabe, und in der anderen hand ain plosen tägen haben und tragen und solle er all dryfert yedes mal vor dem painhus nider knüwen und yedes mal bemeltem Hans Gomen rüffen und in och seine brüder, swöstern, swäger und fründtschaft yedes mal umb gottes willen bitten, das sy im den todtschlag ... verzyhen". 2. soll er ein Fahrt auf den Frauenberg gegen Rankweil machen, den Todschlag beichten, drei Messen lesen lassen und die Buße verrichten. 3. soll er in keine Badstube oder in kein Wirtshaus gehen, in dem Verwandte des Erschlagenen sind; auch solle er ihnen auf dem Weg ausweichen. 4. soll er die Kosten für das Schiedsgericht tragen.
Charter: 6529
Date: 24. November 1537
Abstract: Barbara Plaichnerin, Bernhard Pfisters eheliche Frau, zu Frastanz sesshaft, die in das Gefängnis zu Bludenz durch Zutun des Wolf Dietrich von Ems, Vogtes zu Bludenz, des Michael Gebler, Untervogts, und des Balthasar Marquards, genannt Schneider, Ammanns zu Sonnenberg, gekommen ist, weil sie dem vor der Obrigkeit abgelegten Versprechen, nach christlicher Ordnung mit ihrem Manne zusammen zu leben, entgegengehandelt hat, schwört Urfehde. Als Tröster setzt sie Bastian Nasall und Heinrich Tschabrun. Beteiligt sind auch Hans Hauser, Hieronymus Wolf, Bürger zu Bludenz, und Hans Thyas, Gerichtswaibel zu Sonnenberg.
Charter: 6530
Date: 8. November 1538
Abstract: Ferdinand I. präsentiert dem Bischof Paulus zu Chur den Priester Jacob Ziegler auf die durch den Tod des Ulrich Fischer erledigte Pfarre Frastanz.
Charter: 6531
Date: 1. Mai 1540
Abstract: Hermann Schuchster von Kreuznach und Anna Paierin, seine Ehefrau, Elias Paier von Mindelheim und Barbara Hutin, seine Ehefrau, die wegen betrügerischen Hausierens ins Gefängnis gekommen sind, werden des Landes verwiesen und schwören Urfehde.
Charter: 6533
Date: 30. Oktober 1540
Abstract: Jakob Martin, sesshaft Hinterofers im Nüziderser Kirchspiel, der wegen Friedensbruch ins Gefängnis gekommen ist, schwört Urfehde und stellt genannte Bürgen.
Charter: 6532
Date: 19. August 1541
Abstract: König Ferdinand beruft die Abgeordneten der Herrschaften Feldkirch, Bregenz, Bludenz, Sonnenberg, Neuburg und Hohenegg unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Gewährung einer ausgiebigen Türkenhilfe auf den 9. September 1541 zu einem Landtag nach Feldkirch.
Charter: 6534
Date: 16. Juni 1546
Abstract: Mandat, enthaltend das Verbot, in fremde Kriegsdienste zu treten.
Charter: 6535
Date: 16. August 1546
Abstract: König Ferdinand erlässt ein Mandat gegen Johann Friedrich, Herzog zu Sachsen, und Philipp, Landgraf zu Hessen.
Charter: 6536
Date: 23. Mai 1548
Abstract: König Ferdinand beruft den Thomas Sattler zum Forstknecht beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg und beauftragt den Vogt Merk Sittich von Ems, dem Untervogt sowie Ammännern und Richter genannter Herrschaft mit Rat und Hilfe bei Ausübung seines Dienstes an die Hand zu gehen.
Charter: 6537
Date: 24. Dezember 1548
Abstract: Hans Latzer, sesshaft zu Beschling, der wegen Friedensbruchs in das Gefängnis zu Bludenz kam, stellt Bürgen und schwört Urfehde.
Charter: 8986
Date: 1. August 1551
Abstract: König Ferdinand ordnet an, dass die Jugen in den habsburgischen Erblanden als Erkennungszeichen an der linken Brustseite ihrer Oberkleidung einen gelben Ring tragen müssen. Die Größe des Rings ist durch eine Abbildung im Mandat festgelegt.
Charter: 6538
Date: 26. September 1551
Abstract: Prozess wegen "Beschädigung" der Zollerin an der Achbrücke durch Niederreiten durch Lutz Konzett von Bludenz.
Charter: 6539
Date: 3. Oktober 1552
Abstract: Die Untertanen der vier Herrschaften vor dem Arlberg, Feldkirch, Bregenz, Bludenz, Sonnenberg und Montafon samt den Herrschaften Hohenegg und Neuburg am Rhein, ferner die Untertanen der Herrschaften Vaduz, Schellenberg und Blumenegg stellen dem Niklas Feiherrn zu Pollweiler, Rat und Hauptmann zu Konstanz, Sigmund von Hohenlandenberg, Vogt zu Neuburg am Rhein, und Hans Schnabel von Schönstein eine Gewalt aus, für sie in Wien wegen der Auslösung ihrer in türkische Kriegsgefangenschaft geratenen Väter und Brüder zu verhandeln.
Charter: 6540
Date: 26. Mai 1553
Abstract: Wolfgang Juen, sesshaft in Unser Frauen Kirchspiel (Tschagguns) in Montafon, kam in das Gefängnis zu Bludenz, weil er mit Anna Neierin, Lukas Neiers, auch daselbst gesessen, ehelichen Tochter, die im dritten Grad mit ihm verwandt ist, etliche Kinder hatte und sie zu seiner Hausfrau haben wollte. Von der geistlichen Obrigkeit wurde ihm aber das Sakrament der Ehe mit ihr nicht bestätigt. Obwohl ihn der Pfarrer vertröstet und ihm versprochen hatte, den Konsens zu erwirken, habe er diesen nicht erhalten können, stattdessen aber sein ganzes Hab und Gut aufgebraucht. Über öfteres Anmahnen von Seiten des Vogts hatte er doch die Anna Neierin nicht verlassen und war mit ihr eine Zeit lang außer Landes gegangen. Als Vögte hatte er während seiner Abwesenheit Leonhard Grald und Christian Lorotz eingesetzt und nach seiner Rückkehr über diese ehrenrührig geredet. Die Vögte ließen ihn in das Gefängnis nach Bludenz legen. Er schwört nun Urfehde und nennt eine Reihe von Bürgen und Tröstern aus Unser Frauen Kirchspiel und St. Bartholomäberg. Er verspricht auch, dass er, solange er im Land wohnt, die Anna Neierin nicht mehr bei sich haben, noch mit ihr wohnen und etwas zu schaffen haben will.
Charter: 6541
Date: 29. November 1555
Abstract: König Ferdinand erlässt nach vorheriger Vereinbarung mit den Reichsfürsten ein Münzmandat, worin diejenigen, welche die alten Münzen zerschlagen und neue daraus prägen etc., mit schwerer Strafe bedroht werden.
Charter: 6542
Date: 14. Dezember 1555
Abstract: König Ferdinand erlässt nach vorherigem Übereinkommen mit den Reichsfürsten ein Münzmandat und bestimmt, dass ab 1. Mai 1556 ein Thler mit 68 Kreuzern einzulösen sein wird.
Charter: 6544
Date: 21. April 1557
Abstract: König Ferdinand beruft die Gesandten der Herrschaften Feldkirch, Bregenz, Bludenz, Sonnenberg, Neuburg und Hohenegg zu einem Landtag auf den 20. Mai 1557 nach Feldkirch.
Charter: 6545
Date: 9. Juli 1557
Abstract: Gütlicher Spruch und Vertrag des Richters Konrad Zürcher, Untervogts, und genannter Beisitzer zwischen Viner Wachter, Bürger zu Bludenz, sesshaft zu Frastanz, einerseits und seiner Mutter Ottilia Weltin und ihrem Mann Ulrich Wachter, sesshaft zu Bürs, wegen der Nutzungen zweier genannter Stücke. Die genauen Ortsangaben sind in der Urkunde nicht mehr lesbar. Deren Vorbelastungen sind jedoch angeführt.
Charter: 6543
Date: 15. November 1557
Abstract: Mathes Durig, sesshaft in Unser Frauen Kirchspiel zu Tschagguns, und Elsa Grassin, seine Ehefrau, verkaufen mit Hand des Konrad Zürcher, Untervogts zu Bludenz, der Gemeinde und dem Priester Gordeanus Köberlin, Pfarrherrn zu Tschagguns, um 80 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung einen ablösbaren Martinizins von 4 Pfund Pfennig ab ihrem eigenen Haus, Stall, Hofstatt, Hofreiti und Gut, beieinander in St. Bartholomäs Kirchspiel, unter Schruns bei der Litz gelegen, genannt im Greudt, stößt auf- und einwärts an Hans Kertzs Gut, abwärts an Jörg Sengers Gut und an die Ill, auswärts an die Lyty. Das Gut ist unbelastet.
Charter: 6557
Date: 14. November 1558
Abstract: Christian Mechel, Bürger zu Bludenz, und Katharina Grassin, seine Ehefrau, stellen ihren Vettern, den Gebrüdern Jörg und Wolf Mechel, sesshaft im Bludenzer Kirchspiel, die ihnen der Obrigkeit gegenüber Tröster und Bürgen wurden, um eine genannte Summe einen Schadlosbrief aus und stellen ihnen ihr eigen Haus, Stallung, Hofstatt und Hofreiti, beieinander zu Bludenz unten in der Stadt gelegen, zu Pfand. Dieses Gut stößt aus- und aufwärts an ein gemeinsames Gässle, einwärts an die Reichsstraße, abwärts an Stefan Nasalls Haus, Stallung und Hofstatt, so darab geteilt ist.
Charter: 6546
Date: 1. Dezember 1561
Abstract: Satzung des Merk Sittich, Graf zu der Hohenems, Vogts der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, über Abschaffung der Wucherzinse samt zwei Artikeln einer Wirtsordnung für beide Herrschaften.
Charter: 6547
Date: 24. Juli 1562
Abstract: König Ferdinand hebt die den Herrschaften Feldkirch, Bregenz, Bludenz, Sonnenberg, Neuburg und Hohenegg im Jahr 1554 gegebene Freiheit vom Landgericht in Schwaben für so lange auf, als das Landgericht in Schwaben in österreichischen Handen ist. Die genannten Herrschaften sollen die Freiheitsbriefe der Regierung zurückgeben.
Charter: 6548
Date: 1. Dezember 1564
Abstract: Hans N., Landschreiber der Herrschaft Sonnenberg, bestätigt im Gastgericht zu Bürs das Testament der Katharina Goppin.
Charter: 6549
Date: 8. August 1567
Abstract: Gütlicher Vertragsbrief von Vogteiverwalter Hektor von Ramschwag als Obmann und genannten Gerichtsbeisitzern zwischen Wolf Schürrelin und seiner Ehefrau Katharina Freiin wegen zweier Äcker der Katharina, die sie von ihrem ersten Mann Jörg Senger ererbt hat, einerseits und den Kindern von Jörg Sengers zwei Enkeln, des verstorbenen Anton Sennger und der Ambrosiana Vinierin, anderenteils.
Charter: 6551
Date: 1. November 1570
Abstract: Lukas Plangg, Bürger zu Bludenz, sesshaft zu Vandans, und Agatha Mengein, seine Ehefrau, urkunden, dass ihr verstorbener Vater Christian Mengein, auch Bürger zu Bludenz, in die Pfarrkirche zu St. Gallenkirch zwei Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung zu einer Jahrzeit gestiftet hat. An dieser Jahrzeit tragen sie ihren gebührenden vierten Teil, verschreiben 10 Schilling Pfennig jährlichen Zins und setzen dafür genannte Unterpfänder zu Vandans. Deren Anrainer sind genannt.
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